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Beschlussvorlage (Antrag der FDP-Fraktion zur Signalanlage Bonnstraße / Frechener Straße)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
17.02.2016
Erstellt
03.02.16, 18:31
Aktualisiert
03.02.16, 18:31
Beschlussvorlage (Antrag der FDP-Fraktion zur Signalanlage Bonnstraße / Frechener Straße) Beschlussvorlage (Antrag der FDP-Fraktion zur Signalanlage Bonnstraße / Frechener Straße)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 51/2016 Erstellt am: 02.02.2016 Aktenzeichen: IV / 660 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 17.02.2016 Betreff Antrag der FDP-Fraktion zur Signalanlage Bonnstraße / Frechener Straße Veranlasser/in / Antragsteller/in FDP-Fraktion Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 51/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der TVA beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung der Nachrüstung der Lichtsignalanlage Bonnstraße / Frechener Straße mit einem signalisierten grünen Abbiegepfeil für die aus Richtung Frechen kommenden Linksabbieger. Erläuterungen Die FDP-Fraktion hat mit Schreiben vom 25.01.2016 beantragt, die Ampelanlage an der Ecke Bonnstraße / Frechener Straße, aus Richtung Frechen kommend, mit einem signalisierten grünen Abbiegepfeil nachzurüsten (Anlage). Sowohl bei der Bonnstraße wie auch bei der Frechener Straße handelt es sich um Landesstraßen. Zur Prüfung des Antrages muss folglich eine Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW erfolgen. Zudem müssen die Auswirkung der vorgeschlagenen Änderung der Signalisierung sowie die Kosten einer Umsetzung abgeschätzt werden. Sobald die Ergebnisse vorliegen, wird die Verwaltung dem TVA einen Beschlussvorschlag vorlegen.