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Beschlussvorlage (Auswertung der Elternbedarfsabfrage)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
141 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
06.04.16, 19:34
Aktualisiert
06.04.16, 19:34
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 112/2016 Erstellt am: 05.04.2016 Aktenzeichen: II / 40 / 51 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X 14.04.2016 Jugendhilfeausschuss X 14.04.2016 Haupt- und Finanzausschuss X 03.05.2016 Rat X 10.05.2016 Betreff Auswertung der Elternbedarfsabfrage Veranlasser/in / Antragsteller/in Fraktionen im Rat, Verwaltung, Elterninitiative Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 112/2016 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1) Der Jugendhilfeausschuss/ der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit/ der Haupt- und Finanzausschuss und der Rat nehmen die als Anlage beigefügten Ergebnisse der Elternbedarfsabfrage zur Kenntnis. 2) Der Jugendhilfeausschuss/ der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit/ der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat / der Rat beschließt Variante a) aufgrund des im Ergebnis der durchgeführten Elternbefragung erkennbaren Bedarfs – additiv zur OGS – ein flexibles Betreuungsangebot zu installieren. Das Angebot ist kostendeckend zu kalkulieren; denkbar ist eine finanzielle Unterstützung für investive Maßnahmen analog der Verfahrensweise im OGS-Bereich. Ziel ist, das flexible Betreuungsangebot grundsätzlich an den Grundschulstandorten durchzuführen; hierzu wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit den Schulleitungen denkbare Optionen zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzulegen. Auch wird die Verwaltung beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen für die Beauftragung eines externen Maßnahmeträgers zu prüfen. alternativ Variante b) die Installation eines additiven flexiblen Betreuungsangebots abzulehnen. Erläuterungen Die Verwaltung wurde in der Sitzung des Rates am 15.03.2016 beauftragt, die vorgelegte `vorläufige´ Auswertung der Elternbedarfsabfrage um die noch eingegangenen und bis zur Vorlagenerstellung noch nicht ausgewerteten Rückläufe zu komplettieren. Auf Basis der Erkenntnisse der aussagekräftigen Elternbedarfsabfrage [Rücklaufquote von 62,4 %] sollten in einer gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit – möglichst unter Einbeziehung aller am Prozess beteiligten Personen – die weiteren Maßnahmenschritte erarbeitet werden. Von 2.975 versandten Fragebögen lagen bis zum 31.03.2016 insgesamt 1.855 Rückmeldungen vor; dies entspricht einer Rücklaufquote von 62,4 %. Insgesamt machen 239 Eltern [12,9 %] keinen Betreuungsbedarf, 417 Eltern [22,5 %] einen flexiblen Betreuungsbedarf und 1.199 Eltern [64,6 %] einen OGS-Betreuungsbedarf für ihr(e) Kinder geltend. Ungeachtet dessen, dass die o. a. Auswertung insgesamt sechs Geburtsjahrgänge [01.10.2006 - 30.09.2012] widerspiegelt und bis zur Erstellung der Vorlage noch keine Differenzierung in Kinder, die eine Kindertageseinrichtung oder eine Grundschule besuchen vorgenommen werden konnte, bleibt festzuhalten, dass das aktuelle Angebot an OGSPlätzen offensichtlich dem bestehenden Bedarf entspricht. So werden für aktuell für 1.942 Grundschulkinder insgesamt 1.188 OGS-Plätze vorgehalten; dies entspricht einer Quote von 61,2%, unter Berücksichtigung der zum 01.08.2016 zusätzlichen 100 OGS-Plätze – unter Berücksichtigung der v. g. Grundschülerdaten – gar von 66,3 %. Die Verwaltung ist bemüht, die v. g. differenzierte Auswertung nachzuliefern. In der Vorbereitung der gemeinsamen Sondersitzung und im Nachgang zu den vorliegenden Ergebnissen der Elternbedarfsabfrage haben zahlreiche Gespräche zwischen Schulleitungen und der Verwaltung stattgefunden. Kernaussage aus diesen Gesprächen ist, dass zum jetzigen Zeitpunkt – d. h. mit der Perspektive Schuljahresbeginn 2016/ 17 – eine Realisierung weiterer Angebote aus Sicht der Schulleitungen an den eigentlichen Schulstandorten nicht möglich sei. Grund ist, dass an den einzelnen Schulstandorten nach Darstellung der Schulleitungen keine zusätzlichen Räume zur Verfügung stehen, die für die Etablierung zusätzlicher außerschulischer Angebote zur Verfügung gestellt werden könnten. Demgegenüber liegt der Verwaltung zwischenzeitlich das Ergebnis der Gemeindeprüfungsanstalt zur überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung im Entwurf vor. Wenngleich es sich lediglich um einen Entwurf handelt, der selbstverständlich noch in den politischen Gremien zu beraten sein wird, weist dieser unter Berücksichtigung des Offenen Ganztags im interkommunalen Vergleich zu anderen Schulträgern für die Grundschulen der Stadt Pulheim Vorlage Nr.: 112/2016 . Seite 3 / 3 einen Flächenüberhang aus. Vor diesem Hintergrund erscheint es aus Sicht der Verwaltung angezeigt, gemeinsam mit den Schulleitungen die Belegungs- und Raumpläne je Schulstandort hinsichtlich denkbarer Optionen im vorhandenen Bestand nochmals zu prüfen. Neben der Nutzung von Klassenräumen – Stichwort `Hürther Modell´ – wäre grundsätzlich die Durchführung dieser Betreuungsangebote beispielsweise auch in den Jugendzentren denkbar; letzteres insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich bei flexiblen Betreuungsangeboten um Angebote der Jugendhilfe handelt. Vor dem Hintergrund wären – in Abhängigkeit des Beratungsergebnisses – Gespräche mit den im Stadtgebiet tätigen Maßnahmenträgern, dem Caritasverband und dem DRK aufzunehmen. Angemerkt wird in diesem Kontext, dass sich bedingt durch die Ganztagsangebote – auch im Sekundarbereich – geänderten Nutzungszeiten in den Jugendzentren möglicherweise freie Raumkapazitäten ergeben können. Rein informativ weist die Verwaltung in diesem Kontext auf die anstehenden Überlegungen zu einer Pulheimer Schulbaurichtlinie hin. In dieser wird neben dem Grad der Bedarfsdeckung festzulegen sein, welche konzeptionellen Rahmenbedingungen von Seiten Rat und Verwaltung gesetzt werden, an denen sich dann die Bemessung der Schulraumanforderungen festlegen lässt. Zudem bleibt abzuwarten, inwieweit sich durch schulkonzeptionelle Weiterentwicklungen eine damit einhergehende Raumbedarfsveränderung auswirken wird. Zur Vermeidung von Irritationen weist die Verwaltung darauf hin, dass – sofern der Rat Variante a) beschließt – aufgrund der zahlreichen Klärungsbedarfe [Abstimmungsgespräche mit den Schulleitungen, Beteiligung der Schulmitwirkungsgremien, Klärung der Raumsituation etc. pp.] seitens der Elternschaft nicht davon ausgegangen werden kann, dass bereits mit Beginn des neuen Schuljahres ein flexibles Betreuungsangebot installiert sein wird. Auch weist die Verwaltung darauf hin, dass – wenngleich flexible Betreuungsangebote über (einen) externe(n) Maßnahmeträger durchgeführt würden – schon alleine die organisatorische Begleitung durch die Verwaltung bis zum neuen Schuljahr kaum leistbar sein wird. Vor dem Hintergrund, dass die flexible Betreuung ein weiteres, freiwilliges additives Angebot zur OGSBetreuungsform darstellt, für welches neben einer ggf. denkbaren investiven Unterstützung keine weiteren Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden können, wird die Bereitschaft der Elterninitiative vorausgesetzt, sich intensiv in den Gesamtprozess mit einzubinden.