Daten
Kommune
Pulheim
Größe
148 kB
Datum
18.02.2016
Erstellt
03.02.16, 18:31
Aktualisiert
03.02.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
24/2016
Erstellt am:
18.01.2016
Aktenzeichen:
II 510
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Jugendhilfeausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
18.02.2016
Betreff
Festlegung der Kindergartengruppen und Anzahl der Plätze für das Kindergartenjahr 2016/2017 gem. § 19 KiBiz
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
z. Zt. nicht bezifferbar €
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
X ja
nein
Vorlage Nr.: 24/2016 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Festlegung der Kindergartengruppen und der Anzahl der Plätze für das Kindergartenjahr 2016/2017 gem. § 19 KiBiz zu.
Erläuterungen
Nach § 18 Abs. 2 KiBiz setzt die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen die Bedarfsfeststellung auf der
Grundlage der Jugendhilfeplanung voraus. Die Jugendhilfeplanung ist damit unabdingbare Voraussetzung für die Förderung des laufenden Betriebes von Einrichtungen.
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird nach § 19 Abs. 3 KiBiz entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Hieraus ergibt sich die Höhe und Anzahl der auf eine Einrichtung
entfallenden Kindpauschalen (Kindpauschalenbudget). Der Zuschussantrag für das Kindergartenjahr 2016/2017 ist bis
zum 15.03.2016 (Ausschlussfrist) entsprechend der Entscheidung der örtlichen Jugendhilfeplanung zu stellen.
Der Landeszuschuss gem. § 21 KiBiz wird beim Produktsachkonto 06 01 01 (Förderung von Kindern in Tagesbetreuung), Sachkonto 4141010/6141010 (Landeszuweisung für städtische und freie Kindertagestätten) vereinnahmt. Die
Auszahlung der Betriebskostenzuschüssen an die Kindertagesstätten der freien Träger erfolgt über das Sachkonto
5317000/7317000 (Zuschuss zu Betriebskosten für Kitas). Die Ansätze wurden für den Doppelhaushalt 2015/2016 in
auskömmlicher Höhe veranschlagt.
Die Kindertagesstätten im Pulheimer Stadtgebiet werden in der Anlage I dargestellt. Die Aufstellung umfasst
Anzahl der Kindergartengruppen pro Einrichtung
Gruppenformen pro Einrichtung
Anzahl und Betreuungsumfang der Plätze in den jeweiligen Gruppenformen pro Einrichtung
Anzahl der Plätze für Kinder mit Behinderungen
Das Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2016/2017 wurde mit Hilfe des Kita-Navigators (Vormerksystem für
Kindergartenplätze) durchgeführt. Für das kommende Kita-Jahr wurde für 804 Kinder (Stand 21.01.2016) Vormerkungen
(554 U3-Kinder/ 250 Ü3-Kinder) vorgenommen. Unter Berücksichtigung der Vergabe weiterer Plätze (Nachrückverfahren
und neu zu schaffenden Plätze: 1 zusätzliche Gruppe in der Kita „Villa Kunterbunt“ in Brauweiler mit 20 Plätzen, neue
Kita „Am Wäldchen“ mit 120 Plätzen) werden voraussichtlich 234 U3-Kinder keinen Platz in einer Kindertagesstätte
erhalten. Nach dem Wunsch- und Wahlrecht gem. § 3a KiBiz haben die Eltern das Recht, für die Betreuung ihrer Kinder
zwischen den im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung zur Verfügung stehenden Tagesbetreuungsangeboten zu
wählen. Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern auf Betreuung der U3-Kinder in einer Kindertagesstätte kann nur in
einem begrenzten Umfang entsprochen werden, da das Platzangebot in den Kindertagesstätten nicht ausreicht. Es ist
davon auszugehen, dass eine Vielzahl dieser Kinder derzeit in der Tagespflege betreut werden. Wie viele U3-Kinder im
Kita-Jahr 2016/2017 gänzlich ohne Betreuungsangebot verbleiben werden, ist derzeit unklar, da die Meldungen über
den Abschluss von Betreuungsverträgen in der Tagespflege bis zum Beginn der Betreuung erst nach und nach beim
Jugendamt eingehen werden.
Bei den Ü3-Kindern warten zur Zeit noch 104 Kinder auf eine konkrete Platzzusage. Dieser Betreuungsbedarf kann
voraussichtlich durch die Vergabe einzelner Plätze im Nachrückverfahren und durch die neu zu schaffenden Plätze (Kita
„Villa Kunterbunt“ und Kita „Am Wäldchen“) gedeckt werden. Die konkreten Platzzusagen für diese beiden Maßnahmen
können erst vergeben werden, wenn der Termin der Inbetriebnahme nach dem Bauzeitenplan verbindlich fest steht.
Für die nach dem 21.01.2016 neu zuziehenden Kinder kann der Rechtsanspruches gem. § 24 SGB VIII auf einen KitaPlatz aus heutiger Sicht nur umgesetzt werden, in dem in den städtischen Kindertagesstätten, wie in den Vorjahren,
zusätzliche Plätze durch Überbelegungen geschaffen werden. Mit den noch möglichen Überbelegungen wird das Platzangebot für das Kita-Jahr 2016/2017 um 38 Plätze erweitert. Diese Plätze sind in der Aufstellung (Anlage I) bereits ent-
Vorlage Nr.: 24/2016 . Seite 3 / 3
halten. Ob dieses zusätzliche Platzangebot ausreichen wird, um alle Ü3-Kinder, die bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2017/2018 nach Pulheim ziehen werden (einschließlich Flüchtlingskindern), zu versorgen, bleibt abzuwarten.
Unmittelbare Steuerungsmöglichkeiten stehen dem Jugendamt nicht zur Verfügung.
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Dezernent
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Amtsleitung (N.N.)
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Verfasserin