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Mitteilungsvorlage (Tagebau Hambach Antrag auf Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Sümpfung - Scopingtermin am 03.02.2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
88 kB
Datum
09.03.2016
Erstellt
29.02.16, 18:33
Aktualisiert
29.02.16, 18:33
Mitteilungsvorlage (Tagebau Hambach
Antrag auf Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Sümpfung
- Scopingtermin am 03.02.2016)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 7/2016 Erstellt am: 07.01.2016 Aktenzeichen: IV/61-ro/wo Mitteilungsvorlage Gremium TOP ö. Sitzung Planungsausschuss X nö. Sitzung Termin 09.03.2016 Betreff Tagebau Hambach Antrag auf Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Sümpfung - Scopingtermin am 03.02.2016 Mitteilung Mit der Mitteilungsvorlage 98/2015 informierte die Verwaltung den Ausschuss über die von der Bezirksregierung Arnsberg am 12.12.2014 erteilte Genehmigung des 3. Rahmenbetriebsplanes für die Fortführung des Tagebaus Hambach von 2020 bis 2030. Die vom 30.12.1999 stammende wasserrechtliche Erlaubnis für den Tagebau Hambach ist bis zum 31.12.2020 befristet. Daher beabsichtigt die RWE Power AG, für das im 3. Rahmenbetriebsplan angezeigte Abbauvorhaben eine Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis zu beantragen. Im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens hat eine eingehende Untersuchung der Auswirkungen der geplanten Entwässerungsmaßnahmen auf die Umwelt zu erfolgen. Die zur Bewertung der Umweltauswirkungen erforderlichen Materialien sind vom Antragsteller zusammenzustellen. Mit Schreiben vom 03.12.2015 lud die Bezirksregierung Arnsberg ein, an der Erörterung zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (Scopingtermin) teilzunehmen. Diese fand am 03.02.2016 beim Erftverband in Bergheim statt. Das Ergebnis-Protokoll der Veranstaltung lag bei Drucklegung der Ausschusseinladung noch nicht vor. Die Bezirksregierung Arnsberg wird der Stadt Pulheim nach Fertigstellung ein Exemplar zusenden. Die Verwaltung fügt es dann der Niederschrift über die Ausschusssitzung bei.