Daten
Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
09.03.2016
Erstellt
29.02.16, 18:33
Aktualisiert
29.02.16, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
74/2016
Erstellt am:
15.02.2016
Aktenzeichen:
IV/61 - ri
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
09.03.2016
Betreff
Regionalplanung für den Regierungsbezirk Köln - Fortschreibung
hier: Informationen der Bezirksregierung Köln zum Verfahren
(siehe Vorlage 502/2015)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Sitzung des Planungsausschusses im Juni einen Bericht vorzulegen, der Auskunft gibt über bestehende Bevölkerungsprognosen, die bestehenden Potenzialflächen und Suchräume für eine mögliche Neuanmeldung von Flächen. Dieser soll als Diskussionsgrundlage für einen Beschluss über die zu formulierenden
Wünsche der Stadt Pulheim zur Berücksichtigung im Regionalplanfortschreibungsverfahren dienen.
Erläuterungen
Die Bezirksregierung hat in einer Dienstbesprechung der Regierungspräsidentin am 29.01.16 über das beabsichtigte
Verfahren zur Fortschreibung des Regionalplanes informiert. Dieses wird sich in zwei Teile gliedern.
Im ersten – informellen – Vorverfahren werden auf Basis von Kommunalgesprächen und Gesprächen mit Verbänden
und Fachbehörden die Eingangsinformationen und Zielvorstellungen gesammelt.
Dieses beginnt für die kreisangehörigen Kommunen mit einem Kommunalgespräch auf Ebene der Kreise noch vor dem
Sommer, in dessen Anschluss den Kommunen eine Datengrundlage der Regionalplanungsbehörde zur Verfügung gestellt werden soll. Wahrscheinlich in der zweiten Jahreshälfte folgt ein Gespräch mit der jeweiligen kreisangehörigen
Kommune. Spätestens zu diesem Gespräch sollte seitens der Kommune klar sein, mit welchen inhaltlichen Vorschlägen
sie im neuen Regionalplan berücksichtigt werden möchte; faktisch stellt dies bereits die inhaltliche Anmeldung dar. Im
Anschluss (2017) sollen die Fachverbände und Fachbehörden beteiligt werden.
Nach Auswertung der Fachbeiträge folgt die formelle zweite Phase, zu welcher der formelle Einleitungsbeschluss, das
Scoping und die Erarbeitung eines Planentwurfes zählen. Für das Gesamtverfahren ist von einem Zeitraum von 5-7
Jahren auszugehen. Die Bindungswirkung wird voraussichtlich ab Beschluss 10-15 Jahre betragen, sodass die kommende Regionalplananmeldung für Entwicklungspotenziale relativ langfristig weichenstellend sein wird.
Die Verwaltung arbeitet daher derzeit – auch zur Vorbereitung des nachhaltigen Flächenmanagementes – an einer Kartierung und Bewertung der Reserve- und Potenzialflächen, um eine sachgerechte Diskussion zu ermöglichen. Hierzu
zählen Informationen über die jeweiligen Flächen in Bezug auf ihre Eigenschaften, die Erschließbarkeit, erkennbare
Restriktionen und zum jeweiligen Potenzial hinsichtlich der möglichen realisierbaren Einwohnerzahl. Zusammen mit der
Potenzialbewertung noch vorhandener Reserveflächen und der im Prozess zugrunde zu legenden Einwohnerprognose
von IT.NRW ist erstens zu diskutieren, wie sich Pulheim bei der Anmeldung positionieren soll. Zweitens ist – im Falle der
Flächenanmeldung – der Bedarf überzeugend zu begründen. Hierbei wird die Bevölkerungsprognose von IT.NRW eine
große Rolle spielen. Eine aktualisierte Prognose unter Einbezug der Flüchtlingssituation liegt dabei noch nicht vor, sondern wird im Zuge des Verfahrens erst zur Verfügung gestellt werden.
Im Gegensatz zum derzeit gültigen Regionalplan wird es keine räumlichen Teilpläne geben. Als inhaltliche Teilpläne
sollen die Themen „Erneuerbare Energien“ und „ Rohstoffsicherung“ beschleunigt bearbeitet werden.
Mit Schreiben vom 11. Januar (Anlage 1) regt die Regionalplanungsbehörde zudem an, die Aktualität der Flächennutzungspläne zu überprüfen, gerade in Kommunen mit älteren Planwerken und solchen mit zahlreichen Änderungen. Für
Pulheim trifft dies zu, der Flächennutzungsplan datiert ursprünglich aus dem Jahr 1979 und befindet sich aktuell in der
numerisch 180. Änderung. Er wurde somit zwar laufend angepasst, stellt aber nur bedingt ein Instrument der vorausschauenden Stadtentwicklung dar. Aus Sicht der Verwaltung ist es ebenfalls sinnvoll und bereits vorgesehen, die Ergebnisse der Diskussion zur Regionalplananmeldung, des Flächenmanagement-Konzeptes und derzeit begonnener sektoraler oder teilräumlicher Planungen (Klimaschutz, Mobilität, Verkehrskonzepte, Rahmenplanungen) zu ergänzen und zu
einem Gesamtansatz fortzuentwickeln. Mit dem Zwischenschritt der Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Ge-
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samtkonzeptes (Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln) kann hieraus der neue FNP entwickelt werden.