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Beschlussvorlage (Festlegung der Kindergartengruppen und Anzahl der Plätze für das Kindergartenjahr 2016/2017 gem. § 19 KiBiz)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
148 kB
Datum
18.02.2016
Erstellt
03.02.16, 18:31
Aktualisiert
03.02.16, 18:31
Beschlussvorlage (Festlegung der Kindergartengruppen und Anzahl der Plätze für das Kindergartenjahr 2016/2017 gem. § 19 KiBiz) Beschlussvorlage (Festlegung der Kindergartengruppen und Anzahl der Plätze für das Kindergartenjahr 2016/2017 gem. § 19 KiBiz) Beschlussvorlage (Festlegung der Kindergartengruppen und Anzahl der Plätze für das Kindergartenjahr 2016/2017 gem. § 19 KiBiz)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 24/2016 Erstellt am: 18.01.2016 Aktenzeichen: II 510 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Jugendhilfeausschuss X nö. Sitzung Termin 18.02.2016 Betreff Festlegung der Kindergartengruppen und Anzahl der Plätze für das Kindergartenjahr 2016/2017 gem. § 19 KiBiz Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) z. Zt. nicht bezifferbar € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): X ja nein Vorlage Nr.: 24/2016 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Festlegung der Kindergartengruppen und der Anzahl der Plätze für das Kindergartenjahr 2016/2017 gem. § 19 KiBiz zu. Erläuterungen Nach § 18 Abs. 2 KiBiz setzt die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung voraus. Die Jugendhilfeplanung ist damit unabdingbare Voraussetzung für die Förderung des laufenden Betriebes von Einrichtungen. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird nach § 19 Abs. 3 KiBiz entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Hieraus ergibt sich die Höhe und Anzahl der auf eine Einrichtung entfallenden Kindpauschalen (Kindpauschalenbudget). Der Zuschussantrag für das Kindergartenjahr 2016/2017 ist bis zum 15.03.2016 (Ausschlussfrist) entsprechend der Entscheidung der örtlichen Jugendhilfeplanung zu stellen. Der Landeszuschuss gem. § 21 KiBiz wird beim Produktsachkonto 06 01 01 (Förderung von Kindern in Tagesbetreuung), Sachkonto 4141010/6141010 (Landeszuweisung für städtische und freie Kindertagestätten) vereinnahmt. Die Auszahlung der Betriebskostenzuschüssen an die Kindertagesstätten der freien Träger erfolgt über das Sachkonto 5317000/7317000 (Zuschuss zu Betriebskosten für Kitas). Die Ansätze wurden für den Doppelhaushalt 2015/2016 in auskömmlicher Höhe veranschlagt. Die Kindertagesstätten im Pulheimer Stadtgebiet werden in der Anlage I dargestellt. Die Aufstellung umfasst  Anzahl der Kindergartengruppen pro Einrichtung  Gruppenformen pro Einrichtung  Anzahl und Betreuungsumfang der Plätze in den jeweiligen Gruppenformen pro Einrichtung  Anzahl der Plätze für Kinder mit Behinderungen Das Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2016/2017 wurde mit Hilfe des Kita-Navigators (Vormerksystem für Kindergartenplätze) durchgeführt. Für das kommende Kita-Jahr wurde für 804 Kinder (Stand 21.01.2016) Vormerkungen (554 U3-Kinder/ 250 Ü3-Kinder) vorgenommen. Unter Berücksichtigung der Vergabe weiterer Plätze (Nachrückverfahren und neu zu schaffenden Plätze: 1 zusätzliche Gruppe in der Kita „Villa Kunterbunt“ in Brauweiler mit 20 Plätzen, neue Kita „Am Wäldchen“ mit 120 Plätzen) werden voraussichtlich 234 U3-Kinder keinen Platz in einer Kindertagesstätte erhalten. Nach dem Wunsch- und Wahlrecht gem. § 3a KiBiz haben die Eltern das Recht, für die Betreuung ihrer Kinder zwischen den im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung zur Verfügung stehenden Tagesbetreuungsangeboten zu wählen. Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern auf Betreuung der U3-Kinder in einer Kindertagesstätte kann nur in einem begrenzten Umfang entsprochen werden, da das Platzangebot in den Kindertagesstätten nicht ausreicht. Es ist davon auszugehen, dass eine Vielzahl dieser Kinder derzeit in der Tagespflege betreut werden. Wie viele U3-Kinder im Kita-Jahr 2016/2017 gänzlich ohne Betreuungsangebot verbleiben werden, ist derzeit unklar, da die Meldungen über den Abschluss von Betreuungsverträgen in der Tagespflege bis zum Beginn der Betreuung erst nach und nach beim Jugendamt eingehen werden. Bei den Ü3-Kindern warten zur Zeit noch 104 Kinder auf eine konkrete Platzzusage. Dieser Betreuungsbedarf kann voraussichtlich durch die Vergabe einzelner Plätze im Nachrückverfahren und durch die neu zu schaffenden Plätze (Kita „Villa Kunterbunt“ und Kita „Am Wäldchen“) gedeckt werden. Die konkreten Platzzusagen für diese beiden Maßnahmen können erst vergeben werden, wenn der Termin der Inbetriebnahme nach dem Bauzeitenplan verbindlich fest steht. Für die nach dem 21.01.2016 neu zuziehenden Kinder kann der Rechtsanspruches gem. § 24 SGB VIII auf einen KitaPlatz aus heutiger Sicht nur umgesetzt werden, in dem in den städtischen Kindertagesstätten, wie in den Vorjahren, zusätzliche Plätze durch Überbelegungen geschaffen werden. Mit den noch möglichen Überbelegungen wird das Platzangebot für das Kita-Jahr 2016/2017 um 38 Plätze erweitert. Diese Plätze sind in der Aufstellung (Anlage I) bereits ent- Vorlage Nr.: 24/2016 . Seite 3 / 3 halten. Ob dieses zusätzliche Platzangebot ausreichen wird, um alle Ü3-Kinder, die bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2017/2018 nach Pulheim ziehen werden (einschließlich Flüchtlingskindern), zu versorgen, bleibt abzuwarten. Unmittelbare Steuerungsmöglichkeiten stehen dem Jugendamt nicht zur Verfügung. _________________________ Dezernent _____________________ Amtsleitung (N.N.) ______________________ Verfasserin