Daten
Kommune
Pulheim
Größe
164 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
23.02.16, 18:30
Aktualisiert
23.02.16, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
69/2016
Erstellt am:
11.02.2016
Aktenzeichen:
II/40/400
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
23.02.2016
Haupt- und Finanzausschuss
X
01.03.2016
Rat
X
15.03.2016
Betreff
Deckung von OGS-Bedarfen zum Schuljahr 2016/2017
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Rat, Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 69/2016 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt
1. an folgenden Offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) insgesamt bis zu 110 OGS-Plätze für das Schuljahr
2016/2017 schaffen zu wollen:
2.
3.
4.
5.
GGS Brauweiler
GGS Dansweiler
GGS Sinthern/Geyen
GGS Stommeln
KGS Stommeln
GGS Sinnersdorf
wenn die hiermit verbundenen Aufwendungen im laufenden Haushalt finanziert werden können;
die konkret benannten Anforderungen an die Veränderungen der jeweiligen Küchensituation erfüllen zu wollen,
wenn die hiermit verbundenen Aufwendungen im laufenden Haushalt finanziert werden können;
zur Kenntnis zu nehmen, dass an den drei Offenen Ganztagsgrundschulen im Ortsteil Pulheim zum Schuljahr
2016/2017 keine zusätzlichen Plätze im Bestand geschaffen werden können;
der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, die konkreten Umsetzungsnotwendigkeiten zu prüfen und die hierfür
entstehenden Kosten zu ermitteln;
die Verwaltung zu beauftragen, fristwahrend den erforderlichen Antrag an die Bezirksregierung für die Errichtung der zusätzlichen Plätze zur Durchführung der Maßnahmen zu stellen.
Erläuterungen
Zu 1.
Die Leitungen der genannten Offenen Ganztagsschulen (OGS) teilen mit, zum Schuljahr 2016/2017 bei Erfüllung folgender Voraussetzungen bis zu 110 zusätzliche OGS-Plätze schaffen zu können:
Bis auf die GGS Stommeln und die KGS Stommeln ist die Veränderung der bestehenden Küchensituation zum Schuljahr
2016/2017 (s. Ausführungen zu 2.) erforderlich. Des Weiteren bestehen Ausstattungserfordernisse, die wie folgt im Einzelnen aufgeführt werden:
- GGS Brauweiler
Eine weitere Gruppe (bis zu 25 Plätze zusätzlich) könnte im Pavillon eingerichtet werden. Die Nutzung des Pavillons
ist bisher nur bis zum Sommer 2017 vorgesehen. Für die zusätzliche Gruppe muss die Nutzung eines Raumes perspektivisch gesichert sein. Die OGS-Gruppe muss mit Mobiliar und Sachmitteln ausgestattet, die Küchenausstattung
entsprechend erweitert werden.
-
GGS Dansweiler
Eine weitere OGS-Gruppe kann - wie vorgesehen - aus der derzeitigen Übergangsgruppe heraus errichtet werden
(s. Vorlage 261/2015). Hierdurch und durch frei werdende Plätze können bis zu 35 zusätzliche OGS-Plätze geschaffen werden. Die Schulleiterin verzichtet in Abstimmung mit den sonstigen am Schulleben Beteiligten zum Schuljahr
2016/2017 darauf, einen zusätzlichen Raum als Provisorium / Pavillon auf dem Schulhof zur Verfügung gestellt zu
bekommen. Dies geschieht mit dem ausdrücklichen Hinweis der Schulleitung darauf, dass zum Schuljahr 2017/2018
eine dauerhafte und wirtschaftlich sinnvollere Lösung durch die Schaffung eines weiteren festen Raumes realisiert
wird.
Zur Überbrückung im Schuljahr 2016/2017 ist die Ertüchtigung des Foyers als Essraum erforderlich, dies insbesondere in Bezug auf die unzulängliche Heizungssituation und eine (ggfls. mobile) Trennwand zu den WC-Anlagen. Hinzu kommen die oben beschriebenen Ausstattungserfordernisse einer OGS-Gruppe. Seitens der Verwaltung ist hierzu darauf hinzuweisen, dass die Frage, ob und mit welchem Aufwand eine dauerhafte bauliche Lösung geschaffen
werden kann, bis zu den Haushaltsberatungen noch zu prüfen ist.
Vorlage Nr.: 69/2016 . Seite 3 / 4
-
GGS Sinthern/Geyen
Bezüglich der Ausstattungsnotwendigkeiten sind Ergänzungen wie bei der GGS Brauweiler mit Mobiliar und Sachmitteln für die bestehenden OGS-Gruppen erforderlich. An diesem Schulstandort können im Bestand maximal 10 zusätzliche Plätze geschaffen werden.
-
GGS Stommeln
Auch hier bestehen für bis zu 5 zusätzliche OGS-Plätze derzeit außer der genannten Ergänzung von Gruppenausstattung keine weiteren Ausstattungsnotwendigkeiten. Für die GGS Stommeln gilt für die perspektivische Entwicklung die Umsetzung der gültigen Beschlusslage zum Raumprogramm (s. Vorlage 167/2015, 1. Erg.).
-
KGS Stommeln
Für 6 zusätzliche OGS-Plätze sind derzeit außer der genannten Ergänzung von Gruppenausstattung keine weiteren
Ausstattungsnotwendigkeiten erforderlich. Für die KGS Stommeln werden z. Zt. die Voraussetzungen erarbeitet, die
für diese Schule und den vom Rat beschlossenen Umzug nach Pulheim (s. Vorlage 232/2015), zu erfüllen sind.
Die Verwaltung wird in der Sitzungsfolge im Frühsommer 2016 entsprechende Beschlussvorlagen vorlegen.
-
GGS Sinnersdorf
Für die Schaffung von bis zu 29 zusätzlichen OGS-Plätzen besteht aufgrund der konzeptionellen Veränderungen
lediglich Ausstattungsbedarf wie oben beschrieben.
Die einzelnen Ausstattungsnotwendigkeiten werden bei Auftragserteilung durch den Ausschuss durch die Verwaltung
konkretisiert. Bislang stellte die Stadt für eine neue OGS-Gruppe jeweils 13.000 Euro für Ausstattung und Einrichtung
zur Verfügung.
Zu 2.
Für folgende der genannten OGS ergibt sich die Voraussetzung der Veränderung der vorhandenen Küchensituation:
- GGS Brauweiler
Die Küche ist mit ca. 10m² Grundfläche nicht ausreichend für die Versorgung von dann bis zu
160 Kindern. Eine Erweiterung ist mutmaßliche Voraussetzung und bleibt einer detaillierten Küchenplanung vorbehalten.
-
GGS Dansweiler
Hier ist zumindest die Beschaffung einer sog. Durchschub- oder Hauben-Spülmaschine erforderlich, um die Anzahl
von bis zu 129 Essen auch im Schichtbetrieb ausgeben und abwickeln zu können.
-
GGS Sinthern/Geyen
Auch hier ist die Beschaffung einer sog. Durchschub- oder Hauben-Spülmaschine erforderlich, um die Anzahl von
bis zu 140 Essen auch im Schichtbetrieb ausgeben und abwickeln zu können. Ob eine Erweiterung der Küche insgesamt erforderlich wird, bleibt der vorzunehmenden detaillierten Küchenplanung vorbehalten.
-
GGS Stommeln
Mit der Perspektive für die bis zum Schuljahr 2017/2018 umzusetzenden Maßnahmen kann die nicht optimale Küchensituation bis dahin unverändert bleiben.
Vorlage Nr.: 69/2016 . Seite 4 / 4
-
KGS Stommeln
Die Küchensituation ist auskömmlich.
-
GGS Sinnersdorf
Hier ist mindestens die Beschaffung einer sog. Durchschub- oder Hauben-Spülmaschine erforderlich, um die Anzahl
von bis zu 141 Essen auch im Schichtbetrieb ausgeben und abwickeln zu können. Ob eine Erweiterung der Küche
insgesamt erforderlich wird, bleibt der vorzunehmenden detaillierten Küchenplanung vorbehalten.
Zu 3.
Zur Vorbereitung der Einschätzung ob zusätzliche Plätze im Bestand der einzelnen Schulen geschaffen werden können,
haben drei Gespräche mit den Schulleitungen der OGS und der Verwaltung stattgefunden, zuletzt am 19.02.2016. Als
schwierig stellt sich die Lage im Ortsteil Pulheim dar. Die drei Schulleitungen haben nachvollziehbar dargestellt, dass
zum Schuljahr 2016/2017 im Bestand keine zusätzlichen Plätze zur Verfügung gestellt werden können. Eine erste Verbesserung der Perspektive im Ortsteil Pulheim tritt mit dem Umzug der KGS Stommeln zum Schuljahr 2017/2018 ein
und darüber hinaus mit der Aufstellung und evtl. Realisierung einer Pulheimer Schulbaurichtlinie. Entscheidend ist die
inhaltliche Positionierung von Rat und Verwaltung im Hinblick auf eine jeweilige schulkonzeptionelle Entwicklung und der
damit einhergehenden Auslastungsmöglichkeit der vorhandenen Räumlichkeiten.
Zu 4.
Die Verwaltung bittet, auf Grundlage der in den Erläuterungen genannten Konkretisierungen, um Beauftragung - zumindest pauschal – die mutmaßlich entstehenden Aufwendungen beziffern zu sollen. Die Verwaltung weist vorsorglich darauf hin, dass vor allem im Hinblick auf die zu verändernden Küchensituationen dies nur pauschal und orientiert an Vergleichsvorhaben erfolgen kann. Darüber hinaus weist die Verwaltung vorsorglich darauf hin, dass aus Gründen der Personalbindung innerhalb der Verwaltung sowie ggfls. erforderliche Vorlaufzeiten für Planung und Ausschreibung unter
Umständen nicht alle Küchenmaßnahmen zum ersten Schultag des kommenden Schuljahres realisiert werden können.
Zudem ist die Finanzierung noch nicht gewährleistet, da im Haushalt lediglich 10.000 € für Planungskosten eingestellt
sind.
Zu 5.
Die Verwaltung bittet um Beauftragung fristwahrend – zumindest vorsorglich – den erforderlichen Antrag auf die Errichtung zusätzlicher OGS-Plätze bei der Bezirksregierung zu stellen. Sollten bewilligte Plätze vor Ort nicht errichtet werden
können, ist dies unschädlich für die weitere Bewilligung und führt ggfls. lediglich zu einer Korrektur im Ergänzungsbescheid nach Meldung der Stichtagszahlen.