Daten
Kommune
Pulheim
Größe
117 kB
Datum
17.02.2016
Erstellt
03.02.16, 18:31
Aktualisiert
03.02.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
13/2016
Erstellt am:
25.01.2016
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Mitteilungsvorlage
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
X
Termin
17.02.2016
Betreff
Anmeldungen der Stadt Pulheim zum ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes NRW
Mitteilung
Mit Mitteilungsvorlage 306/2015 hatte die Verwaltung dem Ausschuss für Tiefbau und Verkehr in der Sitzung am
18.11.2015 die mit dem Nahverkehr Rheinland (Aufgabenträger für den regionalen Schienenverkehr) und dem RheinErft-Kreis (Aufgabenträger für den regionalen Schienen- und Busverkehr im Kreisgebiet) abgestimmte und fristgerechte
Meldung der Stadt Pulheim für den ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes NRW zur Kenntnisnahme gegeben. Es wurden
Maßnahmen gemeldet, die in einem etwa 15-jährigen Betrachtungshorizont eine Realisierungschance haben und für die
bereits erste planerische Grundlagen vorhanden sind (hier: S-Bahn i. V. m. Bahnknoten-Gutachten Köln).
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat mit Email vom 26.11.2015 die Verwaltung darum gebeten zu prüfen, ob eine
weitere Maßnahme, die Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 von Weiden-West bis Brauweiler, nachgemeldet werden
kann:
Von: Thomas Roth
An: martin.hoeschen@pulheim.de; buergermeister@pulheim.de; ilona.zirkler@pulheim.de
Gesendet: 26.11.2015 9:18 Uhr
Betreff: Stadtbahnlinie 1
Sehr geehrter Herr Höschen,
zurzeit läuft die Anmeldephase für Projekte zum ÖPNV-Bedarfsplan 2017. Die Pulheimer Grünen würden es begrüßen, wenn sich die Stadt Pulheim bzgl. der Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 aus Weiden-West nach PulheimBrauweiler in den Bedarfsplan einbringt. Bislang ist das nicht geschehen.
Um möglicherweise noch kurzfristig tätig zu werden, stellt sich uns die Frage nach den Fristen. In einer Vorlage für
den letzten Kreisverkehrsausschuss (Antwort auf eine Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion) am 18.11. ist davon die
Rede, dass der 23.10.2015 als Frist für die Anmeldungen der Städte und Kreise gegenüber der Bezirksregierung gilt.
Gleichzeitig wird ein Bürgerportal auf der Seite des MBWSV erwähnt, wo noch bis zum 30.11. Anmeldungen zum
Bedarfsplan vorgenommen werden können.
Vorlage Nr.: 13/2016 . Seite 2 / 4
Wir bitten daher, bei der Bezirksregierung kurzfristig um eine Fristverlängerung nachzusuchen und das Thema ggf.
im nächsten Fachausschuss zu behandeln.
Grüne Grüße
Thomas Roth
- Fraktionssprecher der Pulheimer Grünen –
Eine Nachmeldung war vor der Sitzung des Regionalrates am 15.01.2016 noch möglich. Insofern haben der Rhein-ErftKreis als Aufgabenträger und die Verwaltung gestützt auf den Verkehrsentwicklungsplan des Rhein-Erft-Kreises 2005 –
2015 eine weitere Maßnahme nachgemeldet. Die Nachmeldungen von Kreis und Stadt sind in der Anlage beigefügt.
Am 07.01.2016 tagte beim Zweckverband NVR in Köln eine „ad-hoc-Arbeitsgruppe“ an der auch die Verwaltung teilnahm. Dabei wurden verschiedene Abstimmungen vor der Beschlussfassung durch den Regionalrat am 15.01.2016
über die anzumeldenden Maßnahmen herbeigeführt.
Bezüglich der denkbaren Verlängerungen von Stadtbahnstrecken im Kölner Westen Richtung Widdersdorf und später
evtl. Richtung Brauweiler wurde dabei angemerkt, dass zunächst geprüft werden müsse, welcher Variante objektiv, unter
Berücksichtigung von volkswirtschaftlichen, erschließungswirksamen, betrieblichen und aufwandsbezogenen (investiv
und dauerhaft) Gesichtspunkten, der Vorzug einzuräumen ist.
Diese Untersuchung wird zum Teil auch von der kurz vor der Auftragsvergabe durch NVR, VRR, Rheinkreis Neuss und
Rhein-Erft-Kreis stehenden Machbarkeitsstudie zur S-Bahn Pulheim berührt, denn eine Verknüpfung einer verlängerten
Stadtbahnstrecke von Bocklemünd mit einem neuen S-Bahn-Halt an der S-Bahnstrecke wurde auch von der Kölner
Verwaltung als ein gewichtiger Prüfpunkt im Gespräch am 07.01.2016 angesehen.
Nach der Regionalratssitzung soll zu einem weiteren Abstimmungsgespräch im Februar 2016 eingeladen werden. Insbesondere wird eine Priorisierung der angemeldeten Maßnahmen durch die Aufgabenträger (hier: Rhein-Erft-Kreis)
erwartet. Dabei sollen die Aufgabenträger auch Vorschläge machen, wie eine solche Priorisierung objektiv gestaltet
werden kann.
Ein Vorschlag wäre, standardisierte voraussichtliche Kosten einer Maßnahme in Relation zur Erschließungswirkung zu
setzen. Dies erscheint eine einfache und sinnvolle Methode zu sein, welcher von der Verwaltung zugestimmt würde.
Auf Pulheim heruntergebrochen würde dies einer S-Bahn-Erschließung von Pulheim und Stommeln mit den angrenzenden Stadtteilen Sinnersdorf, Stommelerbusch, Ingendorf, Manstedten und Geyen mit größter anzunehmender Wahrscheinlichkeit einen Vorrang vor einer Stadtbahnverlängerung nach Brauweiler einräumen, weil mehr potentielle Fahrgäste davon profitieren würden.
Die Verwaltung wird über den Fortgang der Prüfungen, Methodenentwicklung und Planungen berichten.
Vorlage Nr.: 13/2016 . Seite 3 / 4
Schreiben der Stadt Pulheim vom 02.12.2015 an die Bezirksregierung Köln:
Sehr geehrter Herr …,
bezugnehmend auf die nachstehende Email des Rhein-Erft-Kreises vom 30.11.2015 melde ich für die Stadt Pulheim
eine Stadtbahnverlängerung von Widdersdorf nach Pulheim-Brauweiler entsprechend dem Verkehrsentwicklungsplan
des Rhein-Erft-Kreises als Maßnahme für den ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes NRW nach. Die Vorzugsvariante ist
aus meiner Sicht ebenfalls entsprechend der Empfehlung des VEP die Verlängerung der Stadtbahnstrecke von Bocklemünd über Widdersdorf bis Brauweiler.
Ich bitte um Berücksichtigung dieser Maßnahme bei den anstehenden Bewertungen und möglichst um Aufnahme in den
ÖPNV-Bedarfsplan 2017.
Sollte die von der Stadt Köln angemeldete Maßnahme der Verlängerung der Linie 1 eine höhere Priorität erhalten, würde
ich mich dieser Bewertung anschließen und dann einen Abzweig Richtung Brauweiler als alternative Lösung mittragen.
Grundsätzlich halte ich allerdings ein vorhergehendes Abstimmungsverfahren zwischen den Aufgabenträgern und mir
für zielführend und wünschenswert.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
gez.
Martin Höschen
Technischer Beigeordneter
Email des Rhein-Erft-Kreises an die Bezirksregierung Köln:
Von: …@rhein-erft-kreis.de]
Gesendet: Montag, 30. November 2015 15:48
An: ….@BezReg-Koeln.NRW.de
Cc: …@nvr.de; Gerhards, David; ….
Betreff: Stadtbahnverlängerungen im Kölner Westen bzw. in den Rhein-Erft-Kreis
Sehr geehrter Herr …,
ausweislich der Maßnahme mit der laufenden Nr. 232 aus der Anmeldungsliste der Nahverkehr Rheinland GmbH zum
ÖPNV-Bedarfsplan hat die Stadt Köln eine Stadtbahnanbindung des Stadtteils Widdersdorf eingereicht. Dem Vernehmen nach soll diese Anbindung durch eine Verlängerung der Linie 1 (Weiden/West->Widdersdorf) erreicht werden.
Der Rhein-Erft-Kreis hat sich hierzu mit der Stadt Pulheim abgestimmt und stellt mit Bedauern fest, dass die Stadt Köln
den Rhein-Erft-Kreis nicht vorab über ihre geplante Anmeldung informiert hat, obwohl es seit vielen Jahren gutachterli-
Vorlage Nr.: 13/2016 . Seite 4 / 4
che Aussagen über eine mögliche Stadtbahnverlängerung von Bocklemünd über Widdersdorf nach Pulheim-Brauweiler
gibt. Eine solche Verbindung stünde zweifellos in Konkurrenz zu der o.g., seitens der Stadt Köln angemeldeten Trasse
Weiden/West-Widdersdorf (vgl. Verkehrsentwicklungsplan für den Rhein-Erft-Kreis 2007-2015).
Die Stadt Pulheim prüft derzeit, ob sie kurzfristig den o.g. Stadtbahnanschluss noch in Absprache mit dem Rhein-ErftKreis beim Nahverkehr Rheinland zum ÖPNV-Bedarfsplan anmeldet. Vor dem Hintergrund der engen Fristsetzungen im
Verfahren bitte ich um Verständnis für dieses Vorgehen.
In jedem Fall bitte ich vor Festlegung einer zu favorisierenden Linienführung um ein Abstimmungsgespräch, an dem aus
meiner Sicht auch die Stadt Köln und die Nahverkehr Rheinland GmbH teilnehmen sollten.
Für eventuelle Rückfragen stehe ich gerne jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
…
85 - Amt für öffentlichen Personennahverkehr
Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim