Daten
Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
02.03.2016
Erstellt
03.02.16, 18:31
Aktualisiert
03.02.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage 27/2016
Anlage 1
PROTOKOLL
Teilnehmende
Herr
Sebastian
Herr
Höschen:
Herr Kleine-Erwig:
Herr Königs:
Frau Thöne:
Herr Wimmer:
Herr Müller-Schwanneke
.
Seiten
Techn. Beigeordneter PU
Amtsleiter Tiefbauamt PU
Abteilungsleiter Straßenbau PU
Ordnungsabteilung PU
Straßenbauabteilung PU
Anlieger
4
Datum
20.10.2015
Verfasser
Th. Wimmer
Betreff
Verteiler
Verkehrliche Situation Hackenbroicher Straße
Begehung 20.10.2015 von 07:30 Uhr – 08:45 Uhr
Teilnehmer,
intern: IV, 61, 32, 660
Zweck der Begehung war die Inaugenscheinnahme der morgendlichen Verkehrssituation zwischen Einmündung Hackenbroicher Straße / Escher Straße und der Einmündung Stommeler Weg / Hackenbroicher Straße, um hieraus evtl. notwendiger Veränderungen in der Verkehrslenkung abzuleiten. Die Hackenbroicher Straße wird auch vom ÖPNV Linie 967 benutzt.
Die Verwaltung erläuterte, dass bei diesem Termin zunächst einmal die Probleme identifiziert und Lösungsmöglichkeiten andiskutiert werden sollen. Hierauf aufbauend werde die Verwaltung im Anschluss einen Vorschlag erarbeiten, der dann dem TVA
zur Beschlussfassung vorzulegen wäre. Die Begehung startete am Paul-Decker-Platz. Dabei wurden folgende Probleme und
Lösungsansätze erörtert:
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1) Geschwindigkeiten auf der Hackenbroicher Straße
Nach Einschätzung von Herrn Müller-Schwanneke fahren viele Fahrzeuge in der Hackenbroicher Straße zu schnell. Er
führt dies auch darauf zurück, dass vielen Verkehrsteilnehmern die Tempo-30-Regelung nicht bewusst sei. Daher solle die
Kennzeichnung optimiert werden.
Momentan liegt der Beginn der Zone 30 direkt hinter der Lichtsignalanlage Paul-Decker-Platz, das Schild ist aber nur
schwer zu erkennen. Außerdem gibt es beidseitig Radschutzstreifen, die in einer Tempo-30-Zone nicht markiert sein dürfen.
Es wurde daher diskutiert, die Zone erst unmittelbar an der Einmündung Hackenbroicher Straße / Escher Straße beginnen
und auch entsprechend enden zu lassen. Dazu müssen die Schilder entsprechend versetzt werden. Zudem erscheint es
sinnvoll, die auf der Fahrbahn aufgebrachte Markierung „30“ zu erneuern und ggf. das Schild gegen ein größeres Exemplar
auszutauschen.
Ergänzend weist die Verwaltung darauf hin, dass bereits nach den Sommerferien im August 2015 über einen 7-tägigen
Zeitraum Geschwindigkeitsmessungen in der Hackenbroicher Straße zwischen Kirche und Sportzentrum durchgeführt
wurden. Das Ergebnis zeigte generell, dass sich die „kritische Geschwindigkeit V85“, also die Grenzgeschwindigkeit für
85 % der gemessenen Fahrzeuge, zwischen 31 und 33 km/h bewegte, also als nicht besonders überhöht angesehen werden muss. Die Zusammenfassung des Ergebnisses wurde Herrn Müller-Schwanneke übergeben.
2) Führung des Radverkehrs im Bereich des Paul-Decker-Platzes
Über den nördlichen Paul-Decker-Platz fahren auch die Radfahrer, vom Zweirichtungsradweg von der K 24 kommend. Eine Regelung, dass diese sehr breite Fläche von Radfahrern befahren werden darf, existiert aber nicht. Ebenfalls ist die
Weiterführung dieser Radfahrer in die Hackenbroicher Straße völlig unklar. Einige Radfahrer nutzen dann nicht die Fahrbahn der Hackenbroicher Straße sondern bleiben auf dem linksseitigen, relativ breiten Gehweg in Richtung Schulzentrum
und gefährden dort zusätzlich noch den Fußverkehr.
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Es gilt folglich zu prüfen, inwieweit die Radverkehrsführung optimiert werden kann.
3) Einengung im Bereich des Fußgängerüberweges (FGÜ) vor dem Haus Hackenbroicher Straße 11
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Vor dem Haus Hackenbroicher Straße 11 gibt es einen FGÜ mit einer Einengung um etwa 2 m zur Geschwindigkeitsreduzierung. Da die Einengung von der westlichen Straßenseite her erfolgt und ein Begegnungsverkehr für PKWs im Bereich
der Einengung nicht möglich ist, sind die in Richtung Süden – also zum Paul-Decker-Platz – fahrenden Fahrzeuge wartepflichtig. Vor dieser Verengung wird häufig geparkt, was zur Folge hat, dass dieser Platz nicht als notwendige „Wartezone“
benutzt werden kann, um entgegenkommende Fahrzeuge durchzulassen.
Wenn somit Fahrzeuge an den parkenden Fahrzeugen in Richtung Süden vorbei fahren und am FGÜ Fußgängern Vortritt
lassen müssen, müssen entgegenkommende Fahrzeuge mit ausreichendem Abstand vor dem FGÜ anhalten, damit die in
Richtung Süden Fahrenden die Engstelle räumen können. Wenn dies nicht so erfolgt, muss ein Fahrzeug rückwärts oder
auf den Gehweg ausweichen. Es bilden sich dabei Rückstaus in beide Richtungen, die sich nur langsam wieder auflösen.
Zudem kommt es zu vielen gefährlichen Szenen. Viele Radfahrer weichen daher bereits auf die Gehwege aus und gefährden dort ihrerseits die Fußgänger.
Daher ist ein Parkverbot auf der westlichen Straßenseite vor dem FGÜ erforderlich.
4) Einbahnstraßenregelung Hackenbroicher Straße
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Herr Müller-Schwannecke schlägt vor, ggf. für die Hackenbroicher Straße eine Einbahnstraßenregelung mit Fahrtrichtung
Am Sportzentrum einzuführen. Die Gegenrichtung könne dabei über die Worringer Straße geführt werden.
Dieser Vorschlag könnte aus Sicht der Verwaltung für den Abschnitt Escher Straße bis Everhardstraße näher geprüft werden sofern die unter Punkt 3 dargestellte Maßnahme nicht den gewünschten Erfolg bringen sollte. Diese Regelung käme
aber wohl nur in Betracht, wenn zugleich die Richtung der Einbahnstraßenregelung in der Blumenstraße vertauscht würde
und folglich über die Blumenstraße der Verkehr zur Venloer Straße abfließen könne. Dies wiederum setze voraus, dass
die Einmündung Blumenstraße / Venloer Straße verändert wird. (Anmerkung: Im Anschluss des Ortstermins wurde festgestellt, dass der zunächst erwogene Bau eines Kreisverkehrsplatzes an der Einmündung Blumenstraße / Venloer Straße
aufgrund der vorhandenen Bebauung wohl nicht in Betracht kommt, so dass zur Absicherung des aus der Blumenstraße
abfließenden Verkehrs eine Signalisierung erforderlich wäre.)
5) Bring- und Holverkehr der kath. Kindertagesstätte St. Kosmas und Damian Pulheim, Hackenbroicher Straße 9
Um den Bring- und Holverkehr des Kindergartens zu optimieren, käme es ggf. in Betracht, die mit Parkscheibe zulässige
Parkzeit auf dem westlichen Parkstreifen während der Andien- und Abholzeiten (also etwa von 7:30 – 9:00 Uhr und von
13:30 bis 16:00 Uhr) von derzeit 2 Stunden auf 30 Minuten – oder sofern rechtlich möglich sogar auf 15 Minuten – zu verkürzen.
6) Einmündungsbereich Unterster Weg / Blumenstraße / Everhardstraße
Im Einmündungsbereich Unterster Weg / Blumenstraße / Everhardstraße gibt es morgens sehr viel Verkehr. Der Knoten ist
durch die sich kreuzenden Ströme stark belastet und unübersichtlich. Zudem kann der Verkehr aufgrund von Fahrzeugen,
die auf der Hackenbroicher Straße abgestellt sind, nicht abfließen. Durch die beiden kurz hintereinander folgenden Einmündungen auf die Hackenbroicher Straße, muss der Begegnungsverkehr hier gewährleistet werden. Dies ist aber nur
möglich, wenn dieser Bereich frei gehalten wird von parkenden Fahrzeugen.
Dieses erforderliche Parkverbot könnte ggf. durch das Aufbringen einer „Zick-Zack-Markierung“ erreicht werden. Zusätzlich
soll geprüft werden inwieweit die verkehrliche Situation im Bereich Blumenstraße / Unterster Weg / Hackenbroicher Straße
durch die Anlage eines Minikreisels entschärft werden könnte.
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7) Parkregelung Hackenbroicher Straße im Bereich zwischen Unterstem Weg und Escher Straße
Da ja wie dargestellt auch die Abstellmöglichkeiten vor dem FGÜ entfallen müssen, können im Bereich zwischen Unterstem Weg und Escher Straße nur die baulich angelegten Stellplätze erhalten bleiben, und das Parken muss ansonsten unterbunden werden. Eventuell käme daher für diesen Bereich als Alternative zu der Zick-Zack-Markierung (siehe Nr. 5), des
zusätzlichen Halteverbots vor dem FGÜ (siehe Nr. 3) und den bereits vorhandenen Parkverboten ggf. auch die Einrichtung
einer Halteverbotszone für alle Flächen außerhalb der baulich angelegten Stellplätze in Betracht.
8) Einengungen der Fahrbahn der Hackenbroicher Straße im Abschnitt zwischen Unterstem Weg und Greesberger Straße
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Im weiteren Verlauf der Hackenbroicher Straße z. B. vor Haus Nr. 23 sind seinerzeit Pflanzinseln zur Verkehrsberuhigung
einseitig in Fahrtrichtung Süden angelegt worden, vor denen ebenfalls geparkt wird. Ein Begegnungsverkehr ist an diesen
Stellen dann nicht mehr möglich. Als Folge kommt es in der morgendlichen Spitzenstunde häufig zu gefährlichen Fahrmanövern.
Auch hier könnte ein Parkverbot Abhilfe schaffen. Dieses Parkverbot könnte allerdings auf die verkehrlichen Spitzenzeiten
beschränkt werden.
9) Einmündungsbereich Greesberger Straße
.
Ein weiterer Gefahrenpunkt besteht im Einmündungsbereich Greesberger Straße. Die Greesberger Straße ist eine Einbahnstraße aus Richtung Worringer Straße und mündet etwas spitzwinklig auf die Hackenbroicher Straße. Sie wird auch
von Schulbusverkehr benutzt, der, von der Worringer Straße kommend, nach Norden in die Hackenbroicher Straße Richtung Schulzentrum abbiegt. Gleichzeitig ist die Greesberger Straße für den Radverkehr mit einem Radfahrstreifen gegen
die Fahrrichtung der Einbahnstraße geöffnet. Biegt ein Bus in die Hackenbroicher Straße ein, ist die zur Verfügung stehende Fahrbahn so schmal und der Winkel so spitz, dass der Bus gemäß Angabe der Anlieger den gegenüberliegenden Gehwegbereich der Hackenbroicher Straße mitbenutzen muss. Gleichzeitig teilte der Anwohner mit, dass es gerade in diesem
Bereich der Hackenbroicher Straße vermehrt zu Unfällen mit Verletzten gekommen sei.
Es muss mit Schleppkurvennachweis geprüft werden, inwieweit der Einmündungsradius vor der Greesberger Straße in
Richtung Norden (Haus Nr. 28) geöffnet werden kann, so dass ein ordnungsgemäßes Einbiegen in die Hackenbroicher
Straße möglich wird. Durch eine Entfernung der beidseitig der Einmündung vorhandenen Beete könnten zudem die Sichtverhältnisse verbessert werden.
Die Verwaltung wird zudem zur Überprüfung die Unfallkarte der Polizei für den Bereich der Hackenbroicher Straße anfordern und prüfen.
Ergänzung zum Ortstermin: Die Unfallkarte der Polizei liegt zwischenzeitlich bei der Verwaltung vor. Daraus ergeben sich
keine Hinweise darauf, dass es hier signifikant zu Unfällen gekommen ist.
10) Einengungen der Fahrbahn der Hackenbroicher Straße im Abschnitt zwischen Greesberger Straße und Stommeler Weg
Die auf der Fahrbahn abgestellten Fahrzeuge und die beiden Pflanzinseln zwischen Haus Nr. 31 und 35 stören ebenfalls
den Verkehrsfluss so stark, dass diese Einengungen eine Gefährdung darstellen. Vor Haus Nr. 33 befindet sich zudem ein
Pflanzbeet mit einem Früchte tragenden Baum, der gerade in dieser Jahreszeit durch herabfallende und dann faulende
bzw. matschige Früchte zu „rutschigen“ Gehwegbereichen führt.
Es ist folglich zu prüfen, ob die beiden in der Fahrbahn befindlichen Beete entfallen und dafür der Baum im Beet vor Haus
33 durch eine andere hochstämmige Pflanzung ersetzt werden kann.
Zudem ist zu prüfen, ob das Parken auf der Fahrbahn zwischen Einmündung Stommeler Weg und Greesberger Straße in
südlicher Richtung zeitlich begrenzt in der Spitzenstunde verboten werden oder alternativ – aufgrund des hier sehr breiten
Gehweges – halbseitig auf den Gehweg verlagert werden sollte.
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11) Müllabfuhr Hackenbroicher Straße
Ein Anwohner aus Haus Nr. 35 wies darauf hin, dass an manchen Tagen Linien- und Schulbusse zeitgleich mit Müllfahrzeugen auf der Hackenbroicher Straße unterwegs sind, was die ohnehin schon angespannte Situation noch weiter wesentlich verschärft.
Hier wird die Verwaltung prüfen, ob eine Veränderung der Müllabfuhrzeiten möglich ist.
12) Hinweisschild „Motor abstellen und das Radio leise drehen“
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In Haus Nr. 33 wurden ein Imbiss und zuvor ein anderes Gewerbe betrieben. Der Betrieb ruht inzwischen. Es gibt allerdings immer noch zwei Zusatzschilder, die an Masten befestigt sind, die darauf hinweisen, bei wartenden Fahrzeugen den
Motor abzustellen und das Radio leiser zu drehen.
Diese Schilder sollen entfernt werden.
Im Zuge der Untersuchungen zur nachhaltigen Verbesserung der verkehrlichen Situation soll eine Parkflächenbilanz erstellt
werden, in der die Zahl der verkehrsrechtlich zulässigen Parkflächen entlang der Hackenbroicher Straße zwischen Stommeler
Weg und Escher Straße zu erfassen sind. Auf dieser Grundlage muss dann versucht werden, eine Lösung zu erarbeiten, die
sowohl den verkehrlichen Aspekten als auch denen des öffentlichen Parkdrucks möglichst gerecht werden kann.
Weiterhin wurde angeregt und vereinbart, weitere Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, um in Ergänzung zu der Messung vom August 2015 neue Daten zu erhalten und vergleichen zu können.
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Ein zweiter Begehungstermin findet am Donnerstag, 29.10.2015 ab 15:30 Uhr statt, um die verkehrliche Situation nachmittags
zu erkunden.
aufgestellt:
gesehen:
gez. Wimmer
gez. Höschen, gez. Kleine-Erwig, gez. Königs