Daten
Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
15.02.16, 18:30
Aktualisiert
15.02.16, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
57/2016
Erstellt am:
03.02.2016
Aktenzeichen:
II/40/400
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
23.02.2016
Haupt- und Finanzausschuss
X
01.03.2016
Rat
X
15.03.2016
Betreff
Erhöhung der Zügigkeit des Abtei-Gymnasiums
für die Aufnahmen zu den Schuljahren 2016/17, 2017/18 und 2018/19
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Abtei-Gymnasium, Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 57/2016 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt,
den Antrag der Schulleitung des Abtei-Gymnasiums Brauweiler, die Zügigkeit im Aufnahmejahr der nächsten drei Schuljahre (beginnend mit dem Schuljahr 2016/17) von vier auf fünf Züge zu erhöhen abzulehnen.
Erläuterungen
Bereits mit Schreiben vom 28.09.2015 (s. Anlage) beantragt der Schulleiter des Abtei-Gymnasiums, Herr OStD Sina,
die perspektivische Erhöhung der Zügigkeiten für die jeweiligen Aufnahmejahrgänge. Herr Sina versichert ausdrücklich, dass mit diesem Antrag nicht die grundsätzliche Vierzügigkeit des Abtei-Gymnasiums in Frage gestellt sei. Aus
seiner Sicht sei es aber erforderlich für drei Schuljahre die Zügigkeit zu erhöhen, da die Schule eine hinreichende
Planungssicherheit bräuchte und die Versorgung der Kinder auch über die Stadtgrenzen hinaus mit gymnasialen
Schulangeboten zu sichern sei. Bezugnehmend auf regelmäßig gegebene Hinweise durch das Abtei-Gymnasium sei
zudem die organisatorische Möglichkeit gegeben, in den Beständen des Schulzentrums die erforderlichen Räume
zur Verfügung zu haben.
In regelmäßigen Austauschen ist Herrn Sina durch die Verwaltung mitgeteilt worden, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung die Verwaltung dies noch nicht befürworten konnte. Es ist Auffassung der Verwaltung, zunächst Anmeldeverfahren abzuwarten, bevor Entscheidungen über die Zügigkeiten zu treffen sind. Die Verwaltung hat zudem Abstand davon genommen, die Zügigkeit mit einer dreijährigen Perspektive zu erhöhen. Der Grund ist, dass zur Zeit
viele noch nicht abschließend einschätzbare Faktoren in der Diskussion zu Schulraumbedarfen am Schulzentrum
Brauweiler zu berücksichtigen sind. Hierzu zählt insbesondere die Entscheidung der Stadt Köln, dort das Stadtkinderprinzip einzuführen und die grundsätzlich erforderliche und verwaltungsintern konkretisierte Notwendigkeit der
Fortschreibung einer Schulentwicklungsplanung für die Stadt Pulheim. Zudem steht im ersten Kalenderhalbjahr 2016
die Erörterung und mutmaßliche Entscheidung zu den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie für das Schulzentrum
Brauweiler an. Für den Fall, dass der Rat im Jahr 2016 eine Umsetzung beginnend ab den Haushaltsjahren 2017 ff.
ins Auge fasst, würde mit der Erhöhung der Zügigkeiten eine deutliche Einflussnahme auf die Umsetzung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie, welche in erheblichem Umfang auf den konzeptionellen Überlegungen innerhalb der
Schulen beruht, eintreten.
Auf Bitten von Herrn Sina hat sich die Verwaltung Anfang des Jahres noch einmal mit der Frage der Zügigkeiten
befasst. Im Ergebnis hat sich an der Position der Verwaltung keine Änderung ergeben. Die Verwaltung schlägt dem
Rat und seinen Gremien vor, eine Erhöhung der Zügigkeiten zum kommenden Schuljahr abzulehnen. Die Verwaltung geht hierbei davon aus, dass sich an den bereits im Herbst des vergangenen Jahres herangezogenen Gesichtspunkten zunächst keine Änderungen ergeben haben. Die Verwaltung geht ergänzend davon aus, dass auch
bei einer Vierzügigkeit des Abtei-Gymnasiums einem Schulleiter Instrumente zur Verfügung stehen, die nicht dazu
führen, dass Kinder aus dem Stadtgebiet Pulheim bei überzähligen Anmeldungen automatisch abgelehnt werden
müssen. Vielmehr kann die Schulleitung einer weiterführenden Regelschule die zur Verfügung stehenden Kriterien
so wählen, dass Kinder aus dem Stadtgebiet eine gleichberechtigte Chance gegenüber angemeldeten Kindern aus
anderen Städten haben.
Vorlage Nr.: 57/2016 . Seite 3 / 3
Ergänzend teilt die Verwaltung mit, dass sie nicht die Einführung des Stadtkinderprinzips zum Schuljahr 2016/17
vorschlagen wird. Der Grund hierfür ist, dass zur Deckung der im Stadtgebiet Pulheim entstehenden Bedarfe an
Schulplätzen in weiterführenden Schulen grundsätzlich ausreichend Raum zur Verfügung steht. Es bleibt den Schulleitungen der weiterführenden Schulen vorbehalten, die zur Verfügung stehenden Instrumente entsprechend zu
nutzen. Darüber hinaus ist die Gesamtschule Pulheim am Schulzentrum Brauweiler zumindest im kommenden
Schuljahr noch darauf angewiesen, in einem breit aufgestellten Aufnahmeverfahren auf eine ausreichende Zahl von
Anmeldungen für alle Leistungsgruppen zurückgreifen zu können.
In Kenntnis der Entwicklung der Schullandschaft Köln bzw. der schulischen Entwicklungen in den Nachbarstädten
(beispielhaft sei die zum Schuljahr 2016/17 startenden Gesamtschule Frechen genannt) bleibt es der weiteren Entwicklung vorbehalten, ob zum Schuljahr 2017/18 das Stadtkinderprinzip eingeführt werden soll.