Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
26.01.2016
Erstellt
18.01.16, 11:57
Aktualisiert
18.01.16, 11:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
8/2016
Erstellt am:
07.01.2016
Aktenzeichen:
III / 26.2
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
nö. Sitzung
X
Termin
26.01.2016
Betreff
Instandsetzung Hotel Garni
Hier: Genehmigung einer erheblichen, außerplanmäßigen Auszahlung im Jahr 2015
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
65.000,- €
— im Haushalt des Jahres 2015
65.000,- €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Siehe Beschlussvorschlag
Vorlage Nr.: 8/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die Genehmigung einer erheblichen, außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von insgesamt
65.000,- € auf das investive Konto M 26150901.7831000, Produkt 050201, Kostenstelle 26000001.
Zur Deckung sollen verfügbare Mittel bei folgenden investiven Konten herangezogen werden:
Erneuerung der Friedhofswege
M 70080001
36.605,05 €
Sanierung Physikraum RS Hackenbroicher Str.
M 26140002
5.000,00 €
Umbau Küche Kiga Sinnersdorfer Str.
M 26140304
5.000,00 €
Erweiterung Flutlichtanlage Sportzentrum
M 26130007
5.584,13 €
Brunnen Tennenplatz Sinnersdorf
M 26140402
12.243,08 €
Erneuerung Streusalzsilos Bauhof
M 26140001
567,74€
65.000,00 €
Erläuterungen
Das Hotel Garni an der Geyener Str.3 wurde Anfang 2015 erworben, um dies für die Unterbringung von Flüchtlingen zu
nutzen. Nach dem Erwerb musste das Gebäude in einen betriebsbereiten Zustand versetzt werden. Diese Maßnahme
war bei der Haushaltsanmeldung nicht eingeplant und entsprechend auch nicht berücksichtigt worden.
Die Mittel wurden zunächst konsumtiv verbucht, was nicht zutreffend ist. Nach Einspruch durch das RPA muss diese
Maßnahme investiv verbucht werden. Dies macht die Genehmigung einer erheblichen, außerplanmäßigen Auszahlung
über die bereits verbuchten Beträge und notwendigen Restmittel von insgesamt 65.000,-€ durch den Rat erforderlich.
Dabei handelt es sich nicht um die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln, sondern lediglich um die Herstellung der
richtigen Kontierung im Jahr 2015.