Daten
Kommune
Pulheim
Größe
248 kB
Datum
04.05.2016
Erstellt
25.04.16, 18:30
Aktualisiert
25.04.16, 18:30
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Inhalt der Datei
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 126 Pulheim, Venloer Straße, Christianstraße
Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Stand April 2016
Bebauungsplan Nr. 126 Pulheim
Bereich: Venloer Straße, Christianstraße
Entwurf der Begründung zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB
April 2016
AMT FÜR STADTENTWICKLUNG;
STADTPLANUNG UND DEMOGRAFIE
STADT PULHEIM
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 126 Pulheim, Venloer Straße, Christianstraße
Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Stand April.2016
INHALTSVERZEICHNIS
1.
Planungsanlass, Planerfordernis, Planverfahren ......................................................... 3
2.
Räumlicher Geltungsbereich .................................................................................... 3
3.
Planungsrechtliche Vorgaben und Rahmenbedingungen ............................................. 3
4.
Bestand innerhalb und außerhalb des Plangebietes .................................................... 3
5.
Planungsziele ........................................................................................................ 4
6.
Inhalte des städtebaulichen Konzeptes...................................................................... 4
8..
Umweltbelange ...................................................................................................... 5
9.
Kosten .................................................................................................................. 5
Stadt Pulheim
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 126 Pulheim, Venloer Straße, Christianstraße
Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
1.
Stand April.2016
Planungsanlass, Planerfordernis
Die Eigentümer der Grundstücke Venloer Str. 94 – 96 (ehemaligen Vianden-Gebäude) und Venloer Str. 98 trugen der Verwaltung Bauabsichten vor, bei denen es sich im ersten Fall um bauliche Ergänzungen im nördlichen
Bereich des Grundstücks an der Christianstraße, im zweiten um vollständige Neubebauung sowohl an der Venloer wie auch an der Christianstraße handelt.
Auf der Basis des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr.35.13 Pulheim aus dem Jahr 2002 sind die angestrebten baulichen Ergänzungen bzw. Neubauten an der Christianstraße planungsrechtlich nicht genehmigungsfähig. Zur standortgerechten Fortentwicklung der innerstädtischen Grundstücksflächen im Sinne sowohl einer
städtebaulichen Attraktivierung als auch Ergänzung der Angebotsstrukturen im Pulheimer Ortskern ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 126 Pulheim Venloer Straße, Christianstraße erforderlich.
2.
Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich im Pulheimer Stadtzentrum im östlichen Teilabschnitt der Venloer Straße. Sein Geltungsbereich erfasst die Grundstücke Venloer Straße 94 – 98. Die fraglichen Parzellen grenzen auf der Nordseite an die Christianstraße. Katastermäßig handelt es sich um die Flurstücke 277 und 773 sowie 279 in der Flur
15.
3.
Planungsrechtliche Vorgaben und Rahmenbedingungen
Das Plangebiet ist durch den 2002 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 35.13 Pulheim überplant. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim ist das Gebiet als Mischbaufläche dargestellt. Die jetzt projektierten
Bauabsichten haben weiterhin eine Mischung aus gewerblicher und wohnbaulicher Nutzung zum Ziel, so dass
der aufzustellende Bebauungsplan Nr. 126 Pulheim als aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt angesehen werden kann.
Die Projekte stellen sich als eine Maßnahme der Innenentwicklung dar. Demzufolge ist es möglich, den Bebauungsplan Nr. 126 Pulheim im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen, sofern mit ihm eine
zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO von insgesamt weniger als 20.000 qm festgesetzt
wird. Davon kann auf Basis der vorliegenden Bebauungskonzepte ausgegangen werden.
4.
Bestand innerhalb und außerhalb des Plangebietes
Beide Grundstücke des Plangeltungsbereichs sind bereits seit langem bebaut. Die Venloer Straße 94-96 sticht
mit einem viergeschossigen Geschäftshaus mit teilweiser Wohnnutzung hervor, auf der Parzelle Venloer Straße
98 steht ein eingeschossiges Gebäude mit Satteldach und Ladennutzung. Die jeweils an die Christianstraße
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angrenzenden Grundstücksflächen sind im letzteren Fall mit einer eingeschossigen Nebenanlage (teilweise Garagennutzung), im ersteren mit eingeschossiger, teilweise sich bis zur Straße erstreckender Ladennutzung bebaut. Zusätzlich findet man hier zugehörige Stellplatzflächen.
Die Umgebungsbebauung des Plangebiets erweist sich im Bereich der Venloer Straße als innerstädtischer,
mehrgeschossiger Bestand mit typischer Mischnutzung (Läden, Dienstleistungen, Wohnungen), im Bereich der
Christianstraße als überwiegende, maximal zweigeschossige Wohnbebauung, teilweise mit Dienstleistungsangeboten.
5.
Planungsziele
Ziel ist es, im Plangebiet eine standortgerechte Weiterentwicklung der innerstädtischen Nutzungsstrukturen
durch Ergänzungsbebauung (Venloer Straße 94 – 96) und Neubaumaßnahmen (Venloer Straße 98) möglich zu
machen. Neue bzw. erweiterte Ladenflächen sowie – in den Obergeschossen – zusätzliche Wohnungsangebote
sind Planungsziel bzw. Projektinhalt.
Bauleitplanerisch sind dazu neue, angepasste verbindliche Regelungen zur Art und zum Maß der Nutzung auf
den Vorhabengrundstücken zu treffen. Entsprechend der angestrebten Nutzung soll der Bereich als Mischgebiet
festgesetzt werden. Aufgrund der besonderen städtebaulichen Situation, des Bestandes und der bisherigen
Festsetzung als Kerngebiet soll die bauliche Dichte dabei der eines solchen entsprechen. Dies ermöglicht das
Angebot dringend erforderlicher zusammenhängender Ladenflächen im Erdgeschoss und das Angebot zentraler
Geschosswohnungen. Als ausgleichende Maßnahmen und zur Sicherung eines attraktiven Wohnumfeldes wird
für die Dächer der eingeschossigen Bauteile eine überwiegende mindestens extensive Begrünung festgesetzt
werden.
6.
Inhalte der Bebauungskonzepte
Für das Grundstück Venloer Straße 94 – 96 sieht das Bebauungskonzept an der Christianstraße die Erweiterung
der erdgeschossigen Bebauung auf der gesamten Grundstücksbreite sowie zwei darauf zu errichtende neue
Wohngeschosse plus einem zurückgestaffelten, ausgebauten Dachgeschoss vor. Die bisher ebenerdig an der
Christianstraße vorhandenen Stellplätze sollen in einer neuen Tiefgarage untergebracht werden, welche an die
Stelle der bisherigen Souterrain-Ladenfläche treten wird und die an der Nordostecke des Grundstücks erschlossen wird. Die Ladenflächen werden entsprechend (unter Beibehalt der bisherigen Nutzungen) intern umorganisiert. Bislang fehlten dem Gebäude trotz seiner Größe Aufzüge zur Erschließung der Obergeschosse, welche
nun im Zuge des Anbaus zur Gewinnung der Barrierearmut ergänzt werden sollen.
Die Bestandsbebauung auf dem Grundstück Venloer Straße 98 soll zukünftig vollständig ersetzt werden, wobei
an der Venloer Straße die hinsichtlich der Bebauungshöhe vorhandene Lücke im Blockrand dergestalt geschlossen werden soll, als der Neubau die Höhe des Gebäudes auf dem Grundstück Venloer Straße 94 – 96 erhalten
soll. An der Christianstraße ist ein dreigeschossiges Gebäude geplant. Für beide neuen Häuser sind eine durchgehende erdgeschossige Laden- und eine obergeschossige Wohnnutzung vorgesehen, wobei an der Christian-
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straße kein Geschosswohnungsbau entstehen soll, sondern eine Art Doppelhausbebauung mit Erschließung
über das Vorderhaus und die Dachterrasse. Hierdurch entfällt ein raumgreifender Erschließungskern innerhalb
der EG-Ladenfläche.
Der für die zwei Vorhaben im Plangebiet erforderliche Stellplatznachweis soll – überwiegend – in Tiefgaragen
erbracht werden, für die allerdings eine gemeinsame Erschließung ( Zu-/Ausfahrt in der Christianstraße auf dem
Grundstück Venloer Straße 94 - 96, siehe oben) projektiert ist. Der Restbedarf für das ehemalige ViandenGebäude, der in der Tiefgarage nicht gedeckt werden kann, ist bereits auf einer durch Baulast gesicherten
Grundstücksfläche auf der anderen Seite der Christianstraße nachgewiesen.
Bezüglich weitergehender Projektbeschreibung und zeichnerischer Darstellung wird auf die beigefügten Bebauungskonzept-Unterlagen verwiesen.
7.
Umweltbelange
Der Bebauungsplan Nr. 126 Pulheim wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 13a BauGB
aufgestellt. Durch die Planung wird keine zulässige Grundfläche festgesetzt, die den Schwellenwert von 20.000
m² erreicht oder überschreitet. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine standortgerechte Entwicklung
integrierter und erschlossener Grundstücksflächen im Innenbereich einhergehen (siehe auch Kapitel 4 und 5).
Durch den Bebauungsplan wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Bundes- oder Landesrecht unterliegen. Die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 a BauGB genannten Schutzgüter
sind nicht betroffen. Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13a BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 126 Pulheim sind erfüllt. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird
von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen. Die auf
Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwartenden Eingriffe in Natur, Boden und Landschaft gelten
gem. § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB als bereits erfolgt bzw. zulässig.
8.
Kosten
Der Stadt Pulheim entstehen durch die Planung nach derzeitigem Sachstand keine Kosten.
Die Kosten für den Vollzug des Bebauungsplanes gehen zu Lasten privater Investoren, da private Grundstücke
bebaut werden.
April 2016
Amt für Stadtentwicklung,Stadtplanung und Demografie
Stadt Pulheim
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