Daten
Kommune
Erftstadt
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364 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
D 8/
- 50-
0434
Amt: - SO-
An den
Finanz- u. Personalausschuss
der Stadt Erftstadt
BeschIAusf.: - SODatum: 11.11.2004
Ich bitte, folgenden
Beschluss zu fassen:
Die Vorlage
0/1"30 I wird
gem. § 60 (2) S. 1 Gemeindeordnung
beschlossen.
V 8/
I'-------
NW
Begründung der Dringlichkeit:
Ohne Dringlichkeitsbeschluss sind die in 2004 noch zu leistenden Zahlungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht mehr möglich. Die Zahlungen für den Monat
Dezember werden bereits um den 20.11.2004 berechnet und an die Stadtkasse zur
Auszahlung am Monatsende weitergeleitet. Außerdem sollte die Erstattung der
Krankenhilfeausgaben an den Rhein-Erft-Kreis,deren Abrechnung bereits vorliegt,
möglichst kurzfristig erfolgen können.
(Strömer)
DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG
I
DerVorlage
D 8/
()1'/31 I wird zugestimmt.
Erftstadt. den 15.11.2004
~
Bürgermeister
(Zerres)
Stadtverordneter