Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
11.04.16, 18:33
Aktualisiert
11.04.16, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
110/2016
Erstellt am:
04.04.2016
Aktenzeichen:
IV-66
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
20.04.2016
Betreff
LED-Geschwindigkeitstafeln zur Reduzierung der Geschwindigkeiten
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung/Dezernat IV
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 110/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
alternativ
a)
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss befürwortet die Beschaffung der LED-Geschwindigkeitstafeln über eine
Werbefinanzierung, mit einer Laufzeit von 3 x 2 Jahren und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
oder
b)
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss lehnt die Werbefinanzierung über den Anbieter unter den nunmehr
bekannt gewordenen Randbedingungen ab und beauftragt die Verwaltung, entsprechende Haushaltsmittel zur
Beschaffung der LED-Geschwindigkeitsanzeigetafeln für das Jahr 2017 anzumelden.
Erläuterungen
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung vom 16.09.2015 zur Vorlage 339/2015 die Verwaltung beauftragt, die LED-Geschwindigkeitstafeln über den Dienstleister PMS Werbe Druck Service GmbH zu beschaffen.
Im Zuge der Abstimmung mit dem Anbieter hat sich herausgestellt, dass der Werbevertrag nicht wie seinerzeit dargestellt zwei Jahre andauert, sondern 3 x 2 Jahre. Dies bedeutet im Konkreten, dass die gefundenen Werbepartner zwei
Jahre lang an den Vertrag gebunden sind. Für den Fall, dass die Werbepartner den Vertrag nicht verlängern, besteht
seitens des Dienstleisters PMS die Möglichkeit innerhalb von zwölf Monaten neue Werbepartner zu akquirieren. Mit
Abschluss eines neuen Vertrages fängt die Laufzeit von zwei Jahren wieder an. Somit wäre die Stadt bis zu acht Jahre
an die Vereinbarung gebunden.
Die Beschaffung/Finanzierung seitens des Dienstleisters der Geräte kann laut Vertrag bis zu zwölf Monate dauern. In
den meisten Fällen können die Geräte den Verwaltungen jedoch nach sechs bis neun Monaten zur Verfügung gestellt
werden.
Eine Vereinbarung über einen nur zweijährigen Zeitraum lehnt der Anbieter ab.