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Beschlussvorlage (Schallimmissionstechnische Bearbeitung BP 119 Brauweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
5,2 MB
Datum
09.03.2016
Erstellt
26.02.16, 10:25
Aktualisiert
26.02.16, 10:25

Inhalt der Datei

Projekt 150926 Bebauungsplan Nr. 119 Pulheim Schallimmissionstechnische Bearbeitung Geräuscheinwirkung durch Straßenverkehr Holger Grasy + Alexander Zanolli GbR Köln - Bocholt Bau- und Raumakustik Schallimmissionsschutz Wärme- und Kondensatfeuchteschutz Schwingungs- und Erschütterungsschutz Altenberger-Dom-Straße 81 D-51467 Bergisch Gladbach - 160213-3 BSI za 150926Stand: 22. Februar 2016 Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) A. Zanolli Auftraggeber: Stadt Pulheim Planungsamt Alte Kölner Straße 26 50259 Pulheim T. +49 (0)2202 9 29 75 80 F. +49 (0)2202 9 29 75 85 info@gz-engineering.de www.gz-engineering.de Sparkasse KölnBonn IBAN: DE38370501980040842163 BIC: COLSDE33XXX BLZ: 37050198 Konto: 40842163 USt-IdNr. DE239983669 Gesellschafter Holger Grasy, Dipl.-Ing.(FH) Beratender Ingenieur Ingenieurkammer Bau NRW Mitgliedsnummer 727 437 Alexander Zanolli, Dipl.-Ing.(FH) Dieser Bericht enthält 15 Seiten Text und 14 Seiten Anlagen. Hinweis: Die Vervielfältigung oder Veröffentlichung dieser Bearbeitung, auch auszugsweise, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verfassers. Beratender Ingenieur Ingenieurkammer Bau NRW Mitgliedsnummer 713 387 Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Datum: 22.02.2016 Projektnummer: 150926 Datei: 160213-3 BSI za 150926 Seite 2 von 15 Inhalt: Seite 1. Situation und Aufgabenstellung .................................................................................. 3 2. Grundlagen .................................................................................................................... 3 2.1 Örtliche Gegebenheiten ................................................................................................ 3 2.2 Technische Grundlagen ................................................................................................ 4 3. Anforderungen .............................................................................................................. 5 3.1 Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG ............................................................... 5 3.2 Baugesetzbuch – BauGB ............................................................................................... 5 3.3 DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau....................................................................... 6 4. Berechnungsgrundlagen .............................................................................................. 8 4.1 Prognoseberechnung.................................................................................................... 8 4.2 Gelände / Topografie .................................................................................................... 8 4.3 Immissionssorte ............................................................................................................ 8 4.4 Schallquellen ................................................................................................................. 8 5. Beurteilungsgrundlage ............................................................................................... 10 5.1 DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau..................................................................... 10 6. Anforderungen an den Schallschutz im Hochbau ..................................................... 11 7. Berechnungsergebnisse und Bewertung................................................................... 12 7.1 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 ............................................................................ 13 8. Zusammenfassung...................................................................................................... 15 Anlagen: A 1-1 bis A 1-3 .............................. Beurteilungspegel Tag / Nacht mit Gebäuden im Plangebiet A 2-1 bis A 2-3 ................................................................. Beurteilungspegel Tag / Nacht Freifeld A 3-1 bis A 3-3 ..................................... Konfliktkarten Tag / Nacht mit Gebäuden im Plangebiet A 4-1 bis A 4-3 .........................................................................Konfliktkarten Tag / Nacht Freifeld A 5 ...................... Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Tag / Nacht mit Gebäuden im Plangebiet A 6 ......................................................... Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Tag / Nacht Freifeld Datum: 22.02.2016 Projektnummer: 150926 Datei: 160213-3 BSI za 150926 1. Seite 3 von 15 Situation und Aufgabenstellung Die Stadt Pulheim plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 119 „Rosenhügel / Bernhardstraße“. In diesem Zuge sollen die Verkehrslärmeinwirkungen durch die Bernhardstraße, die Ehrenfriedstraße und die Mathildenstraße auf das Plangebiet berechnet und beurteilt werden. Hinweis: Hinweise auf rechtliche Zusammenhänge und Entscheidungen aus unserem Hause sind nicht als Rechtsberatung im Sinne des RBG zu sehen. Bei der Bewertung umweltschutzrelevanter und bautechnischer Situationen sind derartige Hinweise aus rechtlicher Sicht zulässig und üblich. 2. Grundlagen 2.1 Örtliche Gegebenheiten Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 119 wird begrenzt durch die „Bernhardstraße im Süden“, die „Ehrenfriedstraße“ und „Mathildenstraße“ im Nord-Osten sowie durch die „Kaiser-Otto-Straße“ und den „Friedhofsweg“ im Norden. Im Westen wird das Plangebiet durch den „Grasweg“ begrenzt. In nachstehender, unmaßstäblicher Übersicht ist das Plangebiet (Teil A) eingetragen, wobei in der schalltechnischen Untersuchung der Teil B mit untersucht wurde: Datum: 22.02.2016 Projektnummer: 150926 Datei: 160213-3 BSI za 150926 Seite 4 von 15 2.2 Übersicht: Plangebiet mit Umfeld (ohne Maßstab) Technische Grundlagen 2.2.1 Gesetze und Erlasse, Normen und Richtlinien Gesetze und Erlasse BImSchG 16. BImSchV BauGB Bau NVO TA Lärm Bundesimmissionsschutzgesetz Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung); Anlage 1: Berechnung des Beurteilungspegels für Straßen Baugesetzbuch 4. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz Normen DIN 1320 DIN 4109 DIN E 4109, Teil 1 DIN 18005-1 DIN 18005-1 Bbl.1 DIN 18005-2 2.2.2 Akustik, Grundbegriffe; 1997-6 Schallschutz im Hochbau; 1989-11 Schallschutz im Hochbau (Entwurf), Oktober 2006 Schallschutz im Städtebau; 2002-7 Schallschutz im Städtebau; 1987-5 Schallschutz im Städtebau; 1991-9 Verwendete Unterlagen Digitale geografische und topografische Daten Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung NRW Angaben zum Straßenverkehrsaufkommen Stadt Pulheim Entwurf zum Bebauungsplan Amt 61 Stadtplanung, Pulheim Verkehrszahlen für die berücksichtigten Straßen, Stadt Pulheim und Online-Auskunft NWSIB 2.2.3 Technische Hilfsmittel PC-gestütztes Schallausbreitungs-Berechnungsprogramm SoundPLAN Version 7.4, SoundPLAN GmbH, Backnang Datum: 22.02.2016 Projektnummer: 150926 Datei: 160213-3 BSI za 150926 Seite 5 von 15 3. Anforderungen 3.1 Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG Zweck des Gesetzes ist es u. a. (§1), Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umweltwirkungen vorzubeugen. Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten u. a. für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen (§2). Entsprechend § 50 sind „bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen … die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen…auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete so weit wie möglich vermieden werden. Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in Gebieten, in denen die in Rechtsverordnungen nach § 48a Abs. 1 festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, ist bei der Abwägung der betroffenen Belange die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität als Belang zu berücksichtigen.“ 3.2 Baugesetzbuch – BauGB Im BauGB wird im ersten Teil die Bauleitplanung thematisiert. Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienenden sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten (§1 (5)). Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere nach §1 (6) zu berücksichtigen (Auszug): 1. … 7. 8. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere…. … c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt die Belange a) der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung … c) der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Datum: 22.02.2016 Projektnummer: 150926 Datei: 160213-3 BSI za 150926 Seite 6 von 15 Hinsichtlich dem Umweltschutz gilt ergänzend die Vorschrift nach §1a: (2) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzung die Möglichkeit der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu begrenzen. Im dritten Teil des BauGB wird in §34 die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile beschrieben: (1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. 3.3 DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau Die DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau ist für die Bauleitplanung das maßgebliche Regelwerk. Hierbei werden die Berechnungsverfahren für Geräuschimmissionen von sämtlichen Quellen definiert. Die Bewertung der ermittelten Beurteilungspegel erfolgt auf Grundlage von Orientierungswerten, welche im Rahmen der Bauleitplanung eine Richtschnur zur Einschätzung der Geräuschbeaufschlagung in einem Gebiet geben sollen. Die Orientierungswerte der DIN 18005 sind nicht als Grenzwerte zu betrachten, sondern sollen in Abwägung mit den sonstigen Kriterien abgewogen werden. Die Orientierungswerte sollen bereits auf dem Rand der Baufläche oder der überbaubaren Grundstücksfläche im jeweiligen Baugebiet bezogen werden. Sie dienen folglich dem Schutz der Wohnung bzw. der schützenswerten Räumen in Gebäuden. Datum: 22.02.2016 Projektnummer: 150926 Datei: 160213-3 BSI za 150926 3.3.1 Seite 7 von 15 Orientierungswerte der DIN 18005 Nachfolgend werden die Orientierungswerte gem. DIN 18005 Teil 1 Beiblatt 1 für die für das Plangebiet vorgesehene Nutzung als Wohngebiet aufgeführt: Orientierungswerte für entsprechend DIN 18005, Teil 1, Beiblatt 1. Ziffer1.1b) Bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebieten Tags 50 dB Nachts 40 dB bzw. 35 dB Bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten Tags 55 dB Nachts 45 dB bzw. 40 dB Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) Tags 60 dB Nachts 50 dB bzw. 45 dB Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE) Tags 65 dB Nachts 55 dB bzw. 50 dB Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Datum: 22.02.2016 Projektnummer: 150926 Datei: 160213-3 BSI za 150926 4. Berechnungsgrundlagen 4.1 Prognoseberechnung Seite 8 von 15 Für die Ermittlung von Beurteilungspegeln wird eine Schallausbreitungsprognosesoftware verwendet, die entsprechend den rechtlichen Vorgaben die normkonforme Schallausbreitung und die Beurteilung gem. den einschlägigen Richtlinien durchführt. Schallausbreitungsberechnungen nach der DIN 18005 für Straßenverkehr basieren auf der 16. BImSchV, Anlage 1. 4.2 Gelände / Topografie Zur Berücksichtigung der Topografie wurde ein digitales Geländemodell als Grundlage für das weitere Berechnungsmodell erstellt. Hierfür wurden die durch das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung NRW zur Verfügung gestellten Höhenpunkte in die Berechnungssoftware eingeladen und digitales Geländemodell durch Triangulation berechnet. 4.3 Immissionssorte Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung wurden keine Immissionsaufpunktberechnungen durchgeführt, sondern Rasterlärmkarten in verschiedenen Höhen berechnet. 4.4 Schallquellen Die Schallemissionen durch den Straßenverkehr werden nach der 16. BImSchV, Anlage 1 berechnet. Die daraus ermittelte Schallleistung der Quellen bildet in Form von Linienschallquellen die Basis für die Schallausbreitungsberechnung. Gemäß Vorgabe der Stadt Pulheim soll der Straßenverkehrslärm der Bernhardstraße untersucht werden. Zusätzlich wurden noch die Ehrenfriedstraße und die Mathildenstraße in der Berechnung berücksichtigt. Andere Straßen in der Nähe des Plangebiets sollen nicht betrachtet werden, da diese eine untergeordnete Bedeutung haben. Für die Berechnung der Straßenverkehrslärmimmissionen wurden die seitens der Stadt Pulheim vorgegebenen Zähldaten verwendet (Bernhardstraße) bzw. Verkehrszahlen aus dem Online-Auskunftdienst „NWSIB“ entnommen. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens für die nächsten Jahre wurde nicht berücksichtigt. Datum: 22.02.2016 Projektnummer: 150926 Datei: 160213-3 BSI za 150926 Seite 9 von 15 Gemäß einer Verkehrszählung aus dem Jahr 2015 ergibt sich für die Bernhardstraße eine tägliche Verkehrsmenge von bis zu 8220 Kfz/d. Für die Berechnung wurde die höchste Zählmenge verwendet (Donnerstag, 29.10.2015). Der Lkw-Anteil liegt demzufolge tags bei 11% und nachts bei 13%. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde mit 50 km/h angesetzt. Zuschläge für Steigungen werden durch die Software anhand des zugrunde gelegten Geländemodells berechnet. Da in der Nähe des Plangebiets keine Ampelanlagen vorhanden sind, sind nach 16. BImSchV, Anlage 1 keine weiteren Zuschläge zu vergeben. Für die „Ehrenfriedstraße“ und die „Mathildenstraße“ (L213) wurden entsprechend den Angaben des Online-Auskunftdienstes „NWSIB“ 8656 Kfz/d angesetzt. Der LkwAnteil tags beträgt 0,9% und nachts 1,1%. Die übrigen Parameter entsprechen den oben genannten. In der nachfolgenden Tabelle sind die verwendeten Parameter der Emissionsberechnung nach 16. BImSchV, Anlage 1 angegeben: Datum: 22.02.2016 Projektnummer: 150926 Datei: 160213-3 BSI za 150926 Seite 10 von 15 5. Beurteilungsgrundlage 5.1 DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau Diese Norm bietet die Basis für eine orientierende schalltechnische Einschätzung der Situation. 5.1.1 Orientierungswerte nach DIN 18005 Teil 1 Beiblatt 1 Bei der Bauleitplanung, nach dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung sind in der Regel den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen folgende Orientierungswerte für den Beurteilungspegel zuzuordnen. Ihre Einhaltung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. a) Bei reinen Wohngebieten (WR) tags 50 dB nachts 40 dB bzw. 35 dB b) Bei allgemeinen Wohngebieten (WA) tags 55 dB nachts 45 dB bzw. 40 dB c) Bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen tags und nachts 55 dB d) Bei besonderen Wohngebieten (WB) tags 60 dB nachts 45 dB bzw. 40 dB e) Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) tags 60 dB nachts 50 dB bzw. 45 dB f) Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE) tags 65 dB nachts 55 dB bzw. 50 dB g) Bei sonstigen Sondergebieten, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart tags 45 dB bis 60 dB nachts 35 dB bis 65 dB Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Darüber hinaus wird empfohlen, bei Beurteilungspegeln im Nachtzeitraum von 45 dB(A) oder mehr Schalldämmlüfter oder ähnliche Lüftungseinrichtungen bei Schlafräumen einzuplanen, damit auch bei geschlossenem Fenster ein hygienischer Luftwechsel sichergestellt ist. Datum: 22.02.2016 Projektnummer: 150926 Datei: 160213-3 BSI za 150926 5.1.2 Seite 11 von 15 Beurteilungszeiten Für die Beurteilung gilt der Tagzeitraum von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr und der Nachtzeitraum von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. 5.1.3 Abwägungsprinzip Der Belang des Schallschutzes ist bei der Abwägung der Belange in der städtebaulichen Planung als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange – insbesondere in bebauten Gebieten – zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. 6. Anforderungen an den Schallschutz im Hochbau Für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm werden nach DIN 4109 Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt, denen die jeweils vorhandenen oder zu erwartenden „maßgeblichen Außenlärmpegel“ zuzuordnen sind. Die in dieser Bearbeitung empfohlenen Lärmpegelbereiche basieren im Tagzeitraum auf der Basis der DIN 4109 von 1989. Für den Nachtzeitraum wird nach der Entwurfsfassung der DIN 4109 von 2006 vorgegangen. Die Norm ist in dieser Fassung noch nicht als Weißdruck verabschiedet. In Bezug auf die Ermittlung der Lärmpegelbereiche für den Nachtzeitraum sehen wir jedoch die darin empfohlene Vorgehensweise aus gutachterlicher Sicht als richtungsweisend und dem Stand der Technik entsprechend an. Nach diesem Entwurf ist bei der Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels ein Zuschlag im Nachtzeitraum von +5 dB(A) bei Lärmeinwirkung durch Straßenverkehr zu vergeben. Dieser Zuschlag dient der Würdigung des besonderen Schutzes des Nachtschlafs. Datum: 22.02.2016 Projektnummer: 150926 Datei: 160213-3 BSI za 150926 7. Seite 12 von 15 Berechnungsergebnisse und Bewertung Die Berechnungen wurden „streng“ nach den Vorgaben der 16. BImSchV, Anlage 1 durchgeführt. Dies bedeutet, dass die Anzahl der berücksichtigten Reflexionen auf 1 begrenzt wird. Die Berechnungsergebnisse sind in Form von Rasterlärmkarten als Anlage beigefügt: A 1-1 bis A 1-3 A 2-1 bis A 2-3 A 3-1 bis A 3-3 A 4-1 bis A 4-3 A5 A6 Beurteilungspegel Tag / Nacht mit Gebäuden im Plangebiet Beurteilungspegel Tag / Nacht Freifeldberechnung Konfliktkarten Tag / Nacht mit Gebäuden in Plangebiet Konfliktkarten Tag / Nacht Freifeldberechnung Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 mit Gebäuden im Plangebiet Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Freifeld Die Rasterlärmberechnungen wurden in den Höhen 2 m (Anlagen mit Endung -1), 4 m (Endung -2) und 8 m (Endung -3) durchgeführt. Die Anlagen A 1-_ bis A 4-_ zeigen in der linken Kartendarstellung den Tagzeitraum, in der rechten den Nachtzeitraum. Bei den Anlagen A 5 und A 6 ist jeweils der höchste Lärmpegelbereich dargestellt, unabhängig davon in welcher der drei Berechnungshöhen (2m, 4m oder 8m) dieser Auftritt oder ob er tags oder nachts zu erwarten ist. Während des Nachtzeitraums wurde ein Zuschlag von +5 dB(A) für Straßenverkehrslärm gemäß des Entwurfs der DIN 4109 berücksichtigt. Die Konfliktkarten (A 3-1 bis A 3-3 und A 4-1 bis A 4-3) zeigen die Überschreitung der Orientierungswerte nach DIN 18005. Gemäß des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 119 wurden ein „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ und ein Mischgebiet (MI) ausgewiesen. In der Kartendarstellung ist das Allgemeine Wohngebiet einfach schraffiert und das Mischgebiet doppelt schraffiert dargestellt. Die Orientierungswerte betragen nach DIN 18005 55 dB(A) tags und 45 dB(A) für das Allgemeine Wohngebiet und 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts für das Mischgebiet bei Verkehrslärmeinwirkung. Wie den Konfliktkarten zu entnehmen, werden die Orientierungswerte nach DIN 18005 um mehr als 20 dB(A) am Tag und in der Nacht an Teilen der Fassaden entlang der Bernhardstraße im Bereich des Allgemeinen Wohngebiets überschritten. Im Bereich des Mischgebiets liegen die Überschreitungen an den Fassaden zur Bernhardstraße bei 14-16 dB(A) am Tag und in der Nacht. Bei den Rasterlärmkarten mit der bestehenden Bebauung ist die abschirmende Wirkung der Gebäude entlang der Hauptstraße gut zu erkennen. Im Bereich hinter der Bestandsbebauung werden die Orientierungswerte deutlich weniger überschritten. Datum: 22.02.2016 Projektnummer: 150926 Datei: 160213-3 BSI za 150926 Seite 13 von 15 Eine Reduzierung der Schallimmissionen durch Lärmschutzwände erscheint aufgrund der innerstädtischen Lage nicht möglich. Eine Reduzierung der Schallemissionen an der Quelle ist nach 16. BImSchV, Anlage 1 generell möglich, aufgrund der Tatsache, dass die Straßen eine Ortsdurchfahrt darstellen jedoch schwierig in der Umsetzung. Der Einbau eines anderen Straßenoberbelags bringt nach strenger Auslegung der 16. BImSchV, Anlage 1 keine Minderung, da offenporige Asphalte erst ab einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h zu berücksichtigen sind. Aus schallimmissionstechnischer Sicht bleibt nur die Umsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen in Form von Schallschutzfenstern oder günstiger Grundrissanordnungen (keine Aufenthaltsräume an den stark mit Lärm beaufschlagten Fassaden). Die Mindestanforderungen nach DIN 4109 an den Schallschutz gegen Außenlärm sind im nachfolgenden Punkt dargestellt. 7.1 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Zur Ermittlung der Lärmpegelbereiche wurde die DIN 4109, Ausgabe 1989 sowie der Entwurf der DIN 4109, Teil 1, Ausgabe 2006 herangezogen. Gemäß den Normen wird der sogenannte maßgebende Außenlärmpegel berechnet, indem alle Verkehrsgeräuscheinwirkungen (Straße, Schiene, Luft, Wasser) um 3 dB(A) erhöht und anschließend energetisch addiert werden. Zusätzlich ist noch der Immissionsrichtwert nach TA-Lärm zur Berücksichtigung des Gewerbelärms energetisch zu addieren. Der Entwurf zur DIN 4109 beinhaltet außerdem noch einen nächtlichen Zuschlag, im Fall von Straßenverkehr +5 dB(A), zur Berücksichtigung des besonderen Schutzes des Nachtschlafs. Dieses Vorgehen wurde im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung angewendet. Im konkreten Fall berechnet sich der maßgebende Außenlärmpegel zu: Tag: Straßenverkehr + 3 dB(A) ++ IRW Tag Nacht: Straßenverkehr + 5 dB(A) + 3 dB(A) ++ IRW Nacht Die Immissionsrichtwerte betragen 60dB(A) am Tag und 45 d(A) in der Nacht für ein Mischgebiet und 55 dB(A) am Tag und 40 dB(A) in der Nacht für ein Allgemeines Wohngebiet (WA). Wie den Anlagen zu entnehmen, wird an den Gebäuden entlang der Bernhardstraße der Lärmpegelbereich VI erwartet. Mit zunehmendem Abstand zur Bernhardstraße vermindert sich der maßgebende Außenlärmpegelbereich bis II. Der maßgebende Außenlärmpegelbereich I wird im gesamten Plangebiet nicht erreicht, da der Immissionsrichtwert nach TA-Lärm im Tagzeitraum bei einem Allgemeinen Wohngebiet bereits 55 dB(A) bzw. 60 dB(A) beim Mischgebiet beträgt und somit bereits allein hierdurch der Lärmpegelbereich II bzw. III erreicht ist. Die Darstellung in den Anlagen A5 und A6 wurde so gewählt, dass jeweils der höchste berechnete Lärmpegelbereich aus den Berechnungshöhen 2m, 4m und 8m, Tag oder Nacht in einer Karte zusammengeführt wurde. Datum: 22.02.2016 Projektnummer: 150926 Datei: 160213-3 BSI za 150926 Seite 14 von 15 In nachstehender Tabelle sind die Lärmpegelbereiche den erforderlichen bewerteten Schalldämmmaßen, unterteilt nach Aufenthaltsräumen in Wohnungen und Büroräumen, gegenübergestellt: 1 ) 2 ) Raumart erf. R`w,res. des Außenbauteils in dB Aufenthaltsräume in Büroräume 1) u.ä. Wohnungen u.ä. Lärmpegelbereich (LPB) maßgeblicher Außenlärmpegel dB(A) I bis 55 30 - II 55 bis 60 30 30 III 60 bis 65 35 30 IV 65 bis 70 40 35 V 70 bis 75 45 40 VI 75 bis 80 50 45 VII > 80 2 ) 50 An Außenbauteilen von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeit nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpergel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Die in der Tabelle der DIN 4109 angegebenen bewerteten Schalldämmmaße beziehen sich jeweils auf die Fassade eines Raumes. Bei unterschiedlichen Bauteilen (Wand + Fenster) muss das resultierende Schalldämmmaß die genannten Anforderungen erreichen. Des Weiteren ist in Abhängigkeit des Verhältnisses von Fassadenfläche zu Raumgrundfläche noch ein Zuschlag zu beachten. Datum: 22.02.2016 Projektnummer: 150926 Datei: 160213-3 BSI za 150926 8. Seite 15 von 15 Zusammenfassung Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 119 „Rosenhügel / Bernhardstraße“ in Pulheim wurde eine schalltechnische Untersuchung bezüglich der Verkehrslärmeinwirkung der umliegenden Hauptverkehrsstraßen auf das Plangebiet durchgeführt. Die Berechnungen erfolgten nach den Vorgaben der DIN 18005, 16. BImSchV, Anlage 1 und DIN 4109. Als Grundlage der Verkehrslärmemissionen der berücksichtigten Straßen (Bernhardstraße, Ehrenfriedstraße, Mathildenstraße) wurden die durch die Stadt Pulheim und dem Online-Auskunftdienst „NWSIB“ zur Verfügung gestellten Verkehrsmengen verwendet. Es wurden Rasterlärmkarten der Beurteilungspegel und der Überschreitungen der Orientierungswerte nach DIN 18005 in den Höhen 2m, 4m und 8m angefertigt. Hierbei wurde unterschieden in Berechnungen mit bestehenden Gebäuden im Plangebiet und ohne Gebäude im Plangebiet (Freifeld). Darüber hinaus wurden die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 unter Berücksichtigung der Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm ermittelt und als Rasterlärmkarten in den genannten Höhen für beide Situationen (mit bestehender Bebauung und Freifeld) dargestellt. Es zeigt sich, dass entlang der Bernhardstraße im Bereich des Allgemeinen Wohngebiets mit Überschreitungen der Orientierungswerte nach DIN 18005 von 20 dB(A) und mehr zu rechnen ist. Aktive Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände) erscheinen aufgrund der innerörtlichen Lage nicht realisierbar. Maßnahmen an der Schallquelle, wie Geschwindigkeitsreduzierung oder Einbau eines offenporigen Asphalts, zeigen nach 16. BImSchV, Anlage 1 keine oder nur eine geringe Wirkung, da offenporige Asphalte erst bei Geschwindigkeiten ab 60 km/h nach 16. BImSchV, Anlage 1 zu berücksichtigen sind und eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h eine Pegelminderung von ca. 2-3 dB(A) erwarten lässt, sodass die Überschreitungen der Orientierungswerte immer noch als erheblich zu bezeichnen sind. Es verbleiben aus schallimmissionstechnischer Sicht passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Schallschutzfenstern in Verbindung mit Schalldämmlüftern (nächtlicher Beurteilungspegel größer 45 dB(A) bei Schlafräumen) beziehungsweise eine schalltechnisch günstige Grundrissanordnung in der Form, dass Nebenräume an die mit Lärm stark beaufschlagten Fassaden gelegt werden und Aufenthaltsräume, also schutzbedürftige Räume im Sinne der DIN 4109, an den rückwärtigen Fassaden geplant werden. Die Berechnung der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 unter Berücksichtigung eines nächtlichen Zuschlags von +5 dB(A) für Straßenverkehrslärm entsprechend dem Entwurf zur DIN 4109 lässt entlang der Bernhardstraße den Lärmpegelbereich VI erwarten. grasy + zanolli engineering A. Zanolli Tag Projekt 150926 Nacht Anlage A 1-1 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 119 Stadt Pulheim Schallausbreitungsrasterberechnung Beurteilungspegel Tag / Nacht Berechnungshöhe 2m Emittenten: Bernhardstraße, Ehrenfriedstraße, Mathildenstraße Berechnungsvorschrift: DIN 18005 / RLS90 Gebietsausweisung gem. Vorgabe Stadt Pulheim: Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI) Pegel in dB(A) 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 Zeichenerklärung Zeichenerklärung Emissionslinie Emissionslinie Hauptgebäude Hauptgebäude Nebengebäude Nebengebäude Plangebiet Plangebiet Mischgebiete Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete Allgemeine Wohngebiete <= 30 - 35 - 40 - 45 - 50 - 55 - 60 - 65 - 70 - 75 - 80 > 80 Maßstab 1:2500 0 15 30 Stand: 22.02.2016 60 90 120 m Blattgröße DIN A4 Tag Projekt 150926 Nacht Anlage A 1-2 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 119 Stadt Pulheim Schallausbreitungsrasterberechnung Beurteilungspegel Tag / Nacht Berechnungshöhe 4m Emittenten: Bernhardstraße, Ehrenfriedstraße, Mathildenstraße Berechnungsvorschrift: DIN 18005 / RLS90 Gebietsausweisung gem. Vorgabe Stadt Pulheim: Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI) Pegel in dB(A) 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 Zeichenerklärung Zeichenerklärung Emissionslinie Emissionslinie Hauptgebäude Hauptgebäude Nebengebäude Nebengebäude Plangebiet Plangebiet Mischgebiete Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete Allgemeine Wohngebiete <= 30 - 35 - 40 - 45 - 50 - 55 - 60 - 65 - 70 - 75 - 80 > 80 Maßstab 1:2500 0 15 30 Stand: 22.02.2016 60 90 120 m Blattgröße DIN A4 Tag Projekt 150926 Nacht Anlage A 1-3 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 119 Stadt Pulheim Schallausbreitungsrasterberechnung Beurteilungspegel Tag / Nacht Berechnungshöhe 8m Emittenten: Bernhardstraße, Ehrenfriedstraße, Mathildenstraße Berechnungsvorschrift: DIN 18005 / RLS90 Gebietsausweisung gem. Vorgabe Stadt Pulheim: Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI) Pegel in dB(A) 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 Zeichenerklärung Zeichenerklärung Emissionslinie Emissionslinie Hauptgebäude Hauptgebäude Nebengebäude Nebengebäude Plangebiet Plangebiet Mischgebiete Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete Allgemeine Wohngebiete <= 30 - 35 - 40 - 45 - 50 - 55 - 60 - 65 - 70 - 75 - 80 > 80 Maßstab 1:2500 0 15 30 Stand: 22.02.2016 60 90 120 m Blattgröße DIN A4 Tag Projekt 150926 Nacht Anlage A 2-1 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 119 Stadt Pulheim Schallausbreitungsrasterberechnung Beurteilungspegel Tag / Nacht Berechnungshöhe 2m Emittenten: Bernhardstraße, Ehrenfriedstraße, Mathildenstraße Berechnungsvorschrift: DIN 18005 / RLS90 Gebietsausweisung gem. Vorgabe Stadt Pulheim: Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI) Pegel in dB(A) 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 <= 30 - 35 - 40 - 45 - 50 - 55 - 60 - 65 - 70 - 75 - 80 > 80 Maßstab 1:2500 0 Zeichenerklärung 15 30 60 90 120 m Zeichenerklärung Emissionslinie Emissionslinie Plangebiet Plangebiet Mischgebiete Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete Allgemeine Wohngebiete Stand: 22.02.2016 Blattgröße DIN A4 Tag Projekt 150926 Nacht Anlage A 2-2 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 119 Stadt Pulheim Schallausbreitungsrasterberechnung Beurteilungspegel Tag / Nacht Berechnungshöhe 4m Emittenten: Bernhardstraße, Ehrenfriedstraße, Mathildenstraße Berechnungsvorschrift: DIN 18005 / RLS90 Gebietsausweisung gem. Vorgabe Stadt Pulheim: Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI) Pegel in dB(A) 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 <= 30 - 35 - 40 - 45 - 50 - 55 - 60 - 65 - 70 - 75 - 80 > 80 Maßstab 1:2500 0 Zeichenerklärung 15 30 60 90 120 m Zeichenerklärung Emissionslinie Emissionslinie Plangebiet Plangebiet Mischgebiete Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete Allgemeine Wohngebiete Stand: 22.02.2016 Blattgröße DIN A4 Tag Projekt 150926 Nacht Anlage A 2-3 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 119 Stadt Pulheim Schallausbreitungsrasterberechnung Beurteilungspegel Tag / Nacht Berechnungshöhe 8m Emittenten: Bernhardstraße, Ehrenfriedstraße, Mathildenstraße Berechnungsvorschrift: DIN 18005 / RLS90 Gebietsausweisung gem. Vorgabe Stadt Pulheim: Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI) Pegel in dB(A) 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 <= 30 - 35 - 40 - 45 - 50 - 55 - 60 - 65 - 70 - 75 - 80 > 80 Maßstab 1:2500 0 Zeichenerklärung 15 30 60 90 120 m Zeichenerklärung Emissionslinie Emissionslinie Plangebiet Plangebiet Mischgebiete Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete Allgemeine Wohngebiete Stand: 22.02.2016 Blattgröße DIN A4 Tag Projekt 150926 Nacht Anlage A 3-1 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 119 Stadt Pulheim Schallausbreitungsrasterberechnung Konfliktkarte Tag / Nacht Berechnungshöhe 2m Emittenten: Bernhardstraße, Ehrenfriedstraße, Mathildenstraße Berechnungsvorschrift: DIN 18005 / RLS90 Gebietsausweisung gem. Vorgabe Stadt Pulheim: Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI) Pegel in dB(A) 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 Zeichenerklärung Zeichenerklärung Emissionslinie Emissionslinie Hauptgebäude Hauptgebäude Nebengebäude Nebengebäude Rechengebiet Lärm Rechengebiet Lärm Mischgebiete Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete Allgemeine Wohngebiete <= 0 - 2 - 4 - 6 - 8 - 10 - 12 - 14 - 16 - 18 - 20 > 20 Maßstab 1:2500 0 15 30 Stand: 22.02.2016 60 90 120 m Blattgröße DIN A4 Tag Projekt 150926 Nacht Anlage A 3-2 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 119 Stadt Pulheim Schallausbreitungsrasterberechnung Konfliktkarte Tag / Nacht Berechnungshöhe 4m Emittenten: Bernhardstraße, Ehrenfriedstraße, Mathildenstraße Berechnungsvorschrift: DIN 18005 / RLS90 Gebietsausweisung gem. Vorgabe Stadt Pulheim: Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI) Pegel in dB(A) 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 Zeichenerklärung Zeichenerklärung Emissionslinie Emissionslinie Hauptgebäude Hauptgebäude Nebengebäude Nebengebäude Plangebiet Plangebiet Mischgebiete Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete Allgemeine Wohngebiete <= 0 - 2 - 4 - 6 - 8 - 10 - 12 - 14 - 16 - 18 - 20 > 20 Maßstab 1:2500 0 15 30 Stand: 22.02.2016 60 90 120 m Blattgröße DIN A4 Tag Projekt 150926 Nacht Anlage A 3-3 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 119 Stadt Pulheim Schallausbreitungsrasterberechnung Konfliktkarte Tag / Nacht Berechnungshöhe 8m Emittenten: Bernhardstraße, Ehrenfriedstraße, Mathildenstraße Berechnungsvorschrift: DIN 18005 / RLS90 Gebietsausweisung gem. Vorgabe Stadt Pulheim: Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI) Pegel in dB(A) 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 Zeichenerklärung Zeichenerklärung Emissionslinie Emissionslinie Hauptgebäude Hauptgebäude Nebengebäude Nebengebäude Plangebiet Plangebiet Mischgebiete Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete Allgemeine Wohngebiete <= 0 - 2 - 4 - 6 - 8 - 10 - 12 - 14 - 16 - 18 - 20 > 20 Maßstab 1:2500 0 15 30 Stand: 22.02.2016 60 90 120 m Blattgröße DIN A4 Tag Projekt 150926 Nacht Anlage A 4-1 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 119 Stadt Pulheim Schallausbreitungsrasterberechnung Konfliktkarte Tag / Nacht Berechnungshöhe 2m Emittenten: Bernhardstraße, Ehrenfriedstraße, Mathildenstraße Berechnungsvorschrift: DIN 18005 / RLS90 Gebietsausweisung gem. Vorgabe Stadt Pulheim: Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI) Pegel in dB(A) 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 <= 0 - 2 - 4 - 6 - 8 - 10 - 12 - 14 - 16 - 18 - 20 > 20 Maßstab 1:2500 0 Zeichenerklärung 15 30 60 90 120 m Zeichenerklärung Emissionslinie Emissionslinie Plangebiet Plangebiet Mischgebiete Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete Allgemeine Wohngebiete Stand: 22.02.2016 Blattgröße DIN A4 Tag Projekt 150926 Nacht Anlage A 4-2 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 119 Stadt Pulheim Schallausbreitungsrasterberechnung Konfliktkarte Tag / Nacht Berechnungshöhe 4m Emittenten: Bernhardstraße, Ehrenfriedstraße, Mathildenstraße Berechnungsvorschrift: DIN 18005 / RLS90 Gebietsausweisung gem. Vorgabe Stadt Pulheim: Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI) Pegel in dB(A) 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 <= 0 - 2 - 4 - 6 - 8 - 10 - 12 - 14 - 16 - 18 - 20 > 20 Maßstab 1:2500 0 Zeichenerklärung 15 30 60 90 120 m Zeichenerklärung Emissionslinie Emissionslinie Plangebiet Plangebiet Mischgebiete Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete Allgemeine Wohngebiete Stand: 22.02.2016 Blattgröße DIN A4 Tag Projekt 150926 Nacht Anlage A 4-3 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 119 Stadt Pulheim Schallausbreitungsrasterberechnung Konfliktkarte Tag / Nacht Berechnungshöhe 8m Emittenten: Bernhardstraße, Ehrenfriedstraße, Mathildenstraße Berechnungsvorschrift: DIN 18005 / RLS90 Gebietsausweisung gem. Vorgabe Stadt Pulheim: Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI) Pegel in dB(A) 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 <= 0 - 2 - 4 - 6 - 8 - 10 - 12 - 14 - 16 - 18 - 20 > 20 Maßstab 1:2500 0 Zeichenerklärung 15 30 60 90 120 m Zeichenerklärung Emissionslinie Emissionslinie Plangebiet Plangebiet Mischgebiete Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete Allgemeine Wohngebiete Stand: 22.02.2016 Blattgröße DIN A4 Projekt 150926 Tag Anlage A 5 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 119 Stadt Pulheim Schallausbreitungsrasterberechnung Lärmpegelbereiche Tag / Nacht Berechnungshöhe 2m, 4m, 8m Emittenten: Bernhardstraße, Ehrenfriedstraße, Mathildenstraße Berechnungsvorschrift: DIN 4109 Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI) Hinweis: Berücksichtigung eines Zuschlags von +5dB(A) im Nachtzeitraum für Straßenverkehrslärm Lärmpegelbereiche DIN 4109 Tab. 8 in dB(A) I II III IV V VI VII Zeichenerklärung Emissionslinie 55 60 65 70 75 <= 55 - 60 - 65 - 70 - 75 - 80 > 80 Maßstab 1:2000 0 10 20 Hauptgebäude 40 60 80 m Nebengebäude Plangebiet Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete Stand: 22.02.2016 Blattgröße DIN A4 Projekt 150926 Tag Anlage A 6 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 119 Stadt Pulheim Schallausbreitungsrasterberechnung Lärmpegelbereiche Tag / Nacht Berechnungshöhe 2m, 4m, 8m Emittenten: Bernhardstraße, Ehrenfriedstraße, Mathildenstraße Berechnungsvorschrift: DIN 4109 Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI) Hinweis: Berücksichtigung eines Zuschlags von +5dB(A) im Nachtzeitraum für Straßenverkehrslärm Lärmpegelbereiche DIN 4109 Tab. 8 in dB(A) I II III IV V VI VII 55 60 65 70 75 <= 55 - 60 - 65 - 70 - 75 - 80 > 80 Maßstab 1:2000 0 10 20 40 60 80 m Zeichenerklärung Emissionslinie Plangebiet Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete Stand: 22.02.2016 Blattgröße DIN A4