Daten
Kommune
Pulheim
Größe
136 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
11.04.16, 18:33
Aktualisiert
11.04.16, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
105/2016
Erstellt am:
21.03.2016
Aktenzeichen:
IV / 661
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
20.04.2016
Betreff
Regenrückhaltebecken nördlich der Straße Am Sportzentrum als Ersatz für RRB am Schulzentrum Buschweg
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung/Dezernat IV
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
1.100.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
0€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2017 ff.
1.100.000 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Die Finanzierung wird im Haushalt der kommenden Jahre angemeldet.
Vorlage Nr.: 105/2016 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau- und Verkehr nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis und beschließt, vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung in kommenden Jahren, den Bau eines Regenrückhaltebeckens nördlich der Straße Am Sportzentrum. Das vorhandene Becken Buschweg soll für die schadlose Ableitung von Katastrophenregen mit sehr seltenen Häufigkeiten weiter genutzt werden.
Erläuterungen
Das Kanalnetz im Ortsteil Pulheim ist hydraulisch überlastet. Daher soll das Kanalnetz des nord-westlichen Einzugsgebietes des Ortsteils Pulheim im Bereich des Buschwegs hydraulisch saniert werden.
Das Regenwassereinzugsgebiet des Regenrückhaltebeckens (RRB) Buschweg ist heute an das Mischwassersystem im
Bussardweg angeschlossen. Die hydraulische Kanalsanierungsplanung aus dem Jahre 2001 sieht vor, das Regenwassersystem in Zukunft von diesem Anschluss abzukoppeln und „richtig“ an das Regenwassersystem Adolph-von-MenzelStraße anzuschließen. Dazu soll ein neuer Regenwasserhauptsammler durch den Buschweg zur Straße „Am Sportzentrum“ gebaut werden. Das Regenwassereinzugsgebiet kann dadurch mit einer reduzierten Regenwassermenge an die
Regenwasserkanäle in der Stefan-Lochner-Straße und in der Albrecht-Dürer-Straße angeschlossen werden, so dass es
in diesen bestehenden Gebieten durch den Umschluss nicht zu einer hydraulischen Überlastung kommt (s. auch Vorlage 356/2012, TVA am 14.11.2012).
Seit der Aufstellung des Sanierungskonzeptes im Jahre 2001 ist jedoch einiges passiert. Im Zusammenhang mit dem
Bau des Retentionsbodenfilters Geyen forderte die Bezirksregierung Köln die Aktualisierung der Netzanzeige für das
gesamte Kanalnetz Pulheim. Des Weiteren verfügt die Stadt Pulheim seit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr über konkrete Daten zu den an den Kanal angeschlossenen befestigten Flächen. Dies hat die Verwaltung veranlasst im Zuge der Erstellung einer Netzanzeige, gleichzeitig die hydraulische Situation hinsichtlich der geplanten Kanalsanierungen zu überprüfen. Die Aufgabe wurde von der Hoffnung getragen, dass geplante hydraulische Maßnahmen
durch eine Berechnung auf der aktuellen Datengrundlage, reduziert oder gar entfallen könnten.
Das im Gebiet anfallende Regenwasser muss - wie dargestellt - durch eine Regenrückhaltung zwischengespeichert
werden. Dazu dient heute das offene Regenrückhaltebecken, das auf dem Gelände des Geschwister-SchollGymnasiums liegt. Die Fläche der offenen Beckenanlage ist in die Nutzung des Schulbetriebes eingebunden. Da das
Becken nach der Sanierung häufiger als bisher eingestaut sein dürfte und diese Nutzungsmischung nicht unproblematisch ist, wurde ein neuer Standort des Rückhaltebeckens vorzugsweise hinter der Wohnbebauung an der Straße Am
Sportzentrum in Betracht gezogen. Da dieser Standort jedoch möglicherweise auch für eine Bebauung in Frage käme,
wurde im Zuge der weiteren Planungsüberlegungen auch die intensivere, wasserwirtschaftliche Nutzung des Rückhaltebeckens auf dem Gelände des Geschwister-Scholl-Gymnasiums betrachtet (Beckenvertiefung).
Im Vordergrund stand die Frage, ob der bestehende Beckenstandort auf dem Schulgelände hydraulisch weiter genutzt
werden kann oder ob der Bau eines Beckens an einem neuen Standort erforderlich ist. Die Kanalnetze im Ortsteil Pulheim wurden dazu hydrodynamisch nachgerechnet. Die geplanten Sanierungen für das RRB Buschweg wurden dementsprechend überprüft und wenn möglich optimiert. Zwei Varianten mit der Untersuchung vergrößerter Beckenvolumina
des bestehenden RRB Buschweg haben gezeigt, dass das Wasser nicht ausreichend schnell in das Becken abgeleitet
werden kann. Selbst bei einer Beckenvertiefung von zusätzlichen 2 m und einer annähernden Verdopplung des Volumens beträgt der Überstau für den 20-jährlichen Modellregen an einer Stelle im Netz immer noch ca. 860 m³. Des Weiteren müsste das vorhandene Becken an der Schule aufgrund der mit der Vertiefung verbundenen höheren Gefährdung
abgesperrt werden und fiele daher für die weitere schulische Nutzung aus.
Vorlage Nr.: 105/2016 . Seite 3 / 3
So wurde die Hoffnung hinsichtlich der Reduzierung des Sanierungsumfangs bei der hier in Rede stehenden Maßnahme
nicht bestätigt. Das Gegenteil ist der Fall, eine Vergrößerung der auf dem Gelände des Schulzentrums vorhandenen
Rückhaltung reicht nicht aus. Nur durch die Schaffung eines zusätzlichen Rückhalteraums ist eine vollständige Sanierung dieses Entwässerungsgebietes möglich.
Durch den Bau eines neuen RRB im Bereich "Zur Offenen Tür" (s. Anlage) lässt sich der Wasserspiegel im Buschweg
am effektivsten reduzieren, so dass es dann zu wesentlich geringerem Überstau kommt (160 m³). Die hydraulische
günstigere Lage an diesem Standort wirkt sich positiv auf die hydraulische Gesamtsituation aus. Der Bau eines neuen
RRB am neuen Standort wird daher empfohlen. Die Überstausituation der zufließenden Gebiete muss jedoch noch weitergehend saniert werden, so dass es sich ebenfalls empfiehlt, das vorhandene Becken Buschweg für die schadlose
Ableitung von Katastrophenregen mit sehr seltenen Häufigkeiten weiter zu nutzen. Dazu müssten lediglich die Beschickungsschwellen in der Höhe angepasst werden.
Der Bau des neuen Regenrückhaltebeckens ist nicht finanziert. Das Fachamt beabsichtigt die zum Bau erforderlichen
Finanzmittel in Höhe von 1,1 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2017 anzumelden.
Des Weiteren wird bei der Finanzplanung zu beachten sein, dass die für den Bau des Regenrückhaltebeckens benötigte
Fläche als Grünfläche von den Alteigentümern erworben worden ist. Bei einer anderen Nutzung als Grünfläche, ist der
Wert der (neuen) Nutzung – hier: Regenrückhaltebecken - durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im
Rhein-Erft-Kreis zu ermitteln. Ein Anteil der Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem Wert der neuen
Nutzung ist an die Alteigentümer zu zahlen (Nachbesserungspflicht).
Der Gutachterausschuss soll nun frühzeitig, auf der Basis der Planung, mit einer Ermittlung beauftragt werden, so dass
der ggfs. nachzuzahlende Betrag ebenfalls als Teil der Baukosten in Haushaltsanmeldung 2017 eingestellt werden kann.