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Beschlussvorlage (Nutzungsvereinbarung)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
161 kB
Datum
25.11.2014
Erstellt
12.11.14, 16:33
Aktualisiert
12.11.14, 16:33
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Inhalt der Datei

Nutzungsvereinbarung „Young Side“ zwischen der Gemeinde Aldenhoven - im nachfolgenden „Gemeinde“ genannt -, diese vertreten durch Herrn Bürgermeister Ralf Claßen und Herrn Gemeindeverwaltungsrat Horst Wassenhoven, Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13, 52457 Aldenhoven, und der evangelischen Kirchengemeinde Aldenhoven, Jugendarbeit - im nachfolgenden „Kirchengemeinde“ genannt -, diese vertreten durch Herrn Pfarrer Charles Cervigné, Martinusstraße 25, 52457 Aldenhoven, wird folgender Vertrag geschlossen: Präambel Die offene Jugendarbeit in der Ortschaft Aldenhoven der Gemeinde Aldenhoven wird von der evangelischen Kirchengemeinde durchgeführt; zwischen Kreis Düren, Jugendamt, und evangelischer Kirchengemeinde wurde eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Die politischen Gremien des Kreises Düren und der Gemeinde Aldenhoven, die Beschäftigten der Kreis- und Gemeindeverwaltung sowie die evangelische Kirchengemeinde waren sich einig darüber, dass weitere ergänzende Angebote notwendig und sinnvoll sind. Deshalb wurde in Fortführung der sog. „Wilden 13“ die „Young Side“ als ergänzendes Angebot mit Standort am „Pestalozziring“ gegründet. Im Zuge der bisherigen Zusammenarbeit bzw. der mündlich getroffenen Absprachen und Vereinbarungen wird die inhaltliche, pädagogische Arbeit von der evangelischen Kirchengemeinde geleistet, während die organisatorischen Fragen (Gebäudebereitstellung etc.) dem Zuständigkeitsbereich der Gemeinde unterliegen. Das nunmehr abzuschließende Vertragswerk regelt die Details der Zusammenarbeit im organisatorischen bzw. logistischen Bereich, während die inhaltliche Arbeit weiterhin der Kirchengemeinde als Vertragspartner des Kreises Düren vorbehalten bleibt. §1 1. Die Gemeinde überlässt der Kirchengemeinde einen auf dem Grundstück Gemarkung Aldenhoven, Flur 7, Flurstück 736 (im Eigentum der katholischen Kirchengemeinde) befindliches Gebäude (Holzpavillon) – auf dem beiliegenden Plan gekennzeichnet – zur Einrichtung und zur Nutzung für die offene Jugendarbeit in Aldenhoven. Die Nutzung dient insbesondere dem Jugendtreff „Young Side“. Ergänzend wurde ein Musikstudio installiert, dessen Angebote und Nutzung ebenfalls von der Kirchengemeinde organisiert werden. 2. Die Nutzungszeiten des Jugendtreffs werden zwischen Kirchengemeinde und Gemeinde abgestimmt; die Einhaltung wird von der Kirchengemeinde überwacht. §2 1. Die Überlassung des Gebäudes für die in § 1 genannten Zwecke an die Kirchengemeinde erfolgt unentgeltlich. 2. Die Kosten für erforderliche Instandsetzungsarbeiten des Gebäudes gehen zu Lasten der Gemeinde. Die Erforderlichkeit wird jeweils durch die Gemeinde festgestellt. 3. Die Grundbesitzabgaben, die Gebäudeversicherung sowie die Bewirtschaftungskosten trägt die Gemeinde. 4. Die Gebäudeinhaltsversicherung wird von der Kirchengemeinde abgeschlossen. 5. Die Verkehrssicherungspflicht für das Gebäude obliegt der Kirchengemeinde. Sie stellt die Gemeinde von etwaigen Haftungsansprüchen der Nutzer/Besucher für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung oder dem Besuch des Gebäudes entstehen. Die Freistellung seitens der Kirchengemeinde umfasst nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten der Gemeinde. 6. Die Verkehrssicherungspflicht für das Grundstück gem. § 1 Abs. 1 (Straßenreinigung, Streu- und Räumdienst) obliegt der Kirchengemeinde. §3 Die Kirchengemeinde ist zur Nutzungsüberlassung an Dritte nicht berechtigt. §4 1. Die Altersgrenze der Nutzer des Jugendtreffs „Young Side“ beträgt 26 Jahre. 2. Neben der Festlegung der Nutzungszeiten (siehe § 1 Nr. 2) werden die anzusprechenden Zielgruppen von Kirchengemeinde und Gemeinde gemeinsam festgelegt und die Namen der jeweiligen Betreuer der Gemeinde mitgeteilt. 3. Zusätzlich zur unentgeltlichen Bereitstellung des Pavillons und der Übernahme aller Bewirtschaftungskosten zahlt die Gemeinde einen Zuschuss von 350,- € monatlich an einen von der Kirchengemeinde zu benennenden Vorsitzenden der „Young Side“ (u.a. für Reinigungszwecke). 4. Weiterhin wird eine jährliche Fortbildungspauschale für die Young Side-Betreuer von 500,- € gezahlt. Die Gemeinde erhält eine Auflistung der zur Verfügung stehenden Betreuer und Informationen über die jeweils stattfindende Fortbildung, einschließlich Angabe der Personen, welche über Schlüssel für das Gebäude verfügen. Das Vervielfältigen der Schlüssel ist nur nach Genehmigung der Gemeinde zulässig. Die Gemeinde erhält einen Schlüssel des Gebäudes. §5 1. Im Jugendtreff „Young Side“ besteht grundsätzliches Alkohol- und Rauchverbot. 2. Angebote, die über die gemeinsam vereinbarten Nutzungszeiten gem. § 1 Abs. 2 hinausgehen – beispielsweise Großveranstaltungen an Wochenenden - sind vorab grundsätzlich bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. §6 Die weiteren auf dem o.a. Grundstück befindlichen Gebäude wurden zwischenzeitlich geräumt und von jeglicher Versorgung abgeschnitten. Daher ist eine Inanspruchnahme der Gebäude für Lagerzwecke aus Gründen der Verkehrssicherung nicht möglich. §7 Bezüglich der Nutzung der Großsporthalle werden folgende Vereinbarungen getroffen: 1. Die Nutzungszeiten für „Young Side“ sind unentgeltlich. 2. Die Nutzungszeiten werden einvernehmlich zwischen Kirchengemeinde und Gemeinde festgelegt. 3. Seitens „Young Side“ als Hallennutzer wird sichergestellt, dass das ausliegende Hallenbuch entsprechend den dort vorgegebenen Vorgaben geführt wird. 4. Die Eingangstür zur Großsporthalle soll grundsätzlich während der Nutzungszeiten verschlossen sein. Um die Erreichbarkeit im Sinne der offenen Jugendarbeit sicherzustellen, wurde seitens der Gemeinde ein Klingelsystem installiert. 5. Die Flexibilität der Nutzung wird von „Young Side“ dahingehend sichergestellt, dass beispielsweise bei gutem Wetter statt der Sporthalle der benachbarte Bolzplatz genutzt wird. 6. Beschädigungen im Zuge der Hallennutzung werden durch die Versicherung der Jugendarbeit der Kirchengemeinde reguliert. §8 1. Die Kirchengemeinde benennt einen Ansprechpartner für die Einrichtung „Young Side“. 2. Die Gemeinde benennt ebenfalls einen Ansprechpartner, welcher alle die „Young Side“ betreffenden Angelegenheiten verwaltungsseitig auch intern regelt. 3. Es findet mindestens einmal jährlich ein Gespräch zwischen Kirchengemeinde und Gemeinde statt. §9 1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. 2. Jede Vertragspartei kann den Vertrag mit Frist von 6 Monaten zum Kalenderjahresende kündigen. 3. Jeder Vertragspartner ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der andere Vertragspartner seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag in grober Weise und trotz Abmahnung nicht nachkommt. 4. Die Vertragspartner können den Vertrag jederzeit im beiderseitigen Einvernehmen auflösen. 5. Bei Beendigung des Vertrages, sei es durch Kündigung oder durch Auflösung, hat die Kirchengemeinde das Recht zur Wegnahme der von ihr eingebrachten Einrichtungen mit Ausnahme solcher Einrichtungen, die fest mit der Bausubstanz verbunden sind. 6. Bei Beendigung des Vertrages gehen die von der Kirchengemeinde eingebrachten festen Einrichtungen entschädigungslos auf die Gemeinde über. § 10 1. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. 2. Es wird vereinbart, dass dieser Vertrag auch bindend ist für etwaige Rechtsnachfolger der beiden Vertragspartner. 3. Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft. Aldenhoven, …………………………………… Für die Gemeinde: …………………………………………………………………………………………………. (Ralf Claßen) Bürgermeister Für die Kirchengemeinde: …………………………………………………………………………………………………. (Charles Cervigné) Pfarrer ………………………………………………………………………………………….. (Horst Wassenhoven) Allgemeiner Vertreter