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Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2011 an Kultureinrichtungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
30.11.2010
Erstellt
03.11.10, 06:18
Aktualisiert
03.11.10, 06:18
Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2011 an Kultureinrichtungen) Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2011 an Kultureinrichtungen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 519/2010 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 13.10.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin Bemerkungen 10.11.2010 vorberatend 30.11.2010 vorberatend Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2011 an Kultureinrichtungen Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 13.10.2010 Beschlussentwurf: Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2011 für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vorgesehenen Sanierungs- und Baumaßnahmen an Kultureinrichtungen werden zur Kenntnis genommen. Der Rat der Stadt wird gebeten, die Umsetzung der Maßnahmen zu beschließen. Begründung: Die Mittel für Bauerhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt. Aufgrund fortlaufender Ortsbesichtigungen sowie nach Abfrage bei den Nutzern der städtischen Gebäude wird für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eine Übersicht über den Sanierungsbedarf städtischer Gebäude erstellt. Ein Auszug aus dieser Übersicht, einschließlich Erläuterungen, in der Maßnahmen an Kultureinrichtungen erfasst sind, ist beigefügt. Im Entwurf des Wirtschaftsplanes habe ich vorgesehen, alle Maßnahmen die unter “Bauprogramm 2011" aufgelistet sind, im Jahr 2011 auch zu realisieren. Aufgrund des geplanten Neubaus der Musikschule habe ich an dem alten Gebäude keine Sanierungsmaßnahmen mehr geplant. Auch die in 2010 bereits beschlossenen Maßnahmen sollen nicht mehr realisiert werden. Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung halte ich eine solche Vorgehensweise für zwingend. Der Ausschuss für Kultur und Partnerschaft wird gebeten, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen eine Empfehlung abzugeben. Die Beschlussfassung erfolgt nach weiterer Vorberatung im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft durch den Rat der Stadt. (Dr. Rips) -2-