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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 71 Pulheim, 1. Änderung - Sonnenallee Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
25.04.16, 18:30
Aktualisiert
25.04.16, 18:30
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 71 Pulheim, 1. Änderung - Sonnenallee
Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 71 Pulheim, 1. Änderung - Sonnenallee
Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 2/2016 Erstellt am: 04.01.2016 Aktenzeichen: IV/61- ho Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Planungsausschuss X 04.05.2016 Rat X 10.05.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 71 Pulheim, 1. Änderung - Sonnenallee Satzungsbeschluss Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 2/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496) den Änderungsplan gemäß § 13a BauGB "Bebauungsplan Nr. 71 Pulheim, 1. Änderung, dem gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung; die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung. Erläuterungen In seiner Sitzung am 28.10.2015 beschloss der Planungsausschuss der Stadt Pulheim, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 71 Pulheim, 1. Änderung gem. § 13a BauGB i.V.m. § 3(2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 25.11.2015 bis 30.12.2015; die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.02.2016 beteiligt. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wies der Rhein-Erft-Kreis mit Schreiben vom 23.03.2016 darauf hin, dass das Plangebiet innerhalb der Wasserschutzzone III B liegt und die entsprechenden Bestimmungen zu beachten sind. Der Hinweis auf die Wasserschutzzone ist bereits Bestandteil der Hinweise bzw. nachrichtlichen Übernahmen im B-Plan Nr. 71 Pulheim, 1.Änderung, so dass eine Berücksichtigung der Eingabe erfolgt ist. Darüber hinaus sind während des o.g. Auslegungszeitraumes und während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahmen eingegangen, so dass der Bebauungsplan Nr. 71 Pulheim, 1. Änderung nunmehr als Satzung beschlossen werden kann.