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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 126 Pulheim Bereich: Venloer Straße / Christianstraße Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
04.05.2016
Erstellt
25.04.16, 18:30
Aktualisiert
25.04.16, 18:30
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 126 Pulheim
Bereich: Venloer Straße / Christianstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
-  Aufstellungsbeschluss
-  Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 126 Pulheim
Bereich: Venloer Straße / Christianstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
-  Aufstellungsbeschluss
-  Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 115/2016 Erstellt am: 30.03.2016 Aktenzeichen: IV/61 ro Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Planungsausschuss X nö. Sitzung Termin 04.05.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 126 Pulheim Bereich: Venloer Straße / Christianstraße Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung/Investor Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 115/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 126 Pulheim (Bereich: Venloer Straße / Christianstraße) im beschleunigten Verfahren. Ziel der Planung ist, die bauleitplanerischen Genehmigungsvoraussetzungen für zwei Innenstadtprojekte zu schaffen, mit denen eine weitere Aufwertung des zentralen östlichen Abschnitts der Venloer Straße sowie der Christianstraße angestrebt wird. Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. - Aufstellungsbeschluss Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB erfüllt sind. 2. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planungen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. Erläuterungen Zwei Grundstückseigentümer, deren Grundstücksflächen im Hauptort sich von der Venloer Straße bis zur Christianstraße erstrecken, haben der Verwaltung Projekte präsentiert, mit denen sie die vorhandene Bausubstanz ersetzen bzw. ergänzen und attraktivieren wollen. In der beigefügten ANLAGE 1 sind die beiden Grundstücke (Venloer Str. 94 - 96 und 98) gekennzeichnet. Die ANLAGEN 2 und 3 veranschaulichen die Bauabsichten. Die planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage für die fraglichen Grundstücke liefert der seit dem 03.09.2002 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 35.13 Pulheim. Auf der Basis seiner verbindlichen Festsetzungen ließen sich die geplanten Vorhaben nicht genehmigen. Abweichungen liegen insbesondere hinsichtlich des zulässigen Nutzungsmaßes (Höhe) vor. Da die Verwaltung die Neubauprojekte als städtebaulich willkommene Vorhaben bewertet, weil sie zu einer weiteren Aufwertung des zentralen östlichen Abschnitts der Venloer Straße beitragen, schlägt sie vor, die notwendigen planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen durch Aufstellung eines Bebauungsplans zu schaffen. Zu den bauleitplanerischen Rahmenbedingungen und weiteren Details der Projekte bzw. Planungszielen wird auf den Entwurf der Begründung, der dieser Beschlussvorlage beigefügt ist, verwiesen.