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Mitteilungsvorlage (Kartierung der Nachverdichtungspotenziale (Baulückenkataster) im Rahmen des nachhaltigen Flächenmanagementes)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
91 kB
Datum
04.05.2016
Erstellt
25.04.16, 18:30
Aktualisiert
25.04.16, 18:30
Mitteilungsvorlage (Kartierung der Nachverdichtungspotenziale (Baulückenkataster) im Rahmen des nachhaltigen Flächenmanagementes)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 142/2016 Erstellt am: 20.04.2016 Aktenzeichen: IV/61- ri/wo Mitteilungsvorlage Gremium Planungsausschuss TOP ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 04.05.2016 Betreff Kartierung der Nachverdichtungspotenziale (Baulückenkataster) im Rahmen des nachhaltigen Flächenmanagementes Mitteilung Die Verwaltung hat für sämtliche Ortsteile die Kartierung der Nachverdichtungspotenziale abgeschlossen. Die bereits bestehende Karte für den Ortsteil Pulheim wurde aktualisiert. Die Ortsteile Manstedten, Ingendorf, Freimersdorf und Orr sind nicht aufgenommen, da einer zielgerichteten Nachverdichtung planungsrechtliche Bedenken ebenso entgegenstehen wie Belange des Landschaftsschutzes. Die Kartierung zeigt im Ergebnis, dass (mit Ausnahme des im Bau befindlichen und bereits vollständig vermarkteten Planetenviertels BP 113) wesentliche Potenziale in Form unmittelbar bebaubarer Grundstücke – die klassischen Baulücken – nur in recht geringem Ausmaß identifiziert werden konnten. Insbesondere auch für Geschosswohnungsbau geeignete größere Flächen, denen keine Restriktionen wie z.B. Splitterbesitz oder eine aufgrund von in Privatbesitz stehender notwendige Erschließungsflächen entgegenstehen, fehlen weitgehend. Die Flächen ehemaliger Gärtnereien oder der ehemalige Landhandel sind meist längst entwickelt. Attraktive Flächen wie z.B. an der Mühlenstraße in Brauweiler sind gerade im Begriff der Aktivierung (siehe Vorlage 124/2016). Im nächsten Schritt soll auf Basis der Karten geprüft, ob durch die Verwaltung für einzelne erkannte Potenzialflächen eine Aktivierung angestoßen werden kann. Eine Form des Nachverdichtungspotenziales, welches hier nicht dargestellt werden kann, ist die Erweiterung von Bestandsgebäuden sowie der Neubau nach Abriss. Die Kartierung erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit, Aspekte der Erschließbarkeit oder entgegen stehender Restriktionen in Form von Vegetation sind auf dieser Ebene nicht geprüft worden. Soweit auf Basis der Karten als bebaubare Grundstücke dargestellt sind, empfiehlt sich immer die Einholung einer Auskunft im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie. Es ist vorgesehen, die Karten in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren. Die Karten selbst sind aufgrund der bis einschließlich Montag, dem 25. April dauernden Frist zur Geltendmachung von Widersprüchen gegen eine Darstellung von Grundstücken in dieser Kartierung dieser Vorlage noch nicht angefügt, werden jedoch am 29. April im Ratsinformationssystem eingepflegt und in der Sitzung erläutert.