Daten
Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
29.02.16, 18:33
Aktualisiert
29.02.16, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
47/2016
Erstellt am:
01.02.2016
Aktenzeichen:
IV/61 br
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Planungsausschuss
X
09.03.2016
Rat
X
15.03.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 124 Brauweiler
Bereich: Langgasse
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
siehe PA vom 28.10.2015, Niederschrift TOP 13
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 47/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt:
1. Die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496) den Bebauungsplan Nr. 124 als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß §
86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des
Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) als Bestandteil des Bebauungsplanes.
Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des
Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Erläuterungen
Die Unterrichtung der Bürger (frühzeitige Beteiligung § 3 (1) BauGB) fand in der Zeit vom 20.05.2015 bis 10.06.2015
einschließlich statt. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte im Amtsblatt am 12.05.2015 und die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.05.2015 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet (§ 4 (1)
BauGB) und um Äußerung gebeten.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen keine planungsrelevanten Äußerungen ein.
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 28.10.2015 die Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung) gemäß § 3
(2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 124 Brauweiler beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung) erfolgte in der Zeit vom 18.11.2015 bis 18.12.2015 einschließlich. Die
Bekanntmachung hierzu erfolgte im Amtsblatt am 10.11.2015. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom 11.11.2015 um Stellungnahme zum Planentwurf und der Begründung gebeten.
Die während dieses Verfahrensschrittes eingegangenen planungsrelevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (T 1 bis T 3) sowie der Bürger (B 1) mit abwägungsrelevanten Belangen sind nachfolgend aufgelistet, mit den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung, zur Diskussion und Abstimmung beigefügt (Abwägung).
Die Verwaltung schlägt dem Planungsausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, entsprechend der Abwägungsvorschläge
zu entscheiden und den Bebauungsplan Nr. 124 Brauweiler als Satzung zu beschließen.