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Beschlussvorlage (Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Pulheim - Präsentation des Entwurfs der Fortschreibung - Beauftragung der Betroffenen-Beteiligung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
09.03.2016
Erstellt
29.02.16, 18:33
Aktualisiert
29.02.16, 18:33
Beschlussvorlage (Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Pulheim
-  Präsentation des Entwurfs der Fortschreibung
-  Beauftragung der Betroffenen-Beteiligung) Beschlussvorlage (Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Pulheim
-  Präsentation des Entwurfs der Fortschreibung
-  Beauftragung der Betroffenen-Beteiligung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 84/2016 Erstellt am: 22.02.2016 Aktenzeichen: IV/61 ro Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Planungsausschuss X nö. Sitzung Termin 09.03.2016 Betreff Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Pulheim - Präsentation des Entwurfs der Fortschreibung - Beauftragung der Betroffenen-Beteiligung Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 84/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Planungsausschuss nimmt den Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt Pulheim zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, eine Beteiligung der Pulheimer Einzelhändler / Gewerbetreibenden durchzuführen. Erläuterungen Auf Beschluss des Rates der Stadt Pulheim vom 19.07.2011 gab die Verwaltung eine Überarbeitung des aus dem Jahre 2008 stammenden Einzelhandelskonzepts in Auftrag. Als Teil I präsentierten die Gutachter dem UPA am 20.06.2012 und dem Rat am 03.07.2012 die Bestandsanalyse und das Zielkonzept der Untersuchung. Teil II liegt der Verwaltung seit 2013 als Entwurf vor, wurde jedoch zunächst in seiner abschließenden Behandlung zurückgestellt. Im Frühjahr 2015 wurde eine Aktualisierung des Gutachtens beauftragt, da sich Rahmenbedingungen wie etwa bei den Magnetflächen Kaufring und Abteipassagen verändert hatten. Ab Oktober 2015 erfuhr das Gutachten dann noch eine ergänzende Analyse der Komplementärnutzungen im Pulheimer Stadtgebiet. Als Komplementärnutzungen werden Dienstleistungs-, Gastronomie und Freizeitangebote zusammengefasst, also Nutzungen, die nicht in Konkurrenz zum Einzelhandel stehen, sondern das Grundversorgungsangebot erst vervollständigen und die Versorgungssituation bei räumlicher Nähe zueinander für Kunden optimieren. Der vollständige Entwurf des fortgeschriebenen „Einzelhandels- und Zentrenkonzept(s) für die Stadt Pulheim“ wurde der Verwaltung zu Beginn des Jahres 2016 vorgelegt. Die Verwaltung lässt nunmehr die Ergebnisse des Gutachtens sowie die wichtigsten Schlussfolgerungen und Empfehlungen präsentieren und stellt sie zur Diskussion. Sie schlägt vor, die Pulheimer Einzelhändler und sonstigen betroffenen Gewerbetreibenden am Zielfindungsprozess zu beteiligen. Der Ausschuss sollte die Verwaltung beauftragen, eine entsprechende Informationsveranstaltung durchzuführen, bevor der Rat das Konzept als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschließt (siehe hierzu die Erläuterungen im Anhang des Gutachtens, Seite 91). Das Gutachten ist als pdf-Datei dieser Beschlussvorlage im Ratsinformationssystem beigefügt. In gedruckter Fassung wurde es wegen seines Umfangs den Fraktionen in der gem. Ratsbeschluss vom 07.06.2011 vorgesehenen Stückzahl zur Verfügung gestellt.