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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für verschiedene Kindertagesstätten)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
28.10.10, 06:18
Aktualisiert
28.10.10, 06:18
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für verschiedene Kindertagesstätten) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für verschiedene Kindertagesstätten)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 464/2010 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 15.09.2010 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 28.09.2010 Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für verschiedene Kindertagesstätten Finanzielle Auswirkungen: Die Personalkosten sind im Ansatz enthalten, es handelt sich um vorhandene Stellen, die nachbesetzt weren müsen. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 15.09.2010 Beschlussentwurf: 1. Für die integrative Kindertagesstätte E.-Friesheim, Bolzengasse wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp für folgende Stelle beschlossen: Ab dem 15.11.2010 eine Fachkraft/Erzieherin in der Funktion der stellvert. Einrichtungsleitung mit 39 Std. wöchentlicher Arbeitszeit. 2. Für die integrative Kindertagesstätte E.-Liblar, Theodor-Heuss-Str. wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp für folgende Stelle beschlossen: Ab sofort eine Ergänzungskraft/Kinderpflege mit 27 Std. wöchentlicher Arbeitszeit. 3. Für das Familienzentrum Willy-Brandt-Str. wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp für folgende Stelle beschlossen: Ab sofort eine Leitung/Fachkraft mit 39 Std. wöchentlicher Arbeitszeit. Begründung: 1. Die bisherige Einrichtungsleitung geht in Ruhestand. Der derzeitigen Stellvertreterin wurde zum 15.11.10 die Leitungsfunktion übertragen. Nunmehr steht die Nachbesetzung der Stellvertretung an. 2. Die ursprüngliche Stelleninhaberin ist zum 15.09.2010 aus gesundheitlichen Gründen im beiderseitigem Einvernehmen aus dem Dienst ausgeschieden. 3. Der bisherigen Leitung wurde zum 15.08.2010 die Funktion der Leitung der städt. Kita. Gymnich übertragen. Diese Funktion ist vakant, da die bisherige Leitung in den Tagespflegedienst des Jugendamtes wechselte. Nachbesetzung der hier aufgeführten Stellen ist unabweisbar. Die Ausschreibung dieser Stellen erfolgte ohne dass eine interne Bewerbung einging. Es liegen qualifizierte externe Bewerbungen vor. In Vertretung (Erner) -2-