Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Fortschreibung Regionalplan Regierungsbezirk Köln hier: Darstellung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung Anpassungspflicht im Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim Beauftragung eines Fachgutachters zur Ermittlung weiterer Konzentrationszonen für die Nutzung erneuerbarer Energien)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
09.03.2016
Erstellt
22.02.16, 18:31
Aktualisiert
22.02.16, 18:31
Beschlussvorlage (Fortschreibung Regionalplan Regierungsbezirk Köln
hier: Darstellung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung
Anpassungspflicht im Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Beauftragung eines Fachgutachters zur Ermittlung weiterer Konzentrationszonen für die Nutzung erneuerbarer Energien) Beschlussvorlage (Fortschreibung Regionalplan Regierungsbezirk Köln
hier: Darstellung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung
Anpassungspflicht im Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Beauftragung eines Fachgutachters zur Ermittlung weiterer Konzentrationszonen für die Nutzung erneuerbarer Energien) Beschlussvorlage (Fortschreibung Regionalplan Regierungsbezirk Köln
hier: Darstellung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung
Anpassungspflicht im Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Beauftragung eines Fachgutachters zur Ermittlung weiterer Konzentrationszonen für die Nutzung erneuerbarer Energien)

öffnen download melden Dateigröße: 135 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 56/2016 Erstellt am: 03.02.2016 Aktenzeichen: IV/61- ho Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 02.03.2016 Planungsausschuss X 09.03.2016 Betreff Fortschreibung Regionalplan Regierungsbezirk Köln hier: Darstellung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung Anpassungspflicht im Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim Beauftragung eines Fachgutachters zur Ermittlung weiterer Konzentrationszonen für die Nutzung erneuerbarer Energien Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre x € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja x nein Vorlage Nr.: 56/2016 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss empfiehlt, der Planungsausschuss beschließt, zwecks Ermittlung geeigneter Flächen für die Nutzung regenerativer Energien auf dem Stadtgebiet von Pulheim ein Fachgutachten vorzubereiten und dafür entsprechende Angebote einzuholen. Ob eine Bearbeitung kurzfristig aus den zur Verfügung stehenden Mitteln möglich ist oder ob hierfür Mittel anzumelden sind, ist im Anschluss zu prüfen. Erläuterungen Aus Anlass der Vorstellung des seit November 2015 anzuwendenden überarbeiteten Windenergieerlasses des Landes NRW stellte die Bezirksregierung Köln dar, dass in dem derzeit im Fortschreibungsverfahren befindlichen Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln auch erstmals Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie zeichnerisch dargestellt werden. Die Vorschläge hierzu werden derzeit erarbeitet und ab Sommer diesen Jahres wird die Regionalplanungsbehörde die einzelnen Kommunen kontaktieren, um hinsichtlich der Darstellung der Vorranggebiete im Regionalplan möglichst einvernehmliche Lösungen mit den einzelnen Kommunen zu erarbeiten (Gegenstromprinzip). Zur Erläuterung: Vorranggebiete sind Gebiete, die für die Windenergienutzung vorgesehen sind und die andere raumbedeutsame Nutzungen innerhalb dieses Gebietes ausschließen, soweit diese mit der vorrangigen Windenergienutzung nicht vereinbar sind. Bei dieser Festlegung handelt es sich um Vorranggebiete gemäß § 8 Abs. 7 Nr. 1 ROG ohne die Wirkung von Eignungsgebieten. Bei einem Vorranggebiet handelt es sich um ein Ziel der Raumordnung, das gemäß § 4 Raumordnungsgesetz (ROG) zu beachten ist. Das heißt, das Ziel kann in der nachfolgenden Planungsabwägung bzw. Ermessensentscheidung nicht überwunden werden; mit anderen Worten: Ziele der Raumordnung sind für die Bauleitplanung unmittelbar bindende Vorgaben und nicht Gegenstand der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB. Konkret heißt das, dass regionalplanerische Vorranggebiete bei einer kommunalen Darstellung von Windenergie-Konzentrationszonen zu übernehmen sind, also eine Änderung bzw. Anpassung des Flächennutzungsplanes zwingend erforderlich ist. Dabei ist auf kommunaler Ebene die Windenergienutzung außerhalb der im Regionalplan dargestellten Vorranggebiete nicht ausgeschlossen, d.h. die Kommunen können darüber hinaus auch weitere Flächen bzw. Konzentrationszonen für die Windenergienutzung in ihren Bauleitplänen darstellen. Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan ist lediglich eine Konzentrationszone mit einer Größe von ca. 37 ha dargestellt, welche mit den dort bereits vorhandenen drei Windkraftanlagen vollständig ausgeschöpft ist. Die Potentialstudie „Erneuerbare Energien NRW, Teil 1: Windenergie“ des LANUV hat für die Stadt Pulheim eine Fläche von insgesamt 422 ha ermittelt, welche für die Nutzung von Windenergie generiert werden könnte. Für die Darstellung von Gebieten für die Windenergienutzung kommen insbesondere die allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiche in Betracht, sofern sie nicht gleichzeitig entgegenstehende Funktionen, insbesondere aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes, erfüllen. Da das Stadtgebiet Pulheims große zusammenhängende Freiraum- und Agrarbereiche aufweist, die wahrscheinlich nicht immer auch gleichzeitig Funktionen des Arten- und Biotopschutzes erfüllen, ist damit zu rechnen, dass neben der bereits bestehenden Konzentrationszone weitere Flächen als Vorranggebiete im Regionalplan dargestellt werden. Die Verwaltung empfiehlt daher dringend, nunmehr zeitnah auf kommunaler Ebene die Erstellung eines schlüssigen Plankonzeptes, welches sich auf das gesamte Stadtgebiet erstreckt, zu beauftragen, um potentielle Konzentrationszonen für die Windenergienutzung bzw. für die Nutzung erneuerbarer Energien zu ermitteln. Aufgrund der Komplexität dieses Arbeitsschrittes und der knappen personellen Ressourcen ist eine externe Beauftragung notwendig. Mangels Vorliegen von geeigneten Vergleichsangeboten aus anderen Städten sollen zunächst entsprechende Angebote eingeholt werden. Vorlage Nr.: 56/2016 . Seite 3 / 3 Erst mit den Ergebnissen einer solchen durchzuführenden gesamtstädtischen Untersuchung kann in der Diskussion und Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde inhaltlich gegen die Darstellung von möglicherweise „unerwünschten“ Flächen für die Nutzung erneuerbarer Energien im Regionalplan argumentiert werden.