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Beschlussvorlage (Erhöhung der Zügigkeit des Abtei-Gymnasiums für die Aufnahmen zu den Schuljahren 2016/17, 2017/18 und 2018/19)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
15.02.16, 18:30
Aktualisiert
15.02.16, 18:30
Beschlussvorlage (Erhöhung der Zügigkeit des Abtei-Gymnasiums 
für die Aufnahmen zu den Schuljahren 2016/17, 2017/18 und 2018/19) Beschlussvorlage (Erhöhung der Zügigkeit des Abtei-Gymnasiums 
für die Aufnahmen zu den Schuljahren 2016/17, 2017/18 und 2018/19) Beschlussvorlage (Erhöhung der Zügigkeit des Abtei-Gymnasiums 
für die Aufnahmen zu den Schuljahren 2016/17, 2017/18 und 2018/19)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 57/2016 Erstellt am: 03.02.2016 Aktenzeichen: II/40/400 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X 23.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss X 01.03.2016 Rat X 15.03.2016 Betreff Erhöhung der Zügigkeit des Abtei-Gymnasiums für die Aufnahmen zu den Schuljahren 2016/17, 2017/18 und 2018/19 Veranlasser/in / Antragsteller/in Abtei-Gymnasium, Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 57/2016 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, den Antrag der Schulleitung des Abtei-Gymnasiums Brauweiler, die Zügigkeit im Aufnahmejahr der nächsten drei Schuljahre (beginnend mit dem Schuljahr 2016/17) von vier auf fünf Züge zu erhöhen abzulehnen. Erläuterungen Bereits mit Schreiben vom 28.09.2015 (s. Anlage) beantragt der Schulleiter des Abtei-Gymnasiums, Herr OStD Sina, die perspektivische Erhöhung der Zügigkeiten für die jeweiligen Aufnahmejahrgänge. Herr Sina versichert ausdrücklich, dass mit diesem Antrag nicht die grundsätzliche Vierzügigkeit des Abtei-Gymnasiums in Frage gestellt sei. Aus seiner Sicht sei es aber erforderlich für drei Schuljahre die Zügigkeit zu erhöhen, da die Schule eine hinreichende Planungssicherheit bräuchte und die Versorgung der Kinder auch über die Stadtgrenzen hinaus mit gymnasialen Schulangeboten zu sichern sei. Bezugnehmend auf regelmäßig gegebene Hinweise durch das Abtei-Gymnasium sei zudem die organisatorische Möglichkeit gegeben, in den Beständen des Schulzentrums die erforderlichen Räume zur Verfügung zu haben. In regelmäßigen Austauschen ist Herrn Sina durch die Verwaltung mitgeteilt worden, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung die Verwaltung dies noch nicht befürworten konnte. Es ist Auffassung der Verwaltung, zunächst Anmeldeverfahren abzuwarten, bevor Entscheidungen über die Zügigkeiten zu treffen sind. Die Verwaltung hat zudem Abstand davon genommen, die Zügigkeit mit einer dreijährigen Perspektive zu erhöhen. Der Grund ist, dass zur Zeit viele noch nicht abschließend einschätzbare Faktoren in der Diskussion zu Schulraumbedarfen am Schulzentrum Brauweiler zu berücksichtigen sind. Hierzu zählt insbesondere die Entscheidung der Stadt Köln, dort das Stadtkinderprinzip einzuführen und die grundsätzlich erforderliche und verwaltungsintern konkretisierte Notwendigkeit der Fortschreibung einer Schulentwicklungsplanung für die Stadt Pulheim. Zudem steht im ersten Kalenderhalbjahr 2016 die Erörterung und mutmaßliche Entscheidung zu den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie für das Schulzentrum Brauweiler an. Für den Fall, dass der Rat im Jahr 2016 eine Umsetzung beginnend ab den Haushaltsjahren 2017 ff. ins Auge fasst, würde mit der Erhöhung der Zügigkeiten eine deutliche Einflussnahme auf die Umsetzung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie, welche in erheblichem Umfang auf den konzeptionellen Überlegungen innerhalb der Schulen beruht, eintreten. Auf Bitten von Herrn Sina hat sich die Verwaltung Anfang des Jahres noch einmal mit der Frage der Zügigkeiten befasst. Im Ergebnis hat sich an der Position der Verwaltung keine Änderung ergeben. Die Verwaltung schlägt dem Rat und seinen Gremien vor, eine Erhöhung der Zügigkeiten zum kommenden Schuljahr abzulehnen. Die Verwaltung geht hierbei davon aus, dass sich an den bereits im Herbst des vergangenen Jahres herangezogenen Gesichtspunkten zunächst keine Änderungen ergeben haben. Die Verwaltung geht ergänzend davon aus, dass auch bei einer Vierzügigkeit des Abtei-Gymnasiums einem Schulleiter Instrumente zur Verfügung stehen, die nicht dazu führen, dass Kinder aus dem Stadtgebiet Pulheim bei überzähligen Anmeldungen automatisch abgelehnt werden müssen. Vielmehr kann die Schulleitung einer weiterführenden Regelschule die zur Verfügung stehenden Kriterien so wählen, dass Kinder aus dem Stadtgebiet eine gleichberechtigte Chance gegenüber angemeldeten Kindern aus anderen Städten haben. Vorlage Nr.: 57/2016 . Seite 3 / 3 Ergänzend teilt die Verwaltung mit, dass sie nicht die Einführung des Stadtkinderprinzips zum Schuljahr 2016/17 vorschlagen wird. Der Grund hierfür ist, dass zur Deckung der im Stadtgebiet Pulheim entstehenden Bedarfe an Schulplätzen in weiterführenden Schulen grundsätzlich ausreichend Raum zur Verfügung steht. Es bleibt den Schulleitungen der weiterführenden Schulen vorbehalten, die zur Verfügung stehenden Instrumente entsprechend zu nutzen. Darüber hinaus ist die Gesamtschule Pulheim am Schulzentrum Brauweiler zumindest im kommenden Schuljahr noch darauf angewiesen, in einem breit aufgestellten Aufnahmeverfahren auf eine ausreichende Zahl von Anmeldungen für alle Leistungsgruppen zurückgreifen zu können. In Kenntnis der Entwicklung der Schullandschaft Köln bzw. der schulischen Entwicklungen in den Nachbarstädten (beispielhaft sei die zum Schuljahr 2016/17 startenden Gesamtschule Frechen genannt) bleibt es der weiteren Entwicklung vorbehalten, ob zum Schuljahr 2017/18 das Stadtkinderprinzip eingeführt werden soll.