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Beschlussvorlage (Klärung der Raumbedarfe an der Christinaschule mit der Perspektive Schuljahr 2017/2018 ff.)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
157 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
18.02.16, 17:55
Aktualisiert
18.02.16, 17:55
Beschlussvorlage (Klärung der Raumbedarfe an der Christinaschule mit der Perspektive Schuljahr 2017/2018 ff.) Beschlussvorlage (Klärung der Raumbedarfe an der Christinaschule mit der Perspektive Schuljahr 2017/2018 ff.) Beschlussvorlage (Klärung der Raumbedarfe an der Christinaschule mit der Perspektive Schuljahr 2017/2018 ff.)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 60/2016 Erstellt am: 10.02.2016 Aktenzeichen: II / 40 / 400 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit ö. Sitzung 12 Haupt- und Finanzausschuss 4 Rat nö. Sitzung Termin X 23.02.2016 X 01.03.2016 X 15.03.2016 Betreff Klärung der Raumbedarfe an der Christinaschule mit der Perspektive Schuljahr 2017/2018 ff. Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung, SPD-Fraktion, AWO, VHS Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 60/2016 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen, der Rat beschließt, 1. dass für die außerschulische Nutzung durch die VHS räumliche Angebote außerhalb des Gebäudes der Christinaschule gesucht werden; 2. dass die Verwaltung beauftragt wird, mit der Schulleitung, dem Träger der außerunterrichtlichen Ganztagsangebote und der AWO Stommeln Gespräche zu führen, um die eventuellen Voraussetzungen zu klären, die für eine gemeinsame Nutzung der ehemaligen Schulräume, die zwischenzeitlich von der AWO Stommeln genutzt werden, erforderlich sind. Erläuterungen Im Zuge der aktuellen Schulentwickungsplanung hat der Rat beschlossen, die GGS Christinaschule Stommeln zukünftig als 3-zügige Grundschule zu führen. Hintergrund dieser Überlegungen ist, dass zum Sommer 2017 der Umzug der KGS Stommeln „An der Kopfbuche“, Stommeln in den Ortsteil Pulheim beschlossen ist und für den Ortsteil Stommeln der Bedarf für eine 3-zügig geführte Grundschule prognostiziert wurde. Die SEP hat zum Ausdruck gebracht, dass im eigentlichen Schulgebäude für eine 3-zügig ausgebaute Grundschule und mindestens 5 OGS-Gruppen nur dann Raum zur Verfügung steht, wenn die anderweitige Nutzung nicht mehr im Schulgebäude stattfindet (s. Vorlage Nr. 536 / 2014). Die Verwaltung hat bereits im Zusammenhang mit der Beschlussfassung im Dez. 2014 darauf hingewiesen, dass für die Zeit über das Schuljahresende 2016/2017 hinaus die Überlegungen zu konkretisieren sind. Eine erste Konkretisierung hat ergeben, dass Beteiligte vor Ort (Schulleitung und beide Träger der Jugendhilfe) ein Konzept (Anlage 2) erarbeitet haben, das die Realisierung eines weiteren Klassenraumes zum Schuljahr 2016/17 möglich macht. Der Jugendtreff kann perspektivisch in den Räumlichkeiten des Schulgebäudes verbleiben. Die Verwaltung ist hier um Konkretisierung der Planungen gebeten; dies auch vor dem Hintergrund der aktuellen Beschlusslage zur Schaffung zusätzlicher OGS-Plätze. Zu behandeln ist nun die Frage, ob und wenn ja welche Möglichkeiten den außerschulischen Vereinen und Trägern angeboten werden, um eine Angebotsrealisierung auch zukünftig gewährleisten zu können. Betroffene Träger sind hierbei insbesondere die Volkshochschule Rhein-Erft-Kreis (VHS) sowie die Arbeiterwohlfahrt Stommeln (AWO) mit den weiteren, die Räume nutzenden Gruppen. Die VHS hat in dem beiliegenden Schreiben (Anlage 3) dargestellt, welche Angebote in Stommeln gemacht werden sollten. Es bleibt dem Rat in seinen weiteren Entscheidungen vorbehalten, ob die Realisierung in einem frei werdenden Schulgebäude An der Kopfbuche oder an anderer Stelle im Ortsteil bzw. im Stadtgebiet erfolgen soll. In einem erheblichen Maße betroffen ist die AWO Stommeln. Über die Jahre hat die AWO ein von den Seniorinnen und Senioren im Ortsteil Stommeln angenommenes Angebot aufgestellt und fortentwickelt. Zudem stellt die AWO ihre Räumlichkeiten weiteren Gruppen zur Verfügung. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass es nicht sinnvoll ist, einen Schulneubau zur Schaffung der erforderlichen Schulräume zu errichten, wenn gleichermaßen Räume in ausreichender Zahl im Schulgebäude selber vorhanden sind. Nichts desto trotz teilt die Verwaltung die von der AWO vorgetragene Auffassung (Anlage 4), dass eine Verlagerung des AWO-Angebotes an den Standort An der Kopfbuche schwierig ist. Nachvollziehbar ist, dass die Angebote der AWO vor allem der räumlichen Nähe zur Seniorenunterkunft und der zentralen Lage im Ortsteil wegen angenommen werden. Vorlage Nr.: 60/2016 . Seite 3 / 3 Die Verwaltung schlägt daher vor, mit den im Beschlussentwurf genannten Beteiligten ein Gespräch zu führen. In diesem Gespräch soll ausgelotet werden, unter welchen Umständen und bei Schaffung welcher Voraussetzungen eine gemeinsame Nutzung der Räumlichkeiten im Untergeschoss durch die Schule für außerunterrrichtliche Angebote sowie die AWO Stommeln erfolgen kann.