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Beschlussvorlage (Rahmenplanung Ortsmitte Brauweiler hier: Verkehrsgutachten und weitere Vorgehensweise)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
29.02.16, 18:33
Aktualisiert
29.02.16, 18:33
Beschlussvorlage (Rahmenplanung Ortsmitte Brauweiler
hier: Verkehrsgutachten und weitere Vorgehensweise) Beschlussvorlage (Rahmenplanung Ortsmitte Brauweiler
hier: Verkehrsgutachten und weitere Vorgehensweise) Beschlussvorlage (Rahmenplanung Ortsmitte Brauweiler
hier: Verkehrsgutachten und weitere Vorgehensweise)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 30/2016 Erstellt am: 20.01.2016 Aktenzeichen: IV/61 - ri Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Planungsausschuss 3 X 09.03.2016 Ausschuss für Tiefbau und Verkehr 2 X 20.04.2016 Betreff Rahmenplanung Ortsmitte Brauweiler hier: Verkehrsgutachten und weitere Vorgehensweise Veranlasser/in / Antragsteller/in SPD-Fraktion/Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 30/2016 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Planungsausschuss bzw. der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr nehmen die Ausführungen des Gutachters zur Kenntnis und beauftragen die Verwaltung, auf dieser Basis eine Veranstaltung zur Bürgerbeteiligung vorzubereiten. Erläuterungen Die Rahmenplanung Ortsmitte Brauweiler besteht aus relativ klar umreißbaren Themenfeldern sowie räumlichen Teilbereichen. Wesentliche Themenfelder sind die Verkehrsplanung (fließend und ruhend) sowie die Nutzungen im Ortskern (Einzelhandel, Dienstleistungen, Nutzungen innerhalb der Abtei und Wohnen). Teilräume stellen der Guidelplatz, die Kaiser-Otto-Straße, der Bereich zwischen Kaiser-Otto-Straße und Rosenhügel (Abteipassage und Komplex REWE/Kreissparkasse) sowie die Flächen nördlich des Guidelplatzes dar (Brauweiler Kino, Haus Schugt). Diese Teilbereiche sind entlang der Ehrenfriedstraße aufgereiht, welche vom Konrad-Adenauer-Platz mit dem alten Rathaus ausgeht und sich bis zur Einmündung von Mathildenstraße und Bernhardstraße erstreckt. Der Rahmenplanungsprozess beginnt aus Sicht der Verwaltung mit der Grundlagenermittlung für die Themenbereiche, zumal in den räumlichen Teilbereichen derzeit wenig getan werden kann: Die Guidelplatzbebauung in Form des Projektes der Gold-Kraemer-Stiftung (GKS) steht unmittelbar bevor, hier gilt es vornehmlich die Baustelleneinrichtung abzustimmen und gemeinsam mit der GKS dafür zu sorgen, dass sich die Beeinträchtigungen für die Geschäftsleute und Bürger möglichst im Rahmen halten. Während dieser Zeit ist der im Eigentum der Stadt stehende Grundstücksbereich entlang der Kaiser-Otto-Straße als Interims-PKW-Stellfläche herzurichten, dies wird unmittelbar nach Abschluss der laufenden archäologischen Grabungen erfolgen. Die Verwaltung wird für die Mai-Sitzung die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens vorbereiten, innerhalb dessen frühzeitiger Beteiligung eine Bürgerversammlung vorgesehen ist. Das Bebauungskonzept soll über einen Investorenwettbewerb gefunden werden, in dessen Anschluss das Bebauungsplanverfahren mit Kenntnis des konkreten Vorhabens zum Abschluss gebracht werden soll. Den wichtigsten räumlichen Teilbereich stellen die Abteipassagen dar. Hier führt die Verwaltung aktuell ausführliche Gespräche mit Kauf- und Investitions-Interessenten. Solange jedoch für diesen Bereich kein verbindlicher Planungspartner feststeht, ergeben Planungen dort kaum einen Sinn. Grund hierfür ist der erhebliche strukturelle Umbaubedarf der Passage. Hier sind völlig unterschiedliche Konzepte möglich, welche jedoch sämtlich so stark in die im Privateigentum befindlichen Gebäude eingreifen, dass das allgemeine Städtebaurecht (hierzu gehört der Bebauungsplan als Instrument) nur mit einem mit dem künftigen Eigentümer abgestimmten Bau- und Verkehrskonzept arbeiten kann. Die Stadt vermittelt in Gesprächen mit den Interessenten sowohl die Bereitschaft zur Anpassung des Planungsrechtes (BP 119 B) als auch den Wunsch nach Erhalt und möglichst Ausbau des Stellplatzangebotes. Der Bereich des Brauweiler Kinos befindet sich in Privatbesitz, dennoch wurde im Einvernehmen mit der Eigentümerin mittels Planungsgutachten geprüft, ob dort sinnvoll öffentliche Stellplätze untergebracht werden können, allerdings mit negativem Ergebnis. Die Anzahl erzielbarer Stellplätze war enttäuschend, die Zufahrt über den Bereich der Bushaltestelle zeigte sich als eher unvereinbar. Die Eigentümerin plant nun barrierefreie Wohnungen anstelle des ehemaligen Kinos und der ehemaligen Post. Haus Schugt wird durch den Eigentümer saniert und soll vollständig als Hotelbereich erhalten bleiben. Die Rahmenbedingungen innerhalb des Abteigeländes erscheinen mit Ausnahme des Projektes Schaumagazin derzeit unverändert. Für Letzteres konnte erfreulicherweise die Finanzierung gesichert werden, die Stadtverwaltung ist in die Steuerungsgruppe eingebunden und somit Projektbeteiligte. Der alles verbindende Teilraum ist die Ehrenfriedstraße. Die Verwaltung hat den Erwerb eines Grundstückes im Einmündungsbereich Mathildenstraße / Ehrenfriedstraße / Bernhardstraße durch den Kreis vorbereitet. Der Durchmesser Vorlage Nr.: 30/2016 . Seite 3 / 3 des geplanten Kreisels kann somit vergrößert werden. Zeitlich ist der Umbau der Ehrenfriedstraße an die Fertigstellung der GKS-Bebauung gebunden, inhaltlich an die Ergebnisse der Verkehrsplanung. Gleiches gilt für die Planung der öffentlichen Stellplätze. Nachdem der LVR Rheinland sich zunächst deutlich gegen die von der Stadt favorisierte Lösung auf dem Parkplatz 3 des LVR ausgesprochen hat, soll nun der beauftragte Verkehrsplaner verbleibende Optionen prüfen und bewerten. Offen war dabei insbesondere, wie hoch der tatsächliche Bedarf eigentlich anzusetzen ist, nachdem das jahrelange Maximalangebot auf den Schotterflächen in der Ortsmitte zu Fehlnutzungen geführt hat. Herr Dr. Sienko vom Büro ISAPLAN wird daher Zwischenergebnisse in den Ausschüssen vorstellen, um eine qualifizierte Diskussion zu ermöglichen. In der Sitzung des Planungsausschusses wird der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes (siehe Vorlage 84/2016) vorgestellt, ergänzt um komplementäre Dienstleistungen. Auf dieser Basis ist eine Beteiligung der Brauweiler Händlerschaft geplant. Gleichzeitig stellt es einen wichtigen Hinweis für die künftigen Investoren der Abteipassagen für die Findung eines Nutzungskonzeptes dar. Die Stadt hat bereits entsprechende Beratungsangebote ausgesprochen. Die Ergebnisse der Untersuchungen in Bezug auf Brauweiler werden kurzfristig auf der Internetseite der Verwaltung in einen gesonderten Beteiligungsbereich eingestellt.