Daten
Kommune
Pulheim
Größe
189 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
04.04.16, 18:31
Aktualisiert
04.04.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
106/2016
Erstellt am:
21.03.2016
Aktenzeichen:
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
14.04.2016
Haupt- und Finanzausschuss
X
03.05.2016
Rat
X
10.05.2016
Betreff
Umsetzungsmöglichkeiten und Kostenschätzung zur Schaffung von zusätzlichen OGS-Plätzen für das Schuljahr 2016/2017
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
72.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
72.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Siehe Beschlussvorschlag und Erläuterungen
Vorlage Nr.: 106/2016 . Seite 2 / 5
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt,
1. zur Schaffung von zusätzlichen 100 OGS-Plätzen zum Schuljahr 2016/2017 gem. Vorlage 69/2016
a. die Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung auf dem Konto M
40160001.7826000 „Beschaffungen für zusätzliche OGS-Plätze für das Schuljahr 2016/2017“ i. H. v.
37.800 €. Die Deckung erfolgt aus den Konten, die in den Erläuterungen aufgeführt sind. Der Rat
nimmt zur Kenntnis, dass zur Deckung ein Teilbetrag von 30.800 € aus dem Jahr 2015 übertragen
wird.
b. die Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung auf dem Konto M
40160001.7827000 „Beschaffungen für zusätzliche OGS-Plätze für das Schuljahr 2016/2017“ i. H. v.
14.200 €. Die Deckung erfolgt aus den Konten, die in den Erläuterungen aufgeführt sind. Der Rat
nimmt zur Kenntnis, dass die Deckung aus nicht mehr benötigten Restmitteln aus dem Haushaltsjahr
2015 erfolgt und diese Restmittel entsprechend übertragen werden.
c. die Genehmigung eines erheblichen überplanmäßigen Aufwands auf dem Konto 03/06/01.5764000
„Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern“ in Höhe von 14.200 €. Die Deckung erfolgt aus
den Konten, die in den Erläuterungen aufgeführt sind. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Deckung
aus nicht mehr benötigten Restmitteln aus dem Haushaltsjahr 2015 erfolgt und diese Restmittel entsprechend übertragen werden.
d. die Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) auf dem
Konto 03/06/01.5236010/7236010 „Beschaffung/Unterhaltung von Geräten, Ausstattungs/Ausrüstungsgegenständen“ i. H. v. 20.000 €. Die Deckung erfolgt aus dem Konto
03/06/01.5233000/7233000 „Unterhaltung der technischen Anlagen“.
e. dass sich das geplante und finanzierte Defizit aus dem Betrieb von OGS in Höhe von 192.000 € um
6.250 € für 100 OGS-Plätze im Haushaltsjahr 2016 erhöht. Eine Finanzierung erfolgt durch Einsparungen auf dem Konto 03/06/01.5233000/7233000 „Unterhaltung der technischen Anlagen“.
2. die Küchenplanung um eine vierte OGS-Küche (für die Wolfhelmschule) zu erweitern.
3. zur Kenntnis zu nehmen, dass aufgrund der Ergebnisse der Küchenplanungen weitere Haushaltsmittel zur
Umsetzung dieser Maßnahmen erforderlich werden.
Erläuterungen
Der Rat hat am 15.03.2016 die Verwaltung beauftragt, für die Schaffung von zusätzlichen OGS-Plätzen zum Schuljahr
2016/2017 die konkreten Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen und die hierfür entstehenden Kosten zu ermitteln.
Um Wiederholungen zu vermeiden wird vollinhaltlich auf die Vorlage Nr. 69/2016 verwiesen.
Zu 1.:
Die in o.g. Vorlage genannte Zahl von 110 Plätzen reduziert sich auf 100, weil in den vormals von den Schulen genannten Zahlen frei gewordene, also z.T. bereits vorhandene Plätze angegeben worden waren.
Für die Schaffung der nunmehr 100 zusätzlichen OGS-Plätze bestehen überschlägig berechnet anhand der bisher
erfolgten vergleichbaren Maßnahmen folgende Ausstattungsbedarfe:
GGS Brauweiler, eine Gruppe, bis zu 25 Plätze:
Die zusätzliche Gruppe kann im Pavillon untergebracht werden, die Kosten werden wie folgt geschätzt::
- investive Betriebs- und Geschäftsausstattung ( BGA > 410 €) 10.000 € (Mobiliar wie Tische, Materialschränke,
große Spielgeräte etc.)
Vorlage Nr.: 106/2016 . Seite 3 / 5
- investive geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG < 410 €) 3.000 € (Mobiliar wie Stühle, kleinere Spielgeräte
etc.)
- konsumtiv 5.000 € (u.a. Spiel-, Sach- und Verbrauchsmaterial, Besteck, Geschirr, etc.)
GGS Dansweiler, eine Gruppe, mind. 25 Plätze:
Für die Nutzung des Foyers als Essraum ist die Heizungssituation zu verbessern. Eine weitergehende Prüfung konnte
bislang nicht erfolgen. Für die zusätzliche Gruppe werden die Kosten wie folgt geschätzt:
- investiv BGA 10.000 € ( mobile Trennwand, Mobiliar wie Tische, Materialschränke, Spielgeräte etc.)
- investiv GWG 3.000 € (Stühle, Spielgeräte etc.)
- konsumtiv 5.000 € (u.a. Spiel-, Sach- und Verbrauchsmaterial, Besteck, Geschirr, etc.)
GGS Sinthern/Geyen, 10 Plätze:
Die Schaffung der zusätzlichen Plätze erfolgt im Bestand, die Kosten werden wie folgt geschätzt:
- investiv BGA 3.200 € (Mobiliar wie Tische, Materialschränke, Spielgeräte etc.)
- investiv GWG 2.000 € (Stühle, Spielgeräte etc.)
- konsumtiv 2.000 € (u.a. Spiel-, Sach- und Verbrauchsmaterial, Besteck, Geschirr, etc.)
GGS Stommeln, 5 Plätze:
Die Schaffung der zusätzlichen Plätze erfolgt im Bestand, die Kosten werden wie folgt geschätzt:
- investiv BGA 1.600 € (Mobiliar wie Tische, Spielgeräte etc.)
- investiv GWG 1.000 € (Stühle, Spielgeräte etc.)
- konsumtiv 1.000 € (u.a. Spiel-, Sach- und Verbrauchsmaterial, Besteck, Geschirr, etc.)
KGS Stommeln, 6 Plätze:
Die Schaffung der zusätzlichen Plätze erfolgt im Bestand, die Kosten werden wie folgt geschätzt:
- investiv BGA 2.000 € (Mobiliar wie Tische, Spielgeräte etc.)
- investiv GWG 1.120 € (Stühle, Spielgeräte etc.)
- konsumtiv 1.200 € (u.a. Spiel-, Sach- und Verbrauchsmaterial, Besteck, Geschirr, etc.)
GGS Sinnersdorf, 29 Plätze:
Die Schaffung der zusätzlichen Plätze erfolgt im Bestand, die Kosten werden wie folgt geschätzt:
- investiv BGA 11.000 € (Mobiliar wie Tische, Materialschränke, Spielgeräte etc.)
- investiv GWG 4.080 € (Stühle, Spielgeräte etc.)
- konsumtiv 5.800 € (u.a. Spiel-, Sach- und Verbrauchsmaterial, Besteck, Geschirr, etc.)
Es entstehen geschätzt pro Platz Kosten i.H.v. ca. 520 € investiv und ca. 200 € konsumtiv. Die Konkretisierung dieser
aus den vergangenen Jahren durch die Verwaltung ermittelten durchschnittlichen Beträge erfolgt bei Beschlussfassung
zwischen Verwaltung und den Schulen (Schulleitung und Trägervertretung). Die Mittel werden wie bisher zentral in der
Schulverwaltung bewirtschaftet. Von dort sollen auch alle seitens der Schulen gemeldeten Bedarfe geprüft und ggf.
bewilligt sowie die Aufträge für die Beschaffungen vergeben werden. Die o.g. genannten Beträge stehen somit nicht
automatisch den Schulen zur Verausgabung zur Verfügung, sondern nur bei durch die Verwaltung anerkannten Bedarfen.
Für einen OGS-Platz werden an den Träger der Maßnahme zurzeit 1.849 € pro Kind und Schuljahr ausgezahlt. Finanziert werden diese Ausgaben durch Einnahmen in Form von Landeszuschüssen und Elternbeiträgen. Basierend auf den
eingegangenen Elternbeiträgen für das Schuljahr 2015/2016 besteht eine Deckungslücke von ca. 150,- € p.K./p.a.. Hie-
Vorlage Nr.: 106/2016 . Seite 4 / 5
raus resultiert bei der Aufnahme von 100 zusätzlichen Kindern in die OGS ab August 2016 eine Deckungslücke von
6.250 € für das Haushaltsjahr.
Kostenübersicht
Standort
GGS Brauweiler
Ausstattung investiv BGA
10.000 €
Ausstattung investiv GWG
3.000 €
Ausstattung konsumtiv
5.000 €
Summe
18.000 €
GGS Dansweiler
GGS Sinthern/Geyen
10.000 €
3.200 €
3.000 €
2.000 €
5.000 €
2.000 €
18.000 €
7.200 €
GGS Stommeln
KGS Stommeln
1.600 €
2.000 €
1.000 €
1.120 €
1.000 €
1.200 €
3.600 €
4.320 €
GGS Sinnersdorf
Summe
11.000 €
37.800 €
4.080 €
14.200 €
5.800 €
20.000 €
20.880 €
72.000 €
Finanzierung
Kontonummer
Bezeichnung
Deckung für Finanzierungsbedarf von
37.800 € bei Punkt
1.a.
M 40880008
7826000
5764000/7827000
M 40880017
7826000
5764000/7827000
M 40880018
7826000
5764000/7827000
M 40880020
7826000
Beschaffungen für Schulturnhallen
Beschaffung von Einrichtungen und Lehrmitteln für GGS Sinthern/Geyen
480 €
M 40880021
7826000
5764000/7827000
Beschaffung von Einrichtungen und Lehrmitteln für GGS Stommeln
1.800 €
M 40880022
7826000
5764000/7827000
Beschaffung von Einrichtungen und Lehrmitteln für KGS Stommeln
M 40880023
7826000
5764000/7827000
Beschaffung von Einrichtungen und Lehrmitteln für GGS Sinnersdorf
M 40880024
7826000
5764000/7827000
M 40880032
7826000
5764000/7827000
Beschaffung von Einrichtungen und Lehrmitteln für Hauptschule Pulheim
Deckung für Finanzierungsbedarf von
14.200 € bei Punkt
1.b. und 1.c.
12.737 €
5.917 €
Beschaffung von Einrichtungen und Lehrmitteln für KGS Buschweg
1.800 €
414 €
Beschaffung von Einrichtungen und Lehrmitteln für GGS Brauweiler
727 €
1.622 €
480 €
4.651 €
922 €
930 €
1.839 €
5.800 €
2.648 €
Beschaffung von Einrichtungen und Lehrmitteln für Förderschule Brauweiler
8.875 €
358 €
Vorlage Nr.: 106/2016 . Seite 5 / 5
Zu 2.:
Derzeit soll die Planung für 3 OGS-Küchen (Richezaschule, Horionschule und GGS Sinthern/Geyen) vergeben werden.
Zur Verfügung stehen für diese Planungen 10.000 €. Die Verwaltung beabsichtigt, die Angebotsabfrage zu erweitern auf
die Planung der Küche der Wolfhelmschule als 4. OGS. Hiermit soll den erkennbaren Bedarfen zum Schuljahr
2016/2017 Rechnung getragen werden.
Zu 3.:
Vor Abschluss der o.g. Küchenplanungen sind keine Kostenschätzungen für die Realisierung der sich daraus ergebenden Maßnahmen möglich. Zum jetzigen Zeitpunkt ist erkennbar, dass sich auch Ausstattungsbedarfe ergeben werden
(z.B. sog. Durchschub-/Haubenspülmaschinen), um den Betrieb der Küchen auch bei einer sich weiter erhöhenden
Anzahl von Mittagessen reibungslos abwickeln zu können. Aufgrund noch nicht bekannter ggf. erforderlich werdender
räumlicher oder baulicher Maßnahmen (z.B. in der Richezaschule mit einer lediglich 10 m² großen Küche), kann zum
jetzigen Zeitpunkt diesbezüglich noch keine Schätzung der entstehenden Gesamtkosten erfolgen.
Nach Abschluss der Planungen wird die Verwaltung die hieraus resultierenden Maßnahmen inklusive der sich ergebenden Kostenschätzungen dem Rat in einer weiteren Vorlage zur Beschlussfassung vorlegen. Die Verwaltung weist insofern ausdrücklich darauf hin, dass die erkennbar erforderlichen Maßnahmen nicht in Gänze zu Beginn des Schuljahres
2016/2017 umsetzbar sein werden. Es wird die Aufgabe der Verwaltung sein, in Absprache mit den Schulleitungen und
dem Maßnahmenträger Übergangslösungen zu entwickeln, die die jeweiligen räumlichen Gegebenheiten berücksichtigen.
Am 30.03.2016 wurden fristgerecht die Landesmittel für die OGS für das Schuljahr 2016/17 in Höhe von 1.118.250 €
beantragt (auf Grundlage von 1.288 Kindern in der OGS, unter Berücksichtigung der 100 zusätzlichen Plätze). Die Landesmittel werden in 2 Raten (September 16 und März 17) von der Bezirksregierung ausgezahlt und in voller Höhe jedoch in monatlichen Raten an den Träger weitergeleitet.
Zu den zu erwartenden Einnahmen aus Elternbeiträgen kann derzeit noch keine belastbare Aussage getroffen werden,
da eine Einkommensprüfung der Eltern noch nicht stattgefunden hat, diese können daher nur geschätzt werden (Hochrechnung aus Schuljahr 2015/2016: 734 € /Kind/Schuljahr); zuzüglich 965 € /Kind/Schuljahr aus Landesmitteln. Dem
steht eine städtische Auszahlung in Höhe von 1.849 € /Kind/Schuljahr gegenüber.
Mitte März wurde der Verwaltung bekannt, dass der entsprechende Erlass sich zum 01.08. ändern wird (Erhöhung Landeszuschuss und Möglichkeit Erhöhung Elternbeitrag). Eine entsprechende Vorlage – ggf. Satzungsänderung- ist für die
Sitzungsfolge beginnend 07.06. (BKSF) vorgesehen, so dass auch hierzu derzeit keine belastbare Auskunft möglich ist.
Die Verwaltung wird in der Sitzungsfolge vor den Sommerferien in einer weiteren Vorlage die Auswirkungen auf den
Haushalt auch bezogen auf die sich verändernden Landeszuschüsse und Elternbeiträge darstellen. In der Vorlage wird
die Verwaltung zudem die finanziellen Auswirkungen aufzeigen, die sich aus der aktuellen Änderung der Erlasslage
ergeben.