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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln und 36 A Stommeln 1. Änderung Bereich: Hauptstraße 10-18 Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Aufstellung gemäß § 13 a BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
136 kB
Datum
09.03.2016
Erstellt
29.02.16, 18:33
Aktualisiert
29.02.16, 18:33
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln und 36 A Stommeln 1. Änderung
Bereich: Hauptstraße 10-18
Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Aufstellung gemäß § 13 a BauGB und
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln und 36 A Stommeln 1. Änderung
Bereich: Hauptstraße 10-18
Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Aufstellung gemäß § 13 a BauGB und
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln und 36 A Stommeln 1. Änderung
Bereich: Hauptstraße 10-18
Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Aufstellung gemäß § 13 a BauGB und
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 50/2016 Erstellt am: 02.02.2016 Aktenzeichen: IV/61 -foi/wo Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Planungsausschuss X nö. Sitzung Termin 09.03.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln und 36 A Stommeln 1. Änderung Bereich: Hauptstraße 10-18 Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Aufstellung gemäß § 13 a BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung/Investor Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 50/2016 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln, Bereich Hauptstraße 10 und 36 Stommeln, 1. Änderung, Bereich: Hauptstraße 12-18 gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) zu ändern. Ziel der Änderung ist eine planungsrechtliche Anpassung. welche die Errichtung eines Geschosswohnungsbaus mit seniorengerechten Wohnungen bzw. einem Seniorenheim ermöglicht. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss Es wird festgestellt, dass die Änderung die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) erfüllt. Der Plan erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln, 2. Änderung". 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 (1) und 4 (1) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. Erläuterungen Der Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln setzt im Hinterlandbereich der Häuser Hauptstraße 12-18 zwei zusätzliche Bauflächen fest, wo nach dem damaligen Bebauungskonzept jeweils eine Reihenhausbebauung entstehen sollte, teilweise zweieinhalbgeschossig und teilweise eingeschossig plus ausgebautem Dach. Diese Bebauung konnte jedoch aufgrund wirtschaftlicher Problemen des Investors nicht realisiert werden. Nach dem Verkauf der Grundstücke Hauptstraße 14-18 entwickelte der neue Eigentümer ein abgewandeltes Bebauungskonzept, welches sich jedoch auf der Grundlage des geltenden Planungsrechts nicht umsetzen ließ, so dass der Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln, rechtskräftig seit 2004, dahingehend geändert wurde, dass eine Baufläche entlang der Hauptstraße und eine zweite Baufläche parallel im rückwärtigen Gartenbereich festgesetzt wurde. Diese Änderung mit der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln, 1. Änderung ist seit dem 13.12.2011 rechtskräftig. Aufgrund geänderter Richtlinien und Verordnungen im Seniorenheimbereich kann die Wohn-, Pflege- und Begegnungsstätte, das Seniorenhotel Villa Freund, langfristig nicht mehr in derzeitiger Form betrieben werden. Der Investor plant nun im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 A Stommeln, 1. Änderung den Neubau einer neuen Villa Freund als Pflegeeinrichtung (hierzu siehe Projektbeschreibung in den Anlagen). Das vorliegende Konzept lässt sich nicht auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 36 A Stommeln, 1. Änderung realisieren. Durch eine Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzungen sollen die Voraussetzungen und planungsrechtliche Sicherung für die Errichtung der neuen Pflegeeinrichtung Villa Freund geschaffen werden. Der Standort ist aufgrund seiner zentralen Lage unmittelbar an der Hauptstraße hierfür hervorragend geeignet, da den Bewohnern eine Teilhabe am öffentlichen Leben weiterhin ermöglicht wird. Der beabsichtigte Neubau liegt mit Tiefgarage und dem Verbindungstrakt zwischen der Baufläche an der Hauptstraße und der Baufläche im rückwärtigen Grundstücksbereich auf den Grundstücksflächen der Hauptstraße 14-18. Das Grundstück Hauptstraße 12 liegt durch eine geplante, gemeinsame Durchfahrt auch im Änderungsbereich, so dass der Geltungsbereich der jetzt beabsichtigten 2. Änderung größtenteils identisch mit dem der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 A Stommeln ist. Um auch bei der beabsichtigten geschlossenen Bauweise an der Hauptstraße für die Hausnummer 10 ebenfalls eine 16 m überbaubare Fläche zu ermöglichen, wird dieses Grundstück zusätzlich mit in die 2. Änderung des Bebauungsplanes Vorlage Nr.: 50/2016 . Seite 3 / 3 Nr. 36 Stommeln aufgenommen, da für dieses Grundstück bislang der Bebauungsplan Nr. 36 Stommeln mit einer Baufläche von 12 m gilt. Die Änderung umfasst lediglich einen kleinen Geltungsbereich (< 20 000 m²) für den eine Maßnahme der Innenentwicklung / Nachverdichtung realisiert werden soll; aus diesen Gründen kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Der Geltungsbereich der 2. Änderung stellt sich derzeit durch die bestehende Bebauung an der Hauptstraße und den überwiegend als Brachfläche bzw. Rasenfläche ohne nennenswerten Bewuchs befindlichen rückwärtigen Grundstücksbereichen dar. Die an der südöstlichen Grenze des Geltungsbereichs im Bereich der Hangkante vorhandenen Bäume und Sträucher waren bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln und der nachfolgenden 1. Änderung als „zu erhalten“ festgesetzt worden. Es ist vorgesehen, diese Festsetzung – auch im Sinne des zu berücksichtigenden Artenschutzes – in der jetzt beabsichtigten 2. Änderung, beizubehalten.