Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Erstellt
17.09.10, 06:29
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 425/2010
Az.: 20
Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 30.08.2010
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
28.09.2010
vorberatend
Rat
05.10.2010
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Hundesteuer-Satzung
Finanzielle Auswirkungen:
Mehreinnahmen in Höhe von etwa 20.000 EUR
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 30.08.2010
Beschlussentwurf:
Die neue Hundesteuer-Satzung wird beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2011 in Kraft.
Begründung:
Als eine Haushaltssicherungskonzept-Maßnahme wurde von der Verwaltung für das Haushaltsjahr
2010 vorgeschlagen, eine neue Steuer für sog. „Gefahrhunde“ einzuführen.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen und der Beratungen über das UrsprungsHaushaltssicherungskonzept des Jahres 2010 wurde von der Politik beschlossen, neben der
Einführung der Steuer für „Gefahrhunde“ auch die Steuersätze für die „Nicht-Gefahrhunde“ zu
erhöhen. In der als Anlage an dieser Vorlage beigefügten Satzung ist dargestellt, dass die
einzelnen Steuersätze so erhöht worden sind, wie dies von der Politik beschlossen wurde.
Da die Erhöhung der Hundesteuer unterjährig nicht umgesetzt werden durfte, tritt die neue
Satzung nun zum 01.01.2011 in Kraft.
(Dr. Rips)