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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim 1. Änderung Bereich: Venloer Straße, Schulstraße, Christianstraße, Orrer Straße - Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3, 214 Abs. 4 BauGB) einge- gangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss siehe PA vom 28.10.2015, TOP 14)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
137 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
29.02.16, 18:33
Aktualisiert
07.03.16, 18:31
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim 1. Änderung
Bereich: Venloer Straße, Schulstraße, Christianstraße, Orrer Straße
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
  und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3, 214 Abs. 4 BauGB) einge-
  gangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
  siehe PA vom 28.10.2015, TOP 14) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim 1. Änderung
Bereich: Venloer Straße, Schulstraße, Christianstraße, Orrer Straße
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
  und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3, 214 Abs. 4 BauGB) einge-
  gangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
  siehe PA vom 28.10.2015, TOP 14) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim 1. Änderung
Bereich: Venloer Straße, Schulstraße, Christianstraße, Orrer Straße
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
  und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3, 214 Abs. 4 BauGB) einge-
  gangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
  siehe PA vom 28.10.2015, TOP 14)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 63/2016 Erstellt am: 10.02.2016 Aktenzeichen: IV/61-ro/wo Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Planungsausschuss X 09.03.2016 Rat X 15.03.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim 1. Änderung Bereich: Venloer Straße, Schulstraße, Christianstraße, Orrer Straße - Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3, 214 Abs. 4 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss siehe PA vom 28.10.2015, TOP 14 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung/Investor Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 63/2016 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen/ der Rat beschließt: 1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3, 214 Abs. 4 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt / nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.03.2015 (GV. NRW. S. 496) den Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim 1. Änderung nach Durchführung des ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend als Satzung. Zugleich wird festgestellt, dass der Bebauungsplan in seiner aktuellen Fassung aufgrund dieses Ratsbeschlusses mit seiner Bekanntmachung Bestandteil des geltenden kommunalen Satzungsrechts ist. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung sowie textlichen Festsetzungen gem. § 9 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Erläuterungen Zur Behebung von Fehlern wegen Unbestimmtheit hatte der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 28.10.2015 beschlossen, den entsprechend geänderten Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim 1. Änderung erneut öffentlich auszulegen. Dies erfolgte in der Zeit vom 25.11.2015 bis 30.12.2015 einschließlich. Während der Offenlage gingen von betroffenen Bürgern zwei Stellungnahmen ein (B1 und B2). Die Stellungnahme B1 ist ein Schreiben einer Anwaltskanzlei, die die Interessen zweier Grundstückseigentümer im Plangebiet vertritt. In ihm wird auf die bereits in 2013 im Rahmen der ersten Auslegung vorgebrachten Einwendungen verwiesen, der fragliche Schriftsatz ist wortgleich noch einmal beigefügt. Bei dem in der nachfolgenden Tabelle ausgeführten Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu B1 handelt es sich daher auch um den zum Satzungsbeschluss in 2014 bereits vorgelegten, ebenso unverändert gelassenen Vorschlag. Die Eingabestellerin B2 – als einer der zwei von der o.g. Kanzlei vertretenen Eigentümer – ergänzt die von dort vorgetragenen Bedenken um Ausführungen zur Verschattungssituation. Siehe hierzu den Abwägungsvorschlag zu B2 in der folgenden Tabelle. Wenn durch die Änderung oder Ergänzung des Entwurfs des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB die Einholung von Stellungnahmen auf die berührten Behörden und Vorlage Nr.: 63/2016 . Seite 3 / 3 sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden. Durch die im Planentwurf vorgenommenen Änderungen (Lage und Definition der Knotenlinie) werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Gleiches gilt für Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange. Sofern der Planungsausschuss den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung mehrheitlich folgt, kann er dem Rat empfehlen, den Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim 1. Änderung als Satzung zu beschließen.