Daten
Kommune
Pulheim
Größe
157 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
18.02.16, 17:55
Aktualisiert
18.02.16, 17:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
60/2016
Erstellt am:
10.02.2016
Aktenzeichen:
II / 40 / 400
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
ö. Sitzung
12
Haupt- und Finanzausschuss
4
Rat
nö. Sitzung
Termin
X
23.02.2016
X
01.03.2016
X
15.03.2016
Betreff
Klärung der Raumbedarfe an der Christinaschule mit der Perspektive Schuljahr 2017/2018 ff.
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung, SPD-Fraktion, AWO, VHS
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 60/2016 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen, der Rat beschließt,
1. dass für die außerschulische Nutzung durch die VHS räumliche Angebote außerhalb des Gebäudes der Christinaschule gesucht werden;
2. dass die Verwaltung beauftragt wird, mit der Schulleitung, dem Träger der außerunterrichtlichen Ganztagsangebote und der AWO Stommeln Gespräche zu führen, um die eventuellen Voraussetzungen zu klären, die für eine gemeinsame Nutzung der ehemaligen Schulräume, die zwischenzeitlich von der AWO Stommeln genutzt werden, erforderlich sind.
Erläuterungen
Im Zuge der aktuellen Schulentwickungsplanung hat der Rat beschlossen, die GGS Christinaschule Stommeln zukünftig
als 3-zügige Grundschule zu führen. Hintergrund dieser Überlegungen ist, dass zum Sommer 2017 der Umzug der KGS
Stommeln „An der Kopfbuche“, Stommeln in den Ortsteil Pulheim beschlossen ist und für den Ortsteil Stommeln der
Bedarf für eine 3-zügig geführte Grundschule prognostiziert wurde. Die SEP hat zum Ausdruck gebracht, dass im eigentlichen Schulgebäude für eine 3-zügig ausgebaute Grundschule und mindestens 5 OGS-Gruppen nur dann Raum zur
Verfügung steht, wenn die anderweitige Nutzung nicht mehr im Schulgebäude stattfindet (s. Vorlage Nr. 536 / 2014).
Die Verwaltung hat bereits im Zusammenhang mit der Beschlussfassung im Dez. 2014 darauf hingewiesen, dass für die
Zeit über das Schuljahresende 2016/2017 hinaus die Überlegungen zu konkretisieren sind.
Eine erste Konkretisierung hat ergeben, dass Beteiligte vor Ort (Schulleitung und beide Träger der Jugendhilfe) ein Konzept (Anlage 2) erarbeitet haben, das die Realisierung eines weiteren Klassenraumes zum Schuljahr 2016/17 möglich
macht. Der Jugendtreff kann perspektivisch in den Räumlichkeiten des Schulgebäudes verbleiben. Die Verwaltung ist
hier um Konkretisierung der Planungen gebeten; dies auch vor dem Hintergrund der aktuellen Beschlusslage zur Schaffung zusätzlicher OGS-Plätze.
Zu behandeln ist nun die Frage, ob und wenn ja welche Möglichkeiten den außerschulischen Vereinen und Trägern
angeboten werden, um eine Angebotsrealisierung auch zukünftig gewährleisten zu können.
Betroffene Träger sind hierbei insbesondere die Volkshochschule Rhein-Erft-Kreis (VHS) sowie die Arbeiterwohlfahrt
Stommeln (AWO) mit den weiteren, die Räume nutzenden Gruppen.
Die VHS hat in dem beiliegenden Schreiben (Anlage 3) dargestellt, welche Angebote in Stommeln gemacht werden
sollten. Es bleibt dem Rat in seinen weiteren Entscheidungen vorbehalten, ob die Realisierung in einem frei werdenden
Schulgebäude An der Kopfbuche oder an anderer Stelle im Ortsteil bzw. im Stadtgebiet erfolgen soll.
In einem erheblichen Maße betroffen ist die AWO Stommeln. Über die Jahre hat die AWO ein von den Seniorinnen und
Senioren im Ortsteil Stommeln angenommenes Angebot aufgestellt und fortentwickelt. Zudem stellt die AWO ihre Räumlichkeiten weiteren Gruppen zur Verfügung.
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass es nicht sinnvoll ist, einen Schulneubau zur Schaffung der erforderlichen
Schulräume zu errichten, wenn gleichermaßen Räume in ausreichender Zahl im Schulgebäude selber vorhanden sind.
Nichts desto trotz teilt die Verwaltung die von der AWO vorgetragene Auffassung (Anlage 4), dass eine Verlagerung des
AWO-Angebotes an den Standort An der Kopfbuche schwierig ist. Nachvollziehbar ist, dass die Angebote der AWO vor
allem der räumlichen Nähe zur Seniorenunterkunft und der zentralen Lage im Ortsteil wegen angenommen werden.
Vorlage Nr.: 60/2016 . Seite 3 / 3
Die Verwaltung schlägt daher vor, mit den im Beschlussentwurf genannten Beteiligten ein Gespräch zu führen. In diesem Gespräch soll ausgelotet werden, unter welchen Umständen und bei Schaffung welcher Voraussetzungen eine
gemeinsame Nutzung der Räumlichkeiten im Untergeschoss durch die Schule für außerunterrrichtliche Angebote sowie
die AWO Stommeln erfolgen kann.