Daten
Kommune
Pulheim
Größe
140 kB
Datum
18.02.2016
Erstellt
03.02.16, 18:31
Aktualisiert
03.02.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
32/2016
Erstellt am:
22.01.2016
Aktenzeichen:
II/512
Mitteilungsvorlage
Gremium
TOP
Jugendhilfeausschuss
ö. Sitzung
nö. Sitzung
X
Termin
18.02.2016
Betreff
Sachstandsbericht Kindertagespflege
Mitteilung
Aktuelle Situation:
In der Abteilung Kinder- und Jugendförderung 512.09 Tagespflege besteht seit dem Jahr 2010 ein sukzessiv sich erhöhendes Arbeitsaufkommen. Seit dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für U3-jährige Kinder vom 01.08.2013
steigt die Anzahl der Betreuungsverhältnisse und der Kindertagespflegepersonen nochmals deutlich an. Die nachfolgende Tabelle zeigt einen sichtbaren Anstieg innerhalb von fünf Jahren im Bereich der Kindertagespflege, sowohl im Bereich der Kindertagespflegepersonen als auch im Bereich der Betreuungsplätze.
Zeitraum:
(Stichtag:31.03.)
Anzahl der Kindertagespflegepersonen in Pulheim:
Anzahl der Betreuungsplätze
2010
30
104
2011
33
143
2013
39
163
2014
42
177
2015
54
230
Neue Anforderungen im Arbeitsfeld der Kindertagespflege ergeben sich aus folgenden Zusammenhängen:
Zum 01.08.2014 ist eine weitere Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) in Kraft getreten, welche
neue Regelungen zum Thema Qualität und Angleichung an die gleichrangige Betreuungsform Kita beinhaltet
wie z. B zu den Themen Inklusion, Bildungsdokumentation, Sprachförderung, Transparentes Vertretungssystem, Kooperation Tagespflege und Kita etc. Für die Ausarbeitung und die Implementierung dieser fachlichen
Themen in der Praxis sind zeitliche Kapazitäten erforderlich.
Vermittlung und Beratung der Eltern: Durch die stetig steigende Anzahl der Betreuungsverhältnisse und der
Tagespflegestellen hat sich die Zahl der Beratungen und Vermittlungen geeigneter Betreuungsplätze deutlich
erhöht.
Beratung der neuen Tagespflegepersonen: Vor Beginn und in der Anfangsphase der Tätigkeit ist eine intensive
Beratung und Eignungsfeststellung notwendig, um die Qualität der Tagespflegestellen durch Hausbesuche, Beratung der Konzeptionen, Abnahme der Räumlichkeiten etc. sicherstellen zu können.
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Durch die Umsetzung des Gesetzes ist ein erhöhter Arbeitsanfall im Bereich der Kindertagespflege entstanden.
Die Prognose ist weiter steigend, da viele Betreuungsplätze im U3 Bereich – und vor allem im U1-Bereich - im
Stadtgebiet Pulheim benötigt werden, um den Rechtsanspruch zu gewährleiten.
Da in Pulheim der Betreuungsbedarf nicht ausschließlich von den Pulheimer Tagespflegepersonen gedeckt
werden kann, ist die Stadt Pulheim darauf angewiesen, Kooperationsvereinbarungen mit auswärtigen Tagespflegepersonen zu schließen, die bereit sind, Pulheimer Kinder zu betreuen. Derzeit müssen 55 auswärtige Tagespflegepersonen als Kooperationspartner der Stadt Pulheim ebenfalls fachlich begleitet werden und haben
einen Beratungsanspruch in Pulheim. Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit eines regelmäßigen Austausches der Fachberatung mit den jeweiligen Jugendämtern.
Mit Inkrafttreten der Novellierung des Kinderbildungsgesetz Kibiz zum 01.08.2014 besteht die gesetzliche
Pflicht, ein flächendeckendes Vertretungssystem in der Kindertagespflege zu installieren. Als erster Schritt wurde am 20.07.2015 ein Pilotprojekt in der Kindertagesstätte Farbklecks gestartet. Die fachliche Begleitung des
Projektes überminnt die Fachberatung. Dadurch entstehen folgende Aufgaben: Kooperation mit der Kindertagesstätte und der Springerin (Vertretungskraft), Kommunikation Landesjugendamt bezüglich der Räumlichkeiten in der Kindertagesstätte, Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Tag der offenen Tür), Kommunikation mit den Tagespflegepflegestellen und den Erziehungsberechtigen der Tageskinder, Ausarbeitung der rechtliche Rahmenbedingungen, Erfassung der Ausfallzeiten der Tagespflegestellen in Pulheim, fachlicher Austausch mit der Springerin und den Tagespflegepersonen, Koordination der Prozessbegleitung, Dokumentation und Evaluation der
Erfahrungswerte etc. Um das Vertretungssystem in der Kindertagespflege flächendeckend auszubauen, benötigt es einen hohen fachlichen und zeitlichen Rahmen, der zurzeit nicht geben ist. Das Pilotprojekt umfasst derzeit die Vertretung von 12 Tagespflegepersonen mit insgesamt 30 Kindern wobei von einer Tagespflegeperson
nicht mehr als 5 Kinder gleichzeitig betreut werden dürfen. Für 42 Kindertagespflegestellen müssen noch Vertretungssysteme installiert werden.
Empfehlung des Landesverbandes Kindertagespflege:
Als Qualitätssicherung für die Fachberatungsstellen in der Kindertagespflege fordert der Landesverband der Kindertagespflege NRW (Juni 2010) für die Fachberatungs- und Fachvermittlungsstellen einen Personalschlüssel von einer
Vollzeitkraft zu 30 Tagespflegepersonen mit maximal 60-80 Tageskindern. Ausgehend von maximal 80 Tageskindern
pro Vollzeitkraft Fachberatung besteht in der Fachberatung in Pulheim ein aktueller Personalbedarf von 2,8 Fachberatungsstellen entsprechend 108 Wochenarbeitsstunden.
Interkommunaler Vergleich im Rhein-Erft-Kreis:
Kommune
Personalstunden
Stunden/Woche
Betreuungsplätze
Tagespflegepersonen
Auswärtige Tagespflegepersonen (Kooperationspartner)
Stadt Bergheim
65
170
43
5
Stadt Elsdorf
19,5
82
22
Keine Angabe
Stadt Wesseling
58,5
120
28
k.A.
Stadt Kerpen
88
235
58
k.A.
Stadt Brühl
87,5
175
42
k.A.
Stadt Frechen
58,5
164
43
k.A.
Stadt Erftstadt
84
128
42
k.A.
Stadt Pulheim
39
230
54
55
Stand: 16.12.2015
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Fazit:
Aufgrund des im Vorfeld dargestellten deutlichen Aufgabenzuwachses ist es nicht möglich, alle Aufgabenfelder in einer
vertretbaren Qualität und auch Quantität zu bearbeiten. Insbesondere die jährlichen Hausbesuche bei den Tagespflegepersonen als zwingende Kontrollfunktion zur Qualitätssicherung können nicht mehr durchgeführt werden.
Hinzu kommt die aufwendige Umsetzung des Vertretungssystems, das umfangreiche zeitliche Kapazitäten erfordert.
Die mit der Umsetzung der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2014 einhergehenden Neuerungen zum Thema Qualität und Angleichung an die gleichrangige Betreuungsform Kindertageseinrichtung können aktuell
in Pulheim nicht umgesetzt werden. Für die inhaltliche Ausarbeitung und die Implementierung der fachlichen Themen in
der Praxis sind personelle Kapazitäten erforderlich.
Die qualitativen Standards in der Kindertagespflege in Pulheim können im derzeitigen Personalschlüssel von 39 Wochenstunden Fachberatung nicht aufrechterhalten werden.
Die Verwaltung wird diese Bedarfe im Rahmen der vom Rat beauftragten und zur Umsetzung anstehenden Konsolidierungsrunde mit einem externen Beratungsunternehmen thematisieren.