Daten
Kommune
Pulheim
Größe
136 kB
Datum
09.03.2016
Erstellt
29.02.16, 18:33
Aktualisiert
29.02.16, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
50/2016
Erstellt am:
02.02.2016
Aktenzeichen:
IV/61 -foi/wo
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
09.03.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln und 36 A Stommeln 1. Änderung
Bereich: Hauptstraße 10-18
Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Aufstellung gemäß § 13 a BauGB und
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung/Investor
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 50/2016 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln, Bereich Hauptstraße 10 und 36 Stommeln, 1. Änderung, Bereich: Hauptstraße 12-18 gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) zu ändern.
Ziel der Änderung ist eine planungsrechtliche Anpassung. welche die Errichtung eines Geschosswohnungsbaus mit
seniorengerechten Wohnungen bzw. einem Seniorenheim ermöglicht.
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
Es wird festgestellt, dass die Änderung die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) erfüllt.
Der Plan erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln, 2. Änderung".
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 (1)
und 4 (1) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I
S. 1722) durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
Der Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln setzt im Hinterlandbereich der Häuser Hauptstraße 12-18 zwei zusätzliche Bauflächen fest, wo nach dem damaligen Bebauungskonzept jeweils eine Reihenhausbebauung entstehen sollte, teilweise
zweieinhalbgeschossig und teilweise eingeschossig plus ausgebautem Dach. Diese Bebauung konnte jedoch aufgrund
wirtschaftlicher Problemen des Investors nicht realisiert werden. Nach dem Verkauf der Grundstücke Hauptstraße 14-18
entwickelte der neue Eigentümer ein abgewandeltes Bebauungskonzept, welches sich jedoch auf der Grundlage des
geltenden Planungsrechts nicht umsetzen ließ, so dass der Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln, rechtskräftig seit 2004,
dahingehend geändert wurde, dass eine Baufläche entlang der Hauptstraße und eine zweite Baufläche parallel im rückwärtigen Gartenbereich festgesetzt wurde. Diese Änderung mit der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln, 1.
Änderung ist seit dem 13.12.2011 rechtskräftig.
Aufgrund geänderter Richtlinien und Verordnungen im Seniorenheimbereich kann die Wohn-, Pflege- und Begegnungsstätte, das Seniorenhotel Villa Freund, langfristig nicht mehr in derzeitiger Form betrieben werden. Der Investor plant
nun im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 A Stommeln, 1. Änderung den Neubau einer neuen Villa Freund
als Pflegeeinrichtung (hierzu siehe Projektbeschreibung in den Anlagen).
Das vorliegende Konzept lässt sich nicht auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 36 A Stommeln, 1.
Änderung realisieren. Durch eine Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzungen sollen die Voraussetzungen und
planungsrechtliche Sicherung für die Errichtung der neuen Pflegeeinrichtung Villa Freund geschaffen werden. Der
Standort ist aufgrund seiner zentralen Lage unmittelbar an der Hauptstraße hierfür hervorragend geeignet, da den Bewohnern eine Teilhabe am öffentlichen Leben weiterhin ermöglicht wird.
Der beabsichtigte Neubau liegt mit Tiefgarage und dem Verbindungstrakt zwischen der Baufläche an der Hauptstraße
und der Baufläche im rückwärtigen Grundstücksbereich auf den Grundstücksflächen der Hauptstraße 14-18. Das
Grundstück Hauptstraße 12 liegt durch eine geplante, gemeinsame Durchfahrt auch im Änderungsbereich, so dass der
Geltungsbereich der jetzt beabsichtigten 2. Änderung größtenteils identisch mit dem der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 A Stommeln ist.
Um auch bei der beabsichtigten geschlossenen Bauweise an der Hauptstraße für die Hausnummer 10 ebenfalls eine 16
m überbaubare Fläche zu ermöglichen, wird dieses Grundstück zusätzlich mit in die 2. Änderung des Bebauungsplanes
Vorlage Nr.: 50/2016 . Seite 3 / 3
Nr. 36 Stommeln aufgenommen, da für dieses Grundstück bislang der Bebauungsplan Nr. 36 Stommeln mit einer Baufläche von 12 m gilt.
Die Änderung umfasst lediglich einen kleinen Geltungsbereich (< 20 000 m²) für den eine Maßnahme der Innenentwicklung / Nachverdichtung realisiert werden soll; aus diesen Gründen kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 a
BauGB durchgeführt werden.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung stellt sich derzeit durch die bestehende Bebauung an der Hauptstraße und den
überwiegend als Brachfläche bzw. Rasenfläche ohne nennenswerten Bewuchs befindlichen rückwärtigen Grundstücksbereichen dar. Die an der südöstlichen Grenze des Geltungsbereichs im Bereich der Hangkante vorhandenen Bäume
und Sträucher waren bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln und der nachfolgenden 1. Änderung
als „zu erhalten“ festgesetzt worden. Es ist vorgesehen, diese Festsetzung – auch im Sinne des zu berücksichtigenden
Artenschutzes – in der jetzt beabsichtigten 2. Änderung, beizubehalten.