Daten
Kommune
Pulheim
Größe
137 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
12.09.16, 16:31
Aktualisiert
12.09.16, 16:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
225/2016
Erstellt am:
04.07.2016
Aktenzeichen:
IV/61 ro
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Planungsausschuss
X
21.09.2016
Rat
X
27.09.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 123 Stommeln
Bereich: Venloer Str., Hagelkreuzstr., Neusser Gasse
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2, 4 Abs. 1 und 2 und 4a Abs. 3
BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Siehe PA vom 29.06.2016
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung/Investor
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 225/2016 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen/der Rat beschließt:
1.
Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2.
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496) den Bebauungsplan Nr. 123 Stommeln, Bereich Venloer Str., Hagelkreuzstr., Neusser Gasse, als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) als Bestandteil des Bebauungsplanes.
Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6
des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 29.06.2016 beschloss der Planungsausschuss, den – in verbindlichen Planinhalten nach der Offenlage geänderten – Entwurf des Bebauungsplans Nr. 123 Stommeln gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen.
Die erneute Auslegung erfolgte in der Zeit vom 20.07.16 bis 30.08.16. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom 20.07.16. beteiligt. Im Rahmen der erneuten Beteiligung gingen von Trägern öffentlicher Belange zwei Stellungnahmen ein. Die GVG mbH Rhein-Erft teilt – wie schon bei der frühzeitigen Beteiligung –
über die Rheinische NETZGesellschaft mbH mit, keine Bedenken gegen den Planentwurf zu haben. Mit seiner nach
Ablauf der Frist eingegangenen Stellungnahme wiederholt der Rhein-Erft-Kreis zum Belang „Naturschutz und Landschaftspflege“ einerseits die bereits bei den Beteiligungen nach §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 BauGB gemachten Äußerungen, das Amt für Straßenbau und Verkehr des Kreises andererseits erhebt nunmehr – entgegen den bisherigen Stellungnahmen – erhebliche Bedenken.
Von Bürgern ging während der erneuten Beteiligung (gemäß § 4a Abs. 3 BauGB) ein weiteres Schreiben ein. Da es sich
um einen „neuen“ Eingabesteller handelt, wurde er in der nachfolgenden Abwägungstabelle – zwecks Unterscheidung
von den Eingabestellern (B1 und B2) in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung/Auslegung mit dem Kürzel B3 gekennzeichnet.
Die Verwaltung legt sämtliche planungsrelevanten Stellungnahmen, die in allen Beteiligungsschritten eingegangen sind,
vor und macht Vorschläge zur gerechten Abwägung der vorgebrachten öffentlichen und privaten Belange. In der nach-
Vorlage Nr.: 225/2016 . Seite 3 / 3
folgenden Tabelle sind die Stellungnahmen mit den Zusätzen fBÖ, Aus und ern. Aus gekennzeichnet. Dabei steht fBÖ
für einen Eingang während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4
Abs. 1 BauGB, Aus für die (erste) Auslegung des Planentwurfs gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und ern. Aus
für die erneute Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB.
Sofern der Planungsausschuss den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung (mehrheitlich) folgt, kann er dem Rat empfehlen, den Bebauungsplan Nr. 123 Stommeln als Satzung zu beschließen.