Daten
Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
09.03.2016
Erstellt
22.02.16, 18:31
Aktualisiert
22.02.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
56/2016
Erstellt am:
03.02.2016
Aktenzeichen:
IV/61- ho
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
02.03.2016
Planungsausschuss
X
09.03.2016
Betreff
Fortschreibung Regionalplan Regierungsbezirk Köln
hier: Darstellung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung
Anpassungspflicht im Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Beauftragung eines Fachgutachters zur Ermittlung weiterer Konzentrationszonen für die Nutzung erneuerbarer
Energien
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
x
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
x nein
Vorlage Nr.: 56/2016 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss empfiehlt, der Planungsausschuss beschließt, zwecks Ermittlung geeigneter Flächen für die
Nutzung regenerativer Energien auf dem Stadtgebiet von Pulheim ein Fachgutachten vorzubereiten und dafür entsprechende Angebote einzuholen. Ob eine Bearbeitung kurzfristig aus den zur Verfügung stehenden Mitteln möglich ist oder
ob hierfür Mittel anzumelden sind, ist im Anschluss zu prüfen.
Erläuterungen
Aus Anlass der Vorstellung des seit November 2015 anzuwendenden überarbeiteten Windenergieerlasses des Landes
NRW stellte die Bezirksregierung Köln dar, dass in dem derzeit im Fortschreibungsverfahren befindlichen Regionalplan
für den Regierungsbezirk Köln auch erstmals Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie zeichnerisch dargestellt
werden. Die Vorschläge hierzu werden derzeit erarbeitet und ab Sommer diesen Jahres wird die Regionalplanungsbehörde die einzelnen Kommunen kontaktieren, um hinsichtlich der Darstellung der Vorranggebiete im Regionalplan möglichst einvernehmliche Lösungen mit den einzelnen Kommunen zu erarbeiten (Gegenstromprinzip).
Zur Erläuterung: Vorranggebiete sind Gebiete, die für die Windenergienutzung vorgesehen sind und die andere raumbedeutsame Nutzungen innerhalb dieses Gebietes ausschließen, soweit diese mit der vorrangigen Windenergienutzung
nicht vereinbar sind. Bei dieser Festlegung handelt es sich um Vorranggebiete gemäß § 8 Abs. 7 Nr. 1 ROG ohne die
Wirkung von Eignungsgebieten.
Bei einem Vorranggebiet handelt es sich um ein Ziel der Raumordnung, das gemäß § 4 Raumordnungsgesetz (ROG) zu
beachten ist. Das heißt, das Ziel kann in der nachfolgenden Planungsabwägung bzw. Ermessensentscheidung nicht
überwunden werden; mit anderen Worten: Ziele der Raumordnung sind für die Bauleitplanung unmittelbar bindende
Vorgaben und nicht Gegenstand der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB. Konkret heißt das, dass regionalplanerische
Vorranggebiete bei einer kommunalen Darstellung von Windenergie-Konzentrationszonen zu übernehmen sind, also
eine Änderung bzw. Anpassung des Flächennutzungsplanes zwingend erforderlich ist.
Dabei ist auf kommunaler Ebene die Windenergienutzung außerhalb der im Regionalplan dargestellten Vorranggebiete
nicht ausgeschlossen, d.h. die Kommunen können darüber hinaus auch weitere Flächen bzw. Konzentrationszonen für
die Windenergienutzung in ihren Bauleitplänen darstellen.
Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan ist lediglich eine Konzentrationszone mit einer Größe von ca. 37 ha dargestellt,
welche mit den dort bereits vorhandenen drei Windkraftanlagen vollständig ausgeschöpft ist.
Die Potentialstudie „Erneuerbare Energien NRW, Teil 1: Windenergie“ des LANUV hat für die Stadt Pulheim eine Fläche
von insgesamt 422 ha ermittelt, welche für die Nutzung von Windenergie generiert werden könnte.
Für die Darstellung von Gebieten für die Windenergienutzung kommen insbesondere die allgemeinen Freiraum- und
Agrarbereiche in Betracht, sofern sie nicht gleichzeitig entgegenstehende Funktionen, insbesondere aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes, erfüllen.
Da das Stadtgebiet Pulheims große zusammenhängende Freiraum- und Agrarbereiche aufweist, die wahrscheinlich
nicht immer auch gleichzeitig Funktionen des Arten- und Biotopschutzes erfüllen, ist damit zu rechnen, dass neben der
bereits bestehenden Konzentrationszone weitere Flächen als Vorranggebiete im Regionalplan dargestellt werden.
Die Verwaltung empfiehlt daher dringend, nunmehr zeitnah auf kommunaler Ebene die Erstellung eines schlüssigen
Plankonzeptes, welches sich auf das gesamte Stadtgebiet erstreckt, zu beauftragen, um potentielle Konzentrationszonen für die Windenergienutzung bzw. für die Nutzung erneuerbarer Energien zu ermitteln. Aufgrund der Komplexität
dieses Arbeitsschrittes und der knappen personellen Ressourcen ist eine externe Beauftragung notwendig. Mangels
Vorliegen von geeigneten Vergleichsangeboten aus anderen Städten sollen zunächst entsprechende Angebote eingeholt werden.
Vorlage Nr.: 56/2016 . Seite 3 / 3
Erst mit den Ergebnissen einer solchen durchzuführenden gesamtstädtischen Untersuchung kann in der Diskussion und
Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde inhaltlich gegen die Darstellung von möglicherweise „unerwünschten“
Flächen für die Nutzung erneuerbarer Energien im Regionalplan argumentiert werden.