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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 119 Teil A Brauweiler Bereich: Rosenhügel / Bernhardstraße Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB Auslegungsbeschluss siehe UPA 09.04.2014, TOP 4)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
09.03.2016
Erstellt
26.02.16, 10:25
Aktualisiert
26.02.16, 10:25
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 119 Teil A Brauweiler
Bereich: Rosenhügel / Bernhardstraße
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA 09.04.2014, TOP 4) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 119 Teil A Brauweiler
Bereich: Rosenhügel / Bernhardstraße
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA 09.04.2014, TOP 4)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 43/2016 Erstellt am: 28.01.2016 Aktenzeichen: IV/61 br Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 02.03.2016 Planungsausschuss X 09.03.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 119 Teil A Brauweiler Bereich: Rosenhügel / Bernhardstraße Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB Auslegungsbeschluss siehe UPA 09.04.2014, TOP 4 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung/Bürger Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 43/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Der Umweltausschuss nimmt die Darstellung der Umweltbelange gemäß § 2a BauGB für den Bebauungsplan Nr. 119 Teil A Brauweiler zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die ermittelten Umweltbelange in der Planung, wie beschrieben, zu behandeln. 2. Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) durchzuführen. Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. Erläuterungen Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 09.04.2014 die Aufstellung gemäß § 13a BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 119 Brauweiler beschlossen. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.05.2014 um Stellungnahme zu dem Konzept gebeten. Es ging eine für die Planung relevante Stellungnahme (T 1 fBÖ) ein. Die Unterrichtung der Bürger fand in der Zeit vom 21.05.2014 bis einschließlich 11.06.2014 statt. Es gingen keine Stellungnahmen ein. Die eingegangene Äußerung T 1 fBÖ ist mit der Stellungnahme der Verwaltung in Anlage beigefügt. Die Verwaltung schlägt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB für den Teilbereich A des Plangebiets mit den vorgelegten Unterlagen, vor.