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Mitteilungsvorlage (Sachstandsbericht Kindertagespflege)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
140 kB
Datum
18.02.2016
Erstellt
03.02.16, 18:31
Aktualisiert
03.02.16, 18:31
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 32/2016 Erstellt am: 22.01.2016 Aktenzeichen: II/512 Mitteilungsvorlage Gremium TOP Jugendhilfeausschuss ö. Sitzung nö. Sitzung X Termin 18.02.2016 Betreff Sachstandsbericht Kindertagespflege Mitteilung Aktuelle Situation: In der Abteilung Kinder- und Jugendförderung 512.09 Tagespflege besteht seit dem Jahr 2010 ein sukzessiv sich erhöhendes Arbeitsaufkommen. Seit dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für U3-jährige Kinder vom 01.08.2013 steigt die Anzahl der Betreuungsverhältnisse und der Kindertagespflegepersonen nochmals deutlich an. Die nachfolgende Tabelle zeigt einen sichtbaren Anstieg innerhalb von fünf Jahren im Bereich der Kindertagespflege, sowohl im Bereich der Kindertagespflegepersonen als auch im Bereich der Betreuungsplätze. Zeitraum: (Stichtag:31.03.) Anzahl der Kindertagespflegepersonen in Pulheim: Anzahl der Betreuungsplätze 2010 30 104 2011 33 143 2013 39 163 2014 42 177 2015 54 230 Neue Anforderungen im Arbeitsfeld der Kindertagespflege ergeben sich aus folgenden Zusammenhängen:  Zum 01.08.2014 ist eine weitere Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) in Kraft getreten, welche neue Regelungen zum Thema Qualität und Angleichung an die gleichrangige Betreuungsform Kita beinhaltet wie z. B zu den Themen Inklusion, Bildungsdokumentation, Sprachförderung, Transparentes Vertretungssystem, Kooperation Tagespflege und Kita etc. Für die Ausarbeitung und die Implementierung dieser fachlichen Themen in der Praxis sind zeitliche Kapazitäten erforderlich.  Vermittlung und Beratung der Eltern: Durch die stetig steigende Anzahl der Betreuungsverhältnisse und der Tagespflegestellen hat sich die Zahl der Beratungen und Vermittlungen geeigneter Betreuungsplätze deutlich erhöht.  Beratung der neuen Tagespflegepersonen: Vor Beginn und in der Anfangsphase der Tätigkeit ist eine intensive Beratung und Eignungsfeststellung notwendig, um die Qualität der Tagespflegestellen durch Hausbesuche, Beratung der Konzeptionen, Abnahme der Räumlichkeiten etc. sicherstellen zu können. Vorlage Nr.: 32/2016 . Seite 2 / 3  Durch die Umsetzung des Gesetzes ist ein erhöhter Arbeitsanfall im Bereich der Kindertagespflege entstanden. Die Prognose ist weiter steigend, da viele Betreuungsplätze im U3 Bereich – und vor allem im U1-Bereich - im Stadtgebiet Pulheim benötigt werden, um den Rechtsanspruch zu gewährleiten.  Da in Pulheim der Betreuungsbedarf nicht ausschließlich von den Pulheimer Tagespflegepersonen gedeckt werden kann, ist die Stadt Pulheim darauf angewiesen, Kooperationsvereinbarungen mit auswärtigen Tagespflegepersonen zu schließen, die bereit sind, Pulheimer Kinder zu betreuen. Derzeit müssen 55 auswärtige Tagespflegepersonen als Kooperationspartner der Stadt Pulheim ebenfalls fachlich begleitet werden und haben einen Beratungsanspruch in Pulheim. Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit eines regelmäßigen Austausches der Fachberatung mit den jeweiligen Jugendämtern.  Mit Inkrafttreten der Novellierung des Kinderbildungsgesetz Kibiz zum 01.08.2014 besteht die gesetzliche Pflicht, ein flächendeckendes Vertretungssystem in der Kindertagespflege zu installieren. Als erster Schritt wurde am 20.07.2015 ein Pilotprojekt in der Kindertagesstätte Farbklecks gestartet. Die fachliche Begleitung des Projektes überminnt die Fachberatung. Dadurch entstehen folgende Aufgaben: Kooperation mit der Kindertagesstätte und der Springerin (Vertretungskraft), Kommunikation Landesjugendamt bezüglich der Räumlichkeiten in der Kindertagesstätte, Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Tag der offenen Tür), Kommunikation mit den Tagespflegepflegestellen und den Erziehungsberechtigen der Tageskinder, Ausarbeitung der rechtliche Rahmenbedingungen, Erfassung der Ausfallzeiten der Tagespflegestellen in Pulheim, fachlicher Austausch mit der Springerin und den Tagespflegepersonen, Koordination der Prozessbegleitung, Dokumentation und Evaluation der Erfahrungswerte etc. Um das Vertretungssystem in der Kindertagespflege flächendeckend auszubauen, benötigt es einen hohen fachlichen und zeitlichen Rahmen, der zurzeit nicht geben ist. Das Pilotprojekt umfasst derzeit die Vertretung von 12 Tagespflegepersonen mit insgesamt 30 Kindern wobei von einer Tagespflegeperson nicht mehr als 5 Kinder gleichzeitig betreut werden dürfen. Für 42 Kindertagespflegestellen müssen noch Vertretungssysteme installiert werden. Empfehlung des Landesverbandes Kindertagespflege: Als Qualitätssicherung für die Fachberatungsstellen in der Kindertagespflege fordert der Landesverband der Kindertagespflege NRW (Juni 2010) für die Fachberatungs- und Fachvermittlungsstellen einen Personalschlüssel von einer Vollzeitkraft zu 30 Tagespflegepersonen mit maximal 60-80 Tageskindern. Ausgehend von maximal 80 Tageskindern pro Vollzeitkraft Fachberatung besteht in der Fachberatung in Pulheim ein aktueller Personalbedarf von 2,8 Fachberatungsstellen entsprechend 108 Wochenarbeitsstunden. Interkommunaler Vergleich im Rhein-Erft-Kreis: Kommune Personalstunden Stunden/Woche Betreuungsplätze Tagespflegepersonen Auswärtige Tagespflegepersonen (Kooperationspartner) Stadt Bergheim 65 170 43 5 Stadt Elsdorf 19,5 82 22 Keine Angabe Stadt Wesseling 58,5 120 28 k.A. Stadt Kerpen 88 235 58 k.A. Stadt Brühl 87,5 175 42 k.A. Stadt Frechen 58,5 164 43 k.A. Stadt Erftstadt 84 128 42 k.A. Stadt Pulheim 39 230 54 55 Stand: 16.12.2015 Vorlage Nr.: 32/2016 . Seite 3 / 3 Fazit: Aufgrund des im Vorfeld dargestellten deutlichen Aufgabenzuwachses ist es nicht möglich, alle Aufgabenfelder in einer vertretbaren Qualität und auch Quantität zu bearbeiten. Insbesondere die jährlichen Hausbesuche bei den Tagespflegepersonen als zwingende Kontrollfunktion zur Qualitätssicherung können nicht mehr durchgeführt werden. Hinzu kommt die aufwendige Umsetzung des Vertretungssystems, das umfangreiche zeitliche Kapazitäten erfordert. Die mit der Umsetzung der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2014 einhergehenden Neuerungen zum Thema Qualität und Angleichung an die gleichrangige Betreuungsform Kindertageseinrichtung können aktuell in Pulheim nicht umgesetzt werden. Für die inhaltliche Ausarbeitung und die Implementierung der fachlichen Themen in der Praxis sind personelle Kapazitäten erforderlich. Die qualitativen Standards in der Kindertagespflege in Pulheim können im derzeitigen Personalschlüssel von 39 Wochenstunden Fachberatung nicht aufrechterhalten werden. Die Verwaltung wird diese Bedarfe im Rahmen der vom Rat beauftragten und zur Umsetzung anstehenden Konsolidierungsrunde mit einem externen Beratungsunternehmen thematisieren.