Daten
Kommune
Pulheim
Größe
5,2 MB
Datum
09.03.2016
Erstellt
26.02.16, 10:25
Aktualisiert
26.02.16, 10:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Projekt 150926
Bebauungsplan Nr. 119
Pulheim
Schallimmissionstechnische Bearbeitung
Geräuscheinwirkung durch Straßenverkehr
Holger Grasy +
Alexander Zanolli GbR
Köln
-
Bocholt
Bau- und Raumakustik
Schallimmissionsschutz
Wärme- und
Kondensatfeuchteschutz
Schwingungs- und
Erschütterungsschutz
Altenberger-Dom-Straße 81
D-51467 Bergisch Gladbach
- 160213-3 BSI za 150926Stand: 22. Februar 2016
Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) A. Zanolli
Auftraggeber:
Stadt Pulheim
Planungsamt
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
T. +49 (0)2202 9 29 75 80
F. +49 (0)2202 9 29 75 85
info@gz-engineering.de
www.gz-engineering.de
Sparkasse KölnBonn
IBAN:
DE38370501980040842163
BIC:
COLSDE33XXX
BLZ:
37050198
Konto:
40842163
USt-IdNr. DE239983669
Gesellschafter
Holger Grasy,
Dipl.-Ing.(FH)
Beratender Ingenieur
Ingenieurkammer Bau NRW
Mitgliedsnummer 727 437
Alexander Zanolli,
Dipl.-Ing.(FH)
Dieser Bericht enthält 15 Seiten Text und 14 Seiten Anlagen.
Hinweis:
Die Vervielfältigung oder Veröffentlichung dieser Bearbeitung, auch auszugsweise,
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verfassers.
Beratender Ingenieur
Ingenieurkammer Bau NRW
Mitgliedsnummer 713 387
Staatlich anerkannter
Sachverständiger für
Schall- und Wärmeschutz
Datum: 22.02.2016
Projektnummer: 150926
Datei: 160213-3 BSI za 150926
Seite 2 von 15
Inhalt:
Seite
1.
Situation und Aufgabenstellung .................................................................................. 3
2.
Grundlagen .................................................................................................................... 3
2.1
Örtliche Gegebenheiten ................................................................................................ 3
2.2
Technische Grundlagen ................................................................................................ 4
3.
Anforderungen .............................................................................................................. 5
3.1
Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG ............................................................... 5
3.2
Baugesetzbuch – BauGB ............................................................................................... 5
3.3
DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau....................................................................... 6
4.
Berechnungsgrundlagen .............................................................................................. 8
4.1
Prognoseberechnung.................................................................................................... 8
4.2
Gelände / Topografie .................................................................................................... 8
4.3
Immissionssorte ............................................................................................................ 8
4.4
Schallquellen ................................................................................................................. 8
5.
Beurteilungsgrundlage ............................................................................................... 10
5.1
DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau..................................................................... 10
6.
Anforderungen an den Schallschutz im Hochbau ..................................................... 11
7.
Berechnungsergebnisse und Bewertung................................................................... 12
7.1
Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 ............................................................................ 13
8.
Zusammenfassung...................................................................................................... 15
Anlagen:
A 1-1 bis A 1-3 .............................. Beurteilungspegel Tag / Nacht mit Gebäuden im Plangebiet
A 2-1 bis A 2-3 ................................................................. Beurteilungspegel Tag / Nacht Freifeld
A 3-1 bis A 3-3 ..................................... Konfliktkarten Tag / Nacht mit Gebäuden im Plangebiet
A 4-1 bis A 4-3 .........................................................................Konfliktkarten Tag / Nacht Freifeld
A 5 ...................... Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Tag / Nacht mit Gebäuden im Plangebiet
A 6 ......................................................... Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Tag / Nacht Freifeld
Datum: 22.02.2016
Projektnummer: 150926
Datei: 160213-3 BSI za 150926
1.
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Situation und Aufgabenstellung
Die Stadt Pulheim plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 119 „Rosenhügel /
Bernhardstraße“. In diesem Zuge sollen die Verkehrslärmeinwirkungen durch die
Bernhardstraße, die Ehrenfriedstraße und die Mathildenstraße auf das Plangebiet
berechnet und beurteilt werden.
Hinweis:
Hinweise auf rechtliche Zusammenhänge und Entscheidungen aus unserem Hause
sind nicht als Rechtsberatung im Sinne des RBG zu sehen. Bei der Bewertung umweltschutzrelevanter und bautechnischer Situationen sind derartige Hinweise aus
rechtlicher Sicht zulässig und üblich.
2.
Grundlagen
2.1
Örtliche Gegebenheiten
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 119 wird begrenzt durch die „Bernhardstraße im Süden“, die „Ehrenfriedstraße“ und „Mathildenstraße“ im Nord-Osten sowie durch die „Kaiser-Otto-Straße“ und den „Friedhofsweg“ im Norden. Im
Westen wird das Plangebiet durch den „Grasweg“ begrenzt.
In nachstehender, unmaßstäblicher Übersicht ist das Plangebiet (Teil A) eingetragen, wobei in der schalltechnischen Untersuchung der Teil B mit untersucht wurde:
Datum: 22.02.2016
Projektnummer: 150926
Datei: 160213-3 BSI za 150926
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2.2
Übersicht: Plangebiet mit Umfeld (ohne Maßstab)
Technische Grundlagen
2.2.1
Gesetze und Erlasse, Normen und Richtlinien
Gesetze und Erlasse
BImSchG
16. BImSchV
BauGB
Bau NVO
TA Lärm
Bundesimmissionsschutzgesetz
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung);
Anlage 1: Berechnung des Beurteilungspegels für Straßen
Baugesetzbuch
4. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
(Baunutzungsverordnung)
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum
Bundesimmissionsschutzgesetz
Normen
DIN 1320
DIN 4109
DIN E 4109, Teil 1
DIN 18005-1
DIN 18005-1 Bbl.1
DIN 18005-2
2.2.2
Akustik, Grundbegriffe; 1997-6
Schallschutz im Hochbau; 1989-11
Schallschutz im Hochbau (Entwurf), Oktober 2006
Schallschutz im Städtebau; 2002-7
Schallschutz im Städtebau; 1987-5
Schallschutz im Städtebau; 1991-9
Verwendete Unterlagen
Digitale geografische und topografische Daten
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung NRW
Angaben zum Straßenverkehrsaufkommen
Stadt Pulheim
Entwurf zum Bebauungsplan
Amt 61 Stadtplanung, Pulheim
Verkehrszahlen für die berücksichtigten Straßen,
Stadt Pulheim und Online-Auskunft NWSIB
2.2.3
Technische Hilfsmittel
PC-gestütztes Schallausbreitungs-Berechnungsprogramm
SoundPLAN Version 7.4, SoundPLAN GmbH, Backnang
Datum: 22.02.2016
Projektnummer: 150926
Datei: 160213-3 BSI za 150926
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3.
Anforderungen
3.1
Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG
Zweck des Gesetzes ist es u. a. (§1), Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umweltwirkungen vorzubeugen.
Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten u. a. für die Errichtung und den Betrieb von
Anlagen (§2).
Entsprechend § 50 sind „bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen … die
für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass
schädliche Umwelteinwirkungen…auf die ausschließlich oder überwiegend dem
Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete so weit
wie möglich vermieden werden. Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in Gebieten, in denen die in Rechtsverordnungen nach § 48a Abs. 1 festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, ist bei der Abwägung der betroffenen Belange die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität als Belang zu berücksichtigen.“
3.2
Baugesetzbuch – BauGB
Im BauGB wird im ersten Teil die Bauleitplanung thematisiert.
Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine
dem Wohl der Allgemeinheit dienenden sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten (§1 (5)).
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere nach §1 (6) zu berücksichtigen (Auszug):
1.
…
7.
8.
die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung
die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der
Landschaftspflege, insbesondere….
…
c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit
sowie die Bevölkerung insgesamt
die Belange
a) der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer
verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung
…
c) der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.
Datum: 22.02.2016
Projektnummer: 150926
Datei: 160213-3 BSI za 150926
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Hinsichtlich dem Umweltschutz gilt ergänzend die Vorschrift nach §1a:
(2) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei
sind zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Flächen für bauliche
Nutzung die Möglichkeit der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen
zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelung auf das notwendige
Maß zu begrenzen.
Im dritten Teil des BauGB wird in §34 die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der
im Zusammenhang bebauten Ortsteile beschrieben:
(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig,
wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde
Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht
beeinträchtigt werden.
3.3
DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau
Die DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau ist für die Bauleitplanung das maßgebliche Regelwerk. Hierbei werden die Berechnungsverfahren für Geräuschimmissionen von sämtlichen Quellen definiert. Die Bewertung der ermittelten Beurteilungspegel erfolgt auf Grundlage von Orientierungswerten, welche im Rahmen der Bauleitplanung eine Richtschnur zur Einschätzung der Geräuschbeaufschlagung in einem Gebiet geben sollen.
Die Orientierungswerte der DIN 18005 sind nicht als Grenzwerte zu betrachten, sondern sollen in Abwägung mit den sonstigen Kriterien abgewogen werden.
Die Orientierungswerte sollen bereits auf dem Rand der Baufläche oder der überbaubaren Grundstücksfläche im jeweiligen Baugebiet bezogen werden. Sie dienen
folglich dem Schutz der Wohnung bzw. der schützenswerten Räumen in Gebäuden.
Datum: 22.02.2016
Projektnummer: 150926
Datei: 160213-3 BSI za 150926
3.3.1
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Orientierungswerte der DIN 18005
Nachfolgend werden die Orientierungswerte gem. DIN 18005 Teil 1 Beiblatt 1 für die
für das Plangebiet vorgesehene Nutzung als Wohngebiet aufgeführt:
Orientierungswerte für entsprechend DIN 18005, Teil 1, Beiblatt 1. Ziffer1.1b)
Bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebieten
Tags
50 dB
Nachts
40 dB bzw.
35 dB
Bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten
Tags
55 dB
Nachts
45 dB bzw.
40 dB
Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI)
Tags
60 dB
Nachts
50 dB bzw.
45 dB
Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE)
Tags
65 dB
Nachts
55 dB bzw.
50 dB
Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und
Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten.
Datum: 22.02.2016
Projektnummer: 150926
Datei: 160213-3 BSI za 150926
4.
Berechnungsgrundlagen
4.1
Prognoseberechnung
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Für die Ermittlung von Beurteilungspegeln wird eine Schallausbreitungsprognosesoftware verwendet, die entsprechend den rechtlichen Vorgaben die normkonforme Schallausbreitung und die Beurteilung gem. den einschlägigen Richtlinien
durchführt.
Schallausbreitungsberechnungen nach der DIN 18005 für Straßenverkehr basieren
auf der 16. BImSchV, Anlage 1.
4.2
Gelände / Topografie
Zur Berücksichtigung der Topografie wurde ein digitales Geländemodell als Grundlage für das weitere Berechnungsmodell erstellt. Hierfür wurden die durch das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung NRW zur Verfügung gestellten
Höhenpunkte in die Berechnungssoftware eingeladen und digitales Geländemodell
durch Triangulation berechnet.
4.3
Immissionssorte
Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung wurden keine Immissionsaufpunktberechnungen durchgeführt, sondern Rasterlärmkarten in verschiedenen Höhen berechnet.
4.4
Schallquellen
Die Schallemissionen durch den Straßenverkehr werden nach der 16. BImSchV, Anlage 1 berechnet. Die daraus ermittelte Schallleistung der Quellen bildet in Form
von Linienschallquellen die Basis für die Schallausbreitungsberechnung.
Gemäß Vorgabe der Stadt Pulheim soll der Straßenverkehrslärm der Bernhardstraße untersucht werden. Zusätzlich wurden noch die Ehrenfriedstraße und die
Mathildenstraße in der Berechnung berücksichtigt. Andere Straßen in der Nähe des
Plangebiets sollen nicht betrachtet werden, da diese eine untergeordnete Bedeutung haben.
Für die Berechnung der Straßenverkehrslärmimmissionen wurden die seitens der
Stadt Pulheim vorgegebenen Zähldaten verwendet (Bernhardstraße) bzw. Verkehrszahlen aus dem Online-Auskunftdienst „NWSIB“ entnommen. Eine Steigerung des
Verkehrsaufkommens für die nächsten Jahre wurde nicht berücksichtigt.
Datum: 22.02.2016
Projektnummer: 150926
Datei: 160213-3 BSI za 150926
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Gemäß einer Verkehrszählung aus dem Jahr 2015 ergibt sich für die Bernhardstraße
eine tägliche Verkehrsmenge von bis zu 8220 Kfz/d. Für die Berechnung wurde die
höchste Zählmenge verwendet (Donnerstag, 29.10.2015). Der Lkw-Anteil liegt demzufolge tags bei 11% und nachts bei 13%. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit
wurde mit 50 km/h angesetzt. Zuschläge für Steigungen werden durch die Software
anhand des zugrunde gelegten Geländemodells berechnet. Da in der Nähe des Plangebiets keine Ampelanlagen vorhanden sind, sind nach 16. BImSchV, Anlage 1
keine weiteren Zuschläge zu vergeben.
Für die „Ehrenfriedstraße“ und die „Mathildenstraße“ (L213) wurden entsprechend
den Angaben des Online-Auskunftdienstes „NWSIB“ 8656 Kfz/d angesetzt. Der LkwAnteil tags beträgt 0,9% und nachts 1,1%. Die übrigen Parameter entsprechen den
oben genannten.
In der nachfolgenden Tabelle sind die verwendeten Parameter der Emissionsberechnung nach 16. BImSchV, Anlage 1 angegeben:
Datum: 22.02.2016
Projektnummer: 150926
Datei: 160213-3 BSI za 150926
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5.
Beurteilungsgrundlage
5.1
DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau
Diese Norm bietet die Basis für eine orientierende schalltechnische Einschätzung
der Situation.
5.1.1
Orientierungswerte nach DIN 18005 Teil 1 Beiblatt 1
Bei der Bauleitplanung, nach dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung
sind in der Regel den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen folgende Orientierungswerte für den Beurteilungspegel zuzuordnen. Ihre Einhaltung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen.
a)
Bei reinen Wohngebieten (WR)
tags
50 dB
nachts
40 dB bzw. 35 dB
b) Bei allgemeinen Wohngebieten (WA)
tags
55 dB
nachts
45 dB bzw. 40 dB
c)
Bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen
tags und nachts
55 dB
d) Bei besonderen Wohngebieten (WB)
tags
60 dB
nachts
45 dB bzw. 40 dB
e)
Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI)
tags
60 dB
nachts
50 dB bzw. 45 dB
f)
Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE)
tags
65 dB
nachts
55 dB bzw. 50 dB
g) Bei sonstigen Sondergebieten, soweit sie schutzbedürftig sind,
je nach Nutzungsart
tags
45 dB bis 60 dB
nachts
35 dB bis 65 dB
Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und
Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten.
Darüber hinaus wird empfohlen, bei Beurteilungspegeln im Nachtzeitraum von
45 dB(A) oder mehr Schalldämmlüfter oder ähnliche Lüftungseinrichtungen bei
Schlafräumen einzuplanen, damit auch bei geschlossenem Fenster ein hygienischer
Luftwechsel sichergestellt ist.
Datum: 22.02.2016
Projektnummer: 150926
Datei: 160213-3 BSI za 150926
5.1.2
Seite 11 von 15
Beurteilungszeiten
Für die Beurteilung gilt der Tagzeitraum von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr und der Nachtzeitraum von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr.
5.1.3
Abwägungsprinzip
Der Belang des Schallschutzes ist bei der Abwägung der Belange in der städtebaulichen Planung als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange
– insbesondere in bebauten Gebieten – zu einer entsprechenden Zurückstellung des
Schallschutzes führen.
6.
Anforderungen an den Schallschutz im Hochbau
Für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm werden nach DIN 4109 Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt, denen die jeweils vorhandenen oder zu erwartenden „maßgeblichen Außenlärmpegel“ zuzuordnen sind.
Die in dieser Bearbeitung empfohlenen Lärmpegelbereiche basieren im Tagzeitraum
auf der Basis der DIN 4109 von 1989. Für den Nachtzeitraum wird nach der Entwurfsfassung der DIN 4109 von 2006 vorgegangen. Die Norm ist in dieser Fassung
noch nicht als Weißdruck verabschiedet. In Bezug auf die Ermittlung der Lärmpegelbereiche für den Nachtzeitraum sehen wir jedoch die darin empfohlene Vorgehensweise aus gutachterlicher Sicht als richtungsweisend und dem Stand der Technik
entsprechend an. Nach diesem Entwurf ist bei der Bestimmung des maßgeblichen
Außenlärmpegels ein Zuschlag im Nachtzeitraum von +5 dB(A) bei Lärmeinwirkung
durch Straßenverkehr zu vergeben. Dieser Zuschlag dient der Würdigung des besonderen Schutzes des Nachtschlafs.
Datum: 22.02.2016
Projektnummer: 150926
Datei: 160213-3 BSI za 150926
7.
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Berechnungsergebnisse und Bewertung
Die Berechnungen wurden „streng“ nach den Vorgaben der 16. BImSchV, Anlage 1
durchgeführt. Dies bedeutet, dass die Anzahl der berücksichtigten Reflexionen auf 1
begrenzt wird.
Die Berechnungsergebnisse sind in Form von Rasterlärmkarten als Anlage beigefügt:
A 1-1 bis A 1-3
A 2-1 bis A 2-3
A 3-1 bis A 3-3
A 4-1 bis A 4-3
A5
A6
Beurteilungspegel Tag / Nacht mit Gebäuden im Plangebiet
Beurteilungspegel Tag / Nacht Freifeldberechnung
Konfliktkarten Tag / Nacht mit Gebäuden in Plangebiet
Konfliktkarten Tag / Nacht Freifeldberechnung
Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 mit Gebäuden im Plangebiet
Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Freifeld
Die Rasterlärmberechnungen wurden in den Höhen 2 m (Anlagen mit Endung -1),
4 m (Endung -2) und 8 m (Endung -3) durchgeführt.
Die Anlagen A 1-_ bis A 4-_ zeigen in der linken Kartendarstellung den Tagzeitraum,
in der rechten den Nachtzeitraum. Bei den Anlagen A 5 und A 6 ist jeweils der
höchste Lärmpegelbereich dargestellt, unabhängig davon in welcher der drei Berechnungshöhen (2m, 4m oder 8m) dieser Auftritt oder ob er tags oder nachts zu erwarten ist. Während des Nachtzeitraums wurde ein Zuschlag von +5 dB(A) für Straßenverkehrslärm gemäß des Entwurfs der DIN 4109 berücksichtigt.
Die Konfliktkarten (A 3-1 bis A 3-3 und A 4-1 bis A 4-3) zeigen die Überschreitung der
Orientierungswerte nach DIN 18005. Gemäß des Entwurfs des Bebauungsplans
Nr. 119 wurden ein „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ und ein Mischgebiet (MI) ausgewiesen. In der Kartendarstellung ist das Allgemeine Wohngebiet einfach schraffiert und das Mischgebiet doppelt schraffiert dargestellt. Die Orientierungswerte betragen nach DIN 18005 55 dB(A) tags und 45 dB(A) für das Allgemeine Wohngebiet
und 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts für das Mischgebiet bei Verkehrslärmeinwirkung.
Wie den Konfliktkarten zu entnehmen, werden die Orientierungswerte nach
DIN 18005 um mehr als 20 dB(A) am Tag und in der Nacht an Teilen der Fassaden
entlang der Bernhardstraße im Bereich des Allgemeinen Wohngebiets überschritten. Im Bereich des Mischgebiets liegen die Überschreitungen an den Fassaden zur
Bernhardstraße bei 14-16 dB(A) am Tag und in der Nacht.
Bei den Rasterlärmkarten mit der bestehenden Bebauung ist die abschirmende Wirkung der Gebäude entlang der Hauptstraße gut zu erkennen. Im Bereich hinter der
Bestandsbebauung werden die Orientierungswerte deutlich weniger überschritten.
Datum: 22.02.2016
Projektnummer: 150926
Datei: 160213-3 BSI za 150926
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Eine Reduzierung der Schallimmissionen durch Lärmschutzwände erscheint aufgrund der innerstädtischen Lage nicht möglich. Eine Reduzierung der Schallemissionen an der Quelle ist nach 16. BImSchV, Anlage 1 generell möglich, aufgrund der
Tatsache, dass die Straßen eine Ortsdurchfahrt darstellen jedoch schwierig in der
Umsetzung. Der Einbau eines anderen Straßenoberbelags bringt nach strenger Auslegung der 16. BImSchV, Anlage 1 keine Minderung, da offenporige Asphalte erst ab
einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h zu berücksichtigen sind.
Aus schallimmissionstechnischer Sicht bleibt nur die Umsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen in Form von Schallschutzfenstern oder günstiger Grundrissanordnungen (keine Aufenthaltsräume an den stark mit Lärm beaufschlagten Fassaden). Die Mindestanforderungen nach DIN 4109 an den Schallschutz gegen Außenlärm sind im nachfolgenden Punkt dargestellt.
7.1
Lärmpegelbereiche nach DIN 4109
Zur Ermittlung der Lärmpegelbereiche wurde die DIN 4109, Ausgabe 1989 sowie der
Entwurf der DIN 4109, Teil 1, Ausgabe 2006 herangezogen. Gemäß den Normen
wird der sogenannte maßgebende Außenlärmpegel berechnet, indem alle Verkehrsgeräuscheinwirkungen (Straße, Schiene, Luft, Wasser) um 3 dB(A) erhöht und anschließend energetisch addiert werden. Zusätzlich ist noch der Immissionsrichtwert
nach TA-Lärm zur Berücksichtigung des Gewerbelärms energetisch zu addieren.
Der Entwurf zur DIN 4109 beinhaltet außerdem noch einen nächtlichen Zuschlag, im
Fall von Straßenverkehr +5 dB(A), zur Berücksichtigung des besonderen Schutzes
des Nachtschlafs. Dieses Vorgehen wurde im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung angewendet.
Im konkreten Fall berechnet sich der maßgebende Außenlärmpegel zu:
Tag:
Straßenverkehr + 3 dB(A) ++ IRW Tag
Nacht:
Straßenverkehr + 5 dB(A) + 3 dB(A) ++ IRW Nacht
Die Immissionsrichtwerte betragen 60dB(A) am Tag und 45 d(A) in der Nacht für ein
Mischgebiet und 55 dB(A) am Tag und 40 dB(A) in der Nacht für ein Allgemeines
Wohngebiet (WA).
Wie den Anlagen zu entnehmen, wird an den Gebäuden entlang der Bernhardstraße
der Lärmpegelbereich VI erwartet. Mit zunehmendem Abstand zur Bernhardstraße
vermindert sich der maßgebende Außenlärmpegelbereich bis II. Der maßgebende
Außenlärmpegelbereich I wird im gesamten Plangebiet nicht erreicht, da der Immissionsrichtwert nach TA-Lärm im Tagzeitraum bei einem Allgemeinen Wohngebiet
bereits 55 dB(A) bzw. 60 dB(A) beim Mischgebiet beträgt und somit bereits allein
hierdurch der Lärmpegelbereich II bzw. III erreicht ist.
Die Darstellung in den Anlagen A5 und A6 wurde so gewählt, dass jeweils der
höchste berechnete Lärmpegelbereich aus den Berechnungshöhen 2m, 4m und 8m,
Tag oder Nacht in einer Karte zusammengeführt wurde.
Datum: 22.02.2016
Projektnummer: 150926
Datei: 160213-3 BSI za 150926
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In nachstehender Tabelle sind die Lärmpegelbereiche den erforderlichen bewerteten
Schalldämmmaßen, unterteilt nach Aufenthaltsräumen in Wohnungen und Büroräumen, gegenübergestellt:
1
)
2
)
Raumart
erf. R`w,res. des Außenbauteils in dB
Aufenthaltsräume in
Büroräume 1) u.ä.
Wohnungen u.ä.
Lärmpegelbereich
(LPB)
maßgeblicher
Außenlärmpegel
dB(A)
I
bis 55
30
-
II
55 bis 60
30
30
III
60 bis 65
35
30
IV
65 bis 70
40
35
V
70 bis 75
45
40
VI
75 bis 80
50
45
VII
> 80
2
)
50
An Außenbauteilen von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den
Räumen ausgeübten Tätigkeit nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpergel leistet,
werden keine Anforderungen gestellt.
Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
Die in der Tabelle der DIN 4109 angegebenen bewerteten Schalldämmmaße beziehen sich jeweils auf die Fassade eines Raumes. Bei unterschiedlichen Bauteilen
(Wand + Fenster) muss das resultierende Schalldämmmaß die genannten Anforderungen erreichen. Des Weiteren ist in Abhängigkeit des Verhältnisses von Fassadenfläche zu Raumgrundfläche noch ein Zuschlag zu beachten.
Datum: 22.02.2016
Projektnummer: 150926
Datei: 160213-3 BSI za 150926
8.
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Zusammenfassung
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 119 „Rosenhügel / Bernhardstraße“ in Pulheim wurde eine schalltechnische Untersuchung bezüglich der
Verkehrslärmeinwirkung der umliegenden Hauptverkehrsstraßen auf das Plangebiet
durchgeführt. Die Berechnungen erfolgten nach den Vorgaben der DIN 18005, 16.
BImSchV, Anlage 1 und DIN 4109. Als Grundlage der Verkehrslärmemissionen der
berücksichtigten Straßen (Bernhardstraße, Ehrenfriedstraße, Mathildenstraße) wurden die durch die Stadt Pulheim und dem Online-Auskunftdienst „NWSIB“ zur Verfügung gestellten Verkehrsmengen verwendet.
Es wurden Rasterlärmkarten der Beurteilungspegel und der Überschreitungen der
Orientierungswerte nach DIN 18005 in den Höhen 2m, 4m und 8m angefertigt. Hierbei wurde unterschieden in Berechnungen mit bestehenden Gebäuden im Plangebiet und ohne Gebäude im Plangebiet (Freifeld). Darüber hinaus wurden die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 unter Berücksichtigung der Immissionsrichtwerte nach
TA-Lärm ermittelt und als Rasterlärmkarten in den genannten Höhen für beide Situationen (mit bestehender Bebauung und Freifeld) dargestellt.
Es zeigt sich, dass entlang der Bernhardstraße im Bereich des Allgemeinen Wohngebiets mit Überschreitungen der Orientierungswerte nach DIN 18005 von 20 dB(A)
und mehr zu rechnen ist. Aktive Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände) erscheinen aufgrund der innerörtlichen Lage nicht realisierbar. Maßnahmen an der
Schallquelle, wie Geschwindigkeitsreduzierung oder Einbau eines offenporigen Asphalts, zeigen nach 16. BImSchV, Anlage 1 keine oder nur eine geringe Wirkung, da
offenporige Asphalte erst bei Geschwindigkeiten ab 60 km/h nach 16. BImSchV, Anlage 1 zu berücksichtigen sind und eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h
auf 30 km/h eine Pegelminderung von ca. 2-3 dB(A) erwarten lässt, sodass die Überschreitungen der Orientierungswerte immer noch als erheblich zu bezeichnen sind.
Es verbleiben aus schallimmissionstechnischer Sicht passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Schallschutzfenstern in Verbindung mit Schalldämmlüftern (nächtlicher Beurteilungspegel größer 45 dB(A) bei Schlafräumen) beziehungsweise eine
schalltechnisch günstige Grundrissanordnung in der Form, dass Nebenräume an die
mit Lärm stark beaufschlagten Fassaden gelegt werden und Aufenthaltsräume, also
schutzbedürftige Räume im Sinne der DIN 4109, an den rückwärtigen Fassaden geplant werden.
Die Berechnung der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 unter Berücksichtigung eines
nächtlichen Zuschlags von +5 dB(A) für Straßenverkehrslärm entsprechend dem
Entwurf zur DIN 4109 lässt entlang der Bernhardstraße den Lärmpegelbereich VI erwarten.
grasy + zanolli engineering
A. Zanolli
Tag
Projekt 150926
Nacht
Anlage A 1-1
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 119
Stadt Pulheim
Schallausbreitungsrasterberechnung
Beurteilungspegel Tag / Nacht
Berechnungshöhe 2m
Emittenten: Bernhardstraße,
Ehrenfriedstraße, Mathildenstraße
Berechnungsvorschrift:
DIN 18005 / RLS90
Gebietsausweisung gem. Vorgabe
Stadt Pulheim:
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Mischgebiet (MI)
Pegel
in dB(A)
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
Zeichenerklärung
Zeichenerklärung
Emissionslinie
Emissionslinie
Hauptgebäude
Hauptgebäude
Nebengebäude
Nebengebäude
Plangebiet
Plangebiet
Mischgebiete
Mischgebiete
Allgemeine Wohngebiete
Allgemeine Wohngebiete
<= 30
- 35
- 40
- 45
- 50
- 55
- 60
- 65
- 70
- 75
- 80
> 80
Maßstab 1:2500
0
15
30
Stand: 22.02.2016
60
90
120
m
Blattgröße DIN A4
Tag
Projekt 150926
Nacht
Anlage A 1-2
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 119
Stadt Pulheim
Schallausbreitungsrasterberechnung
Beurteilungspegel Tag / Nacht
Berechnungshöhe 4m
Emittenten: Bernhardstraße,
Ehrenfriedstraße, Mathildenstraße
Berechnungsvorschrift:
DIN 18005 / RLS90
Gebietsausweisung gem. Vorgabe
Stadt Pulheim:
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Mischgebiet (MI)
Pegel
in dB(A)
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
Zeichenerklärung
Zeichenerklärung
Emissionslinie
Emissionslinie
Hauptgebäude
Hauptgebäude
Nebengebäude
Nebengebäude
Plangebiet
Plangebiet
Mischgebiete
Mischgebiete
Allgemeine Wohngebiete
Allgemeine Wohngebiete
<= 30
- 35
- 40
- 45
- 50
- 55
- 60
- 65
- 70
- 75
- 80
> 80
Maßstab 1:2500
0
15
30
Stand: 22.02.2016
60
90
120
m
Blattgröße DIN A4
Tag
Projekt 150926
Nacht
Anlage A 1-3
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 119
Stadt Pulheim
Schallausbreitungsrasterberechnung
Beurteilungspegel Tag / Nacht
Berechnungshöhe 8m
Emittenten: Bernhardstraße,
Ehrenfriedstraße, Mathildenstraße
Berechnungsvorschrift:
DIN 18005 / RLS90
Gebietsausweisung gem. Vorgabe
Stadt Pulheim:
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Mischgebiet (MI)
Pegel
in dB(A)
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
Zeichenerklärung
Zeichenerklärung
Emissionslinie
Emissionslinie
Hauptgebäude
Hauptgebäude
Nebengebäude
Nebengebäude
Plangebiet
Plangebiet
Mischgebiete
Mischgebiete
Allgemeine Wohngebiete
Allgemeine Wohngebiete
<= 30
- 35
- 40
- 45
- 50
- 55
- 60
- 65
- 70
- 75
- 80
> 80
Maßstab 1:2500
0
15
30
Stand: 22.02.2016
60
90
120
m
Blattgröße DIN A4
Tag
Projekt 150926
Nacht
Anlage A 2-1
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 119
Stadt Pulheim
Schallausbreitungsrasterberechnung
Beurteilungspegel Tag / Nacht
Berechnungshöhe 2m
Emittenten: Bernhardstraße,
Ehrenfriedstraße, Mathildenstraße
Berechnungsvorschrift:
DIN 18005 / RLS90
Gebietsausweisung gem. Vorgabe
Stadt Pulheim:
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Mischgebiet (MI)
Pegel
in dB(A)
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
<= 30
- 35
- 40
- 45
- 50
- 55
- 60
- 65
- 70
- 75
- 80
> 80
Maßstab 1:2500
0
Zeichenerklärung
15
30
60
90
120
m
Zeichenerklärung
Emissionslinie
Emissionslinie
Plangebiet
Plangebiet
Mischgebiete
Mischgebiete
Allgemeine Wohngebiete
Allgemeine Wohngebiete
Stand: 22.02.2016
Blattgröße DIN A4
Tag
Projekt 150926
Nacht
Anlage A 2-2
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 119
Stadt Pulheim
Schallausbreitungsrasterberechnung
Beurteilungspegel Tag / Nacht
Berechnungshöhe 4m
Emittenten: Bernhardstraße,
Ehrenfriedstraße, Mathildenstraße
Berechnungsvorschrift:
DIN 18005 / RLS90
Gebietsausweisung gem. Vorgabe
Stadt Pulheim:
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Mischgebiet (MI)
Pegel
in dB(A)
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
<= 30
- 35
- 40
- 45
- 50
- 55
- 60
- 65
- 70
- 75
- 80
> 80
Maßstab 1:2500
0
Zeichenerklärung
15
30
60
90
120
m
Zeichenerklärung
Emissionslinie
Emissionslinie
Plangebiet
Plangebiet
Mischgebiete
Mischgebiete
Allgemeine Wohngebiete
Allgemeine Wohngebiete
Stand: 22.02.2016
Blattgröße DIN A4
Tag
Projekt 150926
Nacht
Anlage A 2-3
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 119
Stadt Pulheim
Schallausbreitungsrasterberechnung
Beurteilungspegel Tag / Nacht
Berechnungshöhe 8m
Emittenten: Bernhardstraße,
Ehrenfriedstraße, Mathildenstraße
Berechnungsvorschrift:
DIN 18005 / RLS90
Gebietsausweisung gem. Vorgabe
Stadt Pulheim:
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Mischgebiet (MI)
Pegel
in dB(A)
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
<= 30
- 35
- 40
- 45
- 50
- 55
- 60
- 65
- 70
- 75
- 80
> 80
Maßstab 1:2500
0
Zeichenerklärung
15
30
60
90
120
m
Zeichenerklärung
Emissionslinie
Emissionslinie
Plangebiet
Plangebiet
Mischgebiete
Mischgebiete
Allgemeine Wohngebiete
Allgemeine Wohngebiete
Stand: 22.02.2016
Blattgröße DIN A4
Tag
Projekt 150926
Nacht
Anlage A 3-1
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 119
Stadt Pulheim
Schallausbreitungsrasterberechnung
Konfliktkarte Tag / Nacht
Berechnungshöhe 2m
Emittenten: Bernhardstraße,
Ehrenfriedstraße, Mathildenstraße
Berechnungsvorschrift:
DIN 18005 / RLS90
Gebietsausweisung gem. Vorgabe
Stadt Pulheim:
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Mischgebiet (MI)
Pegel
in dB(A)
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
Zeichenerklärung
Zeichenerklärung
Emissionslinie
Emissionslinie
Hauptgebäude
Hauptgebäude
Nebengebäude
Nebengebäude
Rechengebiet Lärm
Rechengebiet Lärm
Mischgebiete
Mischgebiete
Allgemeine Wohngebiete
Allgemeine Wohngebiete
<= 0
- 2
- 4
- 6
- 8
- 10
- 12
- 14
- 16
- 18
- 20
> 20
Maßstab 1:2500
0
15
30
Stand: 22.02.2016
60
90
120
m
Blattgröße DIN A4
Tag
Projekt 150926
Nacht
Anlage A 3-2
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 119
Stadt Pulheim
Schallausbreitungsrasterberechnung
Konfliktkarte Tag / Nacht
Berechnungshöhe 4m
Emittenten: Bernhardstraße,
Ehrenfriedstraße, Mathildenstraße
Berechnungsvorschrift:
DIN 18005 / RLS90
Gebietsausweisung gem. Vorgabe
Stadt Pulheim:
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Mischgebiet (MI)
Pegel
in dB(A)
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
Zeichenerklärung
Zeichenerklärung
Emissionslinie
Emissionslinie
Hauptgebäude
Hauptgebäude
Nebengebäude
Nebengebäude
Plangebiet
Plangebiet
Mischgebiete
Mischgebiete
Allgemeine Wohngebiete
Allgemeine Wohngebiete
<= 0
- 2
- 4
- 6
- 8
- 10
- 12
- 14
- 16
- 18
- 20
> 20
Maßstab 1:2500
0
15
30
Stand: 22.02.2016
60
90
120
m
Blattgröße DIN A4
Tag
Projekt 150926
Nacht
Anlage A 3-3
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 119
Stadt Pulheim
Schallausbreitungsrasterberechnung
Konfliktkarte Tag / Nacht
Berechnungshöhe 8m
Emittenten: Bernhardstraße,
Ehrenfriedstraße, Mathildenstraße
Berechnungsvorschrift:
DIN 18005 / RLS90
Gebietsausweisung gem. Vorgabe
Stadt Pulheim:
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Mischgebiet (MI)
Pegel
in dB(A)
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
Zeichenerklärung
Zeichenerklärung
Emissionslinie
Emissionslinie
Hauptgebäude
Hauptgebäude
Nebengebäude
Nebengebäude
Plangebiet
Plangebiet
Mischgebiete
Mischgebiete
Allgemeine Wohngebiete
Allgemeine Wohngebiete
<= 0
- 2
- 4
- 6
- 8
- 10
- 12
- 14
- 16
- 18
- 20
> 20
Maßstab 1:2500
0
15
30
Stand: 22.02.2016
60
90
120
m
Blattgröße DIN A4
Tag
Projekt 150926
Nacht
Anlage A 4-1
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 119
Stadt Pulheim
Schallausbreitungsrasterberechnung
Konfliktkarte Tag / Nacht
Berechnungshöhe 2m
Emittenten: Bernhardstraße,
Ehrenfriedstraße, Mathildenstraße
Berechnungsvorschrift:
DIN 18005 / RLS90
Gebietsausweisung gem. Vorgabe
Stadt Pulheim:
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Mischgebiet (MI)
Pegel
in dB(A)
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
<= 0
- 2
- 4
- 6
- 8
- 10
- 12
- 14
- 16
- 18
- 20
> 20
Maßstab 1:2500
0
Zeichenerklärung
15
30
60
90
120
m
Zeichenerklärung
Emissionslinie
Emissionslinie
Plangebiet
Plangebiet
Mischgebiete
Mischgebiete
Allgemeine Wohngebiete
Allgemeine Wohngebiete
Stand: 22.02.2016
Blattgröße DIN A4
Tag
Projekt 150926
Nacht
Anlage A 4-2
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 119
Stadt Pulheim
Schallausbreitungsrasterberechnung
Konfliktkarte Tag / Nacht
Berechnungshöhe 4m
Emittenten: Bernhardstraße,
Ehrenfriedstraße, Mathildenstraße
Berechnungsvorschrift:
DIN 18005 / RLS90
Gebietsausweisung gem. Vorgabe
Stadt Pulheim:
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Mischgebiet (MI)
Pegel
in dB(A)
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
<= 0
- 2
- 4
- 6
- 8
- 10
- 12
- 14
- 16
- 18
- 20
> 20
Maßstab 1:2500
0
Zeichenerklärung
15
30
60
90
120
m
Zeichenerklärung
Emissionslinie
Emissionslinie
Plangebiet
Plangebiet
Mischgebiete
Mischgebiete
Allgemeine Wohngebiete
Allgemeine Wohngebiete
Stand: 22.02.2016
Blattgröße DIN A4
Tag
Projekt 150926
Nacht
Anlage A 4-3
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 119
Stadt Pulheim
Schallausbreitungsrasterberechnung
Konfliktkarte Tag / Nacht
Berechnungshöhe 8m
Emittenten: Bernhardstraße,
Ehrenfriedstraße, Mathildenstraße
Berechnungsvorschrift:
DIN 18005 / RLS90
Gebietsausweisung gem. Vorgabe
Stadt Pulheim:
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Mischgebiet (MI)
Pegel
in dB(A)
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
<= 0
- 2
- 4
- 6
- 8
- 10
- 12
- 14
- 16
- 18
- 20
> 20
Maßstab 1:2500
0
Zeichenerklärung
15
30
60
90
120
m
Zeichenerklärung
Emissionslinie
Emissionslinie
Plangebiet
Plangebiet
Mischgebiete
Mischgebiete
Allgemeine Wohngebiete
Allgemeine Wohngebiete
Stand: 22.02.2016
Blattgröße DIN A4
Projekt 150926
Tag
Anlage A 5
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 119
Stadt Pulheim
Schallausbreitungsrasterberechnung
Lärmpegelbereiche Tag / Nacht
Berechnungshöhe 2m, 4m, 8m
Emittenten: Bernhardstraße,
Ehrenfriedstraße, Mathildenstraße
Berechnungsvorschrift: DIN 4109
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Mischgebiet (MI)
Hinweis: Berücksichtigung eines
Zuschlags von +5dB(A) im Nachtzeitraum für Straßenverkehrslärm
Lärmpegelbereiche
DIN 4109 Tab. 8
in dB(A)
I
II
III
IV
V
VI
VII
Zeichenerklärung
Emissionslinie
55
60
65
70
75
<= 55
- 60
- 65
- 70
- 75
- 80
> 80
Maßstab 1:2000
0 10 20
Hauptgebäude
40
60
80
m
Nebengebäude
Plangebiet
Mischgebiete
Allgemeine Wohngebiete
Stand: 22.02.2016
Blattgröße DIN A4
Projekt 150926
Tag
Anlage A 6
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 119
Stadt Pulheim
Schallausbreitungsrasterberechnung
Lärmpegelbereiche Tag / Nacht
Berechnungshöhe 2m, 4m, 8m
Emittenten: Bernhardstraße,
Ehrenfriedstraße, Mathildenstraße
Berechnungsvorschrift: DIN 4109
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Mischgebiet (MI)
Hinweis: Berücksichtigung eines
Zuschlags von +5dB(A) im Nachtzeitraum für Straßenverkehrslärm
Lärmpegelbereiche
DIN 4109 Tab. 8
in dB(A)
I
II
III
IV
V
VI
VII
55
60
65
70
75
<= 55
- 60
- 65
- 70
- 75
- 80
> 80
Maßstab 1:2000
0 10 20
40
60
80
m
Zeichenerklärung
Emissionslinie
Plangebiet
Mischgebiete
Allgemeine Wohngebiete
Stand: 22.02.2016
Blattgröße DIN A4