Daten
Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
09.03.2016
Erstellt
29.02.16, 18:33
Aktualisiert
29.02.16, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
84/2016
Erstellt am:
22.02.2016
Aktenzeichen:
IV/61 ro
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
09.03.2016
Betreff
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Pulheim
- Präsentation des Entwurfs der Fortschreibung
- Beauftragung der Betroffenen-Beteiligung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 84/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss nimmt den Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt
Pulheim zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, eine Beteiligung der Pulheimer Einzelhändler / Gewerbetreibenden durchzuführen.
Erläuterungen
Auf Beschluss des Rates der Stadt Pulheim vom 19.07.2011 gab die Verwaltung eine Überarbeitung des aus dem Jahre
2008 stammenden Einzelhandelskonzepts in Auftrag.
Als Teil I präsentierten die Gutachter dem UPA am 20.06.2012 und dem Rat am 03.07.2012 die Bestandsanalyse und
das Zielkonzept der Untersuchung. Teil II liegt der Verwaltung seit 2013 als Entwurf vor, wurde jedoch zunächst in seiner
abschließenden Behandlung zurückgestellt.
Im Frühjahr 2015 wurde eine Aktualisierung des Gutachtens beauftragt, da sich Rahmenbedingungen wie etwa bei den
Magnetflächen Kaufring und Abteipassagen verändert hatten. Ab Oktober 2015 erfuhr das Gutachten dann noch eine
ergänzende Analyse der Komplementärnutzungen im Pulheimer Stadtgebiet. Als Komplementärnutzungen werden
Dienstleistungs-, Gastronomie und Freizeitangebote zusammengefasst, also Nutzungen, die nicht in Konkurrenz zum
Einzelhandel stehen, sondern das Grundversorgungsangebot erst vervollständigen und die Versorgungssituation bei
räumlicher Nähe zueinander für Kunden optimieren.
Der vollständige Entwurf des fortgeschriebenen „Einzelhandels- und Zentrenkonzept(s) für die Stadt Pulheim“ wurde der
Verwaltung zu Beginn des Jahres 2016 vorgelegt.
Die Verwaltung lässt nunmehr die Ergebnisse des Gutachtens sowie die wichtigsten Schlussfolgerungen und Empfehlungen präsentieren und stellt sie zur Diskussion.
Sie schlägt vor, die Pulheimer Einzelhändler und sonstigen betroffenen Gewerbetreibenden am Zielfindungsprozess zu
beteiligen. Der Ausschuss sollte die Verwaltung beauftragen, eine entsprechende Informationsveranstaltung durchzuführen, bevor der Rat das Konzept als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschließt
(siehe hierzu die Erläuterungen im Anhang des Gutachtens, Seite 91).
Das Gutachten ist als pdf-Datei dieser Beschlussvorlage im Ratsinformationssystem beigefügt. In gedruckter Fassung
wurde es wegen seines Umfangs den Fraktionen in der gem. Ratsbeschluss vom 07.06.2011 vorgesehenen Stückzahl
zur Verfügung gestellt.