Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Verkehrsführung beim Umbau der K 25 und der Herstellung des Kreisverkehrs Am Bendacker Zufahrtsmöglichkeiten zu den Firmen Wooning und Schreier)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
146 kB
Datum
01.03.2016
Erstellt
11.02.16, 15:15
Aktualisiert
11.02.16, 15:15
Beschlussvorlage (Verkehrsführung beim Umbau der K 25 und der Herstellung des Kreisverkehrs Am Bendacker 
Zufahrtsmöglichkeiten zu den Firmen Wooning und Schreier) Beschlussvorlage (Verkehrsführung beim Umbau der K 25 und der Herstellung des Kreisverkehrs Am Bendacker 
Zufahrtsmöglichkeiten zu den Firmen Wooning und Schreier) Beschlussvorlage (Verkehrsführung beim Umbau der K 25 und der Herstellung des Kreisverkehrs Am Bendacker 
Zufahrtsmöglichkeiten zu den Firmen Wooning und Schreier) Beschlussvorlage (Verkehrsführung beim Umbau der K 25 und der Herstellung des Kreisverkehrs Am Bendacker 
Zufahrtsmöglichkeiten zu den Firmen Wooning und Schreier)

öffnen download melden Dateigröße: 146 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 38/2016 Erstellt am: 26.01.2016 Aktenzeichen: IV/66-12 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Ausschuss für Tiefbau und Verkehr 3 ö. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss nö. Sitzung Termin X 17.02.2016 X 01.03.2016 Betreff Verkehrsführung beim Umbau der K 25 und der Herstellung des Kreisverkehrs Am Bendacker Zufahrtsmöglichkeiten zu den Firmen Wooning und Schreier Veranlasser/in / Antragsteller/in Fraktion des Bürgervereins, Bürger, Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 38/2016 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag 1. Der TVA nimmt die Ausführungen des Ingenieurbüros und der Verwaltung zur Verkehrsführung und dem Bauablauf im Zuge des Umbaus der K 25 und des Baus des Kreisels Am Bendacker zustimmend zur Kenntnis. 2. Der TVA lehnt Änderungen der vorgesehenen Verkehrsführung ab und empfiehlt dem HFA, die beiden Bürgeranträge zurückzuweisen. 3. Der HFA lehnt die beiden Bürgeranträge ab. Erläuterungen Die Fraktion des Bürgervereins hat mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 29.01.2016 beantragt, dass das beauftragte Büro Bramey.Bünermann in der Sitzung des TVA vom 17.02.2016 die vom Büro geprüften Varianten zur vorgesehenen Verkehrsführung und Vollsperrung der K 25 im Zuge des Umbaus der Geyener Straße darstellt. Die vom Büro hierzu verfasste Varianten-Dokumentation vom 05.01.2016, die mit E-Mail vom 15.01.2016 bereits den Fraktionen zur Kenntnis gegeben wurde, ist als Anlage 4 beigefügt. Wunschgemäß wird das Büro die Ausarbeitung in der Sitzung erläutern und Fragen beantworten. Weiterhin hat die Fraktion des Bürgervereins beantragt, auf eine Vollsperrung weitestgehend zu verzichten und eine beidseitige Befahrbarkeit der Geyener Straße im Interesse der ansässigen Unternehmen, der Anlieger der Sonnenallee, des ÖPNV und einer schnellen Anbindung der Ortsteile Brauweiler, Dansweiler sowie Sinthern und Geyen durch eine geeignete Verkehrsführung für die gesamte Bauzeit sicherzustellen. Mit Schreiben vom 04.02.2016 (Anlage 2) hat die Gärtnerei Wooning gemäß § 24 GO NRW beantragt, die Verkehrsführung so zu gestalten, dass über die gesamte Bauzeit eine Vollsperrung vermieden wird und die Befahrbarkeit der Geyener Straße in beide Fahrtrichtungen ebenso erhalten bleibt wie die Erreichbarkeit der Gärtnerei aus beiden Fahrtrichtungen über die Geyener Straße. Mit Schreiben vom 08.02.2016 (Anlage 3) haben Anlieger aus dem Bereich der Sonnenallee gemäß § 24 GO NRW beantragt, auf eine Sperrung der K 25 zwischen Pulheim und Geyen während der Bauphase des Kreisverkehrs „Am Bendacker“ / Ausbau K 25 zu verzichten und gefordert, eine Alternative zur Umleitung über die Sonnenallee zu erarbeiten und umzusetzen. In der Sitzung des TVA vom 18.11.2015 hatte der TVA bereits unter TOP 3 einen Antrag der Fraktion des Bürgervereins, auf eine Vollsperrung zu verzichten und stattdessen eine einseitige Befahrbarkeit sicherzustellen, mehrheitlich abgelehnt. Hierzu hatten die Verwaltung und das beauftragte Ingenieurbüro bereits in dieser Sitzung anhand der als Anlage 4 beigefügten Folien erläutert, dass die vorgesehene Verkehrsführung für den Verkehr zwischen den Ortsteilen und somit auch den ÖPNV erheblich geringere Beeinträchtigungen mit sich bringt, als eine signalgeregelte Führung im Zweirichtungsverkehr. Ergänzende Darstellungen der Situation finden sich in Anlage 5. Zudem wurde auf die aus der Maßnahme 2013 bekannten Anliegen der ansässigen Gärtnerei und des Gartentechnikbetriebes besondere Rücksicht genommen, indem nunmehr über die gesamte Bauzeit eine mit nur einem minimalen Umweg verbundene Anfahrbarkeit – insbesondere auch aus Richtung Pulheim – sichergestellt wird und zudem die Zeit der Vollsperrung soweit wie möglich nach hinten geschoben wurde, um das für die Betriebe besonders bedeutende Frühjahrsgeschäft möglichst wenig zu beeinträchtigen. Vorlage Nr.: 38/2016 . Seite 3 / 4 Für die Anlieger der Sonnenallee stellt der mit der Umleitung verbundene Mehrverkehr selbstverständlich eine Belastung dar. Die Sonnenallee verfügt allerdings beidseitig über breite Gehwege und eine verkehrsberuhigte Gestaltung als Tempo 30-Zone mit Einengungen und Rechts-vor-Links-Regelung. Zudem wurde in Höhe des Kindergartens eine Querungshilfe mit Fußgängerüberweg errichtet. Vor diesem Hintergrund kann der zusätzliche Verkehr hier für die Zeit der Baumaßnahme auch unter Berücksichtigung der Lage des Kindergartens und der vielen Kinder in den anliegenden Wohngebieten sicher und ohne unangemessene Beeinträchtigungen abgewickelt werden. Im Nachgang der Sitzung des TVA vom 18.11.2015 hat Frau Wooning mit E-Mail vom 24.11.2015 den als Anlage 6 beigefügten offenen Brief an Herrn Bürgermeister gesandt. Daraufhin fand am 30.11.2015 im Rathaus eine Besprechung mit Herrn Bürgermeister Keppeler und den Vertretern der Firmen Wooning und Schreier statt. Hierbei ging es um die Erläuterung des vorgesehenen Bauablaufes und den Einschränkungen durch die erforderliche Verkehrsführung während des Bauablaufes. Das Protokoll dieser Besprechung ist als nichtöffentliche Anlage beigefügt. Im Ergebnis wurde vereinbart, dass das Ingenieurbüro Bramey.Bünermann die Alternativen zur vorgesehenen Verkehrsführung nochmals prüft und dabei insbesondere die damit verbundenen Kosten beziffert. Die Verwaltung beauftragte daraufhin das Ingenieurbüro Bramay.Bünermann, folgende drei denkbare Varianten zu untersuchen: A) provisorische Verbreiterung der K 25 auf der westlichen Straßenseite um 3-4 m, um den Zweirichtungsverkehr auf der K25 bis zur benötigten Vollsperrung ab Juni 2016 aufrechterhalten zu können. B) Errichtung einer temporären Ersatzstraße für den Zweirichtungsverkehr auf den Bauflächen des BP 113 mit Anschluss an den Kreisel Pariser Straße. Nach Herstellung der vorgesehenen Arbeiten an der K 25 erfolgt der vollständige Rückbau. C) Verkehrsführung von Februar bis Anfang Juni wie vorgesehen im Einrichtungsverkehr von Geyen Richtung Pulheim; aber zusätzlich das Ermöglichen der Zufahrt von Pulheim bis zur Straße Am Bendacker durch bedarfsgerechte Steuerung mittels Lichtsignalanlagen. Nachdem die vom Ingenieurbüro hierzu erstellte Varianten-Dokumentation (Anlage 7) bei der Verwaltung eingegangen ist, wurde der Sachverhalt verwaltungsseitig nochmals überprüft und dies in dem als Anlage 8 beigefügten Vermerk dokumentiert. Demnach wurden ausreichend Maßnahmen vorgesehen, die dazu führen, dass es für die Betriebe zu keinen unangemessenen Beeinträchtigungen kommt. Zudem würde sich das Maß der Beeinträchtigungen auch bei Realisierung der Alternativen nur unwesentlich verringern, da weiterhin eine Baustellensituation mit großen Verkehrsbeeinträchtigungen erforderlich wäre und die Zufahrt in die Straße Am Bendacker in jedem Fall aufgrund der dort erforderlichen Bauarbeiten für mehrere Wochen gesperrt werden muss. Angesichts der Vorgaben für einen sparsamen Mitteleinsatz wären die mit den Alternativen verbundenen Mehrausgaben folglich nicht zu rechtfertigen. Daher hat die Verwaltung mit dem als Anlage 9 beigefügten Schreiben den betroffenen Firmen mitgeteilt, dass dem Wunsch auf Änderung der Verkehrsführung im Rahmen der anstehenden Bauarbeiten nicht entsprochen werden kann. Im Schreiben der Fraktion des Bürgervereins wird im Übrigen noch die Annahme dargestellt, dass sich durch die vom Büro erwähnte Bauzeitverkürzung um 1,5 bis 2 Monate bei der Variante 2 noch Kosteneinsparungen ergeben könnten. Dies trifft jedoch nicht zu. Die Aussage bezieht sich auch nur auf die Dauer der Arbeiten im Bereich der Geyener Straße und nicht auf die Gesamtbauzeit. Es wurden bereits alle Effekte in den dargestellten Beträgen berücksichtigt. Vorlage Nr.: 38/2016 . Seite 4 / 4 Unabhängig davon hat die Verwaltung auch die zu diesem Zeitpunkt gerade beauftragte Baufirma um Prüfung gebeten, ob mit einer der drei Varianten aus ihrer Sicht nicht direkt erkennbare Vorteile verbunden sind und die Firma ermutigt, hierfür Nachtragsangebote vorzulegen. Die Firma kam jedoch nach kurzer Prüfung ebenfalls zu dem Ergebnis, dass auch aus ihrer Sicht die mit den Alternativen verbundenen Nachteile die Vorteile deutlich überwiegen, so dass auf die Erarbeitung von Nachtragsangeboten verzichtet wurde. Zudem stellt die Dauer der Vollsperrung auch aus Sicht der beauftragten Firma das absolute Minimum dar, so dass auch hier keine Änderung möglich ist. Allerdings hat die Firma festgestellt, dass die Dauer der vor der Vollsperrung im Bereich der K 25 möglichen Arbeiten nicht so groß wie angesetzt ist. Daher beginnt die Teilsperrung mit dem Einrichtungsverkehr statt zum 01.02.2016 erst am 07.03.2016. Weitergehende Möglichkeiten zur Änderung der Sperrungen waren damit aber nicht verbunden, da der Zeitraum der Vollsperrung zum Schutz des Frühjahrsgeschäftes nicht vorgezogen werden soll und die in der ersten Phase erforderliche Umklemmung einer für den Kreisel umzulegenden Hauptgasleitung aus Gründen der Versorgungssicherheit nicht während der Heizperiode erfolgen kann. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei allen vom Ingenieurbüro ermittelten Kosten um Schätzungen handelt. Die tatsächlichen Mehrkosten müssten im Rahmen von Nachtragsverhandlungen ermittelt werden. Da die Firma die vertraglich vereinbarte Baudurchführung inzwischen vorbereitet, könnten sich gegenüber der Schätzung folglich Mehrkosten und zeitliche Verzögerungen, die angesichts des sehr dicht getakteten Zeitplans nicht an anderer Stelle kompensiert werden könnten, ergeben.