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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 122 Sinnersdorf "Töpferweg" Bereich: zwischen der Roggendorfer Straße und der Straße Am Theuspfad - Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. den §§ 3 (1) und (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. den §§ 4 (1) und (2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen - Satzungsbeschluss Siehe PA vom 09.12.2015, TOP 5)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
25.04.16, 18:30
Aktualisiert
25.04.16, 18:30
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 122 Sinnersdorf "Töpferweg"
Bereich: zwischen der Roggendorfer Straße und der Straße Am Theuspfad
- Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. den §§ 3 (1) und 
  (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. den §§ 4 (1) und (2) BauGB eingegangenen Äußerungen 
  und Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Siehe PA vom 09.12.2015, TOP 5) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 122 Sinnersdorf "Töpferweg"
Bereich: zwischen der Roggendorfer Straße und der Straße Am Theuspfad
- Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. den §§ 3 (1) und 
  (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. den §§ 4 (1) und (2) BauGB eingegangenen Äußerungen 
  und Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Siehe PA vom 09.12.2015, TOP 5)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 107/2016 Erstellt am: 21.03.2016 Aktenzeichen: IV/61 ro Herr Rosenkranz Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Planungsausschuss X 04.05.2016 Rat X 10.05.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 122 Sinnersdorf "Töpferweg" Bereich: zwischen der Roggendorfer Straße und der Straße Am Theuspfad - Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. den §§ 3 (1) und (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. den §§ 4 (1) und (2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen - Satzungsbeschluss Siehe PA vom 09.12.2015, TOP 5 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung/Investor Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 107/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496) den Bebauungsplan Nr. 122 Sinnersdorf als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) als Bestandteil des Bebauungsplanes. 3. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Erläuterungen Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragte in seiner Sitzung am 09.12.2015 die Verwaltung, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 122 Sinnersdorf „Töpferweg“ öffentlich auszulegen. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 03.02.2016 bis 07.03.2016. Von Bürgern gingen innerhalb der Frist keine Stellungnahmen ein, von Trägern öffentlicher Belange äußerte sich nur der Rhein-Erft-Kreis zum Planentwurf (siehe beigefügte Anlage). Anregungen oder Bedenken werden nicht vorgetragen, dem Fazit der durchgeführten Artenschutzprüfung wird grundsätzlich zugestimmt, ergänzend werden Hinweise zu Vermeidungs- und eventuell durchzuführenden Ausgleichsmaßnahmen gegeben. Ein Abwägungserfordernis besteht nicht. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen von betroffenen Bürgern sind dieser Beschlussvorlage beigefügt. Die Verwaltung hat sich mit diesen Eingaben befasst und ihrerseits Stellung genommen. Auf die beigefügte Tabelle wird verwiesen. Der Planentwurf hat die vorgetragenen Wünsche und Bedenken in allen vier Fällen teilweise berücksichtigt, entsprechende Abwägungsbeschlüsse zu fassen schlägt die Verwaltung vor. Sofern der Ausschuss den Vorschlägen folgt, kann er dem Rat empfehlen, den Planentwurf gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Auf den nochmaligen Druck der Gutachten zum Artenschutz und zum Verkehrslärm wurde verzichtet. Sie waren bereits Bestandteil der Beschlussvorlage für öffentliche Auslegung des Planentwurfs und liegen daher den Rats- und Ausschussmitgliedern bereits vor. Außerdem sind sie im Ratsinformationssystem einsehbar.