Daten
Kommune
Pulheim
Größe
557 kB
Datum
01.03.2016
Erstellt
25.02.16, 18:31
Aktualisiert
25.02.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
NEUBAU HALLENBAD PULHEIM | STOMMELN
Vorläufiger Abschlussbericht
Stand: 25. Januar 2016
P:\Pulheim Hallenbad\AN\Statusbericht\Vorläufiger Abschlussbericht_ 25.01.2016.docx
I.
KOSTEN
I.1
Kostenberechnung (Basis)
Mit Datum zum 19.03.2013 hat der Stadtrat der Stadt Pulheim ein Gesamtbudget von rd. 13.664.000 € netto
(Basis: Kostenberechnung Generalplaner Krieger) zur Realisierung des Hallenbadneubaus in
Pulheim/Stommeln freigegeben.
Zur Ermittlung von vorsteuerabzugs- und nicht abzugsfähigen Kosten wurde diese Kostenberechnung (Budget)
in folgende Leistungsbereiche aufgeteilt (Stand 08.10.2013):
Prognose Kostenfeststellung:
Hallenbad
Sauna
Freibadumkleiden
Freibadsanierung
Sportlertrakt
Außenanlagen
Parkplatz neu
Nebenkosten
6.794.811 € netto
1.496.245 € netto
363.777 € netto
822.317 € netto
740.095 € netto
505.858 € netto
0 € netto
2.941.080 € netto
6.498.324 € netto
1.558.076 € netto
375.669 € netto
960.773 € netto
833.642 € netto
561.551 € netto
216.892 € netto
2.846.214 € netto
Summe Kostenberechnung (Projektkosten): 13.664.183 € netto
13.851.141 € netto
hinzu kommen die sog. konsumtiven Ansätze:
(Rodungs- und Rückbaumaßnahmen)
I.2
( + 155.000 € netto)
149.996,44 € (abgerechnet)
Schlussrechnungsprognose Projektkosten
In der unter Pkt. I.1 genannten Prognose Kostenfeststellung in Höhe von 13.851.141 € netto sind alle
bekannten Kosten sowie alle Änderungen gem. Pkt. II.1 enthalten, auch wenn diese in Teilen noch nicht bestätigt und/oder deren Anspruch noch nicht geprüft wurde (= worst case Prognose).
In o.g. Prognose sind Forderungen von ausführenden Firmen enthalten, die wesentlichen sind:
1. Gekündigte Heizungsfirma
2. Insolvente Badewassertechnikfirma
3. Bauverzugskosten Außenanlagenfirma
4. Honorarmehrforderungen
ca.
ca.
ca.
ca.
165.000 €
120.000 €
40.000 €
30.000 €
Parallel dazu gibt es Gegenforderungen der Stadt Pulheim an ausführende Firmen, die wesentlichen sind:
1. Schadenersatz gegen gekündigte Heizungsfirma
2. Schadenersatz gegen insolvente Badewassertechnikfirma
3. Schadenersatz gegen Verursacher Bauverzug
ca. 30.000 €
ca. 90.000 €
ca. 85.000 €
Im ursprünglichen Baubudget gab es zwei wesentliche Veränderungen:
1. Das Budget wurde von 13.664.183 € netto um 300.000 € netto reduziert
2. In der o.g. Prognose sind auch die Kosten für den Neubau Parkplatz enthalten.
Das Budget erhöht sich deshalb rechnerisch um 150.000 € (Finanzierung über Tiefbauamt).
Kostenberechnung vom 19.03.2013:
13.664.000 €
./. Reduzierung Gesamtbudget (gem. Änderung A.53 | TOP II.1)
+ „Zuschuss“ Tiefbauamt für Errichtung Parkplatz als Neubau
Summe Abrechnungsprognose:
13.851.141 €
= vorläufige Kostenüberschreitung Gesamtprojekt WORST CASE
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- 300.000 €
+ 150.000 €
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+ 337.141 €
I.3
Konsumtive Kosten:
Alle Rodungs- und Rückbaumaßnahmen sind schlussgerechnet.
Die Abrechnungssumme der sog. konsumtiven Kosten beläuft sich nach Rechnungskorrektur zu Gunsten
des Auftraggebers auf insgesamt 149.996,44 € netto.
Die dazugehörige Kostenberechnung wird um 5.003,56 € netto unterschritten (=Einsparung).
I.4
Fazit Kosten:
Unter Berücksichtigung der unter „II. Qualitäten“ aufgelisteten Änderungen und aller bisherigen Nachträge und
unter Berücksichtigung der pauschalen Budgetreduzierung von 300.000 € sowie einer „Kostenübernahme“ für
die Neuerrichtung des Parkplatzes vom Tiefbauamt i.H.v. 150.000 € errechnet sich derzeit eine
Kostenüberschreitung i.H.v. rd. 337.000 € netto.
WSP hatte frühzeitig darauf hingewiesen, dass die gesamte Planung auf das ursprüngliche Budget i.H.v. von
13.664.000 € ausgerichtet war, was sich nach den aktuellen Zahlen auch nahezu bestätigt.
Wichtig: die o.g. Prognose geht wie gewöhnlich von einem worst-case-Szenario aus.
Die unter Pkt. I.2 genannten Forderungen und Gegenforderungen sind zum heutigen Zeitpunkt noch nicht
abschließend zu klären.
Dennoch gehen wir mindestens davon aus, dass die Forderungen der insolventen Badewassertechnikfirma, der
gekündigten Heizungsfirma sowie die Bauverzugskosten der Außenanlagefirma nicht zu Lasten des Bauherrn,
also der Stadt Pulheim gehen werden.
Alleine diese Kosten bereinigten das vorläufige Endergebnis um rd. 325.000 €, was verglichen mit der
Schlussrechnungsprognose einer „Punktlandung“ gleich käme.
Die Gegenforderungen der Stadt Pulheim würden das Gesamtergebnis entsprechend noch verbessern.
Bevor alle Schlussrechnungen der ausführenden Firmen, Planer und sonstigen Nebenkostenrechnungen
gestellt und abschließend geprüft sind, müssen wir uns auf die Abrechnungsprognosen des Generalplaners
stützen. Wir gehen davon aus, dass bis Mitte März das Projekt kaufmännisch abgeschlossen sein kann;
vorausgesetzt es kommt nicht zu juristischen Streitigkeiten.
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II.
II.1
QUALITÄTEN
Änderungen
Änderung A.1 bis Änderung A.62
gem. Mitteilung zum Projektstand vom 28.07.2015
+ 526.286 €
Änderung A.63
Fototapete Ruheraum
+ 1.900 €
Änderung A.64
Absperrgitter Decke Technikraum Freibadumkleiden
+ 1.468 €
Änderung A.65
Anpassung Vorbereitungsraum Saunatheke
+ 4.710 €
Änderung A.66
Leuchtschild „Aquarena Pulheim“
+ 15.000 €
Summe Änderungen A.1 – A.65
II.2
+ 549.364 €
Fazit Qualitäten:
Gegenüber der ursprünglichen Entwurfsplanung, bzw. Kostenberechnung gab es „echte“ Änderungen, also
nachträgliche, bzw. zusätzliche Leistungen i.H.v. 249.364 € netto sowie eine zwischenzeitliche Reduzierung
des Gesamtbudgets i.H.v. 300.000 € netto – in Summe Änderungen i.H.v. 549.364 € netto.
Die aufgelisteten Änderungen sind in der Gesamthochrechnung unter TOP I.2 bereits berücksichtigt.
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II.
TERMINE
III.1 Planung
Die Planung ist vollständig abgeschlossen
III.2 Realisierung
Nahezu alle Bauleistungen sind abgeschlossen.
Außenanlagenarbeiten/Parkplatz:
Auf Grund der bekannten Verzögerungen auf Grund deutlich verspäteter Fertigstellung des Rohbaus,
einhergehend mit Baufreiheit u.a. im Außenbereich, konnten bis dato nicht alle Arbeiten im Außenbereich
fertiggestellt werden. Hinzu kommt, dass die Erneuerung des Parkplatzes nicht Bestandteil des ursprünglichen
Leistungssolls war.
Diese Woche, also in KW 04/2016 soll jedoch noch die Asphaltdeckschicht des Parkplatzes hergestellt werden,
sodass der Parkplatz pünktlich zur Eröffnung nutzbar sein wird.
Ob die Außenanlagenfirma den selbst formulierten Fertigstellungszeitpunkt einhält, können wir zum jetzigen
Zeitpunkt nicht bestätigen, gehen aber auf Grund der für diese Woche gemeldeten günstigen
Witterungsbedingungen davon aus, dass die Fertigstellung gelingt.
Sollte wider Erwarten diese Woche nicht asphaltiert werden, so müsste zu einem Zeitpunkt nach Eröffnung der
Parkplatz in Teilabschnitten fertiggestellt werden, was eine Einschränkung der Parkmöglichkeiten nach sich
ziehen würde.
Definitiv nicht fertig werden sind die Markierungsarbeiten auf dem Parkplatz, weil hier deutliche Plusgrade
notwendig sind. Diese Arbeiten können sukzessive auch nach Eröffnung durchgeführt werden, was eine
teilweise Sperrung der Parkflächen notwendig macht. Die Arbeiten können aber binnen weniger Tage erfolgen,
sodass ein reibungsloser Badebetrieb in jedem Falle möglich bleibt.
Ebenfalls für diese Woche zugesagt sind die Fertigstellung der Außensaunaflächen, der vollständigen
Zuwegung zum Gebäude (samt Beleuchtung) sowie die letzten Erdarbeiten und die Errichtung der
Zaunelemente.
Witterungsbedingt können alle Pflanz- und Einsaatarbeiten erst im Frühjahr erfolgen, was aber keinen Einfluss
auf den Badebetrieb haben wird.
Abnahmen:
Nahezu alle baurechtlichen und VOB-rechtlichen Abnahmen sind erfolgt.
Derzeit sind die ausführenden Gewerke vor allem damit beschäftigt, angezeigte Mängel in der Ausführung
sowie kleinere Restarbeiten auszuführen. Bei Mängeln handelt es sich im Wesentlichen um „Kleinigkeiten“, die
den Betrieb des Bades nicht stören.
Die Mängelerledigung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Betreiber, damit es keine Probleme im täglichen
Betrieb gibt.
Die rechtgeschäftliche VOB-Abnahme zu den Gewerken Rohbau, Fliesen sowie Badewassertechnik wird
derzeit vom Auftraggeber verweigert, weil bis dato noch einige Punkte der Ausführung abschließend beurteilt,
bzw. geklärt werden müssen.
So muss zum einen noch über evtl. Gewährleistungsansprüche im Bereich Rohbau verhandelt werden, zum
anderen gab es bei der Befüllung der Becken Kalkablagerungen an den Beckeninnenseiten, zu deren Ursache
es noch unterschiedliche Meinungen gibt. Zwar ist das Problem zwischenzeitlich behoben, allerdings müssen
dadurch entstandene Kosten und ggf. weitere Folgen noch abschließend bewertet werden.
Der Bauherr hat diesbezüglich Juristen und Gutachter eingeschaltet.
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III.3 Probebetrieb (Pre-Opening)
Der Probebetrieb durch den Betreiber (Sportamt) konnte kurz vor Weihnachten beginnen, trotzt einiger noch
zu erledigender Restleistungen von ausführenden Firmen.
Ohne den überdurchschnittlichen Einsatz der Kolleginnen und Kollegen des Betreibers hätte der
Eröffnungstermin erneut verschoben werden müssen.
Insbesondere die Bau- bzw. Gebäudereinigung wurde wesentlich durch das Sportamt übernommen – die
eigens extern beauftragte Reinigungsfirma konnte bei den dringend erforderlichen Reinigungsarbeiten weder
qualitativ noch quantitativ überzeugen – ein Ersatz konnte trotz intensiver Bemühungen nicht gefunden
werden, sodass das Sportamt diese eigentliche Bauleistung in Gänze übernahm.
III.4 Fazit Termine:
Die offizielle Eröffnung findet am Freitag, den 29.01.2016 um 14:00 Uhr statt.
Für die Öffentlichkeit wird das Bad und die Sauna ab Samstag, den 30.01.2016 geöffnet werden.
Mängelerledigungsabreiten sowie Restleistungen werden in enger Abstimmung mit dem Betreiber ausgeführt,
sodass der Badebetrieb nicht gestört wird.
Bericht erstellt, 25.01.2016
i.V. Simon Wenger
WSP Deutschland AG
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