Daten
Kommune
Pulheim
Größe
86 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
25.04.16, 18:30
Aktualisiert
25.04.16, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
131/2016
Erstellt am:
15.04.2016
Aktenzeichen:
II / 500/501
Mitteilungsvorlage
Gremium
TOP
Haupt- und Finanzausschuss
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
03.05.2016
Betreff
Rentenberatungsleistungen im Sozialamt
Mitteilung
Zu den Aufgaben des Sozialamtes gehören verschiedene spezielle Beratungsangebote. Hierzu zählen u. a. Angelegenheiten der Schuldnerberatung, der Obdachlosenvorbeugung und vor allem der Rentenberatung.
Die Aufgaben der Rentenberatung sind einer Vollzeitstelle zugeschrieben.
Vor dem Hintergrund der seit einem dreiviertel Jahr anstehenden Aufgaben, Security-Dienstleistungen in den großen
Unterkünften der Stadt Pulheim zu organisieren und begleiten, ist es zu einer Aufgabenverschiebung bei der bislang
ausschließlich für Rentenberatungsangelegenheiten zuständigen Mitarbeiterin gekommen. Diese Mitarbeiterin hat in
vielfältigem Umfang Aufgaben in Angelegenheiten der Security-Dienstleistungen wahrzunehmen. Hierzu zählen insbesondere die fachliche Begleitung der Vergabe- und Auswahlverfahren, der organisatorischen Planung sowie der inhaltlichen Begleitung in der tagtäglichen Arbeit und Abwicklung der Security-Dienstleistungen in den Unterkünften.
Die vielfältige Aufgabenwahrnehmung in diesem Bereich lässt es zurzeit nicht zu, den alten Umfängen entsprechend,
Aufgaben der Rentenberatung wahrzunehmen. Der Grund ist, dass aktuell laufend Aufgaben aus dem oben beschriebenen Spektrum der Security-Dienstleistungsangelegenheiten wahrzunehmen sind. Perspektivisch ist zurzeit nicht
erkennbar, dass sich dieses Aufgabengebiet deutlich reduzieren wird. Dies ist u. a. der Größe der einzelnen geplanten
Unterkünfte (z. B. Internatsgebäude Gesamtschule Stommeln, 300 Plätze; Unterkünfte Sportzentrum Pulheim, bis zu
500 Plätze) geschuldet.
Bis auf weiteres werden sich Rentenberatungsangelegenheiten im bestehenden Personalbestand daher nur auf dringend zu erledigende Beratungsangebote beschränken können. Dies sind vor allem kurzfristig (z. B. durch Todesfälle)
entstehende Beratungsnotwendigkeiten. Für alle regulären Beratungen sind die Bürgerinnen und Bürger gebeten,
Beratungsangebote der Rentenversicherungsträger in Anspruch zu nehmen.