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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 4/2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,0 MB
Datum
18.02.2016
Erstellt
03.02.16, 18:31
Aktualisiert
03.02.16, 18:31

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim - Raumanalyse Kindertagesstätten Raumanalyse Kindertagesstätten Einfache Inklusionsprüfung Dr. Garbe & Lexis Reckenberger Str. 59 33332 Gütersloh Tel.: Fax: 05241-70 86 52 05241-70 86 53 E-Mail: lexis@garbe-lexis.de URL: http://www.garbe-lexis.de Projektleitung: Ulrike Lexis Autorin: Ulrike Lexis Uwe Paul Gütersloh, 8. Januar 2016 Inhaltsverzeichnis I Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort .......................................................................................................................................................................... 3 2 Aufgaben und methodisches Vorgehen ........................................................................................................................ 7 2.1 Auftrag 7 2.2 Standards und Vorgehensweise 8 2.3 Ergebnis 2.3.1 Einschränkungen 11 2.3.2 Beurteilungsregeln, Prämissen und Setzungen 11 2.3.3 Ergebnis 13 2.3.4. Bewertung mit dem Ampelsystems 3 11 16 ANHANG ....................................................................................................................................................................... 18 3.1 Raumprogramm Kitas – Empfehlungen LVR 18 3.2 Bewertung zur einfachen Barrierefreiheit (LWL) 19 3.3 Vorgaben des Kibiz 20 3.4 Material zum Vorgehen: 20 3.4.1 Fragebogen 20 3.4.2 Checkliste 22 Inhaltsverzeichnis Zum Geleit sei dem geneigten Leser diese Legende/Abkürzungsverzeichnis mitgegeben: GG Förderbedarf Geistige Entwicklung L Förderbedarf Lernen SQ Förderbedarf Sprache ES emotional-sozialer Förderbedarf KM körperlich-motorischer Förderbedarf SE Förderbedarf Sehen HK Förderbedarf Hören/Kommunikation Sowie „LES“ – Lern- und Entwicklungsstörungen II Vorwort 3 1 Vorwort Kitas sind auf dem Weg zur Inklusion weiter als Schulen, schon immer waren sie vielfältiger und bunter als das vielfach gegliederte Schulsystem. Da auch die Quote der Kinder mit anerkanntem Förderbedarf in Kitas deutlich geringer ist als an der Schule (das liegt v.a. daran, dass die AOSF-Verfahren zur Feststellung des Förderbedarfs noch nicht stattgefunden haben), könnte man meinen, die Herausforderungen seien auch geringer. Das muss nicht unbedingt so sein, denn ein großer Teil der besonderen Unterstützungs- und Förderungsbedarfe wird eben auch in der Kita geleistet und daher entstehen manche Probleme später erst gar nicht. Der Förderbedarf „Sprache“ beispielsweise kann zu einem großen Teil bereits in der Kita aufgehoben werden, wenn die Ressourcen für diese Arbeit vorhanden sind. Die Inklusion in Pulheim ist weiter fortgeschritten als in anderen Städten oder Kreisen. Die Verteilung von Kindern mit besonderen Bedarfen auf die Kitas der Stadt ist über die beiden größten Bereiche des Stadtgebiets ausgeglichen (Innenstadt und Brauweiler/Dansweiler), anteilig liegt die Anzahl der Kinder mit besonderen Bedarfen genau im deutschen Durchschnitt. Bei den Begehungen äußerten fast alle Kitas Bereitschaft und Interesse an der Aufnahme von Kindern mit besonderen Bedarfen, von besonderen Herausforderungen im Umgang mit diesen Kindern hat niemand berichtet. Die Erfahrungen der Kitas, die bisher bereits Integration (als „Einzelintegration“ oder in Form von inklusiven Gruppen) betrieben haben, sind sehr positiv. Aber Integration ist eben auch noch nicht Inklusion. Das zeigt am besten dieses Bild, das die Entwicklung von der exklusiven Gesellschaft über die Integration zur inklusiven Gesellschaft verdeutlicht (Quelle: Lebenshilfe). Bei der Integration werden die definitionsgemäß „anderen“ aufgenommen und an ein „Normalmaß“ angepasst – bei der Inklusion ist dieser Aufnahmeprozess nicht notwendig – das Bunte ist der Normalfall, alle sind ohne Aufnahmebedingungen von Anfang an dabei. Das bedeutet aber auch, dass Kinder mit besonderem Förderbedarf „einfach mitschwimmen“, gar nicht auffallen und das wiederum bedeutet für das Gebäude der Kindertagesstätte, dass es diese Normalität ermöglichen muss. Vorwort 4 Die gemeinsame Erziehung von Jungen und Mädchen mit und ohne Behinderung hat im Rheinland eine lange Tradition. Seit den achtziger Jahren wird sie in Kitas praktiziert und vom Landschaftsverband und den Trägern gefördert. Zur Förderung der frühkindlichen inklusiven Bildung bestand in NRW bis 2014 ein Vier-Säulen-Modell:     die integrative Gruppe (§ 8 KiBiz: 15 Plätze, 5 davon für Kinder mit Behinderung) die heilpädagogische Gruppe (werden abgebaut) die Einzelintegration in einer Regelgruppe sowie das Modell zur Bildung, Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung vor dem 3. Lebensjahr.1 Ab 2014 hat der LVR seine Angebote zur integrativen und inklusiven Bildung ausgebaut und weiterentwickelt. So sind in vielen Tageseinrichtungen Gruppen entstanden, in denen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam durch den Alltag begleitet werden. Ebenso werden Kinder mit ganz unterschiedlichen Behinderungsformen in Regeleinrichtungen nahe ihres Wohnorts betreut. Durch diese inklusiven Bildungsangebote lernen alle Kinder gemeinsam, Kinder mit Behinderung werden frühzeitig integriert.2  1 Der LVR bietet verschiedene Betreuungsangebote zur gemeinsamen Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kindertageseinrichtungen an. Sowohl mehrere Kinder als auch einzelne Kinder mit Behinderung erhalten Betreuungsangebote, die ihnen eine bessere Teilhabe an qualitativ hochwertiger Bildung und Erziehung ermöglichen. Weitere Informationen zu den Betreuungsformen auf: http://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/kinderundfamilien/tageseinrichtungenfrkinder/integrationinklusion/integrationinklusion_1.html (15.8.2012) 2 http://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/kinderundfamilien/tageseinrichtungenfrkinder/integrationinklusion/integrationinklusion_1.jsp (20.8.2015) Vorwort    5 Ziel der inklusiven Bildung ist es, Kindern mit Behinderungen die gleichen Bildungschancen zu eröffnen wie Kindern ohne Behinderung. Durch die gemeinsame Erziehung in Kindertageseinrichtungen lernen alle Kinder miteinander und bauen Vertrauen auf. Die Kindertageseinrichtungen als Bildungsinstitutionen ermöglichen Vielfalt und Normalität für alle Kinder im gemeinsamen Tun. Kitas, die inklusive Plätze anbieten, erhalten Unterstützung in Form einer Kindpauschale, die auch für die Kitas interessant ist3, damit alle Kinder, deren Eltern sich eine inklusive Kindertageseinrichtung für ihr Kind wünschen, diesen auch wohnortnah besuchen können. Mit der Förderung sollen zusätzliche Fachkraftstunden über das bislang bestehende System der pädagogischen Betreuung hinaus finanziert werden, um den pädagogischen Standard wesentlich anheben zu können. 2015 betreuten 7 Kitas Kinder mit besonderem Bedarf, alle in den Bezirken Kerngebiet und Brauweiler/Dansweiler und Stommeln. Insgesamt wurden also 27 Kinder auf unterschiedliche Art gefördert. Bei unseren Begehungen konnten wir den Umfang und den Ort der individuellen Förderung erleben und haben gesehen, dass diese inklusive Vorgehensweise in Pulheim sehr gut funktioniert. Besondere Anforderungen stellt der Umgang mit behinderten Kindern an eine geeignete Akustik, barrierefreie Verkehrsflächen, ebenerdige Zugänge und entsprechende Fluchtwege und Außenzugänge. Diese Anforderungen sind in den Kitas überwiegend gut gelöst. Schwieriger ist derzeit, die notwendige Ruhe für Kinder mit besonderen Bedarfen zu erreichen, denn die Kitas sind sehr voll (überbelegt und mit einer wachsenden Anzahl von Helfern, Praktikanten und Erziehern4) und die steigende Anzahl kleiner Kinder führt zu immer mehr „Unruhe“; Bewegung und Wirbel, aber auch Tränen, Geschrei und Protest. In NRW soll jedem Kind mit Behinderung ein wohnortnahes inklusives Betreuungsangebot gemacht werden. Dies muss auch die Leitlinie für Pulheim sein. Für die Zukunft ist daher davon auszugehen, dass pro Jahrgang etwa eine ähnlich – möglicherweise leicht ansteigende - hohe Zahl behinderter Kinder wie bisher die Einrichtungen frühkindlicher Bildung in Pulheim besuchen wollen. Die bisherige Gruppenstruktur bündelt die Kinder in drei Bezirken, es gibt dafür durchaus auch bauliche Gründe sowie Gründe der Gruppenstruktur. Der Empfehlung des LVR, dass die behinderten Kinder in möglichst vielen verschiedenen Kitas inklusiv betreut werden, schließt sich dieses Gutachten an, was bedeutet, dass die Stadt und die Träger die Verteilung der inklusiven Plätze möglicherweise in der mittleren Frist ausweiten sollte.5 Sobald die neuen Plätze zum Abbau der Überbelegung geschaffen sind, wäre dies ein sinnvoller weiterer Schritt, denn die inklusiven Plätze reduzieren das mögliche Angebot an anderen Plätzen. 3 Für jedes Kind mit Behinderung kann eine Pauschale in Höhe von 5.000 € gewährt werden. Dies liegt v.a. auch an zerstückelten Einsatzplänen und geringem Zeiteinsatz der einzelnen Mitarbeiter, was die Anzahl der Köpfe erhöht, aber nicht unbedingt die Betreuung zeitlich verbessert. 5 https://dom.lvr.de/lvis/lvr_recherchewww.nsf/B9AC366849DABCA5C1257922002641C3/$file/ begr%C3%BCndung13-1640.pdf 4 Vorwort 6 Da diese Kitas dann die Gruppengröße noch reduzieren müssten, was die angespannte Lage weiter anspannen würde und sich die Finanzierung dieser Plätze durch LVR und Krankenkassen in Zukunft neu darstellt, sollte die Stadt mit den Trägern eine mittelfristige Strategie erarbeiten, die pädagogische und finanzielle Aspekte berücksichtigt. Um dies tun zu können, hat die Stadt Pulheim die hier vorgelegte Untersuchung in Auftrag gegeben. Aufgaben und methodisches Vorgehen 7 2 Aufgaben und methodisches Vorgehen 2.1 Auftrag Dr. Garbe & Lexis wurden als Teil II der Kindertagesstättenbedarfsplanung seitens des Jugendhilfeausschusses der Stadt Pulheim gebeten, die Räumlichkeiten aller 29 Kitas zu begehen und auf Inklusionsgeeignetheit zu prüfen. Wir bewerten die Kitas dabei nach dem Ampelsystem (grün – gelb – rot). In der Folge wird sowohl die Liste der Kitas mit dem Datum der Begehung im Sommer 2015 als auch die beabsichtigte Darstellungsweise des Ergebnisses dargestellt. Die benutzten Materialien befinden sich im Anhang. 28 der 29 Kitas wurde begangen, die Kita „Hand in Hand“ arbeitet nach eigenen telefonischen Angaben bereits seit Jahren integrativ und hat auf die Begehung verzichtet. Nr. Name Datum Uhrzeit Lexis Paul Email Bezirk Telefonnumer Pulheim 02238-548 71 02238- 547 70 02238-78 60 02238-47 04 95 02238-507 70 02238-72 82 02238-835 65 02238-9492970 02238-8453510 02234-811 66 02234-80 17 00 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Städtische Kita „Arche“ Städtische Kita „Zwergenwald“ Städtische Kita „Regenbogen“ Städtische Kita „Pusteblume“ Kita „Kosmas & Damian“ Caritas Kita „St. Elisabeth“ Kita „Hand in Hand“ Kita KiKu Kinderland Kita KiKu Hoppelhasen Städtische Kita „Farbklecks“ Kita „Villa Kunterbunt“ 17.08. 08:00 17.08. 10:00 17.08. 12:00 17.08. 14:00 17.08. 16:00 18.08. 08:00 Kein Termin 18.08. 12:00 18.08. 14:00 18.08. 16:00 19.08. 08:00 x x x x x x x x x x Kita-Arche@netcologne.de; Kita-Zwergenwald@netcologne.de; Kita-Regenbogen@netcologne.de; Kita-pusteblume@netcologne.de; kita_hackes@t-online.de; kita-st.elisabeth@caritas-rhein-erft.de; dhh@hih-pulheim.info; pulheim@kinderzentren.de; kiku-hoppelhasen@kinderzentren.de; kita-farbklecks@netcologne.de; karl-zoergiebelstr40@netcologne.de; 12 Städtische Kita „Fliegenpilz“ 19.08. 10:00 x kita-fliegenpilz@netcologne.de; 13 Kita „Krabbe“ e.V. 19.08. 12:00 x info@kiga-krabbe.de; 14 Evang. Kita „Miteinander“ 19.08. 14:00 x kita-miteinander@web.de; 15 Kath. Kita „St. Nikolaus“ 19.08. 16:00 x nikolauskinder@web.de; 02234-819 52 16 Kath. Kita „Maria Königin des Friedens“ Städtische Kita „Kleine Strolche“ 19.08. 10:00 x kath.kiga.dansweiler@t-online.de; 02234-827 10 19.08. 12:00 x Kita-kleinestrolche@netcologne.de; 17 Brauweiler/Dansweiler 02234-80 19 79 02234-833 26 02234-98 60 69 Sinthern/ Geyen 02238-84 07 05 Aufgaben und methodisches Vorgehen 8 18 19 20 21 22 23 24 25 26 Städtische Kita „Bärenkinder“ Kath. Kita „St. Martinus“ Kita „Kinder Kinder“ e.V. Städtische Kita „Rappelkiste“ Städtische Kita „Kesselgasse“ Kita „Mach mit“ e.V. Städtische Kita „Räuberhöhle“ Kita „Alte Mühle“ e.V Evang. Kita „Regenbogen“ 19.08. 19.08. 20.08. 20.08. 20.08. 20.08. 20.08. 21.08. 21.08. 14:00 16:00 08:00 10:00 12:00 14:00 16:00 08:00 09:45 x x x x x x x x x 27 28 29 Kath. Kita „Marien-Kindergarten“ Kath. Kita „St. Bruno“ Naturkindergarten „Eulennest“ e.V. 21.08. 21.08. 21.08. 11:30 13:15 15:00 x x x 2.2 kita-baerenkinder@netcologne.de; kath.kita-sinthern@gmx.de; vorstand@kindergarten-kinder-kinder.de; Kita-Rappelkiste@netcologne.de; Kita-Kesselsgasse@netcologne.de; info@kiga-mach-mit-sinnersdorf.de; kita.raeuberhoehle@netcologne.de info@kindergarten-alte-muehle.de; ev.kindergarten-stommeln@kirchekoeln.de; marienkita@gmx.de; kita-stbruno@stommeln.de; info@naturkindergarten-eulennest.de; Sinnersdorf Stommeln 02238-545 70; 02238-547 21 02238-815 32 02238-544 83 02238-828 40 02238-71 57 02238-158 45 02238-14 01 20 02238-147 70 02238-149 26 02238-134 44 0151-54 76 62 30 Standards und Vorgehensweise Grundlage unserer Standards sind neben den gesetzlichen Vorgaben aus dem Kibiz die Orientierungswerte des LVR zum Raumprogramm, die wir im Folgenden abdrucken, im Anhang haben wir die Erläuterungen des LVR dazu abgebildet: Aufgaben und methodisches Vorgehen 9 Aufgaben und methodisches Vorgehen 10 Unter dem Aspekt der Gebäudequalität bei Inklusion hilft die unten abgedruckte, umformulierte Anforderungsliste der Montagsstiftung (Zusammenstellung aus Quellen der Montagsstiftung). Kriterium Relevanz Barrierefreiheit barrierefreie Nutzbarkeit aller Funktionsbereiche, Gestaltung der Informations- und Orientierungssysteme nach dem »Mehr-Sinne-Prinzip« Hygiene spezifische Sanitäranlagen für Schüler mit gravierenden Beeinträchtigungen und einem erhöhten Assistenzbedarf bei der Körperpflege, zusätzliche Pflegeräume, Räume mit Waschmaschine und Trockner Medizinische Versorgung Krankenpersonalraum und Erste-Hilfe-Station für die sichere Lagerung von Arzneimitteln für Schüler mit spezieller Arzneimittelversorgung, ggf. auch als Schulsozialstation oder als (zusätzlicher) Raum einer Gesundheitsstation zu nutzen Rückzug und Ruhe abgeschirmte Räume für Schüler mit einem höheren Bedarf an Ruhe- und Rückzugszeiten, zum Beispiel bei schweren Behinderungen und komplexerem Assistenzbedarf Technische Unterstützung geeignete Abstellflächen für Rollstühle oder andere technische Unterstützungssysteme in allgemeinen und spezialisierten Lern- und Unterrichtsbereichen sowie in wichtigen Gemeinschaftsbereichen (z. B. Aula, Mensa, Bibliothek) Therapie Räume zur therapeutischen Arbeit, zum Beispiel für Physio-oder Musiktherapie Treppen/Aufzüge Aufzüge (90 cm), Handläufe, erkennbare 1. und letzte Stufe Flure und Zugänge Rampen, Leitsysteme, Beleuchtung, Breite 120 - 150 Rettungswege Erreichbar, ertastbar, verständliche Hinweise, markierte Wege, akustische Information Türen Schwellen, Breite, automatische Öffnung Akustik DIN 18041 - Ansagesystem Beleuchtung blendfrei Aufgaben und methodisches Vorgehen 2.3 11 Ergebnis Wir weisen im Folgenden nach dem Ampelsystem die Kitas aus, die für bestimmte Förderbedarfe als gut geeignet, bedingt geeignet und ungeeignet gelten können. Da ein Großteil von Förderbedarfen erst nach der Kitazeit aufgedeckt und diagnostiziert wird, ist der Anteil der Kinder mit Förderbedarf in der Kita geringer als in der Grundschule. 2.3.1 Einschränkungen Das hier vorgelegte Gutachten ist eine Annäherung an die Realität, die bunter und weniger schematisch ist, als es für Planungszwecke praktisch wäre. Diese globale Aussage bezieht sich auf:    2.3.2  Art und Stärke von Behinderungen: niemand kann vorhersagen, welche Kinder und Jugendlichen sich für inklusive Betreuung und Beschulung entscheiden werden. Derzeit sind im Bereich der Schulen auch Rückbewegungen zu beobachten von Kindern, die zunächst die allgemeinen Schulen besucht haben und später mit vielfachen Frustrationserlebnissen zurück in die Förderschulen kommen, weil sie selbst, ihre Kameradinnen und oder ihre Lehrer mit der Situation nicht gut zu Recht kamen. Diese Entwicklung ist in Kitas eher nicht zu erwarten, weil die Anzahl der heilpädagogischen Kindergärten stark zurückgeht. In Pulheim gibt es keinen dieser Art, so dass Inklusion in der Kita flächendeckende Realität ist. Kinder, die Förderbedarf haben, können von diesem unterschiedlich betroffen sein, Behinderungen oder Einschränkungen, die demselben Fördertyp zugrunde liegen, sind nicht gleich. Wenn also eine Kita als grundsätzlich geeignet für Kinder mit körperlich-motorischen Einschränkungen beschrieben wird, können die baulichen Gegebenheiten für das eine Kind ausreichen und für das nächste nicht. Ein Kind mit Krücken kann vielleicht mit einer baulichen Situation schlechter umgehen als eines im Rollstuhl – all dies ist individuell zu bewerten. Mehrfach-Behinderung: viele Kinder gelten als Kinder mit Förderbedarf X – dies heißt aber nur, dass X die dominierende Einschränkung ist. Faktisch können sich Behinderungen überlagern und die Dominanz kann sich im Zeitablauf auch verändern (z.B. können körperliche Einschränkungen bei Kindern mit Förderbedarf „geistige Entwicklung“ über die Zeit zunehmen). Wir legen unseren Einschätzung, die als grobe Orientierung zu verstehen sind, folgendes an Kriterien und Maßstäben zugrunde: o Kriterien der Montagsstiftung (in eigener Anpassung wie in Anlage aufgeführt) o Gespräche mit den Kitaleitungen über Erfahrungen und Bewertungen (mit einzelnen Protokollen) o Begehungen der Gebäude und ihrer Außenbereiche Beurteilungsregeln, Prämissen und Setzungen Förderbedarf „L“ ist in der Kita kaum mit offizieller Diagnose anzutreffen und erfordert keine spezifischen baulichen Einrichtungen. Aufgaben und methodisches Vorgehen 12  Der Förderbedarf Sprache, „SQ“, erfordert persönliche Zuwendung und spezifische Angebote, aber keine baulichen Notwendigkeiten.  Der Förderbedarf „ES“ – emotional und soziale Entwicklungsverzögerungen, Auffälligkeiten und Erziehungsschwierigkeiten erfordert nach unserer Ansicht – wie wir es auch in der Schulentwicklungsplanung fordern – das Vorhandensein mind. eines kleinen Raums für Rückzug, Besinnung oder als „Trainingsraum“. Besonders für die Kinder mit Förderbedarf ES werden kleine Gruppenräume benötigt, wo diese nicht vorhanden sind, ist das Gebäude nicht geeignet. Grundsätzlich stellt ES aber keine baulichen Anforderungen, sondern nur an Fläche, Ruhe/Akustik und Ausweichmöglichkeiten sowie an das Personal. ES-Kinder sollen eine anregungsarme und ruhige Umgebung haben.  Die in der Schulwelt sog. „LES“, also die Lern- und Entwicklungsverzögerungen sind grundsätzlich ohne räumliche Anforderungen in jeder Kita unterzubringen, die einen kleineren Extraraum aufweisen.  Eine geistige Behinderung kann ähnlich wie der Förderbedarf „L“ beurteilt werden und setzt für sich genommen keine baulichen Notwendigkeiten voraus, sondern personelle. Geistige Behinderung tritt häufig zusammen mit anderen Einschränkungen auf, daher ist die Barrierefreiheit auch hier das ausschlaggebende Kriterium. Eignung für Förderbedarf KM wird nach den Grundsätzen für barrierefreies Bauen beurteilt. Die Gebäude, die eindeutig nicht barrierefrei sind, sind grosso modo auch für Sehbehinderte nicht zu benutzen (es kommt allerdings auf die Stärke der Behinderung an!). Der Rückschluss gilt nicht! Wir setzen für Kinder mit Sehbehinderung keine spezifische Einrichtungen, Leisysteme oder taktile Flächen voraus, denn die baulichen Notwendigkeiten richten sich nach der Schwere der Behinderung und müssen im Bedarfsfall dann fallweise geschaffen werden. Was für Kinder gilt, gilt auch für Personal – auch mobilitätseingeschränkte Erzieher haben ein Recht, ihren Beruf uneingeschränkt auszuüben. Brandschutz und verbesserte Akustik können sich gegenseitig behindern: wir empfehlen daher vor Beginn von Baumaßnahmen oder Ertüchtigungen eine umfangreiche Abstimmung mit dem Brandschutz. Dies betrifft insbesondere die Gestaltung von Fluren und Verkehrsflächen.     Für eine echte bauliche Bewertung sind die DIN 18040 und 41 (barrierefreies Bauen), §55 BauO NRW (s. Anlage) und viele weitere hinzuziehen. Wir weisen darauf hin, dass Dr. Garbe & Lexis Bildungsplaner und keine Bausachverständigen sind. Wir können daher nur mit „gesundem Menschenverstand“ und viel Erfahrung die Gebäude beurteilen. Bau- oder Fluchtpläne lagen uns nicht vor, eine Begutachtung des Raumangebotes war nicht geschuldet, so dass wir uns auf die Betrachtung der Barrierefreiheit und eine Einschätzung des Raumangebotes nach den oben skizzierten Richtlinien beschränkt haben. In jeder Kita wurde ein Gespräch mit der Leitung geführt und eine Begehung durchgeführt. Zu jeder Kita liegt ein Begehungsprotokoll vor. Aufgaben und methodisches Vorgehen 2.3.3 13 Ergebnis  Fast alle Kitas in Pulheim sind mit Akustikdecken ausgestattet, die für eine angenehme Akustik sorgen, in einzelnen Kitas fehlte diese Ausstattung in einzelnen Räumen (z.B. Kita Kosmas & Damian; fehlende Akustikdecke im Flur).  Alle Kitas in Pulheim und Dansweiler/Brauweiler verfügen über Klemmschutz an den Türen.  In vielen Kitas sollten – dies ist lebenszyklusbedingt für die Gebäude normal – die sanitären Anlagen renoviert und nach Möglichkeit aufgestockt und behindertengerecht werden (deutlich etwa in St. Nikolaus). Die Grundregel, nach der pro 10 Kinder ein WC und ein Waschbecken zur Verfügung stehen sollten, wird nicht überall eingehalten.  Die fast überall im Gebiet Pulheim und Dansweiler/Brauweiler ebenerdig angelegten Kitas sind fast vollständig schwellenlos und ermöglichen einen barrierefreien Zugang zum Außenbereich. Die Kitas mit Obergeschossen oder Treppen/Rampen – wie zum „Hafen“ in der Pusteblume – sind in der Tabelle benannt.  Die Außenbereiche sind (mit nur sehr wenigen Ausnahmen) großzügig und meist von den Gruppenräumen aus barrierefrei zugänglich. Mancherorts sind im Außengelände Barrieren errichtet (Baumstämme zur Abgrenzung in der Kita Regenbogen), die sich aber leicht beseitigen ließen, wenn dies notwendig wäre.  Fast alle Kitas haben einen Personalraum (mit nur sehr wenigen Ausnahmen wie „Mach mit“ oder Fliegenpilz, wo dieser Raum allerdings derzeit im OG ausgebaut wird) und mind. ein Büro. Aufgaben und methodisches Vorgehen 14 geeignet für Förderschwerpunkte Kommentar/Beschreibung Kita LE SQ ES GG SE HK KM integrative Gruppe vorhanden, spürbare Enge bei derzeitiger Auslastung, es fehlt ein Time-Out Raum und Kita Arche die Außentüren sind bedingt barrierefrei Kita Zwergennur im EG wg. Treppe, nicht ausreichend WCs, es fehlt ein Time-Out Raum für ES und es herrscht spürbare wald Enge altersgemischte Kita, erhöhte Ebene "Hafen", für mobilitätseingeschränkte Kinder nicht zu nutzen, spürbare Kita Pusteblume Enge Kita Kosmas & mit Kleinstkindern, sanitäre Anlagen müssten behindertengerecht umgebaut werden, im Flur fehlt die AkusDamian tikdecke St. Elisabeth nur im EG barrierefrei wg. Treppe, teiloffene Kita, kleine Räume, insgesamt großzügig, kein Behinderten-WC älterer Schallschutz und spürbare Enge dürften für ES und HK ein Hinderungsgrund sein, Außengelände nicht Regenbogen barrierefrei, Behinderten-WC vorh. Kita auf dem neuesten Stand incl. BehindertenWCs, großzügig geplant, Auslauf- und Rückzugsflächen vorKiKu Kinderland handen, optimale Ausstattung Kiku HoppelhaKita auf dem neuesten Stand incl. BehindertenWCs, großzügig geplant, Auslauf- und Rückzugsflächen vorsen handen, optimale Ausstattung Kita auf dem neuesten Stand incl. BehindertenWCs, großzügig geplant, Auslauf- und Rückzugsflächen vorFarbklecks handen, optimale Ausstattung Villa Kunterbunt, nur im EG wg. Treppe. Helles, freundliches und gut schallgedämmtes Gebäude mit einem weiteren geplanBrauweiler ten Anbau. Bei barrierefreiem Zugang zum OG vollst. Barrierefrei Mach mit, Sinnur im EG wg. Treppe, UG wird genutzt, ist aber für Inklusion unzumutbar, kein Außengelände, Umbauten nersdorf kaum möglich, weil Mietobjekt, WCs unzureichend, ein offener Raum mit NR Fliegenpilz, DansUmbauten geplant - bei Umsetzung ist Kita auch für ES inklusionsgeeignet, denn es ensteht Rückzugsraum, weiler OG nur für Mitarbeiter Miteinander, Brauweiler barrierefrei nur im EG, sanitäre Anlagen unzureichend, Nutzung UG unzumutbar, spürbare Enge Notausgang mit Stufen, Schwellen bei Außenzugängen, Kellernutzung mit Treppe im Ausnahmefall für TheSt Nikolaus rapie, kein Behinderten-WC Maria Königin nur im EG wg. Treppe, altersgemischte Gruppen, Wickelmöglichkeiten sind zu klein, großes barrierefreies des Friedens Außengelände, sanitäre Anlagen behindertengerecht gestalten Aufgaben und methodisches Vorgehen 15 nur im EG, MZR im OG ohne Fahrstuhl, keine U3 Toiletten vorhanden, sanitäre Anlagen behindertengerecht gestalten, helle große Räume, großes barrierefreies Außengelände nur im EG wg. Treppe, Ü3-Bereich oben keine Fluchttreppe, schwache Lichtverhältnisse aufgrund der hohen Decken in einem Raum (ehemalige Schule),NR nicht gedämmt, sanitäre Anlagen behindertengerecht gestalBärenkinder ten Schalldämmung in 2 von 3 Grp-.Räumen vorhanden, Außengelände eingeschränkt barrierefrei zu betreten, ü3 kein eigener Wickelbereich, ein Notausgang nicht barrierefrei, sanitäre Anlagen behindertengerecht geSt. Martinus stalten kein barrierefreier Eingang, keine Wickelmöglichkeiten, Erfahrungswerte im ES-, sowie Motorikbereich vorKinder Kinder handen, schwache Beleuchtung Kita auf neuem Stand, Barrierefrei, Behinderten-WCs müssten aber geschaffen werden, Sprachenwerkstatt Rappelkiste sowie MZR für Motorik geeignet, Akustik gut Barrierefrei nur im EG wg. Treppen, Türschutz unzureichend, Enge im Treppenflur vorhanden, Time-Out Kesselsgasse Raum fehlt, sanitäre Anlagen behindertengerecht gestalten kein barrierefreier Eingang/Außengelände wegen Treppen- keine Rampe, schlechte Akustik-kein Schallschutz, Wickelmöglichkeit nicht vorhanden, Time-Out Raum fehlt, sanitäre Anlagen behindertengerecht geKrabbe stalten nur im EG wg. Treppe, großes barrierefreies Außengelände, Differenzierungsraum vorhanden, sanitäre AnlaRegenbogen gen behindertengerecht gestalten altersgemischte Gruppen, gute Akustik, Akustikdecke vorhanden, barrierefreies Außen- und Innengelände, Alte Mühle sanitäre Anlagen behindertengerecht gestalten altersgemischte Gruppen, Erfahrungen im Bereich Sprache/Motorik, Therapiemöglichkeit im Haus, Diff.Räuberhöhle Raum vorhanden, Behinderten-WC mit Dusche vorhanden Marien-KinderBarrierefreier Eingang, aber keine Barrierefreiheit innen -viele Stufen im Gebäude + Treppe OG, kleines Augarten ßengelände, Akustik vorhanden aber nicht ausreichend, sanitäre Anlagen behindertengerecht gestalten kein barrierefreier Eingang-Treppen/Barrierefreiheit nur im EG wegen Treppen zum OG, MZR im OG ohne St. Bruno Aufzug, kein akustischer Schutz, sanitäre Anlagen behindertengerecht gestalten Eulennest Aktivitäten finden zum größten Teil im Freien statt, Wald, Barrierefreiheit dadurch stark eingeschränkt Die grün hinterlegten Kitas sind aus unserer Sicht optimal für alle Inklusionsanforderungen ausgerüstet. Kleine Strolche Aufgaben und methodisches Vorgehen 16 2.3.4. Bewertung mit dem Ampelsystems Für die Förderschwerpunkte Lernen (L) und Sprache (SQ) sind keine spezifischen baulichen Einrichtungen erforderlich, so dass dieser Bedarf in jeder Kita in Pulheim abgedeckt werden kann. Bei allen anderen Förderschwerpunkten (ES, GG, SE, HK, KM) lässt sich anhand des Ampelsystems auswerten, welche Kita jeweils für den Förderbedarf geeignet (grün) oder mit Einschränkungen (gelb) geeignet ist. Es lässt sich aber deutlich erkennen, dass für 3 der 5 Bezirke in Pulheim meist eine Kindertagesstätte alle Inklusionsanforderung erfüllt. Im Kerngebiet Pulheim sind dies die Kitas „KiKu Kinderland“ sowie „KiKu Hoppelhasen“. Diese befinden sich auf dem neuesten Stand, sind großzügig geplant, geräuschdämmt, ebenerdig, zur Straße hin verschlossen und verfügen über behindertengerechte Sanitäranlagen. Die Ausstattung ist optimal konzipiert, und es sind ausreichend Auslauf-und Rückzugsflächen vorhanden. Derzeit werden die Kinder mit besonderem Förderbedarf in einer Kita betreut, baulich sind jedoch beide Kitas bestens für Aufgaben der Inklusion geeignet. Im Bezirk Brauweiler/Dansweiler erfüllt die städtische Kita „Farbklecks“ mit genau den zuvor genannten Kriterien alle Inklusionsanforderungen. Sie verfügt zusätzlich über einen Aufzug und arbeitet bereits integrativ. Im Bezirk Sinnersdorf könnte die städtische Kita „Rappelkiste“ alle Förderschwerpunkte abdecken, wenn nachträglich ein Behinderten-WC eingerichtet und alle sanitären Anlagen im Sinne der Barrierefreiheit umgestaltet werden. Ansonsten ist die Kita im Inneren, sowie im Eingangsbereich ebenerdig angeordnet und barrierefrei gestaltet. Im Bezirk Stommeln erfüllt die städtische Kita „Räuberhöhle“ alle Voraussetzungen für eine inklusive Einrichtung. Ein Behinderten-WC mit Dusche, sowie ein Differenzierungsraum sind vorhanden. Die Kita verfügt über Erfahrungswerte im Förderbereich Sprache und Motorik. Aufgrund dessen sind Therapiemöglichkeiten im Haus gegeben. Im Bezirk Sinthern/Geyen können die 4 Kitas nicht jeden Förderschwerpunkt abdecken. Vor allem die Betreuung von Kindern mit körperlich-motorischem Förderbedarf, sowie mit Förderbedarf Sehen müsste hier durch bauliche Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit (incl. Sanitäranlagen/Behinderten WC) ermöglicht werden und im Ergebnis zu einer vollständig inklusionsgeeigneten Kita führen. Aufgaben und methodisches Vorgehen 17 Bei den Einzelauswertungen für jede Kita mit Blick auf Barrierefreiheit wird deutlich, dass in den meisten Kindertagesstätten außer den oben aufgezählten, vor allem die sanitären Einrichtungen erneuert bzw. durch bauliche Maßnahmen erweitert werden müssten, um allen Kindern mit körperlich-motorischem Förderbedarf, mit Einschränkungen oder Gehhilfen barrierefreien Zugang und Nutzung zu gewähren und somit auch dem Förderbedarf Sehen gerecht zu werden. Da Beeinträchtigungen in ihrer Art und Stärke unterschiedlich ausfallen können, muss je nach Anforderungsgrad geprüft werden, welche Kindertagesstätte die Anforderungen des zu fördernden Kindes vollständig erfüllt. ANHANG 18 3 ANHANG 3.1 Raumprogramm Kitas – Empfehlungen LVR Relevant sind außerdem die einschlägigen Bauvorschriften, wie DIN 18040 und 18041 sowie die KiBiz, Durchführungsverordnung § 6 (DVO KiBiz) ANHANG 19 3.2 Bewertung zur einfachen Barrierefreiheit (LWL) ANHANG 20 3.3 Vorgaben des Kibiz (3) Als Fläche werden pauschal 160 qm pro Gruppe der Einrichtung zugrunde gelegt. Die Zahl der Gruppen pro Einrichtung ergibt sich aus den Feststellungen der örtlichen Jugendhilfeplanung nach § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz. Für jede Gruppe der Gruppenform I und II nach der Anlage zu § 19 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz werden 25 qm hinzugerechnet. (4) Wird die in der Anlage zu § 19 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz genannte Gruppenstärke um nicht mehr als 25 Prozent unterschritten und sind die Räumlichkeiten dennoch erforderlich, kann der öffentliche Träger der örtlichen Jugendhilfe im Einzelfall die Flächen nach Absatz 3 Sätze 1 und 3 anerkennen, wenn die Unterschreitung vom Träger nicht zu vertreten ist. In den übrigen Fällen sind die Flächen nach Absatz 3 Sätze 1 und 3 entsprechend der Unterschreitung zu verringern. (5) Bei einer Kombination von Gruppenformen nach § 19 Abs. 3 Satz 2 Kinderbildungsgesetz kann abweichend von Absatz 3 die Fläche pro Kind berücksichtigt werden. Dabei sind je Kind in der Gruppenform I 9,25 qm, in der Gruppenform II 18,50 qm und in der Gruppenform III 7,00 qm zugrunde zu legen. Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=216&bes_id=1158 6&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#det324077 (April 2015) 3.4 Material zum Vorgehen: 3.4.1 Fragebogen Kriterium Name der Kita Anzahl Kinder: Anzahl Gruppenräume: Anzahl Gruppen Art Gruppen Anzahl (Art) Inklusionskinder: Anzahl Inklusionsräume Beschreibung Vorhanden / Nicht vorh. Bemerkung/Größe ANHANG Speiseraum / Mensa: Hygieneeinr. Größe Räume Sonstiges 21 ANHANG 22 3.4.2 Checkliste SuS-Arbeitsplätze Barrierefreiheit barrierefreie Nutzbarkeit aller Funktionsbereiche, Gestaltung der Informations- und Orientierungssysteme nach dem »MehrSinne-Prinzip« Beratung akustisch abgeschirmte Beratungsräume Berufsvorbereitung Werkstätten, u. a. für so genannte lernbehinderte Schüler, bei denen die Berufsvorbereitung im Sekundarschulbereich einen wichtigen Teil ihrer schulischen Tätigkeit darstellt Hygiene spezifische Sanitäranlagen für Schüler mit gravierenden Beeinträchtigungen und einem erhöhten Assistenzbedarf bei der Körperpflege, zusätzliche Pflegeräume, Räume mit Waschmaschine und Trockner Medizinische Versorgung Krankenpersonalraum und Erste-Hilfe-Station für die sichere Lagerung von Arzneimitteln für Schüler mit spezieller Arzneimittelversorgung, ggf. auch als Schulsozialstation oder als (zusätzlicher) Raum einer Gesundheitsstation zu nutzen Peers unter sich ausreichend viele Zusatzräume, in denen Lerngruppen temporär zusammenarbeiten können Rückzug und Ruhe abgeschirmte Räume für Schüler mit einem höheren Bedarf an Ruhe- und Rückzugszeiten, zum Beispiel bei schweren Behinderungen und komplexerem Assistenzbedarf Technische Unterstützung geeignete Abstellflächen für Rollstühle oder andere technische Unterstützungssysteme in allgemeinen und spezialisierten ANHANG 23 Lern- und Unterrichtsbereichen sowie in wichtigen Gemeinschaftsbereichen (z. B. Aula, Mensa, Bibliothek) Therapie Räume zur therapeutischen Arbeit, zum Beispiel für Physio-oder Musiktherapie »Time-Out« Time-Out-Räume für Schüler, die mit längeren Konzentrationsphasen Probleme haben oder in ihrem sozialen Umfeld besonderen psychischen Belastungen ausgesetzt sind Treppen/Aufzüge Aufzüge (90 cm), Handläufe, erkennbare 1. und letzte Stufe Flure und Zugänge Rampen, Leitsysteme, Beleuchtung, Breite 120 - 150 Rettungswege Erreichbar, ertastbar, verständliche Hinweise, markierte Wege, akustische Information Türen Schwellen, Breite, autom. Öffnung Akustik DIN 18041 - Ansagesystem Beleuchtung Blendfrei