Daten
Kommune
Pulheim
Größe
111 kB
Datum
17.02.2016
Erstellt
03.02.16, 18:31
Aktualisiert
03.02.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage 26/2016
Anlage 1
PROTOKOLL
Teilnehmende
Herr
Sebastian
Herr
Höschen:
Techn. Beig. Stadt PU
Herr Kleine-Erwig:
Amtsleiter Tiefbauamt PU
Herr Königs:
Abteilungsleiter Straßenbau PU
RM Fr. Stobbe, Fr. Winkler, Hr. Di Salve, Hr. Zaar
RM Hr. Sommer u. a. Teilnehmer
Verkehrsversammlung Geyen
Herr Wimmer:
Straßenbauabteilung PU
Betreff
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Seiten
5
Datum
26.11.2015
Verfasser
Th. Wimmer
Verteiler
Verkehrliche Situation OD Geyen zwischen Sintherner Str. und Manstedtener Str. Teilnehmer,
intern: IV, 61, 32, 660
Begehung 25.11.2015 von 16:00 Uhr – 18:30 Uhr
Zweck dieser Begehung der Ortsdurchfahrt Geyen war die Inaugenscheinnahme der Verkehrssituation in dem Bereich von der
Einmündung Sintherner Straße / Rather Straße über die Von-Frentz-Straße bis zur Manstedtener Straße.
Herr Sommer als Initiator der Begehung und Sprecher der „Verkehrsversammlung Geyen“ führte zu markanten und wichtigen
Punkten auf dieser Strecke.
1. Standort Sintherner Straße an der Einmündung Rather Straße:
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Für aus der Rather Straße ausfahrende Fahrzeuge gibt es durch im Seitenraum der Sintherner Straße parkende Autos nur
eine unzureichende Sicht auf den bevorrechtigten Verkehr auf der Sintherner Straße. Da der Verkehr auf der Sintherner
Straße zudem häufig eine zu hohe Geschwindigkeit aufweise, komme es als Folge hier regelmäßig zu gefährlichen Situationen. Der Vorschlag der Verwaltung diese Situation durch ein Halteverbot im direkten Sichtbereich zu verbessern, stellt
aus Sicht der Anwesenden keine Option dar, da man auf alle vorhandenen Parkflächen angewiesen sei.
Grundsätzlich sei es Wunsch der Verkehrsversammlung, den Durchgangsverkehr, der sich im Laufe der letzten Jahre immer weiter gesteigert hätte und sich ja nach Aussage des Verkehrsgutachtens durch die neuen Baugebiete noch steigern
werde, gänzlich aus der OD Geyen raus zu halten. Es gelte nun, geeignete Instrumentarien dafür zu entwickeln. Es müssten daher Maßnahmen ergriffen werden, die ein Durchfahren der Sintherner Straße, Von-Frentz-Straße und Manstedtener
Straße für den Durchgangsverkehr unattraktiv machen.
Hierzu könnte nach Meinung der Verkehrsversammlung eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 auf generell 30 km/h
zwischen Sintherner Straße und Manstedtener Straße beitragen, denn die zurzeit gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem
Bereich trügen erheblich zu den teils gefährlichen Verkehrsverhältnissen bei. Eine Tempo-30-Regelung habe sich bereits
auf der Frechener Straße (L 187) bewährt und es sei folglich nicht nachvollziehbar, warum eine entsprechende Regelung
nicht auch für die Sintherner Straße (K 25), die Von-Frentz-Straße (L 187) sowie die Manstedtener Straße in Richtung Pulheim (K 25) möglich sein soll. Im Übrigen werde eine solche Regelung auch bereits im Verkehrsgutachten, zumindest für
den Bereich der Von-Frentz-Straße, empfohlen.
Eine weitere sinnvolle Maßnahme zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs könnte nach Meinung der Verkehrsversammlung die Einrichtung einer einbahnigen Zweirichtungsfahrbahn auf der Sintherner Straße zwischen Bushaltestelle (Hausnummer 22) und Rather Straße oder zumindest Von-Grass-Straße darstellen. Hierbei soll der Verkehr mittels Signalregelung abwechselnd in immer nur einer Fahrtrichtung freigegeben werden.
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Die Verwaltung erklärt hierzu, dass es sich bei einem großen Teil des Verkehrs um Ziel- und Quellverkehr aus Sinthern/Geyen handeln dürfte. Zudem stünden Alternativtrassen für viele Verkehrsbeziehungen nicht zur Verfügung und dürfte der Bau weiterer Umgehungsstraßen bereits aus Gründen des Landschaftsschutzes nicht in Betracht kommen. Folglich
sei zu befürchten, dass es bei Einrichtung eines längeren Einbahnabschnittes zumindest in der Spitzenstundenzeit zu sehr
langen Rückstaus kommt. Daher seien von den Straßenbaulastträgern Einwände zu erwarten. Zudem würden größere
Verkehrsbehinderungen mit Rückstaus wiederum neue Verkehrsgefahren erzeugen. Dem ersten Eindruck nach wäre eine
solche Maßnahme folglich zumindest für die Spitzenstunde als nicht sinnvoll einzuschätzen. Um abschätzen zu können, ob
eine solche Maßnahme zumindest für die Zeiträume außerhalb der Spitzenstunde möglich ist, wäre eine gutachterliche
Prüfung ggf. mit Leistungsfähigkeitsnachweisen bzw. Simulationen erforderlich.
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2. Standort Haus Nrn. 32-28:
Hier ist die zur Verfügung stehend Straßenfläche bereits relativ schmal, auf der Seite vor den Hausnummern 32-28 sind
halbseitige Parkflächen auf den Gehwegen markiert. Wenn diese Parkplätze auch zur Spitzenstunde besetzt sind kann der
Begegnungsverkehr nicht ungehindert stattfinden. Die Verwaltung regt daher eine Prüfung an, ein Parken zu Spitzenstundenzeiten hier zu untersagen, um den ungehinderten Verkehrsfluss auch im Begegnungsverkehr zu ermöglichen.
3. Standort Lotto-Laden:
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Auch hier behindern zu Spitzenstundenzeiten auf der Straße parkende Fahrzeuge den Verkehrsfluss erheblich. Ein Begegnungsverkehr ist kaum möglich, so dass es bei größerem Verkehrsaufkommen zu starken Behinderungen und Gefährdungen kommt. Aus Sicht der Verwaltung wäre es folglich sinnvoll, das Parken zumindest in der Spitzenstunde zu unterbinden. Die Anwesenden können diese Darstellung offenbar nachvollziehen, es gibt jedoch auch die Befürchtung, dass der
Verkehr dadurch noch mehr beschleunigt würde. Zudem sei der Kiosk auf Kurzzeitparkplätze angewiesen. Es wäre folglich
zu prüfen, ob Ersatz weise Parken im Bereich des breiten Gehweges zwischen Sintherner Straße 29 und Einmündung
Frechener Straße zugelassen werden kann.
4. Standort Einmündung Frechener Straße – Sintherner Straße – Von-Frentz-Straße:
Hier hat das vom beauftragten Büro erarbeitete Gutachten erhebliche Defizite im Verkehrsfluss aufgezeigt, die sich durch
die Anbindung neuer Baugebiete noch verschlechtern werden. Die Verkehrsversammlung zeigt sich aber mit den Vorschlägen des Gutachtens zur Verbesserung der prognostizierten Verkehrsströme weitgehend zufrieden und stimmt diesen
zu.
Knackpunkt an diesem Knoten bleibt aber weiterhin die ungenügende Möglichkeit für Fußgänger und Radfahrer, die Frechener Straße zu überqueren. Hierzu wird die Verwaltung prüfen, inwieweit hier eine Verbesserung vorgenommen werden
kann.
Im weiteren Begehungsverlauf wird intensiv über Möglichkeiten diskutiert, angesichts der schmalen öffentlichen Fläche auf
der Von-Frentz-Straße mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer schaffen zu können. Die Verwaltung bekräftigt, dass solche Maßnahmen nicht ohne den Verlust von Parkflächen im Straßenraum von statten gehen können. Dies wird aber von
vielen Anwesenden sehr kritisch beurteilt. Weiterhin könnte geprüft werden, ob der öffentliche Gehweg vor dem Objekt
Von-Frentz-Straße 21 an die Höhe des privaten Gehweges angepasst werden kann.
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Standort Bäckerei:
Hier werden Möglichkeiten der Fußgängerquerung diskutiert. Nach Ansicht einiger Anwesender sollte die Bedarfsampelanlage an der Von-Harff-Straße zurückgebaut und durch zwei Fußgängerüberwege (FGÜ) ersetzt werden. Die Verwaltung
erklärt, dass die Ampel einen wichtigen Schulweg sichert und daher erhalten bleiben solte. Dies wurde von der Verkehrsversammlung bejaht. Außerdem wäre auf dem kurzen Stück der Von-Frentz-Straße zwischen Frechener Straße und
Manstedtener Straße nicht genügend Platz für mehr als einen FGÜ. Es werde jedoch geprüft, ob ein FGÜ in Höhe Bäckerei (Hs.-Nr. 9a) / Getränkemarkt (Hs.-Nr. 8a) zwischen den beiden Hofeinfahrten möglich ist, wobei auch hier bedacht werden muss, dass dadurch die Parkflächen vor beiden Gebäuden in Mitleidenschaft gezogen werden könnten.
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Herr Sommer spricht hier noch die Einmündung Korneliusstraße an und bittet die Verwaltung um Prüfung eines möglichen
Parkverbots im direkten Einmündungsbereich. Ein Parkverbot könnte durch das Aufbringen von „Zick-Zack-Linien“ deutlich
gemacht werden, bedingt aber auch, zumindest in der Anfangszeit, Kontrollen durch die Ordnungsbehörde.
5. Standort Von-Harff-Straße:
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Ebenso gefährlich beschreibt Herr Sommer die unmittelbar im Kurvenbereich gelegene Einmündung der Von-Harff-Straße
auf die Von-Frentz-Straße. Er könne sich vorstellen, diese Zufahrt gänzlich zu schließen und den Verkehr stattdessen über
die Burgstraße zu schicken. Diese könne den Verkehr zu Kirche und Kindergarten schon aufnehmen. Die Verwaltung erklärt, dass in einem solchen Falle eine Wendeanlage benötigt werde. Öffentliche Flächen stehen hierfür jedoch nicht zur
Verfügung. Sofern auf die private Parkfläche der Kirche zurückgegriffen werden könnte, wäre dies ggf. lösbar. Dann würden jedoch mehrere dringend benötigte Stellplätze wegfallen. Dies stellt jedoch für die Anwesenden keine Option dar.
6. Standort Ecke Von-Frentz-Straße – Manstedtener Straße:
Dem Knotenpunkt bescheinigt der Verkehrsgutachter eine gute bis sehr gute Funktionstüchtigkeit sowohl im Bestand als
auch in der Prognose zur Bewältigung der zukünftigen Verkehre. Allerdings sollten noch zusätzliche Maßnahmen zur sicheren Querung für Fußgänger realisiert werden. Die Anwesenden stimmen diesen Vorschlägen weitgehend zu, bittet jedoch darum, als kurzfristige Maßnahme ein Parkverbot im direkten Kurvenbereich der Von-Frentz-Straße in die Manstedtener Straße zu prüfen, denn hier komme es immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil ein Verkehrsteilnehmer häufig
nicht rechtzeitig erkennen kann, ob hinter der Kurve ein Fahrzeug steht und dadurch eine größere Fahrkurve gewählt werden muss. Bei breiten Fahrzeugen sei dies besonders gefährlich, weil zum Richtungswechsel wegen des engen Radius
beide Fahrspuren benutzt werden müssen. Die Verwaltung sagt eine solche Prüfung zu und wird ein Nachmarkieren des
Kurvenbereiches in diesem Knotenpunkt veranlassen.
Zu den Vorschlägen des Gutachters sollen die vorhandenen und notwendigen Sichtbeziehungen geprüft werden, um einen
geeigneten Standort für eine mögliche Querungshilfe zu finden.
An dieser Stelle spricht eine Teilnehmerin noch einen weiteren Punkt an, der ihrer Meinung nach überprüft werden solle:
Im Bereich des Nellesweges / Feuerwehr scheint die Beleuchtung nicht ausreichend bemessen zu sein. Hier wird um Prüfung gebeten, evtl. im Nachgang der Prüfung um Aufstellung zusätzlicher Leuchten, um eine entsprechende Ausleuchtung
zu gewährleisten. Die Verwaltung sagt eine solche Prüfung zu.
Die Verkehrsversammlung kritisiert die hinter dem Knotenpunkt in Richtung Ortsausgang gefahrene Geschwindigkeit vieler
Fahrzeuge und fordert verkehrsberuhigende Maßnahmen in beide Richtungen zwischen Ortseingang Geyen und dem Kno-
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tenpunkt Manstedtener Straße – Von-Frentz-Straße. Die Verwaltung erklärt hierzu, dass es sich bei dieser Straße um eine
Kreisstraße (K 25) handelt. Man könne hier zwar Geschwindigkeitsmessungen vornehmen und die Ergebnisse dem REK
präsentieren, um dem Ansinnen der Bewohner Geyens Rechnung zu tragen. Erfahrungsgemäß weist die Verwaltung aber
auch darauf hin, dass man sich zu früherer Zeit schon mal mit dem Kreis diesbezüglich auseinandergesetzt habe, der Kreis
allerdings den Sachverhalt anders beurteilt habe und deswegen zusätzliche Maßnahmen seinerzeit ausschloss.
Im Anschluss an die Begehung fand noch eine kurze Besprechung in der örtlichen Bäckerei als Resümee und zur Zusammenfassung der Eindrücke statt:
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Generell schwebt der Verkehrsversammlung Geyen vor, die Von-Frentz-Straße von einer Landesstraße in eine Kreisstraße
umwidmen zu lassen, damit mögliche Planungen zur vernünftigen Anpassung der verkehrlichen Infrastruktur schneller und
möglicher Weise auch unkomplizierter durchgeführt werden könnten. Die Verwaltung entgegnet hierzu, dass man erst sorgfältig
die Funktionsketten der überörtlichen Straßen überprüfen müsse, bevor man einen solchen Antrag in Erwägung ziehe. Zudem
würde die Verkehrsfunktion der Straßen hierdurch nicht maßgeblich verändert, so dass es sehr fraglich sei, ob dies für die Ziele
der Verkehrsversammlung Geyen hilfreich wäre.
Herr Sommer hebt nochmals hervor, dass die Bewohner Geyens den neuen Baugebieten und den neuen Einwohnern grundsätzlich positiv gegenüber stehen und daher den Ort auch für die eigene Bevölkerung qualitativ aufwerten möchten. Dazu gehöre auch ein qualitativ guter und sicherer Straßenverkehr und entsprechende Angebote an den Fuß- und Radverkehr.
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Herr Sommer stellt im Namen der Verkehrsversammlung Geyen nochmals als unbedingten Willen der Einwohner Geyens nach
Tempo 30 im Begehungsabschnitt dar. Herr TB Höschen teilt hierzu mit, dass er zu diesem Ortstermin durch die Ortschaft Esch
gekommen sei, auch eine Straße mit überregionaler Funktion, in der die gesamte Ortslage mit Tempo 30 beschildert sei. Die
OD Geyen sei ein ähnlich gelagerter Fall, so dass er aufgrund der gegebenen Gefahrensituation eine Prüfung auf Anordnung in
der Verwaltung vorantreiben will mit dem Ziel, schnellstmöglich mit diesem Mittel einen ersten Schritt zur Beseitigung der Gefahrensituation zu leisten.
Argumentativ könnten sicherlich neben den augenscheinlichen und bestätigten Gefahrensituationen auch Passagen aus dem
vorliegenden Verkehrsgutachten bei einer Antragstellung herangezogen werden.
Es wird vereinbart, dass die Verwaltung das Gespräch mit den zuständigen Baulastträgern für Sintherner Straße, Von-FrentzStraße und Manstedtener Straße sowie mit der städtischen Ordnungsabteilung suchen wird, um schnellstmöglich evtl. Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr einzuleiten. Markierungs- und beschilderungstechnische Maßnahmen könnten bereits
kurzfristig gewünschte Wirkungen erzielen, bevor man über nachhaltige langfristige Lösungen, die meistens auch mit baulichen
Veränderungen einhergehen, nachdenkt. Bauliche Veränderungen müssen immer aufwendig z. B. in Hinsicht auf Verfügbarkeit
der finanziellen Mittel geprüft werden oder die Eventualität der KAG-Pflicht solcher Maßnahmen.
Unter dem Hinweis auf den Wegfall von Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum soll auch geprüft werden, wie der große öffentliche Parkplatz am Jakob-Pohl-Platz weiter in den Fokus Geyens gerückt werden kann. Denn während die parkenden
Fahrzeuge im Straßenraumbereich den Verkehrsfluss durch die OD Geyen nachhaltig negativ beeinflussen, ist der Parkplatz
nur schwach frequentiert. Die Verwaltung wird hier prüfen, wie viele Stellplätze auf diesem Platz markiert werden könnten und
wie die Ausschilderung dieser Parkmöglichkeiten optimiert werden kann.
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Das Protokoll zur dieser Begehung soll allen Beteiligten zugänglich gemacht werden. Herr Sommer wird dieses hierzu als
Sprecher der Verkehrsversammlung Geyen weiterleiten. Darüber hinaus wird auch der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
(TVA) als zuständiges Gremium des Rates der Stadt Pulheim über das Ergebnis der Begehung informiert.
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aufgestellt:
gesehen:
gez. Wimmer
gez. Kleine-Erwig