Daten
Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
25.04.16, 18:30
Aktualisiert
25.04.16, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
2/2016
Erstellt am:
04.01.2016
Aktenzeichen:
IV/61- ho
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Planungsausschuss
X
04.05.2016
Rat
X
10.05.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 71 Pulheim, 1. Änderung - Sonnenallee
Satzungsbeschluss
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 2/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496) den Änderungsplan gemäß § 13a BauGB "Bebauungsplan Nr. 71 Pulheim,
1. Änderung, dem gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung; die Änderungen ergeben sich aus
der Planzeichnung.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 28.10.2015 beschloss der Planungsausschuss der Stadt Pulheim, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 71 Pulheim, 1. Änderung gem. § 13a BauGB i.V.m. § 3(2) BauGB öffentlich auszulegen.
Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 25.11.2015 bis 30.12.2015; die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben
vom 23.02.2016 beteiligt.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wies der Rhein-Erft-Kreis mit Schreiben vom 23.03.2016
darauf hin, dass das Plangebiet innerhalb der Wasserschutzzone III B liegt und die entsprechenden Bestimmungen zu
beachten sind.
Der Hinweis auf die Wasserschutzzone ist bereits Bestandteil der Hinweise bzw. nachrichtlichen Übernahmen im B-Plan
Nr. 71 Pulheim, 1.Änderung, so dass eine Berücksichtigung der Eingabe erfolgt ist.
Darüber hinaus sind während des o.g. Auslegungszeitraumes und während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahmen eingegangen, so dass der Bebauungsplan Nr. 71 Pulheim, 1. Änderung nunmehr als Satzung beschlossen werden kann.