Daten
Kommune
Pulheim
Größe
142 kB
Datum
04.05.2016
Erstellt
18.04.16, 18:36
Aktualisiert
18.04.16, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
101/2016
Erstellt am:
09.03.2016
Aktenzeichen:
IV/61- ho
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
27.04.2016
Planungsausschuss
X
04.05.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim
Bereich: Zwischen Elchweg und "Am Lindenkreuz"
Aufstellung gemäß § 2 BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 101/2016 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss nimmt die umweltrelevanten Erläuterungen und die Ergebnisse der Artenschutzprüfung zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 Pulheim zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, auf dieser
Basis den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 Pulheim zu fassen.
Der Planungsausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 115 Pulheim (Bereich: zwischen Elchweg und „Am Lindenkreuz“).
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines weiteren Wohngebietes am
südwestlichen Ortsrand von Pulheim zu schaffen.
Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planung die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung, im
Rahmen der Bürgerbeteiligung soll eine Bürgerversammlung durchgeführt werden.
Erläuterungen
Das im Rahmen dieser Vorlage einzuleitende Bauleitplanverfahren begründet sich aus der regionalen und in Folge lokalen Unterversorgung mit Baugrundstücken. Hieraus resultiert eine vehement spürbare Nachfrage seitens der Bürger, die
sich zuletzt im Vermarktungsverfahren für den benachbarten BP 113 zeigte, in welchem der Zahl von 48 verfügbaren
Einfamilienhausgrundstücken ca. 450 feste Bewerbungen gegenüber standen.
Des Weiteren basiert das Projekt auf dem Prozess zur demografischen Entwicklung in der Stadt Pulheim. Aufgrund der
Daten des statistischen Landesamtes ist in Pulheim mit ausgeprägten Tendenzen des demografischen Alterns zu rechnen. Aus diesem Grund beschäftigten sich Rat und Verwaltung im Jahre 2010 in einer Workshop-Reihe mit der Bevölkerungsentwicklung der Stadt Pulheim. Basierend auf dieser Arbeit beschloss der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung
am 09.11.2010 die Leitziele und strategischen Ziele zur Gestaltung des demografischen Wandels einstimmig. Eines
dieser strategischen Ziele lautet: „Die Stadt Pulheim berücksichtigt bei der Aktivierung von Flächenpotentialen auch die
Ausweisung von hochwertigen Baulandflächen (Größe, Ausstattung, Lage).“ Dieses Bauleitplanverfahren ist somit Bestandteil des Maßnahmenplanes 2011 und dient dieser Zielerreichung.
Das Plangebiet wird umgrenzt von dem bestehenden Wohngebiet „Europaviertel“ sowie der Wohnbebauung am Hirschweg und Elchweg.
Vorlage Nr.: 101/2016 . Seite 3 / 3
Das städtebauliche Konzept basiert in den Grundzügen auf der durch das Büro Konrath und Wennemar erarbeiteten und
im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung 17.9 beschlossenen Rahmenplanung. Diese wurde bereits in Form einer
Bürgerversammlung vorgestellt und diskutiert.
Hinsichtlich der Lage einzelner Baukörper wie auch der angebotenen Bauformen wurde die Planung modifiziert. An die
Stelle von 64 Einfamilienhäusern treten nun 40 Einfamilienhäuser, ein Dreifamilienhaus und drei Geschosswohnungsbauten mit jeweils 8 Wohneinheiten, um auch der gestiegenen Nachfrage nach Wohnungen im Geschosswohnungsbau
nachzukommen. Weiterhin wurde bei der Erarbeitung des städtebaulichen Konzeptes dem Prinzip der optimierten Ausrichtung der Gärten Rechnung getragen, aber im Falle der sehr nahegelegenen Bestandsbebauung am Lindenkreuz
zugunsten eines größeren baulichen Abstandes hiervon abgewichen.
Mit dem bereits vorhandenen Kindergarten an der Pariser Straße sowie der im zwischenzeitlich rechtskräftigen B-Plan
Nr. 113 Pulheim an der Geyener Straße festgesetzten weiteren Fläche für die Errichtung einer Kindertagesstätte sind für
den geplanten Bereich wichtige Infrastruktureinrichtungen bereits vorhanden bzw. vorgesehen, die ein bedeutender
Standortfaktor für den Ansiedlungswillen von jungen Familien sind.
Derzeit beurteilen sich Vorhaben in diesem Bereich nach § 35 BauGB, so dass die zeitnahe Entwicklung eines Wohngebietes planungsrechtlich die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens erfordert. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines weiteren Wohngebietes samt begleitendem Grünsaum am südwestlichen Siedlungsrand Pulheims geschaffen werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 4,3 Hektar (ha), schließt
aber auch künftige Freiflächen (Grünsaum am südwestlichen Rand des Geltungsbereichs, Landschaftsschutzgebiet
entlang des Pulheimer Baches) mit ein.
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln stellt die Plangeltungsbereichsfläche fast
vollständig als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim stellt nach
der zwischenzeitlich abgeschlossenen Änderung 17.9 den Großteil des Geltungsbereiches als Wohnbaufläche sowie
den Bereich entlang des Pulheimer Baches als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage/ Ortsrandeingrünung“
mit dem Zusatz „Landschaftsschutzgebiet“ dar, so dass der B-Plan Nr. 115 Pulheim aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt sein wird.
Um das Verfahren einzuleiten empfiehlt die Verwaltung dem Planungsausschuss der Stadt Pulheim, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim zu fassen.
Der vorgeschlagene Beschluss begründet Kosten sowohl für Grundlagenermittlungen als auch für Fachgutachten wie
z.B. Artenschutzprüfung und Umweltbericht.