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Beschlussvorlage (LED-Geschwindigkeitstafeln zur Reduzierung der Geschwindigkeiten)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
11.04.16, 18:33
Aktualisiert
11.04.16, 18:33
Beschlussvorlage (LED-Geschwindigkeitstafeln zur Reduzierung der Geschwindigkeiten) Beschlussvorlage (LED-Geschwindigkeitstafeln zur Reduzierung der Geschwindigkeiten)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 110/2016 Erstellt am: 04.04.2016 Aktenzeichen: IV-66 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 20.04.2016 Betreff LED-Geschwindigkeitstafeln zur Reduzierung der Geschwindigkeiten Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung/Dezernat IV Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 110/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag alternativ a) Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss befürwortet die Beschaffung der LED-Geschwindigkeitstafeln über eine Werbefinanzierung, mit einer Laufzeit von 3 x 2 Jahren und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. oder b) Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss lehnt die Werbefinanzierung über den Anbieter unter den nunmehr bekannt gewordenen Randbedingungen ab und beauftragt die Verwaltung, entsprechende Haushaltsmittel zur Beschaffung der LED-Geschwindigkeitsanzeigetafeln für das Jahr 2017 anzumelden. Erläuterungen Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung vom 16.09.2015 zur Vorlage 339/2015 die Verwaltung beauftragt, die LED-Geschwindigkeitstafeln über den Dienstleister PMS Werbe Druck Service GmbH zu beschaffen. Im Zuge der Abstimmung mit dem Anbieter hat sich herausgestellt, dass der Werbevertrag nicht wie seinerzeit dargestellt zwei Jahre andauert, sondern 3 x 2 Jahre. Dies bedeutet im Konkreten, dass die gefundenen Werbepartner zwei Jahre lang an den Vertrag gebunden sind. Für den Fall, dass die Werbepartner den Vertrag nicht verlängern, besteht seitens des Dienstleisters PMS die Möglichkeit innerhalb von zwölf Monaten neue Werbepartner zu akquirieren. Mit Abschluss eines neuen Vertrages fängt die Laufzeit von zwei Jahren wieder an. Somit wäre die Stadt bis zu acht Jahre an die Vereinbarung gebunden. Die Beschaffung/Finanzierung seitens des Dienstleisters der Geräte kann laut Vertrag bis zu zwölf Monate dauern. In den meisten Fällen können die Geräte den Verwaltungen jedoch nach sechs bis neun Monaten zur Verfügung gestellt werden. Eine Vereinbarung über einen nur zweijährigen Zeitraum lehnt der Anbieter ab.