Daten
Kommune
Pulheim
Größe
139 kB
Datum
04.05.2016
Erstellt
18.04.16, 18:36
Aktualisiert
18.04.16, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
124/2016
Erstellt am:
07.04.2016
Aktenzeichen:
IV/61 br
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
27.04.2016
Planungsausschuss
X
04.05.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 101 Brauweiler - Mühlenstraße
Aufstellung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor/Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
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Beschlussvorschlag
1.
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss, den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 101 Brauweiler - Mühlenstraße - zu fassen.
2.
Der Umweltausschuss nimmt zur Kenntnis, dass bei dem vorliegenden Bebauungskonzept die Bäume 34 bis 38
nicht erhalten werden können.
3.
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 101 Brauweiler - Mühlenstraße - im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6
des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) aufzustellen.
Ziel der Planung ist die Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen für Geschosswohnungsbau mit einer
Tiefgarage.
Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) erfüllt sind.
Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 101 Brauweiler - Mühlenstraße“.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (1)
und 4 (1) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I
S. 1722) durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
Die Umsetzung des vorliegenden städtebaulichen Konzepts eines Investors, das die Schaffung hochwertigen Geschosswohnungsbaus mit einer Tiefgarage vorsieht, wird von der Verwaltung begrüßt, da es sich bei der vergleichsweise zentral gelegenen Fläche um einen der wenigen Bereiche in Brauweiler handelt, der sich für eine solche Nutzung
anbietet. Gleichzeitig kann mit der Planung der zunehmenden Nachfrage nach Geschosswohnungsbau im Stadtgebiet
Pulheims entgegen gekommen werden. Im Rahmen von einer Bedarfsdeckung von ortskernnahen barrierefreien Geschosswohnungen sollen mehrere Gebäude mit ca. 50 Wohnungen von 60 m² bis 90 m² entstehen.
Beim Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 101 Brauweiler - Mühlenstraße handelt es sich bislang um einen unbeplanten Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch. Nach § 34 BauGB wäre das Vorhaben planungsrechtlich nicht zulässig.
Somit wird die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erforderlich.
Auf dem Grundstück befindet sich umfangreicher Baumbestand, der im Vorfeld der Planung durch Sachverständige
aufgenommen und beurteilt wurde. Aus dem Gutachten geht hervor, dass unabhängig von der Durchführung von Baumaßnahmen erheblich in den Baumbestand eingegriffen werden muss, um mittelfristig einen stabilen Bestand zu erhalten. Dies betrifft überwiegend die sehr eng stehenden Bäume an der westlichen Seite des Grundstücks. Diese Bäume
sind durch den vorliegenden Bebauungswunsch nicht in ihrem Bestand gefährdet und können prinzipiell erhalten wer-
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den. Allerdings ist es sinnvoll, die vorgeschlagene Pflegemaßnahme durchzuführen, die mit der Entnahme mehrerer
Bäume verbunden ist.
Anders verhält es sich mit den Bäumen 34 bis 38 (s. Plan aus dem Gutachten). Diese fünf Bäume können bei dem jetzt
vorliegenden Bebauungsvorschlag nicht erhalten werden. Es handelt sich um vier Rotbuchen, von denen drei durch die
Baumsatzung geschützt sind und eine Walnuss, die ebenfalls durch die Baumsatzung geschützt ist.
Die notwendigen Fällungen werden im Gutachten nachvollziehbar begründet, da das zukünftige Gebäude (Haus 3) so
nah an die Bäume heranrückt, dass extreme Eingriffe sowohl an den Kronen als auch an den Wurzeln der Rotbuchen
notwendig würden. Dies würde letztlich dazu führen, dass die Buchen nicht mehr ausreichend standsicher wären. Ein
Verschieben des Gebäudes, um die Bäume erhalten zu können, ist aus Platzgründen nicht möglich. Sofern die Bäume
erhalten werden sollen, müsste auf Bauflächen in erheblichem Umfang verzichtet werden.
Im Fall der Walnuss gilt Ähnliches, allerdings ist der Erhaltungszustand des Baumes durch zurückliegende Kappungen
so schlecht, dass die Verkehrssicherheit im bebauten Raum ohnehin nicht garantiert werden kann. Insofern muss dieser
Baum bei einer Bebauung des Grundstücks entfernt werden.
Ein Baugrundgutachten auch im Hinblick auf mögliche Altlasten wird im Zuge der weiteren Planung erarbeitet. Es ist
bekannt, dass eine auf einem Teil des Grundstückes befindliche Grube in der Vergangenheit aufgefüllt wurde.
Die Verwaltung schlägt daher die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101 Brauweiler und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vor. Die Planungsinhalte sind in Form der Begründung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und in Form eines städtebaulichen Konzeptes sowie einer Vogelperspektive des
Investors als Anlagen beigefügt.