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Beschlussvorlage (Finanzierung von Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
173 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
07.03.16, 18:31
Aktualisiert
07.03.16, 18:31

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 93/2016 Erstellt am: 29.02.2016 Aktenzeichen: II/50 und III/26 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 15.03.2016 Betreff Finanzierung von Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Aufwand 6.714.160 € Kons. Ausz. 6.426.780 € Inv. Ausz. 545.200 € Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) Aufwand 6.714.160 € 2016 Kons. Ausz. 6.426.780 € Inv. Ausz. 545.200 € — im Haushalt des laufenden Jahres — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): siehe Beschlussentwurf Vorlage Nr.: 93/2016 . Seite 2 / 7 Beschlussvorschlag Der Rat verzichtet zunächst auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss. 1) Der Rat beschließt die Genehmigung eines überplanmäßigen Aufwands über 70.460 € im Haushaltsjahr 2015 auf dem Konto 05/02/01.5338010 „Grundleistungen (§ 3 AsylbLG)“ sowie die Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung im Haushaltsjahr 2015 auf dem Konto 05/02/01.7338010 „Grundleistungen (§ 3 AsylbLG)“ in Höhe von 108.080 €. Die Mittel werden in das Haushaltsjahr 2016 übertragen. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen (Ertrag und Einzahlung) im Produkt 05/02/01 „Hilfen für Asylbewerber“. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung resultiert aus Rechnungsabgrenzungen. 2) Der Rat beschließt die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) über 2.679.400 € im Haushaltsjahr 2016 auf dem Konto 05/02/01.5338010/7338010 „Grundleistungen (§ 3 AsylbLG)“. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen (Ertrag und Einzahlung) bei den Konten 05/02/01.4412000/6412000 „Erstattungen vom Land“. Im Rahmen der Budgetregeln können diese überplanmäßigen Mittel auch auf anderen Konten des Asylbewerberleistungsgesetzes des Produkts 05/02/01 „Hilfen für Asylbewerber“ verwendet werden. 3) Der Rat beschließt die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) über 1.181.000 € im Haushaltsjahr 2016 auf dem Konto 05/02/01.5261090/7261090 „Sicherheitsdienst“. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen (Ertrag und Einzahlung) bei den Konten 05/02/01.4412000/6412000 „Erstattungen vom Land“. 4) Der Rat beschließt die Genehmigung eines außerplanmäßigen Aufwands über 50.000 € im Haushaltsjahr 2016 auf dem Konto 05/02/01.5811000 „ILV Kosten für Bauhof“. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen (Ertrag und Einzahlung) bei den Konten 05/02/01.4412000 „Erstattungen vom Land“. 5) Der Rat beschließt die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) im Haushaltsjahr 2016 auf dem Konto 05/02/01.5421000/7421000 „Mieten“ (Amt 50) in Höhe von 52.300 € sowie die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) auf dem Konto 01/12/02.5421000/7421000 „Mieten“ (Amt 26) in Höhe von 62.400 €. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen (Ertrag und Einzahlung) bei den Konten 05/02/01.4412000/6412000 „Erstattungen vom Land“. 6) Der Rat beschließt die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) im Haushaltsjahr 2016 auf den Konten 05/02/01.5764000 „Abschreibungen für geringwertige Wirtschaftsgüter“ und M 50880001.7827000 „Beschaffung von Einrichtung für Asylbewerberunterkünfte“ in Höhe von 275.000 €. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen (Ertrag und Einzahlung) bei den Konten 05/02/01.4412000/6412000 „Erstattungen vom Land“. 7) Der Rat beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) im Haushaltsjahr 2016 über 1.330.000 € auf dem Konto 01/12/02.5231210/7231210 „Instandsetzung fremder Gebäude“. Die Deckung erfolgt aus den Konten 01/12/02.5231200/7231200 „Abrisskosten Hallenbad Pulheim“ (500.000 €) und 01/12/02.5231000/7231000 „Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden“ (830.000 €). Die Umsetzung dieses Beschlusses steht unter dem Vorbehalt einer positiven Beschlussfassung zu der nichtöffentlichen Vorlage 95/2016. 8) Der Rat hat in seinen Sitzungen am 25.08.2015 (Vorlage 325/2015) und 15.12.2015 (Vorlage 520/2015) insgesamt 5 Mio. € auf dem Konto M 26150301.7831000 „Schaffung einer Unterkunft am Sportzentrum Pulheim“ außerplanmäßig bereitgestellt. Die Restmittel aus dem Jahr 2015 werden in das Jahr 2016 übertragen. Der Rat beschließt, das Konto M 26150301.7831000 in „Schaffung von Asylbewerberunterkünften - Baukosten“ umzubenennen. Vorlage Nr.: 93/2016 . Seite 3 / 7 9) Der Rat beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2016 auf dem Konto M 26150301.7822000 „Schaffung von Asylbewerberunterkünften - Erwerbskosten“ in Höhe von 270.200 €. Die Deckung erfolgt aus dem Konto M 50150001.7831000 „Neubau der Asylbewerberunterkunft Zur offenen Tür“. 10) Der Rat erklärt die Konten M 26150301.7831000 „Schaffung von Asylbewerberunterkünften - Baukosten“ und M 26150301.7822000 „Schaffung von Asylbewerberunterkünften - Erwerbskosten“ für gegenseitig deckungsfähig. 11) Der Rat beschließt die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) in Höhe von 1.013.600 € bei dem Konto 06/04/01.5335080/7335080 „Kosten für die Betreuung von UMAs“. Die Deckung erfolgt durch außerplanmäßige Einnahmen (Ertrag und Einzahlung) in gleicher Höhe bei dem Konto 06/04/01.4223010/6223010 „Erstattung von Kosten für die Betreuung von UMAs“. Für die genannten Konten wird ein Haushaltsvermerk gem. § 21 Abs. 2 GemHVO eingerichtet, sodass Mehreinnahmen für Mehrausgaben verwendet werden dürfen. Gleichermaßen führen Mindereinnahmen zu Minderausgaben. 12) Der Rat nimmt den Antrag von Integrationsratsmitgliedern nach § 24 GO vom 10.12.2015 zur Kenntnis, zieht die Zuständigkeit in dieser Angelegenheit an sich und erklärt den Antrag unter Berücksichtigung der Beschlussvorschläge und Erläuterungen zu Vorlage 95/2016 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung für hinreichend berücksichtigt und erledigt. Erläuterungen Allgemeiner Sachstand Für das Jahr 2016 wird zunächst von Neuzuweisungen im gleichen Umfang wie im Jahr 2015 (ganzjährig betrachtet durchschnittlich 60 Neuzugänge/Monat) auszugegangen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann jedoch eine genauere Prognose über die bis zum Jahresende zu erwartenden Flüchtlingszahlen nicht abgegeben werden. Daher wurde zunächst der voraussichtliche Mittelbedarf bis 31.07.2016 ermittelt. Aktuell sind 841 Personen untergebracht. In den derzeit 21 städtischen Unterkünften, davon 4 städt. Schulturnhallen, stehen 969 Plätze zur Verfügung, davon allerdings einige nur befristet. Es ist daher erforderlich, weitere Plätze zu schaffen um den erwarteten Bedarf zu decken. zu 1) und 2) Zur Finanzierung der für das Jahr 2016 erwarteten Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sollen auch Mehreinnahmen herangezogen werden, die im Jahr 2015 erwirtschaftet wurden. Aufgrund dessen sind zunächst die Mehreinnahmen aus dem Haushaltsjahr 2015 auf die entsprechenden Ausgabekonten durch die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bereitzustellen. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 erfolgt eine Übertragung der Restermächtigung gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). Eine Übersicht über alle Übertragungen wird dem Rat in seiner Sitzung am 10.05.2016 vorgelegt. Unter Berücksichtigung der Mehreinnahmen aus 2015 und der Übertragung in das Jahr 2016 verbleibt für das Jahr 2016 ein Finanzierungsbedarf von 2.679.400 €. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: Grundleistungen nach § 3 AsylbLG (1.564.050 €) Derzeit (Stand 07.03.2016) erhalten 694 Personen Leistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Auf der Grundlage von 60 Neuzugängen/Monat wäre für das Jahr 2016 mit Mehrausgaben von 3.612.000 € zu rechnen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann jedoch eine genauere Prognose über die bis zum Jahresende zu erwartenden Flüchtlingszahlen nicht abgegeben werden. Daher wurde zunächst der voraussichtliche Mittelbedarf bis 31.07.2016 ermittelt. Dieser beläuft sich auf 2.350.000 €. Die für das Jahr 2016 bereitgestellten Mittel von 700.000 € sind bereits erschöpft. Unter Berücksichtigung der Übertragungen aus dem Jahr 2015 und der zusätzlich bereitgestellten Mittel (siehe Beschlussvorschlag 1) verbleibt ein Finanzierungsbedarf von 1.564.050 €. Da auf die Leistungen ein gesetzlicher Anspruch besteht, sind die Mehrausgaben unabweisbar. In 4 Monaten wird eine neue Kostenabschätzung vorgenommen. Leistungen in besonderen Fällen (§ 2 AsylbLG) (1.032.350 €) Vorlage Nr.: 93/2016 . Seite 4 / 7 Im Laufe des Jahres 2016 werden voraussichtlich 340 Personen die Anspruchsvoraussetzungen nach § 2 AsylbLG erfüllen, was gegenüber dem Vorjahr einer Steigerung von rund 270 % entspricht. Dieses führt in 2016 unter Berücksichtigung der Übertragungen aus dem Jahr 2015 zu Mehrausgaben von 1.032.350 €. Auf diese Entwicklung wurde in der Vorlage 154/15 bereits hingewiesen. Sonstige Leistungen § 6 AsylbLG (83.000 €) Die prognostizierte Steigerung der aufzunehmenden Flüchtlinge wirkt sich insbesondere auf die zu gewährende Erstausstattung sowie auf Aufwendungen, die zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind und nicht über § 4 AsylbLG abgerechnet werden können, aus. Die für das Haushaltsjahr 2016 bereit gestellten Mittel von 17.000 € sind nicht ausreichend. Der Bedarf wird auf 100.000 € beziffert. Da auf die Leistungen ein gesetzlicher Anspruch besteht, sind die entstehenden Mehrausgaben unabweisbar. Daher ist eine Anpassung des Ansatzes erforderlich. nachrichtlich: Leistungen bei Krankheit/Schwangerschaft/Geburt § 4 AsylbLG Es ist davon auszugehen, dass die für das Jahr 2016 bewilligten Mittel von 320.000 € nicht ausreichend sein werden. Aus dem Jahr 2015 werden Restermächtigungen in Höhe von 110.870 € übertragen. Da hierüber jedoch noch keine Abrechnungsunterlagen vorliegen, kann zum jetzigen Zeitpunkt eine genauere Einschätzung nicht abgegeben werden. Aufgrund der bereits zum 08.10.2015 in Kraft getretenen Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes NW (FLüAG NW) sowie einer Vereinbarung zwischen dem Land NW und den kommunalen Spitzenverbänden kann für das Jahr 2016 mit einer pauschalen Landeszuweisung von 6.336.320 € (5.760.291 € + 10 %) gerechnet werden. Gegenüber dem Haushaltsansatz von 360.000 € verbleiben demnach Mehreinnahmen in Höhe von 5.976.320 €, die zur Deckung herangezogen werden. zu 3) Derzeit werden von den 21 Flüchtlingsunterkünften 6 Einrichtungen von Sicherheitsdiensten betreut (4 Turnhallen und 2 größere Gemeinschaftsunterkünfte). Für die innere und äußere Sicherheit der Unterkünfte ist dieser Einsatz zwingend erforderlich. Die Jahreskosten für diese Dienste belaufen sich auf 2,5 Mio. € für das Haushaltsjahr 2016. Nach Übertragung der Haushaltsreste 2015 fehlen für das laufende Jahr 1.181.000 €. Bei den geplanten Einrichtungen Altes Hallenbad Pulheim, den Containeranlagen in diesem Bereich und in den ehemaligen Internatsgebäuden in Stommeln ist jeweils die Einrichtung eines Sicherheitsdienstes erforderlich. Offen ist, ob mit dem Bezug der Unterkünfte die Nutzung der Turnhallen als Flüchtlingsunterkünfte schrittweise abgebaut werden kann und die Sicherheitsdienste somit an den neuen Standorten einzusetzen sind. Sollte sich der Zugang von Flüchtlingen wieder auf das hohe Niveau des 4.Quartals 2015 zubewegen und die Turnhallen weiter als Unterkünfte genutzt werden müssen, entsteht ein weiterer Finanzierungsbedarf für das laufende Haushaltsjahr. Die Kosten für ein Objekt (Betreuung 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche) belaufen sich durchschnittlich auf 37.000 € im Monat. zu 4) Die Herrichtung und Einrichtung der Unterkünfte machte im Jahre 2015 verstärkt den Einsatz des städt. Bauhofes erforderlich. Im Rahmen der internen Leistungsverrechnung fielen Kosten von ca. 50.000 € an. Vorsorglich sind für das Haushaltsjahr 2016 ebenfalls 50.000 € zu kalkulieren. zu 5) Als Ersatz für die zu Unterbringungszwecken in Anspruch genommene Turnhalle der Horionschule in Sinnersdorf wird der Sportunterricht in der Badminton-/Soccerhalle eines Sportcenters durchgeführt. Hierbei fallen für das Jahr 2016 Kosten in Höhe von 52.300 € an, die im Budget des Sozialamtes finanziert werden müssen. Vorlage Nr.: 93/2016 . Seite 5 / 7 Für die von der VHS durchgeführten Sprach- und Integrationskurse können die Räumlichkeiten im ehemaligen Schulgebäude Escher Str. nicht mehr genutzt werden. Durch den Umbau zu einer Kindestagesstätte stehen diese nicht mehr zur Verfügung. Alternative Räumlichkeiten in anderen städtischen Gebäuden sind bislang nicht gefunden worden. Daher ist zur Durchführung der Kurse möglicherweise eine Anmietung erforderlich, die Deckung erfolgt insoweit vorsorglich. Die Kosten für das Jahr 2016 belaufen sich voraussichtlich auf 2.400 €, die im Budget des Immobilienmanagements abgebildet werden müssen. Sofern vorübergehend mangels anderer Unterbringungsalternativen die Nutzung der Turnhalle Jahnstraße erforderlich wird, ist vorgesehen, den Schulsport in der ehemaligen Badmintonhalle im Brauweiler Gewerbegebiet durchzuführen. Hierfür fallen jährliche Kosten für die Anmietung und Bustransfer von insgesamt 60.000 € an. Bei der Kalkulation wurde zunächst eine Dauer von 6 Monaten zugrunde gelegt. Um für diesen Fall kurzfristig handlungsfähig zu sein, ist eine entsprechende Mittelbereitstellung im Budget des Immobilienmanagements erforderlich. zu 6) Die Einrichtungskosten pro Platz in einer Flüchtlingsunterkunft belaufen sich durchschnittlich auf ca. 330 €. Nach derzeitigem Stand beabsichtigt die Verwaltung im laufenden Haushaltsjahr bis zu 860 Plätze neu zu schaffen. Dies bedeutet einen Bedarf für Einrichtungsgegenstände von 283.800 €. Unter Berücksichtigung der noch bevorrateten Gegenstände werden für das laufende Haushaltsjahr noch 275.000 € benötigt. Sollte es hinsichtlich der neuen Platzkapazitäten und sinkender Zuweisungen zu Auflösungen von Unterkünften in Turnhallen kommen, wird sich der Bedarf verringern, da die Turnhallen mit Betten bestückt sind, die weiter zu nutzen sind. zu 7) Die Stadt Pulheim plant die Anmietung verschiedener Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Diese privaten Immobilien müssen teilweise erheblich saniert und renoviert werden, um diese in bewohnbare Unterkünfte umzuwandeln. Hierfür werden auf dem neuen Aufwands-/Auszahlungskonto „Instandsetzung fremder Gebäude“ Haushaltsmittel in Höhe von 1.330.000 € benötigt. Diese sind im Wege einer außerplanmäßigen Ausgabe bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus den Konten „Abrisskosten Hallenbad Pulheim“ (500.000 €) und „Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden“ der Stadt (830.000 €). Die Abrisskosten für das alte Hallenbad Pulheim werden vorerst nicht mehr benötigt. Auch dieses Gebäude soll in eine Unterkunft für Flüchtlinge umgestaltet werden. Es wird verwiesen auf die Vorlage 95/2016 im nicht öffentlichen Teil der Sitzung des Rates am 15.03.2016. zu 8) bis 10) Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.08.2015 und 15.12.2015 insgesamt 5 Mio. € auf dem Konto M 26150301.7831000 „Schaffung einer Unterkunft am Sportzentrum Pulheim“ außerplanmäßig bereitgestellt. Hieraus werden aktuell die Schaffung einer Unterkunft auf der Wiese neben dem ehemaligen Hallenbad in Pulheim und der Umbau des ehemaligen Hallenbades in Pulheim zu einer Flüchtlingsunterkunft finanziert. Die in 2015 für diese Maßnahmen nicht benötigten Mittel sollen in das Haushaltsjahr 2016 übertragen werden. Die Stadtverwaltung verhandelt derzeit mit einem Anbieter, der als Generalunternehmer für die Stadt Pulheim auf dem Grundstück neben dem „Kraftwerk“ eine Flüchtlingsunterkunft für die Stadt Pulheim errichtet. Diese entsteht in Containerbauweise. Die Container erwirbt die Stadt Pulheim. In seiner Sitzung am 10.11.2015 hat der Rat der Stadt Pulheim die Verwaltung beauftragt die Schaffung von zwei großen Unterkünften für bis zu 500 Personen zu planen. Zu den in Frage kommenden Örtlichkeiten verweist die Verwaltung auf die Vorlage 95/2016 im nichtöffentlichen Teil, die sich mit den Baumaßnahmen befasst. Auch diese Maßnahmen sollen aus dem Konto „Schaffung einer Unterkunft am Sportzentrum Pulheim“ finanziert werden. Insofern ist es sinnvoll bei der Benennung des Kontos auf den engen Bezug „Sportzentrum Pulheim“ zu verzichten. Da die Stadt Unterkünfte Vorlage Nr.: 93/2016 . Seite 6 / 7 nicht ausschließlich baut, sondern ggf. auch erwirbt, soll entsprechend ein Konto auch für Erwerbskosten eingerichtet werden. Beide Konten sollen gegenseitig deckungsfähig sein, um auf evtl. Angebote flexibel reagieren zu können. Das Konto für Erwerbskosten soll im Wege einer außerplanmäßigen Auszahlung im Haushaltsjahr 2016 durch Deckung aus dem Konto M 50150001.7831000, „Neubau der Asylbewerberunterkunft Zur Offenen Tür“ in Höhe von 270.200 € ausgestattet werden. Der ursprünglich geplante Neubau der Asylbewerberunterkunft Zur Offenen Tür ist wegen der aktuellen Belegung nicht möglich. An dieser Situation wird sich absehbar kurz- bzw. mittelfristig nichts verändern. Auf dem Konto waren ursprünglich 525.200 € für den Neubau der Asylbewerberunterkunft Zur Offenen Tür geplant. 255.000 € wurden bereits im Wege der außerplanmäßigen Bereitstellung von 5 Mio. € auf dem Konto M 26150301.7831000 „Schaffung einer Unterkunft am Sportzentrum Pulheim“ in 2015 bereitgestellt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass sich bei den Verbrauchskosten (jeweils im Produkt 01/12/02 „Zur Verfügungstellung von Grundstücken und Gebäuden“) Strom (Konto 5221000), Wasser (Konto 5227000), Heizöl (Konto 5224000) und Gas (Konto 5222000) bedingt durch zusätzliche Gebäude und Mehrverbräuche in 2016 Mehraufwendungen/ Mehrauszahlungen in Höhe von voraussichtlich 293.640 € gegenüber der Haushaltsanmeldung ergeben werden. Die benötigten Mittel werden im Rahmen der Budgetregeln aus dem Konto 01/12/02.5231000/7231000 „Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden“ gedeckt. zu 11) Nach §§ 42 und 42 a Sozialgesetzbuch VIII (Kinder-und Jugendhilfegesetz) ist das Jugendamt berechtigt und verpflichtet, ein ausländisches Kind oder einen ausländischen Jugendlichen (vorläufig) in Obhut zu nehmen, sobald dessen unbegleitete Einreise nach Deutschland festgestellt wird. Bei vorläufiger Inobhutnahme wird im sich regelmäßig anschließenden Verfahren nach dem 5. Ausführungsgesetz zum SGB VIII über die beim Landschaftsverband Rheinland angesiedelte „Landesstelle für die Verteilung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger (UMA) in Nordrhein-Westfalen“ die Zuweisung zu den jeweiligen Jugendämtern festgelegt. Die dem örtlichen Träger der Jugendhilfe entstehenden Kosten der zu erbringenden einzelfallbezogenen Jugendhilfeleistungen, sowie Unterbringungskosten sind vom überörtlichen Träger der Jugendhilfe nach § 89d SGB VIII „Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise“ zu erstatten. Die Erstattung erfolgt aufgrund einer Spitzabrechnung. Seitens der Verwaltung wird eine fristgerechte Geltendmachung der Kosten sichergestellt, da die Ansprüche nach einem Jahr verjähren. Aktuell sind dem Jugendamt 24 Kinder und Jugendliche zugewiesen. Aufgrund der vorgeschriebenen Aufnahmequote muss die Stadt Pulheim allein im Jahr 2016 41 UMA’s aufnehmen (Stand 29.02.2016). Die Jugendhilfeleistungen variieren je nach sozialpädagogischem Bedarf von Angeboten betreuten Wohnens, Unterbringung in Pflegefamilien bis hin zur stationären Betreuung in Einrichtungen der Jugendhilfe. Die durchschnittlichen Kosten pro Jahr bei stationärer Unterbringungen liegen bei ca. 72.000 € pro Fall, bei ambulanter Betreuung in sonstigen Wohnformen vor Ort bei 31.200 € pro Fall. Hinzu kommen Kosten für die Krankenversorgung in Höhe von ca. 7.200 € jährlich pro Fall. Im Haushalt 2015/2016 sind hierfür keine Haushaltsmittel vorgesehen, die erforderliche Ausgabeermächtigung ist über eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung durch den Rat zu beschließen. Infolge der Kostenerstattungspflicht durch das Landesjugendamt ist das Ergebnis budgetneutral. Da die Zuweisung der UMAs nicht genau prognostiziert werden kann, sind die Haushaltsmittel nur bis einschließlich Juli dieses Jahres kalkuliert. In der Sitzungsfolge HFA 21.06.2016 / Rat 05.07.2016 wird bei Bedarf eine weitere Vorlage mit aktualisierter Prognose und ggf. erforderlicher weiterer Mittelbereitstellung vorgelegt. Vorlage Nr.: 93/2016 . Seite 7 / 7 zu 12) Eine weitergehende Erläuterung zur Beschlussempfehlung ist aus Sicht der Verwaltung entbehrlich, da konkrete Maßnahmen nicht beantragt wurden.