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Beschlussvorlage (Sicherung der Finanzierung des Ausbaus der Hochwasserrückhaltung des Pulheimer Bachs im Bereich Gleisdreieck)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
25.04.16, 18:30
Aktualisiert
25.04.16, 18:30
Beschlussvorlage (Sicherung der Finanzierung des Ausbaus der Hochwasserrückhaltung des Pulheimer Bachs im Bereich Gleisdreieck) Beschlussvorlage (Sicherung der Finanzierung des Ausbaus der Hochwasserrückhaltung des Pulheimer Bachs im Bereich Gleisdreieck)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 129/2016 Erstellt am: 13.04.2016 Aktenzeichen: IV/60/66 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 03.05.2016 Rat X 10.05.2016 Betreff Sicherung der Finanzierung des Ausbaus der Hochwasserrückhaltung des Pulheimer Bachs im Bereich Gleisdreieck Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 90.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 90.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Deckung durch Minderausgaben bei M 66009302 Erschließung BP 76 Pulheim Vorlage Nr.: 129/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt die Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung auf dem MAuftrag „M 66116400.7831000 – „Hochwasserschutz Gleisdreieck“ in Höhe von 90.000 Euro. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlung auf dem M-Auftrag M 66009302 Erschließung BP 76 Pulheim. Erläuterungen Bei einem Hochwasserereignis mit einer hundertjährlichen Wiederkehrwahrscheinlichkeit würde der Pulheimer Bach über die Ufer treten und große Flächen überfluten. Dies betrifft insbesondere auch die Ortsmitte von Pulheim, da die Bachverrohrung bei einem solchen Starkregenereignis überlastet wäre. Die BR Köln hat daher für den Pulheimer Bach im Jahr 2013 ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Als Folge sind weite Teile der Pulheimer Innenstadt mit einem umfassenden Bauverbot belegt. Es ist das Ziel der Stadt Pulheim, dass diese Belastungen aufgehoben werden. Hierfür beabsichtigt der Unterhaltungsverband Pulheimer Bach (UPB) in einem ersten Schritt die Hochwasserrückhaltekapazitäten im Bereich des Gleisdreiecks – also auf der zwischen DB-Gleis, RWE-Betriebsgleis und Elchweg gelegenen Fläche – zu erhöhen. Dies wurde möglich, nachdem die Stadt Pulheim die hierfür benötigten Flächen im Jahr 2014 erwerben konnte. Die erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen liegen dem Bachverband vor. Die Einplanung dieser Baumaßnahme war ursächlich dafür, dass die Belastungen für Bauvorhaben durch Einführung einer Ersatzgeldregelung deutlich reduziert werden konnten. (siehe auch Vorlage 500/2015) Der Bachverband beabsichtigt dieses Projekt noch in diesem Jahr vorzubereiten und ggf. sogar noch zu realisieren. Die Kosten des Projektes wurden von dem vom Bachverband beauftragten Ingenieurbüro auf 96.045,17 Euro geschätzt. Die BR Köln hatte hierzu eine Förderung mit einem Satz von 80 % in Aussicht gestellt. Der Eigenanteil in Höhe von knapp 19.209,- Euro wurde im Haushalt des UPB bereitgestellt. Hiervon entfallen 12.806 Euro auf Pulheim und 6.403 Euro auf Bergheim. Der auf Pulheim entfallende Teil des Eigenanteils wurde im Haushalt der Stadt bereitgestellt. Entgegen der ursprünglichen Erwartung liegt der Förderbescheid dem UPB bis jetzt noch nicht vor. Gleichwohl ist nach Aussage der BR Köln nach wie vor davon auszugehen, dass die Förderung gewährt wird. Allerdings ist aufgrund dieser Situation eine Verzögerung des Projektes zu befürchten. Für die Stadt Pulheim wäre dies problematisch, da es als Folge der Erschließungsmaßnahmen BP 113 bis 115 sowie 99 zu etwas erhöhten Einleitungsmengen von Regenwasser in den Pulheimer Bach kommen dürfte. Im Rahmen der Maßnahmen sind zwar umfassende Rückhaltungen vorgesehen und auch von den bisher vorhandenen Feldern käme es im Falle eines extremen Starkregenereignisses zu einer Ableitung in den Bach, allerdings könnte sich die zu berücksichtigende Einleitungsmenge – wenn die Gebiete voll erschlossen und bebaut sind – trotzdem ein wenig erhöhen. Um eine Erhöhung des Hochwasserrisikos und die Gefährdung einer Erschließung weiterer Baugebiete sicher zu vermeiden, ist es daher angezeigt, die Realisierung des Projektes Gleisdreieck zeitnah sicherzustellen. Die Verwaltung schlägt daher vor, die vom Bachverband erwarteten Fördermittel seitens der Stadt Pulheim vorzufinanzieren und das Restrisiko, dass die Fördermittel wider Erwarten nicht gewährt werden, zu übernehmen. Weiterhin wurde der auf Pulheim entfallende Anteil fälschlicherweise als Aufwand im Haushalt eingestellt. Da sich das zur Realisierung dienende Grundstück im Eigentum der Stadt Pulheim befindet, ist die gesamte Maßnahme für die Stadt Pulheim jedoch als Investition zu werten. Die Verwaltung schlägt daher eine Finanzierung des Gesamtausgabenbedarfs – abzüglich des Anteils der Stadt Bergheim – vor. Die Summe beträgt folglich 90.000 Euro.