Daten
Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
09.03.2016
Erstellt
26.02.16, 10:25
Aktualisiert
26.02.16, 10:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
43/2016
Erstellt am:
28.01.2016
Aktenzeichen:
IV/61 br
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
02.03.2016
Planungsausschuss
X
09.03.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 119 Teil A Brauweiler
Bereich: Rosenhügel / Bernhardstraße
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA 09.04.2014, TOP 4
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung/Bürger
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 43/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1.
Der Umweltausschuss nimmt die Darstellung der Umweltbelange gemäß § 2a BauGB für den Bebauungsplan
Nr. 119 Teil A Brauweiler zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die ermittelten Umweltbelange in der Planung, wie beschrieben, zu behandeln.
2.
Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2
BauGB i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes
vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) durchzuführen.
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 09.04.2014 die Aufstellung gemäß § 13a BauGB sowie
die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 119 Brauweiler beschlossen.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.05.2014 um Stellungnahme zu dem Konzept gebeten. Es
ging eine für die Planung relevante Stellungnahme (T 1 fBÖ) ein.
Die Unterrichtung der Bürger fand in der Zeit vom 21.05.2014 bis einschließlich 11.06.2014 statt. Es gingen keine Stellungnahmen ein.
Die eingegangene Äußerung T 1 fBÖ ist mit der Stellungnahme der Verwaltung in Anlage beigefügt.
Die Verwaltung schlägt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 (2) BauGB für den Teilbereich A des Plangebiets mit den vorgelegten Unterlagen, vor.