Daten
Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
15.02.16, 18:30
Aktualisiert
15.02.16, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
45/2016
Erstellt am:
29.01.2016
Aktenzeichen:
II 40 10 60
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
23.02.2016
Haupt- und Finanzausschuss
X
01.03.2016
Rat
X
15.03.2016
Betreff
Förderung kommunaler Aufwendungen für schulische Inklusion
hier: Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
87.534,47 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
87.534,47 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
X ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen auf dem Konto 03 06 01 4141300/61413000 (Zuwendungen für schulische
Inklusion)
Vorlage Nr.: 45/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit und der HFA empfehlen, der Rat beschließt
1.die Genehmigung eines erheblichen außerplanmäßigen Aufwands in Höhe von 87.534,47 € bei dem Konto
03/06/01.5317400 (Zuschüsse im Rahmen der schulischen Inklusion) im Haushaltsjahr 2015.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge auf dem Konto 03/06/01.4141300 (Zuwendungen für schulische Inklusion).
2. die Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung bei dem Konto 03/06/01.7317400 (Zuschüsse im
Rahmen der schulischen Inklusion) in Höhe von 87.534,47 € im Haushaltsjahr 2016.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen auf dem Konto 03/06/01.6141300 (Zuwendungen für schulische Inklusion).
Erläuterungen
Mit Bescheid vom 08.12.2015, hier eingegangen am 10.12.2015, weist das Ministerium für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen der Stadt Pulheim einen Anteil am Belastungsausgleich gemäß § 1 Abs. 4 Gesetz zur
Förderung kommunaler Aufwendungen für schulische Inklusion in Höhe von 87.534,47 € zu.
Die mit Bescheid vom 08.12.2015 gewährten Landesmittel in Höhe von 87.534,47 €, Zahlungseingang 15.01.2016,
wurden aus Gründen der Rechnungsabgrenzung noch im Haushaltsjahr 2015 ergebniswirksam gebucht.
Um eine Verwendung im Haushaltsjahr 2016 zu gewährleisten, ist eine Ermächtigungsübertragung nach § 22 Abs. 3
GemHVO notwendig. Diese Ermächtigungsübertragung kann nur auf einem Aufwands- bzw. Auszahlungskonto erfolgen.
Aufgrund dessen ist die Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2015 notwendig.
Sollte sich im Rahmen der geführten Gespräche über die mögliche Verwendung ein investiver Bedarf ergeben, kann
dieser aus dem Auszahlungskonto gedeckt werden.