Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
30.11.2010
Erstellt
03.11.10, 06:18
Aktualisiert
03.11.10, 06:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 519/2010
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 13.10.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und Partnerschaft
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
10.11.2010
vorberatend
30.11.2010
vorberatend
Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2011 an Kultureinrichtungen
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 13.10.2010
Beschlussentwurf:
Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2011 für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vorgesehenen Sanierungs- und Baumaßnahmen an Kultureinrichtungen werden zur Kenntnis genommen.
Der Rat der Stadt wird gebeten, die Umsetzung der Maßnahmen zu beschließen.
Begründung:
Die Mittel für Bauerhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden werden im Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt.
Aufgrund fortlaufender Ortsbesichtigungen sowie nach Abfrage bei den Nutzern der städtischen
Gebäude wird für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eine Übersicht über den Sanierungsbedarf städtischer Gebäude erstellt. Ein Auszug aus dieser Übersicht, einschließlich Erläuterungen,
in der Maßnahmen an Kultureinrichtungen erfasst sind, ist beigefügt.
Im Entwurf des Wirtschaftsplanes habe ich vorgesehen, alle Maßnahmen die unter “Bauprogramm
2011" aufgelistet sind, im Jahr 2011 auch zu realisieren.
Aufgrund des geplanten Neubaus der Musikschule habe ich an dem alten Gebäude keine Sanierungsmaßnahmen mehr geplant. Auch die in 2010 bereits beschlossenen Maßnahmen sollen nicht
mehr realisiert werden. Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung halte ich eine solche Vorgehensweise für zwingend.
Der Ausschuss für Kultur und Partnerschaft wird gebeten, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen
eine Empfehlung abzugeben. Die Beschlussfassung erfolgt nach weiterer Vorberatung im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft durch den Rat der
Stadt.
(Dr. Rips)
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