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Beschlussvorlage (Abwägungstabelle)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
109 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
25.04.16, 18:30
Aktualisiert
25.04.16, 18:30
Beschlussvorlage (Abwägungstabelle) Beschlussvorlage (Abwägungstabelle) Beschlussvorlage (Abwägungstabelle)

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Inhalt der Datei

BP 122 Sinnersdorf Abwägung Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB B 1 fBÖ Schreiben vom 24.09.2014 Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Die Eingabesteller wünschen sich für die nordwestlich geplanten Mehrfamilienhäuser Tiefgaragenstellplätze und Grün- bzw. Gartenfläche zwischen diesen und ihrem Grundstück. Die Verwaltung hält den Wunsch für nachvollziehbar und erachtet es auch aus städtebaulichen Gründen als sinnvoll, in den Bereichen, für die Geschosswohnungsbau mit einer größeren Anzahl von Wohneinheiten konzeptionell vorgesehen oder auf Grundlage der Planfestsetzungen wahrscheinlich ist, den baurechtlich vorgeschriebenen Stellplatznachweis unterirdisch führen zu müssen. Entsprechend sind die fraglichen Teilflächen mit einer verbindlichen Regelung im Planentwurf ausgestattet (siehe textliche Festsetzung Ziff. 3.) Eine zwingende Vorschrift zur (Grün)Gestaltung der nicht überbaubaren Flächen sieht der jetzige Planentwurf nicht vor. Hier soll den zukünftigen Bauherren genügend Flexibilität hinsichtlich der sonstigen Grundstücksnutzungen – die teilweise baurechtlich gefordert werden (z. B. Kleinkinderspielplätze) belassen werden. Der Planungsausschuss empfiehlt / der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Stellungnahme teilweise zu berücksichtigen. B 2 fBÖ / Schreiben vom 28.10.2014 Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Die Eingabesteller begrüßen die gegenüber dem „alten“ Bebauungsplan Nr. 1.7 B Sinnersdorf modifiziert vorgesehene Baufläche. Mit ihr würde sich eine - verbesserte - Bebaubarkeit des rückwärtigen Grundstücksbereichs ergeben Die im BP 1.7 B Sinnersdorf festgesetzte überbaubare Fläche wäre nur durch Neuordnung der Grundstücksflächen bebaubar gewesen, da große Teile dieser Baufläche sowie die für diese vorgesehene Erschließung auf einem anderen Grundstück ausgewiesen waren. Die fragliche Baufläche ist im nunmehr Der Planungsausschuss empfiehlt / der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Stellungnahme teilweise zu berücksichtigen. Seite 1 von 3 BP 122 Sinnersdorf noch B 2 Abwägung als Satzung zu beschließenden Bebauungsplanentwurf unter Berücksichtigung des baulichen Bestandes hinsichtlich ihrer Bebaubarkeit differenziert worden in eine Teilfläche, auf welcher zweigeschossig, und in eine Teilfläche, auf welcher nur eingeschossig gebaut werden kann (siehe nächsten Spiegelpunkt). Die zukünftige Bebaubarkeit bleibt allerdings von einer noch zu sichernden Erschließung abhängig. Der Planentwurf sieht zwecks Erreichbarkeit des betreffenden Grundstücks von Norden eine mit einem Gehrecht zu sichernde Fläche vor. Dies ist bedingt durch ihren einzig möglichen Anschluss an den als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzten „Töpferweg“, für welchen allerdings die Zweckbestimmung auf „Fuß und Radweg“ eingegrenzt ist. B 3 fBÖ / Schreiben ohne Datum (Eingang 11.11.2014) Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Die Eingabesteller wenden sich gegen die mit dem ersten Planentwurf ermöglichte Bebaubarkeit des Nachbargrundstücks. Wegen der um 4,50 m über das Bestandsgebäude in Richtung Süden hinausragenden überbaubaren Fläche befürchten sie eine Verschattung der Terrasse und der Räume des Hauses Nr. 11. Des Weiteren lehnen sie eine Erschließung ihres Grundstücks durch den Töpferweg ab, beklagen den Verlust zweier Bäume, welcher durch den Verlauf der Erschließungsanlage bedingt ist, und regen an, die Mehrfamilienhäuser auf die weiter nördlich gelegenen unbebauten Flächen des Plangebiets zu verlagern. Das Plangebiet ist von ein- und zweigeschossiger Bebauung geprägt. Die Eingabesteller selbst bewohnen ein zweigeschossiges Doppelhaus. Für die in Rede stehenden Mehrfamilienhäuser ist gemäß Bebauungskonzept eine Zweigeschossigkeit vorgesehen, welche der zur Auslegung präsentierte Planentwurf mit seinen Höhenfestsetzungen entsprechend zulässt. Eine „bessere“ Positionierung dieser Gebäude auf den neu zu bebauenden Plangebietsflächen drängt sich für die Verwaltung nicht auf. Für die beiden Bäume, die der Verkehrsflächenplanung zum Opfer fallen, ist nunmehr nach Planfestsetzung ein Ersatzbaum zu pflanzen. Die im Vorentwurf noch als 5,0 m breite Fahrstraße geplante „Töpferweg-Erschließung“ setzt der Auslegungsentwurf nun im Bereich des Grundstücks der Eingabesteller als 3,0 m breite öffentliche Verkehrsfläche mit der einschränkenden Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“ fest. Lage und Dimensionierung dieser Verkehrsfläche entsprechen damit derjenigen, die auch im alten, und für den fraglichen Bereich noch immer rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 1.7 B Sinnersdorf ausgewiesen ist. Einen gegenüber dem geltenden B-Plan nachteiligen Effekt hat die Der Planungsausschuss empfiehlt / der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Stellungnahme teilweise zu berücksichtigen. Seite 2 von 3 BP 122 Sinnersdorf noch B 3 Abwägung vorgesehene Verkehrsflächenfestsetzung für die Eingabesteller folglich nicht. Auf die befürchtete Verschattung im Falle einer Nachbarbebauung ist mit dem Planentwurf folgendermaßen reagiert worden: Auf der Teilfläche des Baufensters, welche süd-östlich des Wohnhauses der Eingabesteller ein Bauen jenseits dessen gartenseitiger Außenwand möglich macht, lässt der Bebauungsplanentwurf nur noch eine eingeschossige Bebauung zu. Damit wird die Verschattung, welche ohnehin wegen der Süd-Ost-Lage nur an wenigen Stunden des Vormittags auftreten kann, auf ein zumutbares Maß reduziert. B 4 fBÖ / Schreiben ohne Datum (Eingang 11.11.2014) Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Hinsichtlich einer befürchteten Verschattung tragen die Eingabesteller die gleichen Bedenken vor wie B 3. Es wird auf den letzten Absatz der Stellung- Der Planungsausschuss nahme zu B 3 verwiesen. empfiehlt / der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Stellungnahme teilweise zu berücksichtigen. Seite 3 von 3