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Beschlussvorlage (Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus verschiedenen Anlässen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
26.01.2016
Erstellt
11.01.16, 18:31
Aktualisiert
11.01.16, 18:31
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 503/2015 Erstellt am: 21.12.2015 Aktenzeichen: II/320.30.34 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 19.01.2016 Rat X 26.01.2016 Betreff Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus verschiedenen Anlässen Veranlasser/in / Antragsteller/in Aktionsring e.V. Gemeinschaft Pulheimer Unternehmen, Unternehmerinitiative Stommeln e.V., BIG Brauweiler Interessengemeinschaft der Unternehmer e.V., Petra Hüppeler Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 503/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Pulheim beschließt in Erweiterung der Beschlussempfehlung des HFA, die als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den nachfolgend genannten Terminen: Ostermarkt Pulheim open Weinmarkt Barbaramarkt Stommeler Woche Weihnachtsmarkt in Stommeln Brauweiler Wochenende Nikolausmarkt in Brauweiler Lindenplatzfest in Dansweiler 20. März 2016 5. Juni 2016 11. September 2016 27. November 2016 29. Mai 2016 4. Dezember 2016 26. Juni 2016 4. Dezember 2016 21. August 2016 Erläuterungen Der Aktionsring e. V. Gemeinschaft Pulheimer Unternehmen, die Unternehmer Initiative Stommeln e. V. „Kaufen im Zeichen der Mühle“, BIG Brauweiler Interessengemeinschaft der Unternehmer e. V. und Frau Petra Hüppeler beantragen das Offenhalten von Verkaufsstellen außerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten. Die Geschäfte sollen anlässlich der v. g. Veranstaltungen an den genannten Terminen in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein. Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NW) dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Die durch Verordnung zu erfolgende Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken. Bei der Freigabe ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen. Als Hauptgottesdienstzeit gilt die Zeit bis 11.00 Uhr. Gem. § 6 Abs. 4 LÖG NW sind vor Erlass der Rechtsverordnung die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, sowie die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer angehört worden. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage sind erfüllt.