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Mitteilungsvorlage (Umsetzungskonzept zur Bürgerwerkstatt Brauweiler; Sachstandsbericht zur Umsetzung Prioritätenliste der Vorlage 307/2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
139 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
11.04.16, 18:33
Aktualisiert
11.04.16, 18:33
Mitteilungsvorlage (Umsetzungskonzept zur Bürgerwerkstatt Brauweiler;
Sachstandsbericht zur Umsetzung Prioritätenliste der Vorlage 307/2009) Mitteilungsvorlage (Umsetzungskonzept zur Bürgerwerkstatt Brauweiler;
Sachstandsbericht zur Umsetzung Prioritätenliste der Vorlage 307/2009) Mitteilungsvorlage (Umsetzungskonzept zur Bürgerwerkstatt Brauweiler;
Sachstandsbericht zur Umsetzung Prioritätenliste der Vorlage 307/2009)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 120/2016 Erstellt am: 05.04.2016 Aktenzeichen: IV/66 Mitteilungsvorlage Gremium TOP Ausschuss für Tiefbau und Verkehr 7.3 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 20.04.2016 Betreff Umsetzungskonzept zur Bürgerwerkstatt Brauweiler; Sachstandsbericht zur Umsetzung Prioritätenliste der Vorlage 307/2009 Mitteilung Mit Schreiben vom 22. Februar 2016 ist die Verwaltung seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen (s. Anlage 1) hinsichtlich der Beantwortung nachfolgend aufgeführter Fragen zum Umsetzungskonzept Brauweiler angeschrieben worden. 1.) Was ist Ergebnis der Abstimmungen mit den Straßenbaulastträgern und wie ist der jeweilige aktuelle Sachstand der in der Vorlage 307/2009, Anlage1 aufgeführten Punkte B1-B29 und D01 bis D03? Punkt B01, B02 Der Rhein-Erft-Kreis hat im Dezember 2015 den anliegenden neuen Nahverkehrsplan beschlossen hat. Hierin ist als eine der ersten Maßnahmen auch die Busverbindung nach Weiden-West vorgesehen. Der Rhein-Erft-Kreis strebt eine Abstimmung mit der Stadt Köln als Nachbaraufgabenträger an. Ob eine Umsetzung in diesem Jahr noch gelingen kann, hängt auch von der Zustimmung der Stadt Köln ab. Punkt B 03: Eine Trassensicherung für eine denkbare Stadtbahnlinie nach Brauweiler wird derzeit von der Verwaltung geprüft. Prioritätenliste: Punkt B04-B11: Die im Rahmen der Bürgerwerkstatt Brauweiler in Zusammenarbeit mit der Bürgerschaft erarbeiteten Vorgaben / Hinweise (s. Anlage 1 / Prioritätenliste) fanden bei der zwischenzeitlich seitens des Rhein-Erft-Kreis erstellten Ausbauplanung Bernhardstraße Berücksichtigung. In diesem Zusammenhang ist hinsichtlich Punkt B 11 zu erwähnen, dass der geplante Kreisverkehrsplatz am Knotenpunkt Bernhardstraße / Ehrenfriedstraße / Mathildenstraße durch zusätzlich getätigten Grunderwerb zugunsten des zukünftigen Verkehrsflusses etwas vergrößert werden kann; Abstimmungsgespräche hierzu laufen bereits. Mit der Umsetzung der Maßnahme / Umgestaltung der Bernhardstraße seitens des Rhein-Erft-Kreises ist in naheliegender Zukunft / 2017 zu rechnen. Vorlage Nr.: 120/2016 . Seite 2 / 3 Prioritätenliste: Punkt B12-B14: In der Straße „Rosenhügel“ (Punkt B12) wurde für Radfahrer das Fahren gegen die Einbahnstraße eingeführt. Flächen für eine Alternativroute für Radfahrer im Bereich des Altenheims Kaiser-Otto-Str. zwischen dem Friedhofsweg und Kaiser-Otto-Straße (Punkt B13) stehen nicht zur Verfügung. Eine Umsetzung der Maßnahme scheidet daher aus. Die Verbreiterung des westlichen Gehweges Brauweiler Straße (Punkt B14) wurde umgesetzt. Der zwischenzeitlich angeordnete Zusatz „Radfahrer frei“ wurde aufgrund von Beschwerden von Senioren aus dem anliegenden Seniorenheim wieder entfernt. Hier kam es laut Aussagen vieler älterer Mitbürger vermehrt zu kritischen Situationen zwischen Fußgängern und Radfahrern. Prioritätenliste: Punkt B15-B19: Zu dem Punkt B15 hat sich der Rhein-Erft-Kreis in der Absichtserklärung über die Umgestaltung der Kreisstraßen in Pulheim-Brauweiler verpflichtet, entsprechende Planungsschritte einzuleiten. Bezüglich der Punkte B17, B18 hat sich die Stadt verpflichtet, planerisch initiativ zu werden. Die entsprechenden Schritte zwecks Realisierung der Maßnahmen sind eingeleitet. Der barrierefreie Umbau der Bushaltestelle Ehrenfriedstraße / Punkt 16 wurde zwischenzeitlich bereits umgesetzt. Das mit der Erstellung eines Rahmenkonzepts Brauweiler beauftragte Ing.-Büro Isaplan aus Leverkusen wird im Rahmen der Ausschusssitzung des TVA unter anderem näher auf die Thematik rund um die Ehrenfriedstraße eingehen. Prioritätenliste: Punkt B20-B28, D02, D03: Im Zuge der Abstufung der ehemaligen Landesstraße L 213 zu einer Kreisstraße / K5 hat der Rhein-Erft-Kreis die Fahrbahn der Mathildenstraße sanieren lassen. Im Rahmen dieser Deckensanierung konnten die Punkte B22, B24, B25 der Prioritätenliste umgesetzt werden. Punkt B21 / teilweise, da die Führung des Radfahrers bergauf auf dem vorhandenen Gehweg erst nach Umsetzung von Punkt B11 und gleichzeitiger Befestigung des Gehweges in Pflaster sinnvoll erscheint. Punkt B 20 der Prioritätenliste wird im Zuge der geplanten Abstimmungsgespräche hinsichtlich der Vergrößerung des geplanten Kreisverkehrs Bernhardstr. / Mathildenstr. / Ehrenfriedstr. seitens der Verwaltung nochmals mit dem LVR thematisiert. Hinsichtlich des Punktes B27 der Prioritätenliste / Umbau des Knotens Mathildenstraße / Kastanienallee / Klottener Straße ist zu sagen, dass der Rhein-Erft-Kreis bereits eine Maßnahme im Haushalt unter der Bezeichnung „Bestandsorientierte Erneuerung der Mathildenstraße“ führt. Darunter fällt auch der evtl. Umbau des Knotens Mathildenstraße / Kastanienallee / Klottener Straße. Zwecks Realisierung der Maßnahme wird die Verwaltung noch weitergehende Abstimmungsgespräche mit dem Rhein-Erft-Kreis führen. Punkt B28 der Prioritätenliste ist teilweise umgesetzt. Konkret konnte durch eine Vielzahl von einzelnen Maßnahmen die verkehrliche Situation vor Ort verbessert werden. So wurde die Anfahrbarkeit für Schulbusse durch einen geänderten Aufstellbereich im Zufahrtsbereich der Schule verbessert. Zudem sind Parkplätze neu geordnet, Fahrzeiten der Schulbusse überprüft und optimiert sowie eine Bushaltestelle zwecks besserer Andienbarkeit versetzt worden. Die Verbreiterung des Gehweges im Bereich der Apotheke / Punkt D02 der Prioritätenliste wurde umgesetzt. Vorlage Nr.: 120/2016 . Seite 3 / 3 Prioritätenliste: Punkt B 29, D01, D03: Eine Umsetzung der v. g. Punkte erfolgt bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Die Verwaltung wird die Sachlage prüfen und mit dem zuständigen Straßenbaulastträger sowie dem anderen Beteiligten abstimmen. 2.) Wann wurde das Abstimmungsergebnis dem Fachausschuss zur Beschlussfassung erneut vorgelegt, und wie war das Ergebnis? Die Verwaltung hat den Tiefbau- und Verkehrsausschuss regelmäßig über die verschiedenen innerörtlichen Maßnahmen in Brauweiler, wie Umgestaltung der K 25 / Bernhardstraße (voraussichtlicher Baubeginn 2017), Deckensanierung der K 5 / Mathildenstraße (umgesetzt), Barrierefreier Umbau der Bushaltestellen Ehrenfriedstraße (umgesetzt), informiert. Sofern es etwas Berichtenswertes zu den noch offenen Punkten aus der Prioritätenliste der Bürgerwerkstatt Brauweiler gibt, wird die Verwaltung den Ausschuss darüber in Kenntnis setzen. 3.) Wie ist der Zeitplan der noch offenen Punkte aus dieser Prioritätenliste? Hinsichtlich der noch offenen Punkte B15, B17 und B18 die den unmittelbaren Bereich der Ehrenfriedstraße betreffen, hängt der zeitliche Ablauf unmittelbar von der Fertigstellung der GKS-Bebauung sowie der noch zu erstellenden tiefbautechnischen Planung zwecks Herstellung des Guidelplatzes bzw. Umbau der Ehrenfriedstraße ab. Punkt B19 ergibt sich im Zuge des Ausbaus des Guidelplatzes. Da nunmehr der Baubeginn der GKS bevorsteht, hat die Verwaltung den Prozess mit dem Ziel der Erstellung einer tiefbautechnischen Planung für den Guidelplatz / die Ehrenfriedstr. eingeleitet. Der Zeitpunkt einer möglichen Umsetzung der Punkte B27, B29, D01 und D03 steht noch nicht fest. 4.) Gibt es Kostenkalkulationen für die offenen Punkte und welche sind im aktuellen Doppelhaushalt eingestellt. Für die Umsetzung der noch offenen Punkte B17, B18 und B19, für die die Stadt zuständig ist, stehen unter dem MAuftrag 66776330 / Ortskern Brauweiler Mittel zur Verfügung. Eine konkrete Kostenkalkulation zu den v. g. Punkten liegt zum jetzigen Zeitpunkt, mangels Vorliegen einer konkreten Planung, aber noch nicht vor. Für die anderen noch offenen Punkte, die vornehmlich in die Zuständigkeit anderer Baulastträger fallen, liegen noch keine weitergehenden Planungen und folglich auch keine Kostenkalkulationen vor.