Daten
Kommune
Pulheim
Größe
109 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
25.04.16, 18:30
Aktualisiert
25.04.16, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
BP 122 Sinnersdorf
Abwägung
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
B 1 fBÖ Schreiben vom 24.09.2014
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Die Eingabesteller wünschen sich
für die nordwestlich geplanten
Mehrfamilienhäuser Tiefgaragenstellplätze und Grün- bzw. Gartenfläche zwischen diesen und ihrem
Grundstück.
Die Verwaltung hält den Wunsch
für nachvollziehbar und erachtet es
auch aus städtebaulichen Gründen
als sinnvoll, in den Bereichen, für
die Geschosswohnungsbau mit
einer größeren Anzahl von
Wohneinheiten konzeptionell vorgesehen oder auf Grundlage der
Planfestsetzungen wahrscheinlich
ist, den baurechtlich vorgeschriebenen Stellplatznachweis unterirdisch führen zu müssen. Entsprechend sind die fraglichen Teilflächen mit einer verbindlichen Regelung im Planentwurf ausgestattet
(siehe textliche Festsetzung Ziff. 3.)
Eine zwingende Vorschrift zur
(Grün)Gestaltung der nicht überbaubaren Flächen sieht der jetzige
Planentwurf nicht vor. Hier soll den
zukünftigen Bauherren genügend
Flexibilität hinsichtlich der sonstigen Grundstücksnutzungen – die
teilweise baurechtlich gefordert
werden (z. B. Kleinkinderspielplätze) belassen werden.
Der Planungsausschuss empfiehlt /
der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Stellungnahme teilweise zu berücksichtigen.
B 2 fBÖ / Schreiben vom 28.10.2014
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Die Eingabesteller begrüßen die
gegenüber dem „alten“ Bebauungsplan Nr. 1.7 B Sinnersdorf
modifiziert vorgesehene Baufläche.
Mit ihr würde sich eine - verbesserte - Bebaubarkeit des rückwärtigen
Grundstücksbereichs ergeben
Die im BP 1.7 B Sinnersdorf festgesetzte
überbaubare Fläche wäre nur durch Neuordnung der Grundstücksflächen bebaubar gewesen, da große Teile dieser Baufläche sowie
die für diese vorgesehene Erschließung auf
einem anderen Grundstück ausgewiesen
waren. Die fragliche Baufläche ist im nunmehr
Der Planungsausschuss
empfiehlt / der Rat der
Stadt Pulheim beschließt, die Stellungnahme teilweise zu
berücksichtigen.
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BP 122 Sinnersdorf
noch B 2
Abwägung
als Satzung zu beschließenden Bebauungsplanentwurf unter Berücksichtigung des baulichen Bestandes hinsichtlich ihrer Bebaubarkeit differenziert worden in eine Teilfläche, auf
welcher zweigeschossig, und in eine Teilfläche, auf welcher nur eingeschossig gebaut
werden kann (siehe nächsten Spiegelpunkt).
Die zukünftige Bebaubarkeit bleibt allerdings
von einer noch zu sichernden Erschließung
abhängig. Der Planentwurf sieht zwecks Erreichbarkeit des betreffenden Grundstücks
von Norden eine mit einem Gehrecht zu sichernde Fläche vor. Dies ist bedingt durch
ihren einzig möglichen Anschluss an den als
öffentliche Verkehrsfläche festgesetzten „Töpferweg“, für welchen allerdings die Zweckbestimmung auf „Fuß und Radweg“ eingegrenzt
ist.
B 3 fBÖ / Schreiben ohne Datum (Eingang 11.11.2014)
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Die Eingabesteller wenden sich
gegen die mit dem ersten Planentwurf ermöglichte Bebaubarkeit des
Nachbargrundstücks. Wegen der
um 4,50 m über das Bestandsgebäude in Richtung Süden hinausragenden überbaubaren Fläche
befürchten sie eine Verschattung
der Terrasse und der Räume des
Hauses Nr. 11. Des Weiteren lehnen sie eine Erschließung ihres
Grundstücks durch den Töpferweg
ab, beklagen den Verlust zweier
Bäume, welcher durch den Verlauf
der Erschließungsanlage bedingt
ist, und regen an, die Mehrfamilienhäuser auf die weiter nördlich
gelegenen unbebauten Flächen
des Plangebiets zu verlagern.
Das Plangebiet ist von ein- und zweigeschossiger Bebauung geprägt. Die Eingabesteller
selbst bewohnen ein zweigeschossiges Doppelhaus. Für die in Rede stehenden Mehrfamilienhäuser ist gemäß Bebauungskonzept eine
Zweigeschossigkeit vorgesehen, welche der
zur Auslegung präsentierte Planentwurf mit
seinen Höhenfestsetzungen entsprechend
zulässt. Eine „bessere“ Positionierung dieser
Gebäude auf den neu zu bebauenden Plangebietsflächen drängt sich für die Verwaltung
nicht auf.
Für die beiden Bäume, die der Verkehrsflächenplanung zum Opfer fallen, ist nunmehr
nach Planfestsetzung ein Ersatzbaum zu
pflanzen.
Die im Vorentwurf noch als 5,0 m breite Fahrstraße geplante „Töpferweg-Erschließung“
setzt der Auslegungsentwurf nun im Bereich
des Grundstücks der Eingabesteller als 3,0 m
breite öffentliche Verkehrsfläche mit der einschränkenden Zweckbestimmung „Fuß- und
Radweg“ fest. Lage und Dimensionierung
dieser Verkehrsfläche entsprechen damit
derjenigen, die auch im alten, und für den
fraglichen Bereich noch immer rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 1.7 B Sinnersdorf
ausgewiesen ist. Einen gegenüber dem geltenden B-Plan nachteiligen Effekt hat die
Der Planungsausschuss
empfiehlt / der Rat der
Stadt Pulheim beschließt, die Stellungnahme teilweise zu
berücksichtigen.
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BP 122 Sinnersdorf
noch B 3
Abwägung
vorgesehene Verkehrsflächenfestsetzung für
die Eingabesteller folglich nicht.
Auf die befürchtete Verschattung im Falle
einer Nachbarbebauung ist mit dem Planentwurf folgendermaßen reagiert worden: Auf der
Teilfläche des Baufensters, welche süd-östlich
des Wohnhauses der Eingabesteller ein Bauen jenseits dessen gartenseitiger Außenwand
möglich macht, lässt der Bebauungsplanentwurf nur noch eine eingeschossige Bebauung
zu. Damit wird die Verschattung, welche ohnehin wegen der Süd-Ost-Lage nur an wenigen Stunden des Vormittags auftreten kann,
auf ein zumutbares Maß reduziert.
B 4 fBÖ / Schreiben ohne Datum (Eingang 11.11.2014)
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Hinsichtlich einer befürchteten
Verschattung tragen die Eingabesteller die gleichen Bedenken vor
wie B 3.
Es wird auf den letzten Absatz der Stellung- Der Planungsausschuss
nahme zu B 3 verwiesen.
empfiehlt / der Rat der
Stadt Pulheim beschließt, die Stellungnahme teilweise zu
berücksichtigen.
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