Daten
Kommune
Pulheim
Größe
88 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
18.04.16, 18:36
Aktualisiert
18.04.16, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
125/2016
Erstellt am:
11.04.2016
Aktenzeichen:
IV/003
Mitteilungsvorlage
Gremium
Umweltausschuss
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
X
Termin
27.04.2016
Betreff
Integriertes kommunales Klimaschutzkonzept für die Stadt Pulheim - Zuwendungsbescheid
Mitteilung
Mit der Vorlage 71/2016 hatte die Verwaltung darüber informiert, dass die Antragstellung zur Förderung des integrierten
kommunalen Klimaschutzkonzeptes der Stadt Pulheim beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit mit Datum 21.01.2016 erfolgt ist. Seit dem 30.03.2016 liegt der Verwaltung der Zuwendungsbescheid
vor. Die Projektförderung wurde wie beantragt in Höhe von 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bewilligt. Der Zuwendungsbescheid gilt für den Zeitraum 01.09.2016 bis 31.08.2017 (Bewilligungszeitraum). Die Zuwendung darf nur für
die im Bewilligungszeitraum für das Vorhaben verursachten Ausgaben abgerechnet werden. Ein Vorhabenbeginn vor
dem Bewilligungszeitraum ist förderschädlich. Die Durchführung des Vergabeverfahrens für die Beauftragung der Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes wird vom Zuwendungsgeber nicht als vorzeitiger Maßnahmenbeginn gewertet und
soll daher zeitnah erfolgen. Um der Binnenmarktrelevanz des Auftrags Rechnung zu tragen soll die geplante Vergabe
zunächst für einen Zeitraum von 4 Wochen auf dem Vergabeportal NRW veröffentlicht werden. Im Anschluss daran
plant die Verwaltung Angebote von geeigneten Ingenieurbüros einzuholen. Die Vergabe soll nach vorheriger Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt und der Zentralen Vergabestelle freihändig erfolgen. Neben der bloßen Eignung
des beauftragten Büros soll hierdurch ein größtmögliches Maß an Qualifikation und Übereinstimmung mit dem speziellen
Anforderungsprofil der Stadt Pulheim an die Erarbeitung des integrierten Klimaschutzkonzeptes erreicht werden.