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Beschlussvorlage (Evaluation des Wirksamkeitsdialoges Offene Jugendarbeit Pulheim 2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
18.02.2016
Erstellt
03.02.16, 18:31
Aktualisiert
03.02.16, 18:31
Beschlussvorlage (Evaluation des Wirksamkeitsdialoges Offene Jugendarbeit Pulheim 2015) Beschlussvorlage (Evaluation des Wirksamkeitsdialoges Offene Jugendarbeit Pulheim 2015)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 15/2016 Erstellt am: 13.01.2016 Aktenzeichen: II/512 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Jugendhilfeausschuss X nö. Sitzung Termin 18.02.2016 Betreff Evaluation des Wirksamkeitsdialoges Offene Jugendarbeit Pulheim 2015 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 15/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Evaluation des Wirksamkeitsdialoges der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Pulheim von 2015 gemäß Anlage 1 zustimmend zur Kenntnis. Erläuterungen Das Konzept des Wirksamkeitsdialoges wurde vom Jugendhilfeausschuss als Verfahren im Rahmen des Pulheimer Kinder- und Jugendförderplanes 2011-2015, Teilfachplan Offene Kinder- und Jugendarbeit, verabschiedet. In der Jugendhilfeausschusssitzung am 24.09.2015 (Vorlage Nr.: 292/2015) wurde eine neue Darstellungsform des Wirksamkeitsdialoges beschlossen. Die (Grund-)Konzeption des Wirksamkeitsdialogs als 4-Phasen-Modell aus dem Jahre 2007 bleibt weiterhin bestehen, die Ziele werden nun von August eines Jahres bis August des nächsten Jahres – bzw. bei längerfristigen Zielen auf max. drei Jahre – festgelegt. Dieser Zeitraum entspricht einem Schuljahr, was im Hinblick auf Zielformulierungen, die u. a. häufig auch Kooperationen mit Schulen beinhalten, hilfreich ist. Für das Jahr 2016 bedeutet dies, dass im 1. Jugendhilfeausschuss in 2016 die Evaluation der Ziele aus 2015 vorgelegt wird. Die neuen Ziele für den Zeitraum 01.08.2016 bis 31.07.2017 werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt und dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt. Da die Stelle der Jugendhilfeplanung im Jugendamt zurzeit nicht besetzt ist, konnte der Wirksamkeitsdialog nicht wie im Konzept vorgesehen stattfinden. In Bezug auf die Evaluationen wurde der Grad der Zielerreichung auf der Basis einer qualifizierten Schätzung ermittelt. Die Handlungsziele wurden dazu auf ihre Umsetzung hin überprüft, d.h. es wurde rückblickend bewertet, wie viele der gesetzten Ziele im Jahr 2015 tatsächlich umgesetzt werden konnten. Sofern Faktoren die Umsetzung der Ziele erschwerten oder begünstigten, wurde auf diese Faktoren gesondert verwiesen. Für die Zielsetzungen 2015 standen die Themen Kooperation und Vernetzung im Vordergrund. Die Träger (Caritas und Deutsches Rotes Kreuz) haben das erste Mal ein gemeinsames Ziel miteinander umgesetzt. Weiterhin wurden bereits bestehenden Kooperationen zwischen Schulen und Offenen Einrichtungen vertieft. Die im Konzept des Wirksamkeitsdialogs verankerte Abstimmung des öffentlichen Trägers mit den freien Trägern der Jugendhilfe hat stattgefunden. Die Evaluationsergebnisse 2015 wurden einvernehmlich verabschiedet.