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Beschlussvorlage (Bodenschutz)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
155 kB
Datum
09.03.2016
Erstellt
22.02.16, 18:31
Aktualisiert
22.02.16, 18:31
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 78/2016 Erstellt am: 16.02.2016 Aktenzeichen: IV/003/61 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Umweltausschuss 4 ö. Sitzung Planungsausschuss nö. Sitzung Termin X 02.03.2016 X 09.03.2016 Betreff Bodenschutz Veranlasser/in / Antragsteller/in Fraktion Bürgerverein Pulheim Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 78/2016 . Seite 2 / 5 Beschlussvorschlag 1.)Der Umweltausschuss, 2.) der Planungsausschuss nimmt die in den Erläuterungen dargestellten Ausführungen zur Kenntnis. Es wird beschlossen, dass das seit vielen Jahren gut funktionierende und akzeptierte Verfahren nicht geändert wird und die Erarbeitung der Umweltberichte und die Eingriffsbewertung weiterhin in der bewährten Art in der ökosystemaren Betrachtungsweise durchgeführt wird. Die Verwaltung wird aufgrund fehlender personeller Kapazitäten nicht mit der Erarbeitung spezieller Projekte zum Bodenschutz, die über die dargestellten Maßnahmen hinausgehen, beauftragt. Erläuterungen Mit Schreiben vom 22. Oktober 2015 legt der Bürgerverein Pulheim einen umfassenden Antrag zum Thema Bodenschutz vor (s. Anlage 1) und bittet um Behandlung folgender Punkte im Fachausschuss. 1. Aktuelle Situation in Pulheim „Wie weit ist die Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung in Pulheim in den letzten 10 Jahren fortgeschritten und wie werden sich diese Faktoren in Zukunft entwickeln?“ „In welchem Umfang sind quantitative und qualitative Bodenverluste zu verzeichnen?“ „Welche Probleme entstehen dadurch?“ „Werden wichtige Funktionen des Bodens beeinträchtigt oder zerstört?“ „Welche Auswirkungen entstehen in Hinsicht auf den Hochwasserschutz?“ „Gesunde Böden sind eine wichtige Grundlage der Nahrungsmittelproduktion. Wie ist der Zustand bei landwirtschaftlich genutzten Flächen im Hinblick auf die Bodenqualität zu beurteilen?“ „Gibt es weitere kritische Punkte für den Bodenschutz in Pulheim?“ Stellungnahme der Verwaltung: Über die Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung werden innerhalb der Verwaltung keine Listen geführt. Um die Flächeninanspruchnahme nachträglich zu berechnen, müssten für alle in dieser Zeit aufgestellten Bebauungspläne die Flächenbilanzen ausgewertet bzw. per CAD neu ermittelt werden. Dies ist durch die Verwaltung nicht leistbar, da die aktuellen Aufgaben die Arbeitskapazitäten bereits vollständig binden. Gerade die Arbeiten an den Grundlagen des Flächenmanagements fordern in hohem Maße die Kapazität der einzigen CAD-Stelle im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie, zumal von dort im Rahmen des Möglichen Kompensationsleistungen für die derzeit krankheitsbedingt unbesetzte GIS-Koordination erbracht werden. Inhaltlich ist von der rückblickenden Ermittlung keine Steuerungswirkung zu erwarten, sodass der Aufwand schwer zu rechtfertigen wäre. Bezüglich der Bodenversiegelung ist eine seriöse quantitative Ermittlung nicht möglich. Innerhalb der Bereiche von Bauleitplänen ließe sich nur mit hohem administrativem Aufwand die maximal zulässige Versiegelung ableiten. Die tatsächliche Versiegelung erfolgt jedoch über die bauliche Realisierung. Eine Auswertbarkeit der Baugenehmigungen bezüglich dieses Aspektes ist aber nicht gegeben. Dies wiegt umso schwerer, als mittlerweile ein großer Teil der Bautätigkeit den beplanten und unbeplanten Innenbereich betrifft, wesentliche Teile neuer Bodenversiegelung daher der Nachverdichtung geschuldet sind. Hier böte selbst die aufwändige Auswertung der Bauleitplanung keinen Ansatz. Die Frage nach dem Umfang qualitativer Bodenverluste entzieht sich vollständig der statistischen Auswertbarkeit. Es kann lediglich darauf verwiesen werden, das beispielsweise durch die Bauleitplanung Pulheim Süd (BPs 113-115) oder Brauweiler Nord (BP 94) auch sehr hochwertige Böden in Anspruch genommen wurden bzw. werden, die zwingend hierdurch auch Vorlage Nr.: 78/2016 . Seite 3 / 5 der Landwirtschaft entzogen werden. Das Maß der Beeinträchtigung der Bodenfunktionen ist dabei zu differenzieren in bebaute und vollständig versiegelte Bereiche (Verlust), wasserdurchlässig gestaltete Bereiche (Beeinträchtigung) und gärtnerisch gestaltete Flächen oder Grünflächen / Ausgleichsflächen (Erhalt und häufig sogar Verbesserung der Bodenfunktionen). Im Rahmen der Bauleitplanung bieten die jeweiligen Umweltberichte Informationen zu den Auswirkungen auf das Schutzgut Boden. Für die Auswirkungen in Hinsicht auf den Hochwasserschutz gelten prinzipiell die gleichen Aussagen. Bei einer Vollversiegelung entfällt die Versickerungsleistung des Bodens vollständig, bei teilversiegelten oder wasserdurchlässig gestalteten Flächen bleibt die Versickerungsfunktion der Böden erhalten, bei einer gärtnerischen Gestaltung oder Anlage von Ausgleichsflächen wird die Wasseraufnahmefähigkeit von beispielsweise vorher intensiv genutzten Ackerböden häufig sogar verbessert, da die ständige Bodenbearbeitung und das Befahren mit schweren landwirtschaftlichen Maschinen sowie das Einbringen von Pflanzenschutz – und Düngemitteln häufig entfällt. Grundsätzlich liegen der Stadt keine Analysedaten über landwirtschaftlich genutzte Böden vor. Der weit überwiegende Teil der Stadtfläche ist landwirtschaftliche Nutzfläche, wobei diese Fläche fast vollständig als Ackerland bewirtschaftet wird. Die Böden sind zum größten Teil außerordentlich nährstoffreich und können bodensystematisch im Bereich der Braunerden und Parabraunerden eingeordnet werden. Bei der Bodenart handelt es sich vorwiegend um schluffigen Lehm, selten um schluffigen Sand. Die im Stadtgebiet Pulheim vorhandenen Böden eignen sich aufgrund dieser Eigenschaften hervorragend als Ackerland. Sonderstandorte mit speziellen Bodeneigenschaften wie z.B. Trockenstandorte, sandige Böden oder durch Grundwasser oder Stauwasser beeinflusste Böden sind im Stadtgebiet Pulheim fast gar nicht vorhanden. Der Eintrag von Düngemitteln durch die Landwirtschaft unterliegt gesetzlichen Regelungen, die von der Landwirtschaftskammer Rheinland überprüft werden. Da fast das gesamte Stadtgebiet als Wasserschutzzone ausgewiesen ist, gelten spezielle Regelungen, die den Eintrag von Stoffen ins Grundwasser verhindern sollen. Um dieses Ziel dauerhaft zu erreichen, gibt es im Kölner Norden seit Jahren Arbeitskreise, an denen Vertreter der Landwirtschaft, die Landwirtschaftskammer und Vertreter der RheinEnergie teilnehmen. Um Informationen über den chemischen Zustand der Böden im Pulheimer Stadtgebiet zu erhalten, wurde im Auftrag des Umweltausschusses bereits im Jahr 1990 ein Bodenbelastungskataster erstellt, das die Erfassung der Schwermetallgehalte der wichtigsten Schwermetalle zum Inhalt hatte. Es wurde ein 1x1 km Raster über das Stadtgebiet gelegt und an 71 Rasterpunkten wurden insgesamt 108 Bodenproben entnommen und auf die Schwermetalle Cadmium, Blei und Zink analysiert. Gleichzeitig wurde der ph-Wert der Böden ermittelt. Die Ergebnisse wurden 1999 ausführlich im Umweltbericht der Stadt Pulheim beschrieben und dokumentiert. Zusammenfassend wurde damals festgestellt, dass die Böden im Stadtgebiet Pulheim bezüglich ihrer Schwermetallgehalte als nicht belastet bezeichnet werden können. Es war nicht notwendig, Pflanzenanalysen zu veranlassen, da die gemessenen Konzentrationen nicht auf erhöhte Aufnahmeraten und damit auf eine Anreicherung in der Nahrungskette hingewiesen haben. Insofern kann bei den Pulheimer Böden von einer guten Bodenqualität ausgegangen werden. Weitere kritische Punkte für den Bodenschutz sind zur Zeit nicht erkennbar. Vorlage Nr.: 78/2016 . Seite 4 / 5 2. Stärkung des Bodenschutzes 2.1 Musterprojekte Ein aktuelles Projekt zum Thema Bodenschutz in Pulheim, das sich als Musterprojekt eignen würde, ist der Verwaltung nicht bekannt. Aufgrund der personellen Situation ist derzeit eine über das bisherige Maß hinausgehende Erarbeitung spezieller Musterprojekte für den Bodenschutz nicht leistbar. Im übrigen handelt es sich bei den meisten nicht bebauten Grundstücken um private Grundstücke (Ackerland), auf die die Stadt keinen Zugriff hat. Unabhängig davon wird seit vielen Jahren das Thema Bodenschutz in der Stadt thematisiert und Maßnahmen werden umgesetzt. Unter Punkt 1 wurde bereits auf die Erarbeitung des Bodenbelastungskatasters hingewiesen, dessen Ergebnisse im Umweltbericht der Stadt Pulheim dargestellt wurden. Auch der Thematik Boden/Bodenschutz wurde im Umweltbericht ein eigenes Kapitel gewidmet und die Bedeutung des Umweltmediums Boden ausführlich erläutert. Später hat das Thema Bodenschutz im Rahmen der Entwicklung von Kriterien für eine qualitätsvolle zukunftsorientierte Stadtentwicklung eine wichtige Rolle gespielt. Im Juni 2002 hatte der Haupt- und Finanzausschuss beschlossen, dass in einem mehrere Schritte umfassenden moderierten Prozess Grundsätze einer qualitätsvollen zukunftsorientierten Stadtentwicklung erarbeitet werden sollten. Hintergrund dieser Beschlussfassung waren einerseits eine Vielzahl von Anträgen zu den Themen Stadtentwicklung, Umwelt und Energie und andererseits die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Gender Mainstreaming. Wegen der komplexen themen- und fachübergreifenden Bedeutung der beantragten Zielvorstellungen und Maßnahmen, wurde es als sinnvoll erachtet, die verschiedenen Vorstellungen und Vorschläge auf möglichst breiter Basis zu diskutieren, um ein für alle Beteiligten tragfähiges Rahmenkonzept entwickeln und letztlich einen beschlussfähigen Konsens herstellen zu können. Dazu wurde ein extern moderierter Abstimmungsprozess gewählt, der auf drei Bausteinen basierte: einer Steuerungsgruppe, die von der Verwaltungsseite das Projekt begleitet und gesteuert hat. einer Projektgruppe, die die konkrete inhaltliche Arbeit geleistet hat und aus Vertreterinnen bzw. Vertretern der betroffenen Fachämter und einzelnen Mitgliedern der Steuerungsgruppe bestand und einem Workshop, der dazu beitragen sollte, dass der vorher auf die Projekt- und Steuerungsgruppe beschränkte Prozess sich gegenüber politischen Vertreter/Innen und den Antragsteller/Innen öffnet und zu einer Abstimmung hinsichtlich eines Entwurfes der zu entwickelnden Grundsätze führt, die anschließend den politischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. In einem ersten Schritt wurden im HFA am 24.10.2003 die aus den Anträgen abgeleiteten und im Workshop vorgestellten Leitziele dargestellt und in Form eines Orientierungsrahmens beschlossen. Die in diesem Rahmen beschlossenen Leitziele zum Thema Boden sind in der Anlage 3 beigefügt. Anmerkung: Der letzte dort angesprochene Punkt ‚ Anreiz zur Entsiegelung durch Gebührensatzung’ ist mittlerweile positiv im Hinblick auf das Thema Bodenschutz geregelt, da seit 2008 die Gebühren in Pulheim getrennt nach Abwasser und Regenwasser erhoben werden. Auch bei der zusammen mit den Städten Köln, Hürth und Frechen sowie dem Rhein-Erft-Kreis erarbeiteten Interkommunalen Integrierten RaumAnalyse (IIRA), die im Jahr 2002 gestartet ist, war das Thema Boden und Bodenschutz neben den übrigen Umweltmedien wichtiger Bestandteil der ökologischen Raumanalyse. Dabei wurden als Grundlage späterer Planungs- und Handlungsempfehlungen die Böden im Untersuchungsraum in einer Bestandsanalyse erfasst und in Vorlage Nr.: 78/2016 . Seite 5 / 5 einer Karte dargestellt. Dabei wurden bestimmte Sonder- und Extremstandorte (Moorböden, Staunässeböden, Trockene Böden) aufgrund ihrer Seltenheit und ihres hohen Biotopentwicklungspotentials als Tabuzonen dargestellt, in denen keine weitere Versiegelung mehr stattfinden sollte. Solche Standorte wurden im Pulheimer Stadtgebiet nicht kartiert. Hier kommen – wie weiter oben bereits dargestellt - überwiegend Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit wie Braunerden und Parabraunerden vor. Je nach Ausprägung der Bodeneigenschaften sollten diese Flächen nicht der weiteren Siedlungsentwicklung dienen, sondern weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Die Stadt selbst trägt seit vielen Jahren zum Bodenschutz bei, indem zur Wildkrautbekämpfung keinerlei Pflanzenbehandlungsmittel eingesetzt werden. Die Arbeiten werden trotz größeren Zeitaufwands und vieler Beschwerden von Hand und auf den Friedhöfen zum Teil mit Flämmgeräten durchgeführt. Insofern können sich die Wirkstoffe oder deren Metabolite nicht im Boden anreichern und negative Einflüsse auf das Bodenleben haben. 2.2 Leitfaden Boden Der angesprochene Leitfaden Boden der Stadt Aachen ist in der Anlage 2 beigefügt. In der Stadt Pulheim wird seit vielen Jahren zur Bewertung von Eingriffen auf die Arbeitshilfe für die Bauleitplanung des Landes NRW „Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft“ zurückgegriffen. Auf dieses Bewertungssystem, das selbstverständlich auch den Aspekt Boden beinhaltet, ist auch der Grünordnungsplan der Stadt abgestimmt. Das Verfahren hat insofern einen anderen Ansatz als die Bewertung des Eingriffes über die Bewertung von Biotopen und nicht einzelner Umweltmedien erfolgt. Aus Sicht der Koordinierungsstelle Umweltschutz ist dieses Verfahren sehr gut geeignet, da alle Umweltmedien ohnehin miteinander verbunden sind und systemisch zusammenwirken. Dies wird auch durch den Aufbau der Umweltberichte deutlich, die im Rahmen von Bauleitplänen erstellt werden. In der Analyse werden zwar die einzelnen Umweltmedien betrachtet – dies stellt auch sicher, dass mögliche Beeinträchtigungen einzelner Umweltmedien auf jeden Fall erfasst werden – , allerdings werden die Auswirkungen immer in dem Kapitel Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Naturgütern (Boden, Luft, Wasser, Pflanzen und Tiere) zusammengeführt. Dies erscheint fachlich sinnvoll, da negative Auswirkungen auf ein Umweltmedium automatisch auch negative Wirkungen auf die übrigen Umweltmedien mit sich bringen. Insofern sollte der ökosystemare Ansatz bei der Bewertung von Eingriffen nicht verlassen werden. Viele der im Leitfaden der Stadt Aachen dargestellten Maßnahmen finden selbstverständlich auch hier Anwendung. Insbesondere Festsetzungen im Bebauungsplan zur Steuerung des Versiegelungsgrades sowie im Umweltbericht festgelegte den Eingriff mindernde Maßnahmen während der Bauzeit gehören zum Standard. Des Weiteren führen die im Rahmen der Bauleitplanung durchzuführenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und insbesondere auch viele der notwendigen Artenschutzmaßnahmen automatisch zu einer Verbesserung der Bodenfunktionen. Durch Pflanzmaßnahmen können sich über die Jahre ungestörte Böden aufbauen, deren Bodenphysik und Bodenchemie nicht mehr durch nachteilige Bodenstruktur zerstörende Bodenbearbeitung beeinträchtigt werden. Zusätzlich positiv wirkt der Wegfall von Düngung und Pflanzenschutz. Im Fall des Bebauungsplan 113 erfolgt zur Kompensation der artenschutzrechtlichen Belange eine Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung auf einer großen Fläche in der Nähe des geplanten Baugebietes. Diese Maßnahmen bringen selbstverständlich auch positive Wirkungen für die Bodenfunktionen mit sich. Entsprechend der obigen Ausführungen hält es die Verwaltung nicht für sinnvoll, das seit vielen Jahren gut funktionierende und akzeptierte Verfahren zu ändern und schlägt vor, die Erarbeitung der Umweltberichte und die Eingriffsbewertung in der bewährten Art in der ökosystemaren Betrachtungsweise auch weiterhin durchzuführen.